234 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 93/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend Weiterentwicklung des Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräte­plans (ÖKAP/GGP)

Der gegenständliche am 1. März 2000 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

“Nach Artikel 5 der Vereinbarung gemäß Artikel 15 B-VG über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 ist der Österreichische Krankenanstalten- und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) ständig weiterzuentwickeln und erforderlichenfalls alle zwei Jahre zu revidieren.

Der ÖKAP/GGP 99 stellt das Ergebnis der letzten Revision dar.

Auch im ÖKAP/GGP 99 wurde wiederum ausschließlich die Anzahl und Verteilung der in den Akutkrankenanstalten vorzuhaltenden Betten und Abteilungen dargestellt. Obwohl bereits im ÖKAP 94 zu lesen ist “… künftig nicht mehr ausschließlich auf die Anzahl und Verteilung der vorzuhaltenden Betten zu konzentrieren, sondern unter Berücksichtigung der absehbaren Veränderungen im Finanzie­rungssystem auch den ambulanten und teilstationären Bereich sowie Fragen des vorzuhaltenden medizinischen Leistungspektrums abdecken …”

Es ist noch nachvollziehbar, dass, da für den ambulanten und teilstationären Bereich, eine mit dem stationären Bereich vergleichbare, verbindliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation fehlt, dieser Bereich im ÖKAP/GGP 99 nicht dargestellt werden konnte.

Allerdings ist es vollkommen unverständlich, dass es trotz Vorliegen detaillierter Diagnose- und Leistungsdaten aus der LKF-Statistik im ÖKAP/GGP 99 wiederum zu keiner Beschreibung – zumindest eines ausgewählten – medizinischen Leistungsspektrums für die einzelnen Akutkrankenanstalten kam, obwohl dies im Sinne eines bedarfsgerechten, qualitätsgesicherten und wirtschaftlich arbeitenden Krankenanstaltenwesens unbedingt notwendig ist.”

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag erstmals in seiner Sitzung am 25. Mai 2000 in Verhandlung genommen.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Günther Leiner und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhard Waneck beteiligten, wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 29. Juni 2000 setzte der Gesundheitsausschuss seine Beratungen fort.

Zu Wort meldeten sich die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Elisabeth Pittermann, Harald Fischl, Theresia Haidlmayr, Mag. Beate Hartinger, Dr. Günther Leiner, Dr. Erwin Rasinger sowie der Ausschussobmann Dr. Alois Pumberger und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 06 29

                             Dr. Kurt Grünewald                                                         Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann