319 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (281 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (nunmehr das Bundesministerium für Verkehr, Innova­tion und Technologie) – Bundesstraßenverwaltung, sowie das Bundesministerium für Land‑ und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft haben die Veräußerung von für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaften in Kärnten beantragt.

Da bei diesen Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 2000 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräuße­rungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundes‑Verfassungsgesetzes gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen betreffen, dem Bundesrat kein Einspruchsrecht zukommt.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultations­mechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.

Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Oktober 2000 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Marianne Hagenhofer und Hermann Böhacker sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig ange­nommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (281 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 2000 10 12

                            Mag. Eduard Mainoni                                                             Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann