314 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Familienausschusses


über den österreichischen Familienbericht 1999 der Bundesregierung (III-47 der Beilagen)


Den vielfach geäußerten Befund, dass sich die Familie in der Krise befindet, kann der Bericht nicht bestätigen. Untersuchungen zeigen, dass sich am Stellenwert von Ehe und Familie im vergangenen Jahrzehnt wenig geändert hat und Familie, Partnerschaft und Elternschaft nach wie vor äußerst geschätzte Werte darstellen. Die „Kernfamilie“ ist, wie Zahlen belegen, auch heute noch die weitaus häufigste Lebensform, große Einbrüche sind für die vergangenen zehn Jahre nicht festzustellen.

Die WissenschaftlerInnen konstatieren aber doch einen gewissen Wandel. Zwar werden alternative Lebensformen meist nur in der Phase des jungen Erwachsenenalters und in urbanen Regionen gewählt, kinderlose Paare nehmen aber zu und es kommt zu weniger und späteren Geburten. Auch bei den Eheschließungen ist ein kontinuierlicher Rückgang in den letzten zehn Jahren festzustellen – bei gleichzeitigem Anstieg der Scheidungen. 1998 betrug die Kinderzahl pro Frau im Schnitt 1,34, das ist der niedrigste jemals in Österreich beobachtete Wert.

Wenig geändert hat sich dem Bericht zufolge an der Aufteilung der Familienarbeit zwischen Männern und Frauen. Zwar befinden sich Rollenbild und Selbstverständnis der Männer im Wandel, der überwiegende Beitrag zur Erholung, Hilfe und Pflege der Familienmitglieder wird aber nach wie vor von Frauen geleistet. Zudem sind die Mütter immer noch Hauptbetreuungsperson und widmen den Kindern, auch wenn sie voll erwerbstätig sind, weit mehr Zeit als die Väter.

Die Männer zeigen zwar, wie es im Bericht heißt, nach der Geburt eines Kindes vermehrtes Engagement, dieses dauert aber meist nicht lange an. Vielmehr kommt es sogar zu einer Re-Traditionalisierung und Rollenteilung, die, wie Längsschnittstudien belegen, auch nach Ablauf der Karenzzeit bestehen bleibt.

Es sind zudem fast immer die Frauen, die bei der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, während der berufliche Werdegang bei Männern von der Geburt eines Kindes kaum beeinflusst ist. Auf 120 Mütter in Karenz kommt ein Vater in Karenz. Knapp die Hälfte der Väter, die sich 1999 in Karenz befanden, war zudem zuvor arbeitslos.

Als Ursache für die Zurückhaltung der Väter bei Inanspruchnahme der Karenz ortet die Sozialforscherin Mag. Monika Thenner nicht nur wirtschaftliche Gründe, sondern auch eine durch die Konkurrenz unter Männern verursachte „subtile Motivationsbremse“. Männer, die in ihrer Partnerschaft bezahlte und unbezahlte Arbeit gleichmäßig aufteilen wollen, sehen sich in ihrer Berufsumgebung mit Abwehr seitens ihrer Kollegen und Vorgesetzten konfrontiert. Bei Frauen hingegen wird ein Ausstieg aus der Berufswelt viel eher akzeptiert.

Was den Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Karenz betrifft, ist der Anteil der Rückkehrerinnen laut Bericht seit 1985 mit einem Drittel aller Karenzierten unverändert. Die Chance, denselben Arbeitsplatz wie vor der Karenz wieder einzunehmen, ist aber durch längere Karenz und verschärfte Arbeitsmarktbe­dingungen gesunken. Als Rückkehrgrund werden am häufigsten finanzielle Motive angegeben, daneben wird aber auch der Wunsch nach einer Beschäftigung außer Haus sowie das Interesse am gewählten Arbeitsplatz genannt. Kaum in Anspruch genommen wird die Möglichkeit der Teilzeitkarenz.

Für einen Wiedereinstieg ins Berufsleben werden, so der Bericht, Kontakthaltemaßnahmen immer wichtiger. Gerade nach einer langen Familienphase gestaltet sich eine erfolgreiche Rückkehr in die Berufswelt ausgesprochen schwierig bis unwahrscheinlich. Negativ beurteilen die AutorInnen, dass die bei der Betreuungsarbeit erworbenen Kompetenzen von der Arbeitswelt nicht anerkannt werden.

Ein vom Familienministerium durchgeführtes Audit „Familie & Beruf“ will dazu beitragen, Unternehmen – nicht zuletzt in ihrem eigenen Interesse – zu familienfreundlichen Maßnahmen zu motivieren.

Zum Thema Kinderbetreuung wird im Bericht festgehalten, dass wesentlich mehr Ganztags-Betreuungs­plätze in Kindergärten angeboten als in Anspruch genommen werden. Auch sind 76% der Eltern, die ihre Kinder in Kindergärten untergebracht haben, mit deren Öffnungszeiten zufrieden. Immerhin fast jede zehnte Familie mit Kindern unter fünf Jahren wünscht sich aber, dass die Kindergärten nachmittags später schließen. Insgesamt steht bei jenen 24%, die einen Wunsch nach Änderung haben, das Offenhalten im Sommer an erster Stelle.

Von der angebotenen Kinderbetreuung werden Kindergärten am häufigsten in Anspruch genommen. Rund die Hälfte eines Geburtsjahrganges der Drei- bis Vierjährigen besucht den Kindergarten, von den Vier- bis Fünfjährigen sind es 83% und von den Fünf- bis Sechsjährigen 90%. Tagesmütter und Kindergruppen haben insbesondere bei den unter Dreijährigen stark an Bedeutung gewonnen, 36% von ihnen waren 1995 in solchen alternativen Einrichtungen untergebracht.

Erhebungen machen deutlich, dass vor allem Betreuungsplätze für schulpflichtige Kinder fehlen. So gibt es laut Mikrozensus 1995 einen Bedarf von knapp 140 000 zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen, fast drei Viertel davon für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren.

Die Bevölkerungsstatistik zeigt, dass die Bevölkerung Österreichs nach einer stetigen, vor allem durch Zuwanderung bedingten Wachstumsphase seit 1993 stagniert. Auch in den nächsten Jahrzehnten wird, so die Prognose, die Einwohnerzahl nicht mehr wachsen. Ab dem Jahr 2020 ist sogar mit einem Bevölke­rungsrückgang zu rechnen, da das wachsende Geburtendefizit bei gleichbleibender Zuwanderung nicht mehr ausgeglichen wird. Die individuelle Lebenszeit steigt allerdings deutlich. 1997 geborene Männer können mit einer Lebenserwartung von 74,3 Jahren, Frauen mit einer von 80,6 Jahren rechnen.

Die Zahl der Privathaushalte ist zwischen 1961 und 1998 mit einer Steigerung von 40% viel stärker als die Einwohnerzahl (plus 14%) gewachsen.  Die durchschnittliche Haushaltsgröße ging von 3,02 (1961) auf 2,49 Personen (1997) zurück. Dieser Trend dürfte sich, so die Experten, fortsetzen. Die Zahl der „Kernfamilien“ – darunter werden Paare mit Kindern oder ohne Kinder bzw. Elternteile mit Kindern subsummiert – betrug in Österreich 1997 2,25 Millionen. Darunter waren 1,44 Millionen Familien mit Kindern im gleichen Haushalt.

Eine auffällige Entwicklung ist dem Bericht zufolge, dass Jugendliche heute kaum noch aus dem Elternhaus ausziehen. So haben sich die Anteile der 18-Jährigen, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, von 1971 bis 1991 halbiert. Beinahe ein Drittel der Männer logiert mit 27 Jahren immer noch im „Hotel Mama“, einen ähnlichen Trend gibt es bei den Frauen.

Mit einer durchschnittlichen Kinderzahl pro Frau von 1,34 gehört Österreich zu den Ländern mit sehr niedriger Fertilität. Hier sind allerdings regional große Unterschiede festzustellen, in Vorarlberg kommen 1,55 Kinder auf eine Frau, im Burgenland hingegen nur 1,20. Am unteren Ende der westeuropäischen Skala rangieren Spanien (1,15) und Italien (1,22), am oberen Irland (1,92) und Norwegen (1,86).

Es gibt in Österreich aber nicht nur immer weniger Geburten, seit den 70er Jahren bringen die Frauen ihre Kinder auch immer später zur Welt. So betrug das Durchschnittsalter der Mütter bei der Geburt des ersten Kindes 1998 28,7 Jahre, das sind drei Jahre mehr als 1980. Rund 30% aller Geburten waren in den 90er Jahren unehelich.

Die Zahl der Eheschließungen sinkt seit 1993. Im Jahr 1993 gab es noch rund 45 000 Hochzeiten, 1998 nur noch 39 143. Vor allem die Erstehen gehen zurück, während Wiederverheiratungen sogar steigen. Auch ist ein Trend zur späteren Eheschließung festzustellen – Frauen waren 1998 bei ihrer ersten Hochzeit im Durchschnitt 26,8 Jahre alt, Männer 29,2.

Dem gegenüber steigen die Scheidungszahlen kontinuierlich. 1998 wurden 17 848 Ehen geschieden. Eine Ehe, die heute geschlossen wird, wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 38,6% in den nächsten 40 Jahren geschieden. Rund 20 000 Kinder müssen jährlich die Scheidung ihrer Eltern miterleben. Am scheidungs­anfälligsten sind junge Ehen, die meisten Paare trennen sich nach zwei oder drei Jahren. Auch bei Zweit- oder Drittehen und bei kinderlosen Ehepaaren sowie im städtischen Raum liegt das Scheidungsrisiko über dem Durchschnitt.

Im Bericht wird in diesem Zusammenhang vermerkt, dass ökonomische Folgen einer Scheidung vor allem Frauen treffen. Wie Kinder mit Scheidungen zurecht kommen, hängt wesentlich von ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand ab. Dabei hält die Krisenperiode meist zwischen ein und zwei Jahren an. Zwei bis drei Jahre dauert es, bis sich der Umgang zwischen Eltern und Kindern normalisiert hat.

Von ihrer Bedeutung her hat sich die Partnerschaft den Forschungsergebnissen zufolge im Laufe der Zeit von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer emotional besetzten Beziehung gewandelt. Was unter­schiedliche Lebensformen betrifft, kann man, so der Bericht, am ehesten von „Pluralität in Grenzen“ sprechen. So ist die Vielfalt der Lebensformen im jungen Erwachsenenalter am ausgeprägtesten, in der Kindheit und im mittleren Erwachsenenalter herrschen aber vorwiegend familiale Lebensformen vor. Wenig Datenmaterial gibt es über die Verbreitung von Partnerschaften mit getrennten Haushalten – als „living apart together“ bezeichnet. Die Wissenschaft geht aber von einer Ausweitung dieser Form des Zusammenlebens aus.

Auch über Stiefeltern-Kind-Beziehungen gibt es, so die WissenschaftlerInnen, einen eher mageren For­schungsstand. „Multiple Elternschaft“ ist weder rechtlich verankert, noch in der Sprache sowie in den Sitten und Gebräuchen institutionalisiert. Beispielswiese fehlen gesetzliche Bestimmungen zur Stief­elternschaft, Stiefelternteile haben keine festgelegten Rechte oder Pflichten. Dabei leben auf Grund der häufigeren Scheidungen und Wiederverheiratungen immer mehr Kinder in Stieffamilien.

Geändert hat sich auch, dass Kinderlosigkeit nicht mehr wie früher meist als schwerer Schicksalsschlag bewertet, sondern immer häufiger bewusst gewählt wird. Eine Minderheit sind heute Paare, die ohne vorheriges Zusammenleben heiraten.

Für Kinder und Eltern besteht, so der Bericht, tendenziell die Gefahr, zunehmend vom Wohlstand ausgeschlossen zu werden. Die öffentliche Hand in Österreich gibt nämlich zwar beachtliche finanzielle Mittel für Familien aus, die Kosten und Einkommenseinbußen, die durch Kinder entstehen, werden dadurch aber nicht abgedeckt. Haushalte mit Kindern sind nach wie vor gegenüber jenen ohne Kinder wirtschaftlich benachteiligt, sie haben ein geringeres Pro-Kopf-Einkommen und ihre Konsumausgaben sind niedriger. Auch müssen Frauen, die nicht erwerbstätig sind, weil sie Kinder erziehen oder Verwandte pflegen, beim Einkommen und bei der Alterssicherung deutliche Einbußen in Kauf nehmen.

Dabei tragen Familien dem Bericht zufolge wesentlich zum Wohlstand der Gesellschaft bei. Der Anteil der von ihnen erbrachten Leistungen wird auf 35% bis 55% des Bruttoinlandsproduktes geschätzt – und zu zirka 80% von Frauen erbracht.

Inwieweit die Benachteiligung von Familien mit Kindern durch öffentliche Ausgaben kompensiert werden soll bzw. was davon privat zu tragen ist, kann aber, wie der Wirtschaftsforscher Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Badelt meint, nicht von der Wissenschaft beantwortet werden. Hierbei handle es sich nämlich um eine politische Frage. Er gibt aber zu bedenken, dass eine Familienpolitik, die relativ wenig für die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit tut, später mit hohen Aufwendungen für Hinter­bliebenenpensionen rechnen muss.

Immerhin können in Österreich, wie Berechnungen ergeben, fast 340 Milliarden Schilling an Ausgaben als familienrelevant eingestuft werden. Unter diese Summe fällt beispielsweise auch das Unterrichts­budget. Dabei wendeten Bund, Länder und Gemeinden 1997 bzw. 1998 zu Gunsten der Familien rund 210 Milliarden Schilling auf, 127 Milliarden Schilling umfassten die familienrelevanten Leistungen der Sozialversicherungen. Der Anteil der familienrelevanten Ausgaben am Gesamtbudget sank von 14,6% 1993 auf 13,8% im Jahr 1998.

Zentrales Instrument der Familienpolitik ist der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). 1999 waren für den FLAF insgesamt 57,5 Milliarden Schilling an Einnahmen veranschlagt. Die größte Ausgabe des FLAF ist die Familienbeihilfe (1999: 34,5 Milliarden Schilling), weiters werden daraus der Mutter-Kind-Pass-Bonus, die Kleinkinderbeihilfe, Teile des Wochengeldes und des Karenzgeldes, die Schülerfreifahrt und die Schulbuchaktion finanziert.

Ausdrücklich wird im Bericht festgehalten, dass der FLAF an den viel diskutierten Budgetproblemen nicht schuld ist. Seine Ausgaben stiegen ab 1980 wesentlich geringer als die des Sozialbudgets bzw. des Gesamtbudgets, seit 1995 gehen sie sogar zurück. Damit wirkte der FLAF dämpfend auf die Sozial­ausgaben. Auch machen die Wissenschaftler darauf aufmerksam, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz für die Pensionen seit 1980 um 158%, die Familienbeihilfe in diesem Zeitraum hingegen nur um 43% gestiegen ist.

Allerdings bringt die Familiensteuerreform 2000 durch die Verdoppelung des Kinderabsetzbetrages und die Erhöhung der Familienbeihilfe den Familien insgesamt 12 Milliarden Schilling. Die Kosten dafür werden je zur Hälfte aus dem Budget und dem FLAF gedeckt.

Im Bericht angeführt werden auch die wichtigsten Gesetzesreformen der vergangenen zehn Jahre aus dem Bereich der Familienpolitik. Dabei werden ua. genannt: die Änderung des Namensrechts, die Adaption des Ehe- und Scheidungsrechts, die Abschaffung des Straftatbestands des Ehebruchs, das 1989 einge­führte Züchtigungsverbot von Kindern und das 1997 verabschiedete Gesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie, die Einführung eines eigenständigen Karenzanspruchs für Väter, die Einführung des Pflege­geldes und die erweiterte Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Pension.

In einem Vergleich der familienpolitischen Ansätze von SPÖ und ÖVP kommt die Politikwissen­schaftlerin Univ.-Prof. Mag. Dr. Sieglinde Rosenberger zum Schluss, dass die unter der SPÖ-ÖVP-Koalition geschlossenen Maßnahmen viel näher bei den programmatischen Positionen der ÖVP als bei jenen der SPÖ liegen.

Der Familienbericht enthält auch eine Reihe konkreter Vorschläge. So wäre es nach Ansicht der Wissen­schaftlerInnen möglich, dem Geburtenrückgang entgegen zu wirken, indem man Rahmenbedingungen schafft, die es Frauen und Männern leichter machen, Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Genannt werden dabei die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – durch ausreichende Teilzeitar­beitsplätze, neue Arbeitszeitmodelle und ausreichend Betreuungsmöglichkeiten, Wiedereinstiegshilfen, Forcierung und Kontakthaltestrategien –, Elternbildung und -beratung und ausreichende finanzielle Unterstützung.

Um eine durchgängige Einkommenssicherheit der Eltern zu gewährleisten, empfehlen die Wissen­schaftlerinnen eine Kombination aus „Karenzgeld für alle“ und einem mit dem Einkommen steigenden Karenzgeld. Die Einführung von Mütter- oder Elterngehältern wird aber als weder zweckmäßig noch finanzierbar eingestuft.

In Zusammenhang mit der sozialen Absicherung der Betroffenen machen die AutorInnen darauf aufmerk­sam, dass das österreichische Sozialversicherungsrecht weitgehend auf vollzeitbeschäftigte Eltern zuge­schnitten ist. Nicht erwerbstätige Mütter seien fast ausschließlich über abgeleitete Ansprüche abgesichert, was am Pensionssystem besonders deutlich werde. Der Sozialwissenschaftler Mag. Dr. Christopher Prinz fordert daher eine Umverteilung der Ansprüche zugunsten jener, die Betreuungsarbeit leisten. Er glaubt, dass ein eigenständiger Pensionsanspruch für alle, das Schließen von Versicherungslücken, die Schaffung einer Beitragsäquivalenz bezüglich Erwerbs- und Betreuungsarbeit und die Schaffung von Anreizen zur außerhäuslichen Erwerbsarbeit für den Staat ohne zusätzliche Kosten umsetzbar wäre. Allerdings würden solche Reformen lange Übergangsregelungen erforderlich machen. Rascher durchgeführt werden könnte Prinz zufolge ein Pensionssplitting, bei gleichzeitiger schrittweiser Reduzierung der Hinterbliebenenan­sprüche.

Als Möglichkeit, den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zu forcieren, nennt die Sozialwissen­schaftlerin Mag. Dr. Renate Kränz-Nagl die gesetzliche Verankerung eines Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung. Ihr zufolge sollen außerdem nicht nur öffentliche Stellen, sondern möglichst viele unterschiedliche Anbieter – bei Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien – Zugang zu öffentlichen Förderungen erhalten.

Nachdenken sollte man nach Auffassung der WissenschaftlerInnen außerdem über Möglichkeiten zur Besserstellung von pflegenden Angehörigen. So plädiert Mag. Birgit Riedel dafür, pflegenden Familien­angehörigen zumindest jene – sozial abgesicherten – Wahlmöglichkeiten anzubieten, wie sie Eltern heute zur Verfügung stehen, zB durch die Einführung einer Pflegekarenz. Als weitere Optionen führt sie ua. die Übernahme von Pensionsbeiträgen für pflegende Angehörige durch den Bund oder die Anstellung von Pflegepersonen durch die Kommunen als bezahlte Pflegekräfte an.

Spezialkapitel des Familienberichtes beschäftigen sich mit Migrantenfamilien, Familien mit einem behin­derten Kind und von Arbeitslosigkeit betroffenen Familien.

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 11. Oktober 2000 in Ver­handlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig, den vorliegenden Bericht nicht endzuerledigen.

Im Zuge der Beratungen wurden Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Badelt (Institut für Volkswirtschafts­theorie und -politik der Wirtschaftsuniversität Wien), Mag. Dr. Martina Beham (Institut für Soziologie der Johannes Kepler-Universität), Mag. Ruth Finder (W.A.S./E.L.S.), Mag. Dr. Renate Kränzl-Nagl (Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung), Univ.-Doz. Dr. Josef Kytir (Bundes­anstalt Statistik Österreich), Mag. Johannes Pflegerl (Österreichisches Institut für Familienforschung), Univ.-Prof. Dr. Rudolf Richter (Institut für Soziologie der Universität Wien), Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hel­muth Schattovits (Österreichisches Institut für Familienforschung) als Kapitelverantwortliche sowie Günther Danhel (Institut für Ehe und Familie), Mag. Ingrid Moritz (Arbeiterkammer Wien), Mag. Gabriele Schmid (Arbeiterkammer Wien), Mag. Irene Kernthaler (Österreichisches Institut für Fami­lienforschung), Mag. Agnes Streissler (Arbeiterkammer Wien) und Univ.-Prof. Dr. Herbert Vonach (Freiheitlicher Familienverband) als ExpertInnen beigezogen.


Nach den Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Ridi Steibl, ergriffen in der Debatte die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Edith Haller, Dr. Gerhart Bruckmann, Karl Öllinger, Nikolaus Prinz, Ridi Steibl, Mag. Barbara Prammer, Ing. Wilhelm Weinmeier, Gabriele Binder, Dr. Ilse Mertel, Katharina Pfeffer, Sigisbert Dolinschek, Heidrun Silhavy, Rosemarie Bauer sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Elisabeth Sickl das Wort.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichts zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss daher den Antrag, der Nationalrat wolle den österreichischen Familienbericht 1999 der Bundesregierung (III-47 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 10 11

                                      Ridi Steibl                                                                       Dr. Ilse Mertel

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau