337 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Nachdruck vom 3. 11. 2000
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2000 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2000 – BÜG 2000)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2000, BGBl. I Nr. 38, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2000, genehmigt:
VA-Ansatz betreffend Millionen
Schilling
1/11516 Öffentl. Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen; Förderungen .............. 0,200
1/12256 Allgemein bildendes Schulwesen; Förderungen .................................................................... 9,000
1/12476 Bundesdenkmalamt; Förderungen ............................................................................................ 5,000
1/13006 Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen .............................................................. 3,400
1/13026 Literatur; Förderungen ................................................................................................................ 0,500
1/14606 Fachhochschulen; Förderungen ............................................................................................... 41,730
1/17226 Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauches; Förderungen .................................................... 3,500
1/60023 Bundesministerium für Land- und Forstwirtsch., Umwelt und Wasserwirtschaft; Kapitalbeteiligungen; Anlagen 13,760
1/61208 Umweltschutz; Aufwendungen ................................................................................................. 5,220
1/64683 Bundesgebäudeverwaltung – Liegenschaftsverwaltung; Liegenschaftserwerb im Tauschwege 35,000
1/64758 Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau); Sonstige Bundesgebäude; Aufwendungen ..... 10,000
1/65256 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Innovation und strukturpol. Maßnahmen; Förderungen 100,000
1/65326 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Technologie- und Forschungsförderung (wissenschafl.)/FWF; Förderungen ......................................................................................... 100,000
Insgesamt ...................................................................................................................................... 327,310
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:
VA-Ansatz betreffend Millionen
Schilling
a) Ausgabeneinsparungen
1/11518 Öffentl. Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen; Aufwendungen ......... 0,200
1/12006 Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Zentralleitung (Verwaltungsbereich Bildung); Förderungen 14,000
1/13016 Musik und darstellende Kunst; Förderungen ......................................................................... 3,400
1/13028 Literatur; Aufwendungen ........................................................................................................... 0,500
1/14107 Hochschulische Einrichtungen; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) .................... 41,730
1/17206 Vorsorgemedizin; Epidemiologische Maßnahmen; Förderungen ........................................ 1,179
1/65346 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Sondervorhaben-Technologie (Technologiemilliarde); Förderungen ................................................................................................................................. 100,000
Summe a) (Ausgabeneinsparungen) ........................................................................................ 161,009
VA-Ansatz betreffend Millionen
Schilling
b) Mehreinnahmen
2/58904 Finanzschuld; Währungstauschverträge; Sonstige Einnahmen; Erfolgswirksame Einnahmen 58,760
c) Rücklagenauflösung
2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen ................................................ 107,541
Insgesamt ...................................................................................................................................... 327,310
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 2000 nicht voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 2000.
Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.
Die Durchführung dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages, wobei ein Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen, der restliche Teil durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.
Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz 2000 zusammengefasst.
Millionen
Schilling
Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund ................................................................................... 327
kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund ................................................................................ 161
durch Mehreinnahmen in Höhe von rund ......................................................................................................... 59
und in einer Rücklagenauflösung von rund .................................................................................................... 108
bedeckt werden.
Nähere Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im § 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden Ausgabeneinsparungen bzw. Mehreinnahmen enthalten die Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsansätzen.
Durch dieses Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund 166 Millionen Schilling.
Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.
Besonderer Teil
Zu § 1:
VA-Ansatz 1/11516 „Öffentl. Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen; Förderungen“
Für zwei, für die Gedenkstätte tätige Vereine, die für den Bereich der politischen Bildung und Information sowie für die Organisation und Abwicklung von Gedenkfeiern zuständig sind, wurde eine Bürogemeinschaft gegründet, um die Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Für die Gründung dieser Bürogemeinschaft bzw. zur Abdeckung deren Personalkosten sind zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von 0,2 Millionen Schilling notwendig.
VA-Ansatz 1/12256 „Allgemein bildendes Schulwesen; Förderungen“
1. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Waldorfschulen ist im Jahr 2000 noch eine Förderung in der Höhe von 7 Millionen Schilling erforderlich.
2. Auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung werden für den Integrationsfonds der katholischen Privatschulen zusätzliche Mittel in der Höhe von 2 Millionen Schilling benötigt.
3. Die Gesamtüberschreitung laut Z 1 und Z 2 beträgt 9 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/12476 „Bundesdenkmalamt; Förderungen“
Infolge von dringenden, nicht aufschiebbaren Restaurierungsmaßnahmen im Sanatorium Purkersdorf sind im Jahre 2000 noch zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/13006 „Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen“
Diese Förderung dient zur teilweisen Finanzierung der Pensionsbeiträge für bildende Künstler zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft über den Künstlerhilfefonds. Infolge der nicht vorhersehbaren Zunahme von Anspruchsberechtigten im Jahr 2000 ist ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 3,4 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/13026 „Literatur; Förderungen“
Durch die Ausweitung der Verlagsförderung für Jugendliteratur werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 0,5 Millionen Schilling benötigt.
VA-Ansatz 1/14606 „Fachhochschulen; Förderungen“
Um die Umsetzung des Fachhochschulentwicklungsplanes II sowie die Weiterführung bestehender und die Verlängerung der in diesem Jahr auslaufenden evaluierten Fachhochschulstudiengänge gewährleisten zu können, werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 41,730 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/17226 „Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauches; Förderungen“
Für eine verstärkte psychotherapeutische, klinisch-psychologische und psychosoziale Beratung und Betreuung als gesundheitsbezogene Maßnahme bei von Suchtgiftmissbrauch betroffenen Personen ist eine zusätzliche Förderung von insgesamt 3,500 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/60023 „Bundesministerium für Land- und Forstwirtsch., Umwelt und Wasserwirtschaft; Kapitalbeteiligungen; Anlagen“
Zur allfälligen Bereitstellung des Stammkapitals in Höhe von einer Million Euro für die nach dem Spanische Hofreitschule-Gesetz vom Bund neu zu gründende Firma „Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber“ sind zusätzliche Mittel in Höhe von 13,760 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/61208 „Umweltschutz; Aufwendungen“
1. Für Projekte im Zusammenhang mit der Begehung des Kernkraftwerkes Mochovce durch ein internationales Expertenteam unter österreichischer Leitung sind zusätzliche Mittel in Höhe von 3,215 Millionen Schilling erforderlich.
2. Für zusätzliche Auftragsvergaben an die Umweltbundesamt Gesellschaft m.b.H. wie beispielsweise für EU-Projekte werden 2,005 Millionen Schilling benötigt.
3. Die Gesamtüberschreitung laut Z 1 und Z 2 beträgt 5,220 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/64683 „Bundesgebäudeverwaltung – Liegenschaftsverwaltung; Liegenschaftserwerb im Tauschwege“
Zur korrekten haushaltsrechtlichen Darstellung von Grundstückstäuschen mit dem Land Steiermark werden im laufenden Jahr zusätzliche Budgetmittel in Höhe von 35 Millionen Schilling benötigt.
VA-Ansatz 1/64758 „Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau); Sonstige Bundesgebäude; Aufwendungen“
Untersuchungen an ehemaligen Luftschutzstollen aus dem 2. Weltkrieg, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im laufenden Finanzjahr in den Zuständigkeitsbereich übertragen wurden, ergaben die Notwendigkeit von umgehenden Sanierungsmaßnahmen. Für bauvorbereitende Maßnahmen sowie erste sicherungstechnische Vorkehrungen werden zusätzliche Budgetmittel in Höhe von 10 Millionen Schilling benötigt.
VA-Ansatz 1/65256 „Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Innovation und strukturpolit. Maßnahmen; Förderungen“
Um EU-Kofinanzierungsmittel für die aktuelle Programmlaufperiode zu sichern, sind zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/65326 „Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Technologie- und Forschungsförderung (wissenschaftl.)/FWF; Förderungen“
Die Qualität der österreichischen Forschung ist in den letzten zwei Jahrzehnten stark angestiegen; dementsprechend steigt auch die Zahl der wissenschaftlich ausgezeichnet beurteilten Anträge beim Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, weshalb zusätzliche Budgetmittel in Höhe von 100 Millionen Schilling benötigt werden.
Zu § 2:
VA-Ansatz 1/11518 „Öffentl. Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen; Aufwendungen“
Durch Einsparungen bei der Instandhaltung des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen ergeben sich Minderausgaben in Höhe von 0,2 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/12006 „Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Zentralleitung (Verwaltungsbereich Bildung); Förderungen“
Infolge Verringerung von zentralen Förderungsvorhaben ergeben sich im Jahre 2000 Minderausgaben in der Höhe von 14 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/13016 „Musik und darstellende Kunst; Förderungen“
Durch das Auslaufen des Kuratorenmodells für bildende Künstler ergeben sich Minderausgaben in Höhe von 3,4 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/13028 „Literatur; Aufwendungen“
Durch strukturelle Maßnahmen im Bereich der Kommissionen ergeben sich Einsparungen in Höhe von 0,5 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/14107 „Hochschulische Einrichtungen; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“
Bedingt durch den Rückgang an Studienbeihilfenbeziehern werden Einsparungen in der Höhe von 41,370 Millionen Schilling erzielt.
VA-Ansatz 1/17206 „Vorsorgemedizin; Epidemiologische Maßnahmen; Förderungen“
Förderungsmaßnahmen in geringerem Ausmaß als ursprünglich angenommen haben Minderausgaben in Höhe von 1,179 Millionen Schilling zur Folge.
VA-Ansatz 1/65346 „Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Sondervorhaben-Technologie (Technologiemilliarde); Förderungen“
Durch höhere Zahlungen der Oesterreichischen Nationalbank für die Kompetenzzentren ist es möglich, die erforderlichen Mehrausgaben beim VA-Ansatz 1/65326 für den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zu bedecken.
VA-Ansatz 2/58904 „Finanzschuld; Währungstauschverträge; Sonstige Einnahmen; Erfolgswirksame Einnahmen“
Zur Verbesserung der Konditionsgestaltung der Bundesfinanzierung wurden bereits begebene Anleihen aufgestockt. Durch die allgemeine Renditensenkung im Vergleich zur Begebung der Basisanleihe entstanden entsprechende Emissionsgewinne.
VA-Ansatz 2/51297 „Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen“
Für den Fall, dass die seinerzeitige Zweckbindung dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, sind Rücklagen voranschlagswirksam aufzulösen.
Diese Voraussetzungen treffen auf folgende Rücklagen und Konten zu, wobei es sich bei den Beträgen in den Klammern jeweils um Millionen Schilling handelt:
Rücklagenkonto 2980 Ugl. 534 (0,727), 2985 Ugl. 257 (2,321), 2985 Ugl. 357 (0,946), 2987 Ugl. 010 (3,215), 2987 Ugl. 116 (0,332) sowie 2989 Ugl. 652 (100).