249 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (74 der Beilagen): Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit
Durch das gegenständliche Zusatzabkommen soll der zwischenstaatlichen und innerstaatlichen Rechtsentwicklung seit dem Abschluss des Abkommens über soziale Sicherheit mit Israel Rechnung getragen werden.
Im Bereich der Pensionsversicherung wird, wie bereits in dem Zusatzabkommen mit Kanada, den USA und der Schweiz (BGBl. Nr. 570/1996, BGBl. Nr. 779/1996 bzw. BGBl. III Nr. 203/1998) sowie in allen neuen bilateralen Abkommen, im Hinblick auf eine wesentliche Vereinfachung der Pensionsberechnung in allen zwischenstaatlichen Fällen anstelle der bisher vorgesehenen Berechnung entsprechend dem Zeitenverhältnis (“pro-rata-tempori”) die Berechnung der österreichischen Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der österreichischen Versicherungszeiten vorgesehen (“Direktberechnung”).
Im Bereich der Familienbeihilfen soll durch das gegenständliche Zusatzabkommen das Wohnlandprinzip eingeführt werden. Der Familienbeihilfenanspruch orientiert sich nicht mehr wie im geltenden Abkommen am Elternteil, sondern für die Zahlung der Familienbeihilfe ist stets das Wohnland des Kindes zuständig. Die Gleichstellung der beiderseitigen Staatsangehörigen ist auch weiterhin vorgesehen.
In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wird hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen festgestellt, dass insgesamt die finanziellen Auswirkungen der Neuregelungen des Zusatzabkommens als kostenneutral angesehen werden. Dies gilt auch für die Einführung des Wohnlandprinzipes bzw. für die Familienbeihilfe.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2000 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Dr. Gottfried Feurstein.
An der Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Helmut Dietachmayr.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluss des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.
Dem Ausschuss erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit (74 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2000 06 30
Dr. Gottfried Feurstein Annemarie Reitsamer
Berichterstatter Obfrau