220 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über die Regierungsvorlage (180 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Unterrichts­praktikumsgesetz geändert wird


“UnterrichtspraktikantInnen stehen in keinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. UnterrichtspraktikantInnen sind nach der derzeiti­gen Fassung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes von seinem Anwendungsbereich nicht erfasst, sie fallen aber auch nicht unter den Anwendungsbereich des für die Privatwirtschaft geltenden Gleichbehand­lungsgesetzes, sodass diese Gruppe gegen allfällige Diskriminierungen auf Grund des Geschlechtes und gegen sexuelle Belästigung nicht geschützt ist.

Durch eine Entschließung des Nationalrates vom 18. Juni 1999 wurde die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Unterrichtspraktiumsgesetzes vorzulegen, um Regelungen über die Gleichbehandlung und den Schutz vor Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes auch für UnterrichtspraktiantInnen zu schaffen. Ein gleichartiger Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Rechtspraktikantengesetz geändert wird, wurde vom Bundesministerium für Justiz bereits der Begutachtung zugeführt und war Tagesordnungspunkt der 16. Sitzung des Ministerrates am 16. Mai 2000 (TOP 27).

Zuständigkeit:

Die Zuständigkeit des Bundes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Einführung von Regelungen über die Gleichbehandlung und den Schutz vor Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes für UnterrichtspraktikantInnen können Mehraufwendungen insofern erwachsen, als die Möglichkeit der Anrufung der Bundes-Gleichbehandlungskommission eröffnet wird. Überdies können etwaige Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings wird davon ausgegangen, dass in Anbetracht der kurzen Ausbildungsdauer sowie im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen Fälle von gleichbehandlungsrelevanten Sachverhalten kaum auftreten werden.”

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2000 in Verhandlung genommen.

In der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Dieter Brosz, Dr. Dieter Antoni, Beate Schasching, Wolfgang Großruck und DDr. Erwin Niederwieser das Wort.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Ein von den Abgeordneten Dieter Brosz, Dr. Dieter Antoni und Genossen eingebrachter Abänderungs­antrag sowie ein von den Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Dieter Brosz und Genossen eingebrachter Entschließungsantrag fanden keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (180 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2000 06 28

                       Dipl.-Ing. Leopold Schöggl                                                         Werner Amon

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann