232 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 57/A(E) der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend bundesweite Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes
Der gegenständliche am 15. Dezember 1999 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:
Bereits in Anfragen während der XX. GP wurde die Problematik Arbeitszeit und Gesundheitsberufe hinterfragt, aber nur teilweise beantwortet: “… Ein Mangel an Ärzten oder Fachärzten kann nicht generell festgestellt werden” “… Im Jahr 1995 wurde der zusätzliche Bedarf an Ärzten erhoben, … auf Grund der ständigen Änderungen der Strukturen in den Krankenanstalten sind diese Zahlen jedoch nicht mehr aktuell.”
Überprüfungen zum Krankenanstaltengesetz (KAG) und Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) durch Arbeitsinspektorate fanden zwar statt, Konsequenzen aus etwaigen Verstössen, bedingt durch fehlende Sanktionsmechanismen, sind aber nicht erkennbar. Die Situation scheint sich weiterhin zu verschlechtern.
Stellvertretendes Beispiel Oberösterreich: 34 Ärztestellen mehr sieht der Dienstpostenplan für das Jahr 2000 vor, zusätzlich zum “Ist-Stand”. Nach dem letzten Stand ist der Fachärztebedarf aber noch höher: etwa 80. Rund 50 Fachärztestellen sind zwar nicht verwaist, aber nicht nach Plan besetzt, erklärte der zuständige oberösterreichische Spitäler-Landesrat. Es ist zwar ein Mediziner angestellt, aber beispielsweise ein Turnusarzt, nicht ein Facharzt. Vor allem um das Ärzte-Arbeitszeitgesetz zu erfüllen, brauche fast jedes Landesspital im Schnitt im Jahr 2000 zwei bis drei Fachärzte mehr. Das ist allerdings der Plan, ob die Stellen auch alle besetzt werden können, bleibt fraglich.
Der Ärztebedarf in einzelnen Krankenhäusern, alleine im Jahr 2000: In Steyr werden drei Neurologen, ein HNO-Arzt, ein Gynäkologe und ein Chirurg gebraucht, in Vöcklabruck je ein Chirurg und ein Anästhesist. Je ein Internist und ein Gynäkologe fehlen in Bad Ischl, eine Gynäkologie-Facharztstelle muss auch in Freistadt besetzt werden, ebenso in Gmunden, Schärding und Rohrbach. Ein zusätzlicher Unfallfacharzt wird auch sowohl im Landeskrankenhaus Gmunden als auch in Rohrbach benötigt, in Rohrbach auch ein Anästhesist ebenso wie in Enns, wo auch ein Internist abgeht. In Kirchdorf fehlen ein Chirurg und ein Unfallchirurg. Die Landes-Kinderklinik muss einen weiteren Kinderchirurgen und einen Radiologen finden. Drei Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, für Neurologie und Anästhesie braucht auch die Landesnervenklinik. Um den Mehrbedarf an Ärzten zumindest teilweise abdecken zu können, wird im Postenplan auch “umgewandelt”: Zu Gunsten der Facharztstellen und vielerorts durch ein Minus von insgesamt etwa zehn Facharzt-Ausbildungsstellen. Dieser Postenplan steht auf der Basis der Betriebsvereinbarung mit der Ärztekammer: Sie sieht für eine Übergangsfrist des Arbeitszeitgesetzes eine mögliche Wochenarbeitszeit von 60, in Ausnahmefällen von 72 Stunden vor. Allerdings: Auch die Betriebsvereinbarung läuft Ende 2000 aus und muss neu verhandelt werden.
Das Beispiel Oberösterreich spiegelt die Situation des KA-AZG in den Ländern wieder. Auch der Mangel an Fachpersonal bundesweit zeigt, trotz Bestehens einer Bundesstrukturkommission, kein hartes Durchgreifen und eine offensichtliche Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bei der Umsetzung dieses Bundesgesetzes.
Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag erstmals in seiner Sitzung am 25. Mai 2000 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil.
Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Dr. Elisabeth Pittermann beteiligten, wurden die Verhandlungen vertagt.
Am 29. Juni 2000 setzte der Gesundheitsausschuss seine Beratungen fort.
Zu Wort meldeten sich die Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Kurt Grünewald und der Ausschussobmann Dr. Alois Pumberger sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.
Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil, Dr. Günther Leiner und Genossen mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Kurt Grünewald und Genossen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 2000 06 29
Mag. Beate Hartinger Dr. Alois Pumberger
Berichterstatterin Obmann
Anlage
Entschließung
Die Frau Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht, sich im Rahmen der Bundesstrukturkommission für konkrete Lösungsansätze zur Einhaltung des KA-AZG (Einhaltung der Arbeitszeiten, leistungsgerechte Bezahlung, Aufnahme der fehlenden Fachärzte, Erhalt der Fachausbildungsstellen) einzusetzen und im Rahmen der Verhandlungen zur Reform des LKF-Systems gemeinsam mit den Ländern Lösungen zu suchen, welche die Einhaltung des KA-AZG sicherstellen.