295 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 6. 10. 2000

Regierungsvorlage


Annahme der Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produk­tionsphase der ARIANE-Träger

Die Republik Österreich erklärt, dass sie die durch einstimmigen Beschluss europäischer Teil­nehmerregierungen am 13. April 1999 vorgeschlagene Verlängerung der Erklärung europäischer Regie­rungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger für einen weiteren Zeitraum von einem Jahr, dh. bis Ende des Jahres 2001, in sinngemäßer Anwendung des Absatzes IV.2.a der Erklärung annimmt.

Vorblatt

Problem:

Österreich ist Vollmitglied der europäischen Weltraumorganisation ESA und hat die Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase von ARIANE-Trägern vom 4. Oktober 1990 am 21. Mai 1992 angenommen. Diese regelt die kommerzielle Vermarktung der ARIANE-Trägerraketen. Die Vereinbarung gilt bis Ende des Jahres 2000. Die ESA-Mitgliedstaaten haben einer unveränderten Verlängerung dieser Vereinbarung um ein Jahr bis zum Ende des Jahres 2001 zugestimmt, währenddessen ein neuer längerfristiger Vertrag mit zehnjähriger Geltungsdauer ausgehandelt wird.

Lösung:

Da diese Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Erklärung nach österreichischer Rechtslage eine Änderung dieses Vertrages darstellt, hat diese nach dem gleichen innerstaatlichen Verfahren wie der seinerzeitige Beitritt zu diesem Vertrag zu erfolgen, dh. durch Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreichs:

Die Annahme der Verlängerung der Erklärung bis Jahresende 2001 durch Österreich ermöglicht Aufträge von Arianespace an österreichische Unternehmen und entspricht der künftigen österreichischen Schwerpunktsetzung in weltraumtechnischen Projekten.

Alternativen:

Keine.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da die Beiträge zum Raumfahrtzentrum CSG in Französisch Guyana dem von Österreich anteilig mitzufinanzierenden Allgemeinen Haushalt der ESA angegliedert sind.

EU-Konformität:

Gegeben.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

Erläuterungen

Die Annahme der Verlängerung der Erklärung hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Die Erklärung über die Annahme ist kein politischer Staatsvertrag und enthält auch keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 ist nicht erforderlich. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Die Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger vom 4. Oktober 1990, die Österreich am 21. Mai 1992 angenommen hat, regelt die kommerzielle Vermarktung der im Rahmen der ESA-Entwicklungsprogramme konzipierten Träger-Raketen durch die Firma Arianespace. Die genannte Erklärung hat Gültigkeit bis Ende 2000 und sollte in Konsultationen für einen weiteren mehrjährigen Gültigkeitsbereich verlängert bzw. fortgeschrieben werden. Um genügend Zeit für eine detaillierte Prüfung des Rechtstextes zur Verfügung zu haben, wurde zunächst einhellig festgelegt, die Gültigkeitsdauer der derzeitigen Erklärung um ein Jahr, dh. bis Ende 2001 zu verlängern.

Die Regierungsvertreter haben dem Wunsch der Mehrheit zugestimmt, bei der Verlängerung um ein Jahr den Text unverändert zu übernehmen. Dadurch konnte das nationale Genehmigungsverfahren in vielen Staaten wesentlich vereinfacht und abgekürzt werden. Bereits im ESA-Rat am 10. Mai 1999 wurde die notwendige 2/3-Mehrheit (neun Staaten) erreicht, sodass die Verlängerung um ein Jahr für diese Staaten in Kraft trat. Bis September 1999 haben dann weitere drei Staaten der Verlängerung um ein Jahr zugestimmt, sodass nur mehr die Annahme durch Österreich aussteht.

Absatz IV.2.c der zitierten Erklärung sieht vor, dass die Teilnehmerstaaten einander ein Jahr vor Ablauf des Jahres 2000 über die Bedingungen einer allfälligen Verlängerung dieser Erklärung konsultieren. Die Teilnehmerstaaten haben am 13. April 1999 einstimmig vorgeschlagen, die Erklärung einvernehmlich bis Ende 2001 zu verlängern und in sinngemäßer Anwendung des Absatzes IV.2.a die Annahme dieser Verlängerung dem Generaldirektor der ESA zu notifizieren. Die Erklärung erfährt inhaltlich keine Änderung.

Ein wesentlicher Punkt in der Erklärung über die Produktionsphase der Ariane-Träger ist die Sicher­stellung der Mitarbeit aller Firmen aus dem Entwicklungsprogramm in der Produktionsphase. Bereits 1997 (dh. noch vor den ersten erfolgreichen Qualifikationsflug) hat Arianespace das erste Los von 14 Ariane-5-Trägern bei der involvierten Industrie bestellt und dadurch auch Aufträge an die österreichische Industrie vergeben. Diesen Aufträgen stehen keine Beitragszahlungen Österreichs gegenüber, wodurch das Ziel, Weltraumprogramme kommerziell umzusetzen, erreicht wurde. Der erste kommerzielle Flug eines Ariane-5-Trägers fand am 10. Dezember 1999 statt und brachte den bisher größten ESA-Wissen­schaftssatelliten exakt in die vorgesehene Umlaufbahn. Für das Jahr 2000 sind sechs Ariane-5-Flüge anberaumt. In einigen Jahren soll der Ariane-5-Träger voll den Ariane-4-Träger, an dem Österreich nicht beteiligt ist, ersetzen.

Arianespace ist bereits in Verhandlungen mit der Industrie über das zweite Los von 20 Ariane-5-Trägern für den Einsatz im Zeitraum ab 2002, wobei allerdings der Industrie die Auflage gestellt wird, die Produktionskosten weiter abzusenken, um den kommerziellen Erfolg des europäischen Trägers in einem weltweiten Einsatz sicherzustellen. Die österreichischen Firmen haben ihre Angebote noch vor Ende 1999 abgegeben.