211 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über die Regierungsvorlage (195 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, aufgehoben wird
Strategisches Ziel der österreichischen Energiepolitik ist es, die langfristigen Vorteile eines wasserkraftdominierten Elektrizitätssystems mit einem aus dem europäischen Wettbewerb gebildeten Strompreisniveau zu verbinden. Die angestrebte österreichische Stromlösung setzt Umstrukturierungen und Kapitalerhöhungen voraus. Um dies zu ermöglichen, soll mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf der verfassungsrechtlich festgeschriebene Mindestanteil des Bundes an der Verbundgesellschaft und an den Sondergesellschaften sowie der öffentlichen Hände an den Landesgesellschaften aufgehoben werden.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 21. Juni 2000 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Karlheinz Kopf.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Karlheinz Kopf, Georg Oberhaidinger, Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Eva Glawischnig, Kurt Eder, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (195 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2000 06 21
Karlheinz Kopf Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger
Berichterstatter Obmann