217 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend Einkommen von Frauen und Männern in unselbständiger Beschäftigung auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 16. April 1998, E 110-NR/XX. GP (III-43 der Beilagen)
Der gegenständliche Bericht, der im Nationalrat am 16. Mai 2000 eingebracht wurde, besteht aus mehreren Teilen:
Nach der Behandlung der Grundlagen der Untersuchung (1. Teil) werden die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zum einen 1997 zum anderen in der mittel- und langfristigen Veränderung der Einkommensunterschiede zwischen 1977 und 1997 behandelt (2. Teil).
Weiters werden die Ursachen der Einkommensungleichheit untersucht (3. Teil): Ausschlaggebend dafür, dass heute der Einkommensabstand zwischen Männern und Frauen kaum geringer als vor 30 Jahren ist, sind folgende Faktoren: Die wirtschaftlich unvorteilhafte Erstberufswahl von Mädchen und jungen Frauen, die Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit durch Karenz, der schlechtere Zugang zu betrieblichen Qualifikations- und Aufstiegsmöglichkeiten, die kürzere bezahlte Wochenarbeitszeit auf Grund von persönlichen Versorgungs- und Betreuungsaufgaben und die damit verbundenen Beschränkungen in der Wahl von Arbeitsplätzen beim Wechsel des Betriebes.
Der vierte Teil des Berichtes bietet eine Längsschnittanalyse der Einkommensverläufe 1977 bis 1996. Der fünfte Teil untersucht die Hebelwirkungen politischer Maßnahmen. Dabei wird festgestellt, dass sich der gegenwärtige Diskussionsstand von den Erörterungen früherer Jahre in zweierlei Hinsicht unterscheidet:
Erstens wird das Postulat der Einkommensgleichheit heute aus dem Konzept der “wirtschaftlichen Unabhängigkeit” abgeleitet: Nur wenn zwei Personen das gleiche Einkommen erzielen, besitzen sie auch den gleichen Grad an wirtschaftlicher Autonomie. Einkommensungleichheit stellt sich für die benachteiligte Gruppe als relativer Autonomieverlust dar. Die Herstellung von Einkommensgleichheit zwischen Frauen und Männern wird in diesem Zusammenhang als Sicherung eines gleichwertigen Autonomiespielraumes für Frauen wahrgenommen.
Zweitens ist das Postulat der Einkommensgleichheit von Frauen und Männern heute gesellschaftspolitisch so weit konsensfähig, dass der Rat der Europäischen Union dieses Postulat in einer beschäftigungspolitischen Leitlinie als Ziel deklariert hat. (“Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern”.)
Schließlich werden in dem Bericht noch in einem sechsten Teil Vorschläge zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Datenlage in Hinblick auf geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede gemacht.
Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 27. Juni 2000 in Verhandlung genommen.
Vor Eingang in die Debatte beschloss der Gleichbehandlungsausschuss auf Antrag der Abgeordneten Beate Schasching gemäß § 28 Abs. 4 GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Heidrun Silhavy, Ridi Steibl, Anna Elisabeth Aumayr, Norbert Staffaneller, Dr. Caspar Einem, Franz Riepl, Inge Jäger, Rosemarie Bauer, Mag. Andrea Kuntzl, die Vorsitzende des Ausschusses Mag. Barbara Prammer, die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Elisabeth Sickl und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Bericht betreffend Einkommen von Frauen und Männern in unselbständiger Beschäftigung auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 16. April 1998, E 110-NR/XX. GP (III-43 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2000 06 27
Dr. Gertrude Brinek Mag. Barbara Prammer
Berichterstatterin Obfrau