233 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (182 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird
Das Krankenanstaltengesetz (KAG) wurde zuletzt im Zusammenhang mit und in Umsetzung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Reform des Gesundheitswesens und die Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 novelliert. Weiters erfolgte durch die Novelle BGBl. I Nr. 95/ 1998 eine Ergänzung hinsichtlich des Arztbriefes.
§ 20 Abs. 3 und § 40 Abs. 1 lit. d KAG sind im Sinne des freien Warenverkehrs zu novellieren. Weiters sollen durch den vorliegenden Entwurf im Wesentlichen außerhalb einer Novelle im Zusammenhang mit Finanzierungsfragen diverse sich aus der Vollzugserfahrung ergebende Punkte umgesetzt werden, schließlich erfolgen terminologische Anpassungen und Zitatanpassungen.
Kosten:
Durch den vorliegenden Entwurf werden weder Bund, noch Ländern, Städten und Gemeinden Kosten erwachsen.
Innerhalb der in Art. 2 Abs. 2 der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/ 1999, genannten Frist wurde von den in Art. 2 Abs. 1 genannten Berechtigten ein Verlangen auf Verhandlungen im Konsultationsgremium nicht gestellt.
Kompetenzrechtliche Grundlagen:
Der Entwurf stützt sich in seinem Art. I auf Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG (“Heil- und Pflegeanstalten”), Art. II Z 24 stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 12 und Art. 14 Abs. 1 B-VG, Art. II Z 25 stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 16 B-VG, Art. II Z 26, 27 und 28 stützen sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Der Gesundheitsausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2000 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Elisabeth Pittermann, Harald Fischl, Theresia Haidlmayr, Mag. Beate Hartinger, Dr. Günther Leiner, Dr. Erwin Rasinger sowie der Ausschussobmann Dr. Alois Pumberger und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (182 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2000 06 29
Ridi Steibl Dr. Alois Pumberger
Berichterstatterin Obmann