30 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Bericht des Universitätenkuratoriums im Sinne des § 83 Abs. 3 des UOG 1993 über seine Tätigkeit vom 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 1998, vorgelegt vom Bundes­minister für Wissenschaft und Verkehr (III-21 der Beilagen)

Gemäß § 83 Abs. 3 UOG 1993 ist dem Nationalrat jährlich durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr ein Tätigkeitsbericht des Universitätenkuratoriums vorzulegen. Das Universitätenkuratorium soll als Bindeglied zwischen dem Staat, den Universitäten, der Gesellschaft und der Wirtschaft fungieren.

Im Laufe des Jahres 1998 hat das Universitätenkuratorium acht mehrtägige Plenarsitzungen abgehalten, denen mehrere Arbeitsgruppensitzungen vorangegangen sind. Die Kontakte zum fachlichen und institutionellen Umfeld, auch im internationalen Rahmen, wurden weiter gepflegt. Überdies wurde in Wien eine internationale Expertentagung zur Evaluierung von Universitäten veranstaltet.

Der Bericht beinhaltet die vom Universitätenkuratorium fünf Jahre nach Beginn der Implementierung des UOG 1993 gewonnenen Erkenntnisse sowie die daraus gezogenen Schlußfolgerungen. Er befaßt sich einleitend mit strukturellen Hemmnissen und unzulänglichen Rahmenbedingungen, die einer Nutzung der Möglichkeiten, welche die universitäre Autonomie bietet, entgegenstehen. Im weiteren wird der Stand der Implementierung und Umsetzung des UOG 1993 und das Ausmaß der Nutzung der universitären Autonomie skizziert. Die sich aus der Begutachtung der Budgetanträge 1998 durch das Universi­tätenkuratorium ergebenden Schlußfolgerungen für die Ressourcenallokation werden ebenso wiederge­geben wie die angestellten Überlegungen über notwendige Strukturverbesserungen in Evaluierungsfragen. Im übrigen wird das vom Universitätenkuratorium entwickelte Modell einer EDV-unterstützten Erfassung der universitären Leistungsdaten als Grundlage für den Aufbau von Steuerungsinstrumenten vorgestellt. Abschließend werden grundsätzliche Überlegungen zur Entwicklung und Reorganisation des universi­tären Gesamtsystems angestellt, in deren Mittelpunkt Evaluierung und Entwicklungsplanung stehen.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 21. Jänner 2000 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß auf Vorschlag des Ausschußobmanns mit Stimmeneinhelligkeit im Sinne des § 28b Abs. 4 GOG, den Bericht nicht endzuerledigen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte der Abgeordnete Dr. Michael Spindelegger.

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Gertrude Brinek und Mag. Dr. Udo Grollitsch sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung beschloß der Ausschuß mit Stimmenmehrheit, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Universitätenkuratoriums im Sinne des § 83 Abs. 3 des UOG 1993 über seine Tätigkeit vom 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 1998, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr (III-21 der Beilagen), zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 01 21

                        Dr. Michael Spindelegger                                                        Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann