29 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den Hochschulbericht 1999 (Band 1 bis 3) (III-15 der Beilagen)
Im Sinne von § 18 Abs. 9 UOG 1993 bzw. § 19 Abs. 9 KUOG hat der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr dem Nationalrat regelmäßig, mindestens in Abständen von drei Jahren, einen Bericht über die Leistungen und Probleme der Universitäten und Hochschulen in Forschung und Lehre vorzulegen und Lösungsvorschläge für die aufgezeigten Probleme zu unterbreiten.
Der insgesamt elfte Hochschulbericht, der vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr dem Nationalrat zugeleitete Hochschulbericht 1999, ergänzt die für den Hochschulbericht 1993 entwickelte Systematik um einen dritten Band, welcher der Entwicklung der Bildung und Berufsausübung von Frauen in Österreich gewidmet ist. Die Bände 1 und 2 sind wie bisher als Text- bzw. Tabellenband konzipiert. Der Bericht behandelt den Zeitraum 1996 bis 1998 und damit eine Phase, in welcher der Prozeß der Reform der Universitätsorganisation zügig fortgesetzt und ein Prozeß der Studienreform eingeleitet worden ist; im letzten Jahr des Berichtszeitraums ist sowohl die Organisations- als auch die Studienreform auch auf die Universitäten der Künste, die bisherigen Kunsthochschulen, ausgeweitet worden.
Der erste Abschnitt des Berichtes stellt die Reform der Universitätsorganisation dar und geht auf die Umsetzung des UOG 1993, auf die ersten Auswirkungen der 1997 in Kraft getretenen Evaluierungsverordnung, die Entwicklung des Hochschullehrer-Dienstrechts und die Situation des Universitätszentrums für Weiterbildung “Donau-Universität Krems” ein; Perspektiven werden gezogen auf die Akkreditierung für private Universitäten und die volle Rechtsfähigkeit der Universitäten.
Der zweite Abschnitt des Berichtes befaßt sich mit der Reform der Universitäten der Künste, der dritte mit der Implementierung des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge. Im Mittelpunkt des vierten Berichtsabschnitts stehen Lehre und Forschung; besonderes Augenmerk wird dabei auf die Studienreform durch das Universitäts-Studiengesetz 1997, das Projekt “Schwerpunktsetzungen im Studienangebot”, weiters auf die Entwicklung von Fernstudien und des Einsatzes neuer Medien in der Lehre sowie auf die an Hochschulen betriebene Forschung gelegt.
Die folgenden Abschnitte behandeln die Finanzierung der Hochschulen, die Frauenförderung an Hochschulen, die internationale Mobilität und Kooperation in Bildung und Forschung, die Beratung und Förderung der Studierenden sowie schließlich die Entwicklung der Zahl von Hochschulabsolventen und -absolventinnen sowie deren Beschäftigungssituation.
Der Tabellenband enthält umfangreiches Datenmaterial zum Hochschulbudget bzw. zur Hochschulfinanzierung, zu den Lehr- und Forschungseinrichtungen sowie zum Personalstand an den Universitäten und Hochschulen, zum Lehrangebot, zu Studierenden und Absolventen, zur Hochschulplanungsprognose, zu Forschung, Hochschulbau, Studienförderung und Sozialmaßnahmen sowie internationaler Mobilität und Kooperation.
Der dritte Band des Hochschulberichts 1999 ist auf Grund einer vom Nationalrat am 16. April 1998 gefaßten Entschließung betreffend umfassende Gleichstellung von Frauen und Männern im Bildungsbereich sowie Förderung einer geschlechtsspezifischen Berufsorientierung, E 112-NR/XX. GP, vorgelegt worden. Er befaßt sich mit der aktuellen Frauenbeschäftigung in Österreich, der Bildungssituation von Mädchen und Frauen, der beruflichen Weiterbildung und Arbeitsmarktpolitik für Frauen sowie dem Problem des Übergangs vom Bildungs- ins Beschäftigungssystem.
Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 21. Jänner 2000 in Verhandlung genommen und vor Eingang in die Debatte auf Vorschlag des Ausschußobmanns mit Stimmeneinhelligkeit im Sinne des § 28b Abs. 4 GOG beschlossen, den Bericht nicht endzuerledigen.
Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann.
An der sich an die Ausführungen der Berichterstatterin anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Sylvia Papházy, Mag. Andrea Kuntzl, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Dr. Martin Graf und Dr. Elisabeth Pittermann sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.
Bei der Abstimmung beschloß der Ausschuß mit Stimmenmehrheit, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.
Der Ausschuß für Wissenschaft und
Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des
Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den
Hochschulbericht 1999 (Band 1 bis 3)
(III-15 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2000 01 21
Dr. Elisabeth Pittermann Dr. Martin Graf
Berichterstatterin Obmann