24 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (14 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsver­fassungsgesetz geändert wird

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll die Richtlinie 97/74/EG zur Ausdehnung der Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung des Europäischen Betriebsrates oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen auf das Vereinigte Königreich umgesetzt werden. Da die erwähnte Richtlinie bis zum 15. Dezember 1999 spätestens umgesetzt werden muss, sieht der gegenständliche Gesetzentwurf (§ 208 Abs. 10 Arbeitsverfassungsgesetz) vor, dass die §§ 171 Abs. 2 und 206 Abs. 7 und 8 bereits mit 15. Dezember 1999 in Kraft treten.

Neben der Einbeziehung des Vereinigten Königreichs in die Definition der Mitgliedstaaten des § 171 Abs. 2 Arbeitsverfassungsgesetz sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass Unternehmen bzw. Unter­nehmensgruppen von der Anwendung der Europäischen Betriebsverfassung ausgeschlossen sind, wenn sie vor dem 15. Dezember 1999 eine Vereinbarung abgeschlossen haben, die eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer vorsieht.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Jänner 2000 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Mag. Dr. Josef Trinkl.

An der Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Sigisbert Dolinschek.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (14 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2000 01 19

                            Mag. Dr Josef Trinkl                                                       Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau