328 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 256/A der Abgeordneten Doris Bures und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird

Die Abgeordneten Doris Bures und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 20. September 2000 eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit Jahresbeginn ist der Benzinpreis je Liter um 1,31 S, der Dieselpreis je Liter um 1,47 S gestiegen. Das bedeutet eine Belastung der österreichischen Autofahrer durch Preissteigerungen bei Benzin in der Höhe von 3,7 Milliarden Schilling und beim Diesel in der Höhe von 5,67 Milliarden Schilling.

Bei einer durchschnittlichen Fahrleistung von 15 000 km im Jahr und einem Verbrauch von 8 Liter/km bedeutet diese Preissteigerung eine Erhöhung der Benzinkosten um 1 572 S. Dazu kommt die Preissteigerung bei der Autobahnvignette ab 1. Jänner 2001 in der Höhe von 450 S.

Ferner wird durch die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer die Benützung eines durch­schnittlichen Kraftfahrzeuges mit 2 000 S pro Jahr verteuert.

Da durch die Mehrkosten vor allem die Pendler belastet werden, ist eine Anpassung der Pauschbeträge im § 16 EStG (Werbungskosten) um durchschnittlich ein Drittel erforderlich.

Kosten und Bedeckung:

Die Erhöhung des Pendlerpauschales um ein Drittel würde budgetäre Mehrkosten im Ausmaß von maximal 0,5 Milliarden Schilling verursachen. Die Bedeckung sollte aus dem Mehraufkommen an Umsatzsteuer auf Grund der hohen Energiepreise erfolgen.“

Der Finanzausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 12. Oktober 2000 in Verhandlung genommen.

Den Bericht im Ausschuss erstattete die Abgeordnete Marianne Hagenhofer.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Böhacker, Marianne Hagenhofer, Mag. Ulrike Lunacek, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und Rudolf Edlinger sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 256/A nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 10 12

                            Dr. Christof Zernatto                                                            Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann