235 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 94/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend Verbesserung der Qualitätskontrolle in Krankenanstalten

Der gegenständliche am 1. März 2000 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet.

Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses in der Affäre um das Krankenhaus Freistadt stellen den politisch verantwortlichen Personen kein gutes Zeugnis aus. Von einer effizienten Wahrnehmung der Kontroll- und Aufsichtspflichten kann bei der fehlenden Bündelung der politischen Verantwortung nicht die Rede sein. Weiters kam die Untersuchungskommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sich als “legistisches Feigenblatt” erwiesen.

Der Bundes- und die Landesgesetzgeber haben die Träger von Krankenanstalten verpflichtet, Qualitäts­sicherungskommissionen in den einzelnen Krankenhäusern einzurichten. Da bei diesem Gesetz nicht auf die Anforderung der Praxis Bedacht genommen wurde, ergeben sich meist folgende Realitäten: Kranken­hauspersonal wird zur berufsfremden Tätigkeit der Qualitätssicherung ohne ausreichende Ausbildung “verpflichtet”. Dies geschieht vielfach auf Überstundenbasis außerhalb der Regeldienstzeit, ohne eigenes Budget und ohne Durchgriffsrecht. So werden die betreffenden Personen mit ihren Aufgaben isoliert und alleine gelassen.

Der Landesgesetzgeber, der häufig auch Träger der Krankenanstalten – bzw. ein vom Land gegründeter Fonds – ist, hat sich (mit der Ausnahme von Salzburg) nicht dazu durchgerungen, die Kontrolle der Qualitätssicherung gesetzlich vorzuschreiben. Dies führt dazu, dass die Qualitätssicherung in einem kontroll- und sanktionslosen Zustand zum legistischen Feigenblatt verkommt.

Es steht außer Frage, dass für eine sinnvolle und effiziente Qualitätssicherung (neben vieler unterstützen­der Maßnahmen für das Personal vor Ort) eine zentrale Kontrolle und Sicherung auf Bundes- und Länderebene notwendig ist.

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag ersmals in seiner Sitzung am 25. Mai 2000 in Verhandlung genommen.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Mag. Beate Hartinger, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Elisabeth Pittermann sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhard Waneck beteiligten, wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 29. Juni 2000 setzte der Gesundheitsausschuss seine Beratungen fort.

Zu Wort meldeten sich die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dr. Elisabeth Pittermann, Harald Fischl, Theresia Haidlmayr, Mag. Beate Hartinger, Dr. Günther Leiner, Dr. Erwin Rasinger sowie der Ausschussobmann Dr. Alois Pumberger und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 06 29

                             Dr. Kurt Grünewald                                                         Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann