239 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 143/A(E) der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Theresia Haidl­mayr und Genossen betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch-technischen Dienste über die Bundesländergrenzen hinweg


Der gegenständliche am 27. April 2000 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

“Der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreich weist bereits seit Jahren auf die beträchtlichen Schwierigkeiten in der Ausbildung hin, wonach verschiedene MTD-Akademien bei der Aufnahme InteressentInnen des eigenen Bundeslandes wesentlich besser stellen als solche aus anderen Bundesländern. Bei Bewerbungen von Ausbildungswilligen aus anderen Bundesländern wird zuvor sichergestellt, dass die Ausbildungskosten von den “Heimatbundesländern”, die keine entsprechenden MTD-Akademie-Standorte eingerichtet haben, übernommen werden. Dies führt insbesondere bei Studierenden aus Vorarlberg in Tirol oder in Salzburg dazu, dass diese entweder auf ihren Berufswunsch verzichten oder im Rahmen eines so genannten “Ausbildungsdarlehens” weit reichende und gravierende finanzielle Verpflichtungen eingehen. Demnach müssen nach dem Abschluss der Ausbildung, wenn eine Berufsausübung nicht in einer öffentlichen Krankenanstalt oder Einrichtung für alters- und chronisch Kranke in Vorarlberg erfolgt, Ausbildungskosten in einer Höhe von zirka 360 000 S dem Land zurückbezahlt werden.

Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen – auch einer von Abgeordneten aller fünf in der XX. Gesetzgebungsperiode im Nationalrat vertreten gewesenen Parteien – durch die ehemalige Gesund­heitsministerin Hostasch und die nunmehrige Bundesministerin Sickl brachte nicht annähernd zufrieden stellende Resultate. Vielmehr wurde unter Hinweis auf die geltende Rechtslage nach dem MTD-Gesetz und die Führung dieser Akademien in der so genannten “Privatwirtschaftsverwaltung” festgestellt, dass keine gesetzliche Grundlage besteht, den Trägern dieser Ausbildungseinrichtungen die Einhebung von Ausbildungsbeiträgen zu untersagen.

Nunmehr scheint jedoch auf der Ebene der Länder die Bereitschaft zu bestehen, das beschriebene Problem einer zufrieden stellenden Lösung zuzuführen. So beschlossen die Landesfinanzreferenten am 24. November 1999, die Finanzierung von Ausbildungskosten in die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Krankenanstaltenfinanzierung aufzunehmen oder eine Regelung im Sinne des § 3 FAG zu finden. Diese Einigkeit der Länder an einer gemeinsamen Lösung sollte umgehend aufgegriffen werden, zumal seitens einiger ÖVP-dominierter Länder bisher offenkundig nur wenig Bereitschaft an einer zufrieden stellenden Problemlösung bestand.

Die unterzeichneten Abgeordneten verstehen das berechtigte Anliegen des Dachverbandes der gehobenen medizinisch-technischen Dienste und sehen in den finanziellen Barrieren, die für InteressentInnen aus einzelnen Bundesländern an einer Ausbildung an einer MTD-Akademie bestehen, eine durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung junger Menschen im Zugang zu hoch qualifizierten und dringend benötigten Berufen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens.”

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2000 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Leiner, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger sowie der Ausschussobmann Dr. Alois Pumberger und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.


Wien, 2000 06 29

                         Dr. Elisabeth Pittermann                                                     Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann