206 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über die Regierungsvorlage (169 der Beilagen): Fakultativprotokoll zur Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimi­nation of all Forms of Discrimination against Women, in der Folge CEDAW; BGBl. Nr. 443/1982) ist ein gesetzändernder und gesetzesergänzender sowie hinsichtlich Art. 1 bis 4 ein verfassungsändernder Ver­trag und wurde daher vom Nationalrat genehmigt. Da dem Fakultativprotokoll zur genannten Konvention gesetzesergänzender Charakter zukommt, bedarf die beim Generalsekretär der Vereinten Nationen urkundlich zu hinterlegende Ratifikation gleichfalls der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Das Fakultativprotokoll hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, so dass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrats gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungs­bereich der Länder betreffen, geregelt werden. Das Fakultativprotokoll enthält keine verfassungsändern­den Bestimmungen.

Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die am 3. September 1981 völkerrechtlich und für Österreich mit 30. April 1982 in Kraft getreten ist, entzhält umfassende Bestimmungen über die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere auf politischem, sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet sowie Maßnahmen der Frauen­förderung zur Herbeiführung einer de-facto-Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in den genannten Bereichen.

Als Durchführungsmaßnahmen zur Umsetzung dieser Konvention sind auch bestehende Gesetze anzusehen, wie in Östereich zB das Gleichbehandlungsgesetz 1979, BGBl. Nr. 108, für die in der Privatwirtschaft beschäftigten Frauen und Männer. Österreich hat im Hinblick auf die unter anderem eine Reihe von Gesetzänderungen wie etwa die Einführung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, dees Eltern-Karenzurlaubsgesetzes, BGBl. Nr. 651/1989, des Karenzgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 47/1997, des Bundesgesetzes über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer (G-AFB), BGBl. I Nr. 30/1998, oder des Gewaltschutzgesetzes, BGBl. Nr. 759/1996, erlassen. Eine zentrale Umsetzungs­maßnahme stellt die Ergänzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art. 7 Abs. 2 B-VG idF BGBl. I Nr. 68/1998 dar, die eine Staatszielbestimmung zur Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter sowie die nunmehr explizite Zulässigkeit von Frauen­fördermaßnahmen enthält. Weitere wichtige Maßnahmen sind zB frauen- und gender-relevante Studienlehrgänge auf Universitätsebene, spezifische Bildungangebote im Unterricht, eine Verbesserung der Kinderbetreuung, Vorsorge für ältere Frauen und Frauen, die Opfer von sexueller Gewalt wurden, getroffen. In der Privatwirtschaft stellen Gleichbehandlungskommission und Gleichbehandlungsanwalt­schaft einen zentralen Beitrag zur Besserstellung von Frauen im Arbeitsleben. Österreich kommt in verschiedenen Aufklärungskampagnen der Forderung der Konvention nach Egalisierung des Geschlechterverhältnisses nach (zB “50/50” Kampagne).

Im Fakultativprotokoll ist ein Individualbeschwerderecht als zusätzliches prozedurales Instrument zur Sicherstellung der Konventionsrechte sowie in Fällen schwerer oder systematischer Konventionsver­letzungen ein Untersuchungsverfahren für Vertragsstaaten der Konvention vorgesehen. Die Bestim­mungen des Fakultativprotokolls entsprechen dem Standard und der Praxis anderer bestehender Menschenrechtsinstrumentarien. Das Beschwerde- und Untersuchungsverfahren des CEDAW-Fakultativ­protokolls sind den existierenden VN-Beschwerdeverfahren nachempfunden. Darüber hinaus kodifiziert das nun vorliegende Fakultativprotokoll die Praxis der zum Teil bereits seit mehr als 20 Jahren mit Individualbeschwerden befassten VN-Gremien, darunter vor allem das VN-Menschenrechtskomitee, das Beschwerden in Zusammenhang mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) behandelt.

Im Hinblick darauf, dass die Vertragsparteien in der Konvention jede Form von Diskriminierung der Frau verurteilen und übereinkommen, mit allen geeigneten Mitteln unverzüglich eine Politik zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu verfolgen, werden die von Österreich unternommenen Schritte durch das Fakultativprotokoll zur Konvention auf multilateraler Ebene operationalisiert.

Der deutsche Text des CEDAW-Fakultativprotokolls beruht auf einer Einheitsübersetzung für den deutschsprachigen Raum.

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2000 in Verhandlung genommen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Inge Jäger und Edeltraud Gatterer sowie die Bundeministerin für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Benita Ferrero-Waldner.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Im vorliegenden Fall hält der Außenpolitische Ausschuss die Erlassung eines besonderen Bundesgesetzes gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages für entbehrlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Abschluss des Staatsvertrages: Fakultativprotokoll zur Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (169 der Beilagen) wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat dieser Staatsvertrag dadurch kundgemacht zu werden, dass er in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Wien, 2000 06 21

                              Edeltraud Gatterer                                                                Peter Schieder

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann