318 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (270 der Beilagen): Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlass der 80. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung
Das Land Kärnten feiert im Jahr 2000 die 80. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, wonach sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Angliederung an die Republik Österreich entschieden hat. Aus diesem Anlass soll dem Land ein Zuschuss für besondere Vorhaben geleistet werden.
Wie schon bei vergangenen Anlässen soll auch diesmal die Beitragsleistung in Form eines eigenen Bundesgesetzes erbracht werden.
Die Zuständigkeit des Bundes zur Normierung des Zweckzuschusses ergibt sich aus § 1 und § 12 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948. Die Kosten für den Bund betragen 55 Millionen Schilling. Die budgetäre Bedeckung des Zweckzuschusses wird durch das Bundesministerium für Finanzen bereitgestellt.
Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Oktober 2000 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Rudolf Edlinger und Reinhart Gaugg sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf teils mit Stimmenmehrheit, teils einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (270 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2000 10 12
Dr. Christof Zernatto Dr. Kurt Heindl
Berichterstatter Obmann