231 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (53 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes (“Nuklearinformationsabkommen” Österreich–Schweiz) samt Anhang und gemeinsamer Erklärung

Das gegenständliche Abkommen ist gesetzändernd und gesetzesergänzend und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrates nach Artikel 50 Abs. 1 B-VG.

Der Nuklearinformationsabkommen gilt für alle Kernanlagen (auch Forschungsreaktoren, Lagerungs­einrichtungen ua.) und mit ihnen zusammenhängende Tätigkeiten sowie für jeweils das gesamte Hoheits­gebiet der Vertragsparteien. Es regelt den Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten über den Eintritt radiologischer Gefahren, über die bestehenden, in Bau befindlichen und geplanten Kernanlagen und über die Nuklearprogramme der Vertragsparteien, die aus dem Betrieb von Kernanlagen gewonnenen Erfahrungen und die Rechtsvorschriften der Vertragsparteien aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes.

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Juni 2000 in Verhandlung gezogen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Georg Oberhaidinger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Umweltausschuss ist der Auffassung, dass im vorliegenden Fall die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizeri­schen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes (“Nuklearinformationsabkommen” Österreich–Schweiz) samt Anhang und gemeinsamer Erklärung (53 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2000 06 28

                                Ing. Herbert Graf                                                           Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann