342 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Am 07.06.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend „Durchführung des Verlangens betreffend Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“
Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat den im Titel erwähnten Bericht gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG vorgelegt.
Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Reinhart Gaugg.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht am 19. Oktober 2000 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl und Othmar Brix.
Der Rechnungshofausschuss hat gemäß § 32e Abs. 4 zweiter Satz GOG mit Stimmenmehrheit beschlossen, den Bericht des Ständigen Unterausschusses als Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat vorzulegen. Weiters beschloss der Rechnungshofausschuss mit Stimmenmehrheit, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. den angeschlossenen Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend „Durchführung des Verlangens betreffend Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ zur Kenntnis nehmen,
2. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2000 10 19
Reinhart Gaugg Mag. Werner Kogler
Berichterstatter Obmann
Bericht des Ständigen Unterausschusses
des Rechnungshofausschusses
Durchführung
des Verlangens betreffend Überprüfung der Verwendung
der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers
Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im
Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit
1. Allgemeine Einleitung
Am 26. Jänner 2000 haben ein Viertel der Abgeordneten gemäß § 32e Abs. 2 GOG des Nationalrates ein Verlangen auf Einsetzung des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses betreffend Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingebracht.
Der Antrag wurde wie folgt begründet:
Vor einigen Wochen wurde in Deutschland die so genannte WestLB-Flugaffäre bekannt, wo vornehmlich deutsche Politiker auf Kosten der Westdeutschen Landesbank (WestLB) (Privat)Flüge absolviert haben. Betroffen von dieser Affäre ist aber auch Österreich auf Grund absolvierter Gratisflüge durch Exkanzler Vranitzky, betroffen ist davon aber auch die Bank Austria, deren zweitgrößter Aktionär die WestLB ist. Weiters hat die WestLB ein Vorkaufsrecht auf jene Bank-Austria-Anteile, die derzeit die AVZ (Gemeinde Wien) besitzt.
Im Zuge der Aufklärung der sogenannten WestLB-Flugaffäre haben die Düsseldorfer Steuerfahnder folgende (Österreich betreffende) Zwischenbilanz gezogen:
– Exkanzler Vranitzky unternahm gemeinsam mit seiner Frau, österreichischen Bankern und Freunden Reisen im Wert von 1,2 Millionen Schilling – bezahlt von der WestLB.
– Protokolliert sind 13 Flüge (26 Flugbewegungen) Exkanzler Vranitzkys (andere Quellen sprechen von bis zu 15 Gratisflügen).
– Während des Spitalsaufenthaltes seiner Frau Christine in Hannover absolvierte Exkanzler Vranitzky zwei private Flüge.
Auch der stets dementierte Flug der Vranitzky-Kinder ans Krankenbett der Mutter hat offensichtlich stattgefunden.
– Am 17. Mai 1990 flog Exkanzler Vranitzky von Wien nach Düsseldorf; am 18. Mai 1990 fliegt er weiter nach Amsterdam zu Gesprächen mit EG-Kommissionspräsident Jacques Delors. Anschließend besuchte Exkanzler Vranitzky in Den Haag eine Arnulf-Rainer-Vernissage, wo er von einem eigens angereisten Chauffeur der WestLB hingebracht wird. Abends fliegt Exkanzler Vranitzky zurück nach Wien. Kosten für die WestLB: rund 191 000 S.
– Am 6. Dezember 1990 fliegt Exkanzler Vranitzky mit seiner Frau Christine und unter anderem mit (dem mittlerweile verstorbenen) Gerhard Praschak sowie Gerhard Randa, Bank Austria Chef, nach Düsseldorf. Am 7. Dezember 1990 geht es nach Bremen zu einem „inoffiziellen Besuch samt Essen mit dem norddeutschen Ministerpräsidenten“ und zu einem Meinungsaustausch mit dem Bürgermeister der Stadt. Kosten: 218 000 S.
– Am 20. Mai 1993 fliegen Exkanzler Vranitzky und sechs weitere Fluggäste von Wien nach Köln. (In Aachen hält Exkanzler Vranitzky eine Laudatio auf seinen spanischen Amtskollegen Felipe Gonzales). Kosten: über 140 000 S.
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2 |
– 1989 und 1992 gibt es weitere Reisen, laut Exkanzler Vranitzky zu „Veranstaltungen, die von der WestLB organisiert wurden und Gelegenheit boten, Österreichs Interessen zu propagieren“.
Die WestLB ist mit 7,88% zweitgrößter Aktionär der Bank Austria und stellt zwei Aufsichtsratsmitglieder. Zudem gibt es auf Grund eines Ende 1995 zwischen der AVZ (Gemeinde Wien) und der WestLB [1]) geschlossenen Vertrages ein wechselseitiges Vorkaufsrecht betreffend die im Besitz beider stehenden Bank-Austria-Stammaktien.
Der am 16. Juni 1986 erstmals als Bundeskanzler angelobte Vranitzky wird am 28. Jänner 1997 von Viktor Klima in dieser Funktion abgelöst.
In die Amtszeit Vranitzkys als Bundeskanzler fallen die von der WestLB bezahlten und von der Düsseldorfer Steuerfahndung nachgewiesenen Gratisflüge.
Seit Herbst 1997 ist Exkanzler Vranitzky Konsulent der WestLB.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat offensichtlich inzwischen Vorerhebungen wegen des Verdachts auf Geschenkannahme gegen Vranitzky eingeleitet.
Auf Grund der oben angeführten Fakten ergibt sich die Frage, inwieweit die absolvierten Gratisflüge von Exkanzler Vranitzky, seiner Familie und Freunde als unerlaubte Geschenkannahme zu sehen sind, inwieweit die Bezahlung von Flugreisen des Exkanzlers und österreichischer Banker (siehe oben) durch die WestLB in Zusammenhang mit dem Anteilserwerb der WestLB an der Bank Austria und des bestehenden gegenseitigen Vorkaufsrechts von WestLB und AVZ (Gemeinde Wien) hinsichtlich ihrer Anteile an der Bank Austria standen und nach möglichen Auswirkungen der Inanspruchnahme dieses Vorkaufsrechtes durch die WestLB auf die Bank Austria verbunden mit allfälligen finanziellen Schädigungen der Republik Österreich.
Prüfungsgegenstand und -umfang
Anhand des Prüfungsgegenstandes „Durchführung des Verlangens betreffend Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ sollte untersucht werden, welche Repräsentationsaufwendungen es unter dem ehemaligen Bundeskanzler Dr. Vranitzky gab, in welcher Höhe diese anfielen und ob die Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet wurden.
Zu den Repräsentationsaufwendungen gehören auch Reisen des Bundeskanzlers, die dieser dienstlich, also im Interesse der Republik Österreich, absolviert hat. Daher sind sämtliche im Zusammenhang mit derartigen Reisen angefallenen Kosten als Repräsentationsaufwendungen anzusetzen und von der Republik Österreich zu zahlen.
In diesem Zusammenhang sollte vor allem auch jenen Vorwürfen nachgegangen werden, bei denen es um angebliche von der WestLB bezahlten Freiflüge von Dr. Vranitzky ging, die nicht zuletzt auf Grund eines in Nordrhein-Westfalen laufenden Untersuchungsausschusses bekannt wurden.
Laut österreichischen Zeitungsberichten habe im Zuge der sogenannten Flugaffäre auch der ehemalige Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky von der WestLB bezahlte Freiflüge absolviert, wobei erste Medienberichte von zwei bis 15 Freiflügen, weitere Berichte von bis zu 37 Flügen sprachen. Dr. Vranitzky gab in seinen ersten diesbezüglichen Stellungnahmen zwei, in späterer Folge weitere Freiflüge zu, begründete den Großteil der Flüge aber mit „Flügen im Interesse der Republik“.
Wenn der österreichische Bundeskanzler Flüge „im Interesse der Republik“ absolviert, so sind diese als Dienstflüge anzusehen, die (als Repräsentationsaufwendungen) auch mit der Republik abgerechnet werden müssten. Dies war nicht der Fall, daher stellt(e) sich die Frage, warum diese „Dienstflüge“ offensichtlich von anderer Stelle bezahlt wurden, wenn sie im Interesse der Republik erfolgten.
Ein Zusammenhang mit dem Prüfgegenstand ist hier vor allem hinsichtlich der Zweckmäßigkeit zu sehen. Grundsätzlich sind sämtliche Dienstflüge zu Repräsentationszwecken zu verbuchen, offensichtlich sind aber einige laut Aussage Vranitzkys im Interesse Österreichs unternommene Flüge aber nicht verbucht und nicht von der Republik bezahlt worden.
2. Ausschusssitzungen – Ablauf
Anlässlich der Sitzung am 17. Februar 2000, in der sich der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses mit der Frage der Ladung von Auskunftspersonen, der Beiziehung von Fraktionsexperten, der Einholung schriftlicher Erhebungsberichte sowie mit der Frage des Informationsaustausches mit dem Untersuchungsausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen befasste, waren die Abgeordneten
Dr. Günther Kräuter
Dr. Johannes Jarolim
Gabriele Heinisch-Hosek
Mag. Kurt Gaßner
Othmar Brix
Mag. Beate Hartinger
Mag. Dr. Udo Grollitsch
Mag. Gilbert Trattner
Mag. Herbert Haupt
Dr. Gottfried Feurstein
Mag. Dr. Josef Trinkl
Mag. Martina Pecher
Nikolaus Prinz
Mag. Werner Kogler
anwesend. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Otmar Brix, Mag. Herbert Haupt, Mag. Gilbert Trattner, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Werner Kogler, Mag. Kurt Gaßner und Dr. Johannes Jarolim.
In der Sitzung am 12. April 2000, in der der Ständige Unterausschuss sich mit der konkreten Prüfung, aber auch mit Fragen der Ladung von Auskunftspersonen und Einholung von Erhebungsberichten befasste, waren die Abgeordneten
Otmar Brix
Karl Dobnigg
Mag. Kurt Gaßner
Dr. Johannes Jarolim
Dr. Günther Kräuter
Reinhart Gaugg (zeitweise)
Mag. Beate Hartinger
Mag. Herbert Haupt
Mag. Rüdiger Schender (zeitweise)
Mag. Gilbert Trattner
Dr. Gottfried Feurstein
Wolfgang Großruck
Nikolaus Prinz
Mag. Dr. Josef Trinkl
Mag. Werner Kogler
anwesend, von denen die Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Gilbert Trattner, Mag. Werner Kogler, Otmar Brix, Wolfgang Großruck, Dr. Günther Kräuter, Mag. Herbert Haupt, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Gottfried Feurstein, Reinhart Gaugg und Mag. Beate Hartinger das Wort ergriffen.
Als Auskunftsperson war an diesem Tag der Bundesminister für Justiz, Dr. Dieter Böhmdorfer geladen.
Im Zuge der weiteren Prüfung waren in der Sitzung am 24. Mai 2000 die Abgeordneten
Otmar Brix
Karl Dobnigg
Mag. Kurt Gaßner
Dr. Johannes Jarolim (zeitweise)
Dr. Günther Kräuter
Gerhard Reheis (zeitweise)
Reinhart Gaugg
Mag. Beate Hartinger
Mag. Herbert Haupt
Detlev Neudeck (zeitweise)
Mag. Gilbert Trattner (zeitweise)
Dr. Gottfried Feurstein
Wolfgang Großruck
Nikolaus Prinz
Mag. Dr. Josef Trinkl
Mag. Werner Kogler
anwesend, von denen die Abgeordneten Otmar Brix, Reinhart Gaugg, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Werner Kogler, Dr. Günther Kräuter, Mag. Gilbert Trattner, Dr. Gottfried Feurstein, Nikolaus Prinz, Wolfgang Großruck, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Beate Hartinger, Mag. Kurt Gaßner, Gerhard Reheis und Karl Dobnigg das Wort ergriffen.
Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag
Bundeskanzler a. D. Dipl.-Kfm. Dr. Franz Vranitzky
Bundeskanzler a. D. Mag. Viktor Klima
Generaldirektor Dipl.-Kfm. Gerhard Randa
KR Dipl.-Vw. Helmut Holzmann
ADir. Renate Bachlmayer
ADir. Elisabeth Heffemeyer
ADir. RR Otto Stuhlhofer
ADir. Angela Krizovsky
geladen. ADir. RR Walter Aigner hatte sich krankheitshalber entschuldigt.
Diese Sitzung wurde in der weiteren Folge bis zur Klärung von Rechtsfragen unterbrochen.
Die unterbrochene Sitzung wurde am 30. Mai 2000 fortgesetzt. Anwesend waren die Abgeordneten
Otmar Brix
Karl Dobnigg
Mag. Kurt Gaßner
Dr. Johannes Jarolim
Dr. Günther Kräuter
Reinhart Gaugg
Ernest Windholz
Mag. Herbert Haupt
Ilse Burket
Dr. Gottfried Feurstein
Rosemarie Bauer
Nikolaus Prinz
Mag. Dr. Josef Trinkl
Mag. Werner Kogler,
von denen die Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Werner Kogler, Otmar Brix, Reinhart Gaugg, Dr. Johannes Jarolim und Mag. Herbert Haupt das Wort ergriffen.
Abgeschlossen hat der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses seine Prüfung in der Sitzung am 12. Juli 2000.
Von den anwesenden Abgeordneten
Otmar Brix
Mag. Kurt Gaßner
Dr. Johannes Jarolim
Dr. Günther Kräuter
Gerhard Reheis
Reinhart Gaugg
Mag. Beate Hartinger
Mag. Herbert Haupt
Detlev Neudeck
Wolfgang Großruck
Johann Kurzbauer
Nikolaus Prinz
Mag. Dr. Josef Trinkl
Mag. Werner Kogler
ergriffen die Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl, Reinhart Gaugg, Otmar Brix, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Günther Kräuter, Wolfgang Großruck, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Werner Kogler, Gerhard Reheis, Mag. Herbert Haupt und Detlev Neudeck das Wort.
3. Ladungsanträge bzw. angeforderte Unterlagen
Sitzung vom 17. Februar 2000
In der Sitzung vom 17. Februar 2000 wurden vier Anträge beschlossen, wobei die SPÖ zu Beginn des Abstimmungsvorganges die Sitzung verlassen hat.
Beilage 1: Antrag der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Mag. Dr. Josef Trinkl und Kollegen
Beilage 2: Antrag der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Mag. Dr. Josef Trinkl und Kollegen
Beilage 3: Antrag der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Mag. Dr. Josef Trinkl und Kollegen
Beilage 4: Antrag der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Mag. Dr. Josef Trinkl und Kollegen
Sitzung vom 12. April 2000
In der Sitzung vom 12. April 2000 wurden folgende Anträge beschlossen:
Beilage 5 (11/2): Antrag der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Mag. Dr. Josef Trinkl und Kollegen
Sitzung vom 24. Mai 2000, fortgesetzt am 30 Mai 2000
In der Sitzung vom 24. Mai 2000, fortgesetzt und beendet am 30. Mai 2000, wurden folgende Anträge beschlossen:
Beilage 6 (1): Antrag des Abgeordneten Mag. Herbert Haupt
Beilage 7: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl, Reinhart Gaugg und Kollegen
Beilage 8: Antrag der Abgeordneten Reinhart Gaugg, Mag. Dr. Josef Trinkl und Kollegen
Beilage 9: Antrag der Abgeordneten Reinhart Gaugg, Mag. Dr. Josef Trinkl und Kollegen
In den Ausschusssitzungen wurde mehrfach über die Frage debattiert, inwieweit Anträge zulässig und welche Inhalte durch die Geschäftsordnung des Nationalrates gedeckt sind. Zu diesem Zwecke wurde seitens des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments folgende gutächtliche Äußerung betreffend Geschäftsordnungsmäßigkeit von im Unterausschuss gestellten Anträgen erstellt. Siehe Beilage 10.
4. Befragung von Auskunftspersonen
4.1 Bundesminister für Justiz
Der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer wurde am 12. April 2000 über die strafrechtliche Relevanz betreffend die Freiflüge des ehemaligen Bundeskanzlers befragt und beantwortete die an ihn gerichteten Fragen der Abgeordneten wie folgt:
„Ich gebe Ihnen nun einen Abriss des Sachverhalts in chronologischer Form, denn damit sind die Fragen meines Erachtens schon beantwortet:
Es ist richtig, dass Ende 1999 in der Tageszeitung ,Die Presse‘ ein Bericht über die erwähnten Flüge erschienen ist. Der Zeitraum, in dem diese Flüge stattgefunden haben sollen, begann laut dieser Darstellung bereits 1989. Die Mitteilung in der Tageszeitung ,Die Presse‘ datiert vom 28. Dezember 1999. – Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Wien im Hinblick auf den Umstand, dass hier Verjährung eingetreten sein musste, den Akt am 29. Dezember 1999 durch Rücklegung der Anzeige geschlossen.
Im Jänner 2000 erschienen weitere Presseberichte. Unter anderem wurde ein Flugdatum mit 25. Mai 1995 genannt. Im Hinblick auf die fünfjährige Verjährungsfrist ist dieses Datum ein Zeitpunkt, der nicht in den verjährten Zeitraum fällt. Daher wurde durch ein Ersuchen an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf beantragt, dass über diese Flüge nähere Auskünfte erteilt werden. Dabei muss auch das Datum, das in den Medien genannt wurde, nämlich 25. Mai 1995, überprüft werden.
Der Vollständigkeit halber möchte ich an dieser Stelle hinzufügen: Auf Grund der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Wien auch eine Strafregisterauskunft einholte, ist die Verjährung jedenfalls unterbrochen. Es kann also, auch wenn die Ermittlungen bis 25. Mai 2000 noch nicht abgeschlossen sein sollten, Verjährung nicht mehr eintreten.
Die Anfrage an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde bislang noch nicht beantwortet. Sie wurde mittlerweile urgiert, und es ist der Staatsanwaltschaft Wien eine Vorausmitteilung zugegangen, dass die Anfrage demnächst erledigt sein werde.
Die Vorerhebungen werden im Hinblick auf § 304 Strafgesetzbuch 1975 vorgenommen, sie betreffen also den Tatbestand der Geschenkannahme durch einen Beamten.“
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3 |
Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Zuge ihrer Vorerhebungen wegen des Verdachts auf Geschenkannahme gegen Dr. Franz Vranitzky ein Amtshilfeverfahren an die deutschen Kollegen in Düsseldorf gerichtet, bislang aber noch nicht sämtliche Unterlagen erhalten, weshalb dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.
4.2. Mag. Viktor Klima
Der frühere Bundeskanzler Mag. Viktor Klima wurde am 24. Mai 2000 zum Prüfgegenstand befragt und hat auf diesbezügliche Fragen unter anderem mitgeteilt, dass er nie an Flügen der Westdeutschen Landesbank teilgenommen hat.
4.3. Dr. Franz Vranitzky
Siehe Punkt 6.
4.4 Weitere Befragungen
In der Sitzung vom 24. Mai 2000 wurden zum Untersuchungsgegenstand Dipl.-Kfm. Gerhard Randa und Dipl.-Vw. Helmut Holzmann sowie Frau ADir. Renate Bachlmayer, Frau ADir. Elisabeth Heffemeyer, Frau ADir. Angela Krizovsky und Herr ADir. RR Otto Stuhlhofer befragt. Auf Anfrage an die Damen und Herren der Buchhaltung, wo die Kosten für Hin- und Rückflüge als Linienflüge im Zusammenhang mit Gratisflügen verbucht werden, wurde den Mitgliedern des Unterausschusses mitgeteilt, dass alle Flüge, die im Auftrag des Bundeskanzleramtes erfolgen – ob durch den Bundeskanzler oder Repräsentanten der Österreichischen Bundesregierung, wenn diese mitfahren –, Eingang in das Voranschlagskonto 7232 mit Untergliederungen zB in Auslandsreisen, Veranstaltungen im kleinen Rahmen, finden.
5. Repräsentationsaufwendungen Dr. Franz Vranitzky
Ein Erhebungsbericht des Bundeskanzleramtes betreffend die Repräsentationsaufwendungen während der Amtszeit Dr. Franz Vranitzkys wurden vom Bundeskanzleramt übermittelt.
Da der erste Erhebungsbericht lediglich einen Teil der gesamten Repräsentationsaufwendungen umfasst hat, wurde in einem weiteren Antrag ein Erhebungsbericht über die Flugbewegungen des vormaligen Bundeskanzlers beschlossen.
Auffallend beim ersten vom Bundeskanzleramt übermittelten Erhebungsbericht ist, dass die einzelnen Veranstaltungen (auch wenn auf Grund Inhalt und Grund vergleichbar) höchst unterschiedliche Kosten verursacht haben. Zudem wurden die Voranschläge in der Regel nicht eingehalten und zum Teil erheblich überschritten, in einigen Fällen – vor allem in den letzten Amtsjahren Dr. Franz Vranitzkys – auch unterschritten.
Zahlen – Repräsentationsaufwendungen
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Finanzjahr |
Jahresvoranschlag |
Jahreserfolg |
Differenz |
% des JVA |
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1990 |
3 242 000,— |
8 999 543,30 |
+ 5 757 543,30 |
+277,59 |
|
1991 |
4 982 000,— |
10 587 360,99 |
+ 5 605 360,99 |
+212,51 |
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1992 |
8 383 000,— |
12 130 245,47 |
+ 3 747 245,47 |
+144,70 |
|
1993 |
8 400 000,— |
22 872 785,55 |
+14 472 785,55 |
+272,29 |
|
1994 |
9 701 000,— |
13 921 761,17 |
+ 4 220 761,17 |
+143,51 |
|
1995 |
13 440 000,— |
8 665 039,45 |
– 4 774 960,55 |
– 64,47 |
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1996 |
13 303 000,— |
15 425 635,23 |
+ 2 122 635,23 |
+115,96 |
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1997 |
14 775 000,— |
12 823 550,— |
– 1 951 450,— |
– 86,79 |
Beispiele für den Repräsentationsaufwand
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Jahr |
|
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Voranschlag |
Abrechnung |
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1990 |
Dr. Hans Modrow, Vorsitzender des Ministerrates der DDR |
Arbeitsbesuch in Österreich |
85 555,— |
88 921,— |
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1990 |
Dr. Marian Calfa, Vorsitzender der Regierung der CSSR |
Offizieller Besuch in Österreich vom 30. bis 31. Jänner |
585 412,— |
652.815,51 |
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1990 |
Dr. Adolf Schärf |
100. Wiederkehr seines Geburtstages |
155 500,— |
320 782,— |
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1995 |
Kucan Milan, Staatspräsident von Slowenien |
Mittagessen, gegeben vom HBK im Restaurant Korso |
8 000,— |
8 103,— |
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1995 |
Prof. Udo Jürgens |
Ehrenzeichenverleihung, Cocktailempfang im BKA |
108 834,— |
78 585,51 |
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1995 |
Juan Carlos I. und Sophie, König und Königin von Spanien |
Mittagessen im BKA |
203 140,— |
158 877,88 |
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1996 |
Dr. Franz Vranitzky |
Besuch im
Königreich |
2 512 221,— |
2 413 806,— |
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1996 |
Jaques Santer, Präsident der EU |
Mittagessen im BKA |
90 610,— |
51 70,36 |
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1996 |
König und Königin von Norwegen |
Mittagessen im BKA |
123 340,— |
115 159,59 |
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1997 |
Dr. Franz Vranitzky |
Besuch im Fürstentum Liechtenstein |
– |
90 300,— |
Flüge Dr. Franz Vranitzky
Im Zuge der Prüfung der Repräsentationsaufwendungen im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wurden auch die Flüge des Bundeskanzlers behandelt.
Dabei hat sich der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses auch mit jenen bereits in den Medien angeführten Flügen des Bundeskanzlers beschäftigt, die von der WestLB bezahlt wurden. Der Ausschuss hat sich unter anderem mit der Frage beschäftigt, ob diese von der WestLB bezahlten Flüge im Interesse der Republik erfolgt sind.
Am 15. Dezember 1999 wurde im Landtag Nordrhein-Westfalen ein Antrag von SPD, CDU und Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN beschlossen, mit dem ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur sogenannten Flugaffäre eingesetzt wurde, dh. ein Untersuchungsausschuss unter anderem zur Klärung der Frage, inwieweit die WestLB Politikern Gratisflüge gezahlt hat.
Betroffen von dieser Affäre war und ist aber auch Österreich auf Grund absolvierter Gratisflüge durch Exkanzler Vranitzky, betroffen ist davon aber auch die Bank Austria, wo die WestLB mit 7,88% zweitgrößter Aktionär ist und zwei Aufsichtsratsmitglieder stellt. Zudem gibt es auf Grund eines Ende 1995 zwischen der AVZ (Gemeinde Wien) und der WestLB geschlossenen Vertrages ein wechselseitiges Vorkaufsrecht betreffend die im Besitz beider stehenden Bank-Austria-Stammaktien.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat, wie bereits angeführt, in dieser Causa Vorerhebungen wegen des Verdachts auf Geschenkannahme gegen Dr. Franz Vranitzky eingeleitet.
Offene Punkte, die vom Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses nicht geklärt werden können
Auf Grund der Aussagen vom ehemaligen Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky wurden von der WestLB während seiner Amtszeit Flüge bezahlt, die er im Interesse der Republik durchgeführt hat. Nach Meinung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses hätten diese Flüge im Interesse der Republik Österreich aber von der Republik bezahlt werden müssen. Dem Ständigen Unterausschuss ist es nicht möglich, die Frage zu klären, ob es sich dabei um verbotene Geschenkannahme gehandelt hat – das ist Angelegenheit der Gerichte –, die unterfertigten Abgeordneten sind aber der Meinung, dass durch die von der WestLB bezahlten Flüge der Republik bzw. dem Bundeskanzleramt ein Geldwert zugeflossen ist.
Ob bzw. inwieweit das Bezahlen von Flügen des damaligen österreichischen Bundeskanzlers mit einer Gegenleistung an die WestLB verbunden war und welches Interesse die WestLB an der Kostenübernahme für die Flüge von Dr. Franz Vranitzky hatte, konnte im Rahmen der Beratungen des Ständigen Unterausschusses nicht geklärt werden,
Eine Liste „Vranitzky-Flüge“ (Beilage 11), die auch in den Medien veröffentlicht wurde, wurde den Mitgliedern des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses zur Verfügung gestellt. Dem Vernehmen nach handelt es sich bei dieser Liste unter anderem um eine Auflistung jener Flüge, die unter dem Sachkonto „Vranitzky“ bei dem Flugunternehmen Wichmann zu Lasten der WestLB verbucht wurden. Dr. Franz Vranitzky wurde zu dieser Liste befragt und bestätigte „im Großen und Ganzen elf Flüge“, die er als Bundeskanzler auf Kosten der Westdeutschen Landesbank in Anspruch genommen hat. Berichten in den Medien, die sich auf Angaben aus dem Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag bezogen haben, war zu entnehmen, dass auf diesem Sachkonto „Vranitzky“ zwischen 1989 und 1993 36 Flugbewegungen verbucht wurden, die 350 000 DM gekostet haben. Dr. Franz Vranitzky sprach hingegen von „im Großen und Ganzen elf Flügen bzw. Flugeinheiten“, die er auf Kosten der Westdeutschen Landesbank absolviert habe. Hier besteht eine Diskrepanz, die nicht aufgeklärt werden konnte.
Die vom Bundeskanzleramt übermittelten Unterlagen, vor allem die Fluglisten und Medienberichte in den vergangenen Monaten, sowie Aussagen, die von den diversen Auskunftspersonen im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemacht wurden, weichen in einigen Punkten teils erheblich voneinander ab. Dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses war und ist es mit den ihm auf Grund der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Verfügung stehenden Mitteln nicht möglich, die offenen und ungeklärten Fragen zu beantworten.
So blieben etwa zum Komplex Flüge – Flugbewegungen unter anderem folgende Punkte ungeklärt:
Zeitraum 19. bis 21. Mai 1993
Flugliste NEWS:
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20. Mai 1993 |
Düsseldorf–Wien |
Vranitzky und sechs Gäste |
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20. Mai 1993 |
Wien–Köln |
Vranitzky und sechs Gäste |
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21. Mai 1993 |
Köln–Düsseldorf |
Vranitzky und sechs Gäste |
Laut Aussage von Dr. Franz Vranitzky ist er nach seinen eigenen Aufzeichnungen am 19. Mai 1993 mit Lufthansa 5833 von Wien nach Düsseidorf und am 20. Mai 1993 auf Kosten der WestLB von Düsseldorf nach Wien geflogen.
In den zuletzt vom Bundeskanzleramt übermittelten Unterlagen scheint dieser Lufthansa-Flug nicht auf.
Zeitraum um den 17. November 1993
Flugliste NEWS:
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17. November 1993 |
Düsseldorf–Wien |
Neuber, Vranitzky |
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17. November 1993 |
Wien–Wiesbaden |
Vranitzky |
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17 November 1993 |
Wiesbaden–Düsseldorf |
Leerflug, gebucht auf Vranitzky |
Dr. Franz Vranitzky hat bestätigt, dass er am 17. November 1993 mit dem Vorsitzenden des Vorstands der WestLB nach Wiesbaden geflogen ist und am selben Tag von Wiesbaden nach Frankfurt gebracht wurde, von wo er über Madrid und Buenos Aires nach Santiago de Chile geflogen sei.
In der am 16. Juni 2000 vom Bundeskanzleramt übermittelten Aufstellung werden jedoch für die Zeit zwischen 17. und 24. November 1993 Flugbewegungen Wien–Chile–Mexiko–Wien mit Linienflügen der AUA dokumentiert.
6. Befragung Dr. Franz Vranitzky
An den früheren Bundeskanzler wurden am 24. Mai 2000 bezüglich der von ihm getätigten Repräsentationsaufwendungen sowie der gegen ihn erhobenen Vorwürfe hinsichtlich angeblicher von der WestLB bezahlten Flüge diverse Fragen gerichtet. Dazu hat der ehemalige Bundeskanzler folgende Aussagen getroffen:
„Es gab eine Basis der Bekanntschaft mit dem Vorstandsvorsitzenden der Westdeutschen Landesbank, wie im Übrigen auch mit Dutzenden Unternehmensleitern auch anderer Unternehmungen im Inland und im Ausland. Ich würde es als Armutszeugnis für einen Bundeskanzler halten, wenn er nicht die wichtigsten Wirtschaftsleute jener Unternehmen kennt, deren Tätigkeiten im Inland und auch im Ausland angesiedelt sind.
…
Der Vorstandsvorsitzende der Westdeutschen Landesbank hat mir angeboten, in dem von ihm gecharterten beziehungsweise gemieteten Flugzeug mitzufliegen, und zwar hauptsächlich dann, wenn ihn seine Reisen selbst nach Wien führten und es sich ergab, dass ich in die gleiche Richtung reiste, …
Ich habe mich – und ich habe meine Auskünfte im Laufe der Zeit nicht geändert – dreimal im Presseweg zu den an mich herangetragenen Fragen geäußert. … Als später dann die Rede darauf kam, ob, beziehungsweise, dass ich noch andere Flugeinladungen der Westdeutschen Landesbank angenommen hätte, habe ich mich auch entsprechend dazu geäußert. Das ist das, was Ihnen bekannt ist. Zur Frage, warum solche Flugeinladungen nicht in den Repräsentationsaufwendungen aufscheinen: – Ich glaube, darauf gibt es eine einfache Antwort. Diese Flüge haben nichts gekostet, daher gab es keine Aufwendungen, und in einer Aufstellung von Aufwendungen haben nicht gemachte Aufwendungen natürlich nichts verloren.
Ich füge hinzu, dass diese Flugeinladungen in erster Linie im Zusammenhang mit Vorträgen, Gesprächen, Diskussionen und Kontaktaufnahmen mit Personen angenommen wurden, die mir als Regierungschef wichtig erschienen, um etwa wirtschaftliche Entwicklungen und Kontakte besser abschätzen zu können. Dazu kommt auch die besondere Kategorie der Bewerbung um die EU-Mitgliedschaft, denn im Vorfeld unseres Beitritts – also im Großen und Ganzen in der ersten Hälfte der neunziger Jahre – schien es mir wichtig zu sein, ein möglichst breites Spektrum an Informationen selber anzubieten und auch zu bekommen.
… Ich füge hinzu, dass es in diesem Zusammenhang durchaus auch Mischformen des Reisens gab: Wenn der Vorstandsvorsitzende an einem bestimmten Tag, an dem ich auch in Deutschland zu tun hatte, nicht gerade in Wien war, dann bin ich meist mit einem Linienflugzeug geflogen. Zurück bin ich auch ab und zu mit der Eisenbahn gereist. Darauf kann ich aber noch, wenn Sie das wünschen, im Detail Bezug nehmen.
Ich füge noch etwas hinzu, weil ich es für wichtig halte: Ich war im Berichtszeitraum auch dreimal in Aachen. Dort wird der Karlspreis verliehen, und ich war eingeladen, an Karlspreis-Veranstaltungen teiIzunehmen: Einmal wurde mir selbst der Karlspreis verliehen, einmal war ich der Laudator für einen Karlspreisträger, nämlich für den spanischen Ministerpräsidenten Gonzales, und einmal wohnte ich der Karlspreis-Verleihung an Kommissionspräsidenten Jacques Delors bei. Schon aus der Nennung dieser Namen werden Sie erkennen, dass all diese Leute im EU-Zusammenhang von Bedeutung waren. Daher war mir ein Zusammentreffen mit ihnen wichtig, und ich habe jeden dieser Besuche auch dazu genutzt, Besprechungstermine zu vereinbaren und mich eine Stunde zurückzuziehen, um etwa mit Delors, Gonzales oder Lipponen zu reden. Zu diesem Anlass treffen in Aachen sehr viele Menschen zusammen, mit denen es dann auch Diskussionsrunden gibt.
Abschließend dazu: Meine Damen und Herren! Ich habe von diesem Angebot der Westdeutschen Landesbank gern Gebrauch gemacht, weil es europapolitischen, aber auch anderen politischen Intentionen diente.
…
Zur Frage, ob es 1995 und 1996 Flüge gab: Ich habe eine ziemlich lange Amtszeit im Bundeskanzleramt verbracht, und diese liegt schon einige Zeit zurück. Dennoch habe ich mich angesichts der zu erwartenden Befragung bemüht, alles zu rekonstruieren, und dabei ergab sich für 1995 und für 1996 kein Flug mit der Westdeutschen Landesbank.
Zur konkreten Frage des Herrn Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl, wieso in der Liste ein bestimmter Flug Düsseldorf–Wien vermerkt ist, kann ich einfach damit beantworten, dass ich damals nicht von Düsseldorf nach Wien geflogen bin. Über den Flug nach Wiesbaden habe ich auch in einem der Magazine gelesen; ich weiß jetzt nicht, ob er auf dieser Liste aufscheint, aber ich beziehe mich auf diese Liste gar nicht mehr, weil sie für mich absolut irrelevant ist.
Ich kann Ihnen dazu sagen: Ich bin mit dem Vorstandsvorsitzenden von Wien nach Wiesbaden mitgeflogen, wurde am selben Tag von Wiesbaden mit dem Auto nach Frankfurt gebracht und bin von Frankfurt über Madrid nach Buenos Aires zum offiziellen Besuch nach Santiago de Chile geflogen. Es ist also auch unzutreffend und falsch, wenn dort steht, dass es einen Flug von Wiesbaden nach Düsseldorf gegeben hat.
…
Am 18. Mai 1990 bin ich nicht von Düsseldorf nach Wien, sondern nur von Wien nach Düsseldorf geflogen. In der Liste steht beides. Sinn und Zweck dieser Reise war eine Aussprache in der Bank über die aktuelle Wirtschaftslage. Dann fand ein Zusammentreffen mit dem Ministerpräsidenten Rau statt.
Von dort fuhr ich nach Den Haag. Nach der Übernachtung in Den Haag fuhr ich am nächsten Tag nach Middelburg, wo im Franklin-D.-Roosevelt-Center Simon Wiesenthal und Vàclav Klaus die Roosevelt-Medaille überreicht wurde. Ich war als Ehrengast geladen, und Delors war der Laudator, weshalb das wieder eine gute Gelegenheit war, mit namhaften Europapolitikern zusammenzutreffen. Ich hatte auch eine Vereinbarung mit dem niederländischen Premierminister Lubbers. Anschließend bin ich mit Lubbers in dessen Auto nach Den Haag gefahren, und wir haben dort gemeinsam eine Arnulf-Rainer-Ausstellung eröffnet. Dann bin ich mit dem Auto nach Amsterdam gefahren, und zwar, wie mir erinnerlich ist, mit dem Auto des österreichischen Botschafters. Von Amsterdam bin ich nicht, wie hier steht, auf Einladung der WestLB geflogen, sondern mit der Lufthansa 1713 nach Frankfurt und von Frankfurt nach Wien mit Lufthansa 1454.
Am 6. Dezember 1990 bin ich nicht von Düsseldorf nach Wien, sondern von Wien nach Düsseldorf geflogen. Zutreffend ist, dass ich von Düsseldorf nach Bremen und von Bremen nach Wien geflogen bin. Nicht zutreffend ist, dass ich am 8. Dezember 1990 von Wien nach Düsseldorf geflogen bin. – Am 6. Dezember war ich zu einem Meinungsaustausch über Wirtschaftsentwicklung, Wirtschaftslage und relevante Themen zunächst in Düsseldorf Am 7. Dezember ging es nach Bremen zu einem offiziösen Besuch. Zunächst fand ein Empfang durch den Oberbürgermeister statt, der auch Ministerpräsident ist, denn Bremen ist auch ein Bundesland, dann besuchte ich den Industrieclub Bremen sowie Fabriken und Hafenanlagen, und am Abend nahm ich am traditionellen sogenannten Roland-Essen teil, bei welchem ich den Abendvortrag hielt. Am nächsten Tag flog ich heim.
27 Mai 1992: Einladung des Vorstandsvorsitzenden, der in Wien zu tun hatte. Ich wurde zum Mitflug eingeladen, Anlass war die Verleihung des Karlspreises an Delors. Ich nahm wieder die schon mehrfach beschriebenen Interessen im Zusammenhang insbesondere mit dem EU-Beitritt wahr, dann erfolgten noch weitere Gespräche mit Wirtschaftsleuten. Ich habe dort auch noch einen anderen Vortrag gehalten und an einer Diskussion teilgenommen. Am 29. Mai flog ich zurück.
23. Jänner 1993: An diesem Datum habe ich keinen Flug eingetragen. An diesem Tag war eine Tagung in Telfs in Tirol, es fand ein wirtschafts- und industriepolitisches Seminar mit Diskussion und Meinungsaustausch statt, Teilnehmer waren – unter Weglassung von Titeln – Lacina, Klima, Sekyra, Neuber, Schmiedeknecht, Krome und ich.
Die Rückreise erfolgte am Sonntag, dem 24. Jänner, mit PKW; Flug habe ich keinen eingetragen.
20. Mai 1993: Jetzt muss ich Sie einladen, mit mir auf den 19. Mai zurückzugehen. Am 19. Mai bin ich mit der Lufthansa 5833 von Wien nach Düsseidorf geflogen. Anschließend fuhr ich nach Aachen, wo am Vorabend der Karlspreis-Verleihung immer ein traditionelles Abendessen der Karlspreisträger und anderer stattfindet. Am nächsten Tag war ich am Vormittag der Laudator für Karlspreisträger Gonzalez, dann bin ich auf Einladung der Westdeutschen Landesbank mit deren Flugzeug nach Wien zurückgeflogen. Der Hinflug war aber, wie gesagt, ein Linienflug.
…
Ich stelle mit aller gebotenen Entschiedenheit fest: Die Zahl von 114 Flügen ist unzutreffend. Es wurde dann auch von 30 Flügen gesprochen, aber auch diese Zahl ist unzutreffend. Gemäß meiner Rekonstruktion – und ich kann das sehr gut belegen – habe ich im Großen und Ganzen elf Flüge beziehungsweise Flugeinheiten mit der Westdeutschen Landesbank absolviert.
…
Zur Frage, warum solche Flugeinladungen nicht in den Repräsentationsaufwendungen aufscheinen. – Ich glaube, darauf gibt es eine einfache Antwort: diese Flüge haben nichts gekostet, daher gab es keine Aufwendungen, und in einer Aufstellung von Aufwendungen haben nicht gemachte Aufwendungen natürlich nichts verloren.
Ich kann sagen, dass ich die allergrößte Zahl der Reisekosten auf Grund solcher Flüge auch dem Bundeskanzleramt verrechnen hätte können; das wäre gerechtfertigt gewesen. Ich habe es nur deshalb nicht getan, weil eben keine Kosten angefallen sind. Daher habe ich per Saldo in Wirklichkeit mit diesen paar Flügen der Republik Geld erspart. – Das ist die Würdigung, zu der ich auch stehe.
…
Der Konsulentenvertrag wurde lange nach Beendigung meiner Amtszeit als Bundeskanzler vorgeschlagen und abgeschlossen, nämlich im September 1997.
Zu den Fragen, ob die Namen der Mitreisenden beziehungsweise jener, die angegeben sind, stimmen: Im konkreten Fall treffen sie meiner Erinnerung nach zu, Herr Mag. Praschak war mein Mitarbeiter, Herr Generaldirektor Randa wurde offensichtlich von der Westdeutschen Landesbank eingeladen, und Herr Dipl.-Vw., Holzmann ist Konsulent der Westdeutschen Landesbank.
Dass der Linienflug, den ich erwähnt habe, ordnungsgemäß verbucht ist, davon gehe ich aus.“
7. Politische Wertung
Auch wenn nicht alle Punkte geklärt werden konnten, können nach Abschluss der Beratungen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses folgende politische Aussagen getroffen werden:
Altbundeskanzler Dr. Franz Vranitzky ließ sich „im Großen und Ganzen elf Flüge“ von der Westdeutschen Landesbank finanzieren
– Erwiesen und von Dr. Franz Vranitzky im Zuge der Ausschussberatungen auch zugegeben sind „im Großen und Ganzen elf“ von der WestLB bezahlte Flüge, die vom ehemaligen Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky (teils in Begleitung) absolviert wurden, dh. die deutsche WestLB hat für den ehemaligen österreichischen Bundeskanzler während dessen Amtszeit freiwillig und angeblich ohne Gegenleistung die Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe für mehrere Flüge des Bundeskanzlers im Dienste der Republik Österreich übernommen.
Mangelnde Sensibilität und leichtfertige Annahme von Gratisflügen in beträchtlicher Höhe von Dritten
– Hier wurde vom Altkanzler Dr. Franz Vranitzky eine Vorgangsweise gewählt, die absolut nicht üblich ist und ein schiefes Licht auf seine Amtsführung wirft. In Ausübung der Funktion des Bundeskanzlers darf nicht der leiseste Verdacht bzw. auch nur der Anschein irgendeiner Einflussnahme erweckt werden. Dr. Franz Vranitzky hat leichtfertig diese Gratisflüge angenommen und die erforderliche Sensibilität, die von jedem Beamten und leitenden Angestellten gefordert wird, vermissen lassen.
Altbundeskanzler Dr. Franz Vranitzky hatte jedenfalls keine Bedenken, sich Reisen, die er in seiner Funktion als Bundeskanzler der Republik Österreich getätigt hat, von Dritten, sprich von der Westdeutschen Landesbank, finanzieren zu lassen. Wiederholte Male hat er diese Flüge in Anspruch genommen. Zurückhaltung bei der Annahme dieser Geschenke – auch wenn der Republik dadurch Kosten erspart wurden – wäre auf jeden Fall angebracht gewesen.
Welches Interesse hatte die WestLB an der Kostenübernahme für die Flüge von Dr. Franz Vranitzky?
– Die Frage, ob auch andere in- oder ausländische Unternehmungen solche oder ähnliche Angebote an das Kanzleramt gemacht haben, möglicherweise um der Republik Österreich Repräsentationsaufwendungen zu ersparen, verneinte Dr. Franz Vranitzky. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, welches spezielle Interesse die WestLB hatte, der Republik Österreich Repräsentationsaufwendungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zu ersparen. Inwieweit in diesem Umfeld und bei diesen Flügen Kontakte gepflogen wurden, die zur Beteiligung der WestLB an der Bank Austria führten, konnte nicht erhoben werden. Tatsache ist, dass Dr. Franz Vranitzky wenige Monate nach dem Ausscheiden aus seiner Funktion als Bundeskanzler Konsulent der deutschen WestLB wurde.
Politische Vorwerfbarkeit
– Im Zuge der Ausschussberatungen gab Dr. Franz Vranitzky an, in den Jahren 1995 und 1996 keine Flüge auf Kosten der WestLB mehr in Anspruch genommen zu haben. Auch wenn die von Dr. Franz Vranitzky zugegebenen elf Flüge auf Kosten der WestLB vor l995 möglicherweise den strafrechtlichen Tatbestand der Geschenkannahme erfüllt hätte, mittlerweile aber verjährt wäre, so ist diese Vorgangsweise des Altkanzlers politisch mehr als verwerflich und daher sehr kritisch zu beurteilen.
Strafrechtlicher Aspekt der Gratisflüge
– Was die strafrechtliche Seite anbelangt, so sind nach wie vor Vorerhebungen wegen des Verdachts auf Geschenkannahme gegen Dr. Franz Vranitzky wegen eines Flugdatums mit 25. Mai 1995 im Gang. Noch nicht abgeschlossen ist das diesbezügliche Amtshilfeverfahren, das an die deutschen Behörden gerichtet wurde. Mitteilungen zufolge soll erst ein Teil der betreffenden Akte in Wien eingelangt sein.
Beträchtliche Überschreitungen der Repräsentationsaufwendungen
– Auf Grund der vom Bundeskanzleramt übermittelten Unterlagen sind teilweise immense Überschreitungen der Repräsentationsausgaben um bis zu 277 Prozent erkennbar. Überschreitungen in diesen Dimensionen sind auf jeden Fall hinterfragenswert und vor dem Hintergrund der derzeit angespannten budgetären Lage Österreichs eingehend zu prüfen und nach Möglichkeit künftig zu vermeiden.
Sorgloser Umgang mit Steuergeldern
– Mit den Geldern der österreichischen Steuerzahler sollte im Rahmen von Repräsentationsaufwendungen sorgfältiger umgegangen werden, dies umso mehr, als es bereits zu Amtszeiten des Bundeskanzlers außer Dienst Dr. Franz Vranitzky eine sehr angespannte Budgetsituation gab und das Gebot der Sparsamkeit angebracht war.
Der gegenständliche Bericht wurde in der Sitzung am 13. Oktober 2000 verhandelt. In dieser Sitzung waren die Abgeordneten
Otmar Brix
Karl Dobnigg
Mag. Kurt Gaßner
Dr. Johannes Jarolim
Reinhart Gaugg
Mag. Herbert Haupt
Detlef Neudeck
Mag. Rüdiger Schender
Dr. Gottfried Feurstein
Wolfgang Großruck
Nikolaus Prinz
Mag. Dr. Josef Trinkl
Mag. Werner Kogler
anwesend, von denen die Abgeordneten Otmar Brix, Reinhart Gaugg, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Kurt Gaßner, Mag. Werner Kogler, Wolfgang Großruck, Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Herbert Haupt, Nikolaus Prinz und Dr. Johannes Jarolim das Wort ergriffen.
Bei der Abstimmung wurde dieser Bericht mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses stellt daher den Antrag, der Rechnungshofausschuss wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2000 10 13
Reinhart Gaugg Mag. Herbert Haupt
Berichtererstatter Obmann
Beilage 1
Antrag
der Abgeordneten Mag. Trattner, Dr. Trinkl und Kollegen
betreffend „Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses
Der Ausschuss wolle beschließen:
Der Bundeskanzleramt wird ersucht, dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 40 GOG-NR bis längstens 3. April 2000 einen Erhebungsbericht über die gesamte Gebarung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky möglichst ab 1990 insbesondere vor den Hintergrund des Verdachts der Geschenkannahme vorzulegen.
Wien, am 17. Februar 2000
Trinkl Trattner
Beilage 2
Antrag
der Abgeordneten Mag. Trattner, Dr. Trinkl und Kollegen
betreffend „Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 32a Abs. 1 GOG-NR
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4 |
Der Ausschuss wolle beschließen:
Im Rahmen der Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR wird zur Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses am 12. April 2000 folgende Auskunftsperson zur mündlichen Äußerung eingeladen:
Bundesminister für Justiz
Die Ladung weiterer Auskunftspersonen bleibt vorbehalten.
Wien, am 17. Februar 2000
Trinkl Trattner
Beilage 3
Ersuchen
der Abgeordneten Mag. Trattner, Dr. Trinkl und Kollegen
betreffend Kontaktaufnahme mit dem
Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses in Nordrhein-Westfalen für
den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zum Thema
„Überprüfung der Verwendung
der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers
Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im
Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit“
Der Obmann des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses wird ersucht, mit dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses des Landtages Nordrhein-Westfalen, Herrn Abgeordneter Rolf Hahn, Kontakt in Hinblick auf einen Informationsaustausch betreffend die so genannte Flugaffäre aufzunehmen.
Wien, am 17. Februar 2000
Trinkl Trattner
Beilage 4
Antrag
der Abgeordneten Mag. Trattner, Dr. Trinkl und Kollegen
betreffend „Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 32a Abs. 1 GOG-NR
Der Ausschuss wolle beschließen:
Jede Fraktion hat das Recht, den Beratungen einen Fraktionsexperten beizuziehen.
Wien, am 17. Februar 2000
Trinkl Trattner
Beilage 5
Antrag
der Abgeordneten Mag. Trattner, Dr. Trinkl und Kollegen
betreffend „Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 32a Abs. 1 GOG-NR
Der Ausschuss wolle beschließen:
Im Rahmen der Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR werden für die Sitzung am 24. Mai 2000 folgende Auskunftspersonen zur mündlichen Äußerung eingeladen:
1. Dr. Franz Vranitzky
2. Mag. Viktor Klima
3. Dkfm. Gerhard Randa
4. Helmut Holzmann
5. Sämtliche (von 1990 bis zum Ausscheiden von Dr. Vranitzky aus dem Amt des Bundeskanzlers) mit der Abwicklung und Verrechnung der Repräsentationsaufwendungen und Dienstreisen des Bundeskanzlers beauftragten Beamten
Herr Aigner
Herr Stuhlhofer
Frau Bachlmayr
Frau Hefemayr
Die Ladung weiterer Auskunftspersonen bleibt vorbehalten.
Wien, am 12. April 2000
Trinkl Trattner
Beilage 6
Antrag
auf Ladung einer Auskunftsperson:
Frau Angela Krizovsky ist statt Herrn Walter Aigner zu laden.
Haupt
Beilage 7
Antrag
der Abgeordneten Dr. Trinkl, Gaugg und Kollegen
betreffend „Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses
Der Ausschuss wolle beschließen:
Der Herr Bundeskanzler wird ersucht, dem Ständigen Unerausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR bis längstens 15. Juni 2000 einen schriftlichen Erhebungsbericht über die dienstlichen Flugbewegungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky vorzulegen, die unter Repräsentationsaufwendungen vom Bund verbucht sind bzw. üblicherweise als Repräsentationsausgaben gelten.
Trinkl Gaugg
Beilage 8
Antrag
der Abgeordneten Gaugg, Dr. Trinkl und Kollegen
betreffend „Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses
Der Ausschuss wolle beschließen:
Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 40 GOG-NR bis längstens 15. Juni 2000 einen schriftlichen Erhebungsbericht möglichst ab 1990 über die Belege der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky vorzulegen.
Wien, am 30. Mai 2000
Gaugg Trinkl
Beilage 9
Antrag
der Abgeordneten Gaugg, Dr. Trinkl und Kollegen
betreffend „Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses
Der Ausschuss wolle beschließen:
Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 40 GOG-NR bis längstens 15. Juni 2000 einen schriftlichen Erhebungsbericht über die Fahrtenbücher der vom vormaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky verwendeten Dienstwagen – mit Ausnahme der Privatfahrten betreffenden Eintragungen – möglichst ab 1990 vorzulegen, um die bislang erhaltenen Unterlagen in Zusammenhang mit den Repräsentationsaufwendungen zu vervollständigen.
Wien, am 30. Mai 2000
Gaugg Trinkl
Anlage E
DER PARLAMENTSDIREKTOR
Zl. 42000.0020/12-RL.1/2000 Wien, 2000 05 29
An den
Vorsitzenden des
Unterausschusses des
Rechnungshofausschusses
Mag. Herbert Haupt
im Hause
Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Im Zusammenhang mit der letzten Sitzung des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses am 24. Mai 2000 wurde an die Parlamentsdirektion das Ersuchen gestellt, bestimmte im Unterausschuss gestellte Anträge auf ihre Geschäftsordnungsmäßigkeit zu überprüfen.
In der Anlage darf ich Ihnen die diesbezügliche gutächtliche Äußerung des Rechts- und Legislativdienstes übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Posch
Parlamentsdirektor
Anlage
PARLAMENTSDIREKTION
Zl. 42000.0020/11-RL.1/2000
Vorzahl(en):
Miterledigte Zahl(en): Bearbeiter: L1. (Dr. Erich Saurugger)
Nachzahl(en): Schreibkraft: RL. (N.N.)
Bezugszahl(en):
Gegenstandsbezeichnung:
Stellungnahme des Rechts- und Legislativdienstes zur Frage
der Zulässigkeit vom am 24. Mai 2000 im Ständigen Unteraus-
schuss des Rechnungshofausschusses gestellten Ersuchen um
Vorlage von Erhebensberichten bzw. eines Antrages auf Ladung
von Auskunftspersonen
Stellungnahme des Rechts- und Legislativdienstes zur Frage der Zulässigkeit von am 24. Mai 2000 im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gestellten Ersuchen um Vorlage von Erhebungsberichten bzw. eines Antrages auf Ladung von Auskunftspersonen
In der Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses vom 24. Mai 2000 „zur Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ stellte sich die Frage der rechtlichen Zulässigkeit von eingebrachten Ersuchen um Vorlage von Erhebungsberichten durch das Bundeskanzleramt (siehe Beilagen 3, 4 und 5) bzw. eines Antrages auf Ladung von Auskunftspersonen gemäß § 40 Absatz 1 GOG‑NR (siehe Beilage 6).
Hiezu ist Folgendes auszuführen:
1. Der Prüfungsauftrag des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses lautet:
„Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ (Beilage E)
2. Rechtslage
2.1 Art. 52b B-VG normiert:
„Art. 52b (1) Zu Überprüfung eines bestimmten Vorganges in einer der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Angelegenheit der Bundesgebarung wählt der Ausschuss gemäß Artikel 126d Absatz 2 einen Ständigen Unterausschuss. Diesem Unterausschuss muss mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Partei angehören.
(2) Nähere Bestimmungen trifft das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates.“
2.2 § 32e Absätze 1, 2 und 5 lauten:
„§ 32e. (1) Der Rechnungshofausschuss (§ 79 Abs. 2) wählt einen Ständigen Unterausschuss, welchem mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss vertretenen Partei angehören muss.
(2) Der Nationalrat kann auf Grund eines Antrages, der von fünf Abgeordneten unterstützt sein muss, beschließen, diesem Unterausschuss den Auftrag zu erteilen, einen bestimmten Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 zu prüfen. Einem solchen Beschluss ist ein Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates unter den im Abs. 3 genannten Voraussetzungen gleichzuhalten.
(5) Für diesen Unterausschuss gelten die Bestimmungen über Organisation und Verfahren der Unterausschüsse sowie die Bestimmungen des § 32b Abs. 2.“
2.3 § 35 Abs. 7 GOG-NR bestimmt:
„(7) Die Verhandlungen des Unterausschusses sind, soweit er nicht anderes beschließt, vertraulich. Für die Verhandlungen der Unterausschüsse gelten die §§ 32 Abs. 1 vorletzter und letzter Satz, 36, 37, mit Ausnahme des Abs. 4, und die §§ 38 bis 40 sinngemäß.“
2.4 § 40 Absätze 1 bis 3 GOG-NR normieren:
„§ 40. (1) Die Ausschüsse haben das Recht, durch den Präsidenten die Mitglieder der Bundesregierung um die Einleitung von Erhebungen zu ersuchen oder Sachverständige oder andere Auskunftspersonen zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung einzuladen; sind mit dieser Einladung Kosten verbunden, so ist die Zustimmung des Präsidenten erforderlich.
(2) Leistet ein Sachverständiger oder eine andere Auskunftsperson der Ladung nicht Folge, so kann die Vorführung durch die Politische Behörde veranlasst werden.
(3) Sachverständigen oder Auskunftspersonen, die zur mündlichen Äußerung vor einen Ausschuss geladen wurden und zu diesem Zweck von ihrem Wohn- beziehungsweise Dienstort an den Sitz des Nationalrates reisen müssen, gebührt ein Ersatz der notwendigen Kosten. Die Parlamentsdirektion hat bei Nachweis solcher Kosten diese zu ersetzen. Hiebei sind die für Bundesbedienstete geltenden Reisegebührenvorschriften sinngemäß anzuwenden.“
3. Interpretation
3.1 Aus der Bestimmung des § 40 Abs. 1 GOG-NR folgt, dass der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses den Beschluss fassen kann, „die Mitglieder der Bundesregierung um die Einleitung von Erhebungen zu ersuchen oder Sachverständige oder andere Auskunftspersonen zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung einzuladen.“
3.2 Das Recht des Ständigen Unterausschusses, durch den Präsidenten die Mitglieder der Bundesregierung um die Einleitung von Erhebungen zu ersuchen (§ 40 Abs. 1 GOG-NR), ist auch als Mittel der Ausübung des Kontrollrechtes anzusehen.
Daraus folgt für die Mitglieder der Bundesregierung die Rechtspflicht Erhebungen einzuleiten und sich darüber mündlich oder schriftlich zu äußern. Bestehende Unterlagen (etwa Kopien aus den Fahrtenbüchern, Belege über Repräsentationsaufwendungen) können, müssen jedoch nicht übermittelt werden (vgl. Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes vom 28. Jänner 1997, GZ. 42000.0020/2-RL 1/97, Beilagee F).
3.2.1 Im Lichte dieser Ausführungen stehen die Anträge Beilagen 3, 4 und 5 mit der Bestimmung des § 40 Abs. 1 GOG-NR zunächst deshalb nicht im Einklang, da das jeweilige Ersuchen um Vorlage eines Erhebungsberichtes nicht an ein Mitglied der Bundesregierung, sondern an das Bundeskanzleramt gerichtet ist.
Den Anträge Beilagen 3, 4 und 5 kann auch nicht entnommen werden, dass ein informierter Vertreter des Bundeskanzleramtes zu einer schriftlichen Äußerung eingeladen werden soll.
3.2.2 Weiters ist zur Beilage 3 zu bemerken:
Das Ersuchen Beilage 3 um Vorlage eines „Erhebungsberichtes über die Fahrtenbücher …, um einen Gesamtüberblick über die Repräsentationsaufwendungen zu bekommen“ wäre, falls es so verstanden wird, dass es de facto einem Verlangen auf Einsicht in Unterlagen gleichkommt, nicht geschäftsordnungskonform im Sinne des § 40 Abs. 1, weil ein Ausschuss zum Unterschied von einem Untersuchungsausschuss nicht die Vorlage von bzw. die Einsicht in Akten verlangen kann (vgl. Atzwanger – Zögernitz, 3. Auflage, Anmerkung 3 zu § 40, S 220). Ein Antrag auf Berichterstattung durch ein Regierungsmitglied über den Inhalt des Fahrtenbuches wäre jedoch nicht prinzipiell ausgeschlossen, falls dies durch das Thema des Prüfungsgegenstandes der Bundesgebarung (Art. 52b B-VG bzw. § 99 Abs. 2 GOG-NR) inhaltlich gedeckt ist.
Ein Ersuchen um eine Äußerung hinsichtlich der dienstlichen Fahrten des ehemaligen Bundeskanzlers wäre demnach nur insoweit zulässig, als dies den Prüfungsauftrag des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses nicht überschreitet.
Bei der Antragstellung betreffend die Erhebungen sowie bei der Berichterstattung über die Erhebungen sind auch andere gesetzliche Bestimmungen (zB Amtsverschwiegenheit, Datenschutz) zu beachten.
3.2.3 Hinsichtlich des Antrages Beilage 4 gilt das unter Punkt 3.2.2 Ausgeführte sinngemäß.
3.2.4 Bezüglich des Ersuchens um einen Erhebungsbericht über die Flugbewegungen (Antrag Beilage 5) gilt ebenfalls die unter Punkt 3.2.2 erwähnte Beschränkung auf den dienstlichen Zusammenhang und den inhaltlichen Zusammenhang zum Prüfungsgegenstand. Weiters ist zu bemerken, dass die Aufgaben des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses sich auf Aufgaben im Sinne des Art. 52b B-VG bzw. des § 99 Abs. 2 GOG-NR beziehen, sodass nicht alle, sondern nur auf den Bundeshaushalt sich auswirkende Flugbewegungen untersucht werden können.
3.3 Was den Antrag auf Ladung von Auskunftspersonen (Beilage 6) anlangt, ist Folgendes zu bemerken:
Prinzipiell enthält § 40 GOG-NR keine formalen Beschränkungen hinsichtlich des zu ladenden Personenkreises. Es dürfen aber wohl nur solche Personen geladen werden, deren Beiziehung durch den Prüfungsauftrag gedeckt ist.
3.4 Von der Frage der Zulässigkeit eines Antrages ist Ladung zu unterscheiden ist die Frage, welche Fragen zulässigerweise an die Auskunftspersonen gestellt werden können. Hiezu ist Folgendes anzumerken:
Da die dem Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses in der Geschäftsordnung eingeräumten Befugnisse der Durchführung der ihm mit Art. 52b B-VG übertragenen Aufgaben dienen, folgt aus einer verfassungskonformen Interpretation des § 40 Abs. 1 GOG-NR, dass an geladene Auskunftspersonen zulässigerweise nur solche Fragen gestellt werden können, die den Prüfungsauftrag (siehe Punkt 1) betreffen.
3.5 Auskunftspersonen, die von einem Ausschuss gemäß § 40 GOG-NR geladen sind, können zwar – soweit dem Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung unterliegen – gezwungen werden, der Ladung Folge zu leisten, nicht aber inhaltlich auszusagen, weil für eine Aussageverweigerung in diesen Fällen keine Sanktionen vorgesehen sind. (vergleiche auch das Protokoll der 85. Präsidialkonferenz vom 2. Juli 1998).
4. Zusammenfassend kann man daher sagen, dass für dir Beurteilung der Zulässigkeit der gegenständlichen Anträge primär zu prüfen ist, ob ein inhaltlicher Zusammenhang mit dem Prüfungsauftrag besteht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Aufgabe des Unterausschusses auf die Überprüfung eines Vorganges im Sinne des Art. 52b B-VG bzw. § 99 Abs. 2 GOG-NR beschränkt ist und daher dieser Aufgabenbereich des Unterausschusses auch durch Anträge im Ausschuss nicht überschritten werden darf.
Daraus ist in weiterer Folge abzuleiten, dass sich jeder Antrag nur auf solche Vorgänge beziehen kann, die abstrakt gesehen einer Prüfung durch dien Rechnungshof im Sinne des Art. 52b B-VG bzw. des § 99 Abs. 2 GOG-NR zugänglich sind. Ob eine Zuständigkeit des Rechnungshofes gegeben wäre, muss bei einer Antragstellung zwar vom Vorsitzenden des Unterausschusses beurteilt werden. Im Zweifelsfall könnte er sich dabei an der Praxis des Rechnungshofes orientieren.
Die Anträge in Beilagen 3, 4 und 5 stehen zunächst aus formalen Gründen mit § 40 Abs. 1 GOG‑NR nicht im Einvernehmen, da das jeweilige Ersuchen um Vorlage eines Erhebungsberichtes nicht an ein Mitglied der Bundesregierung, sondern an das Bundeskanzleramt gerichtet ist. Der Antrag gemäß Beilage 6 wäre unter der Voraussetzung zulässig, dass ein inhaltlicher Zusammenhang mit dem Prüfungsgegenstand im Sinne des Art. 52b B-VG bzw. § 99 Abs. 2 GOG-NR gegeben ist.
Wien, 2000 05 30
PR Dr. Hajek
Anlagen
Beilage 3
Antrag
der Abgeordneten Gaugg, Dr. Trinkl und Kollegen
betreffend „Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses
Der Ausschuss wolle beschließen:
Das Bundeskanzleramt wird ersucht, dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 40 GOG-NR bis längstens 15. Juni 2000 einen Erhebungsbericht über die Fahrtenbücher der vom vormaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky verwendeten Dienstwagen möglichst ab 1990 vorzulegen, um einen Gesamtüberblick über die Repräsentationsaufwendungen zu bekommen.
Wien, am 24. Mai 2000
Gaugg Trinkl
Beilage 4
Antrag
der Abgeordneten Gaugg, Dr. Trinkl und Kollegen
betreffend „Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses
Der Ausschuss wolle beschließen:
Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 40 GOG-NR bis längstens 15. Juni 2000 einen Erhebungsbericht möglichst ab 1990 über die Belege der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky vorzulegen.
Wien, am 24. Mai 2000
Gaugg Trinkl
Beilage 5
Antrag
der Abgeordneten Dr. Trinkl, Gaugg und Kollegen
betreffend „Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses
Der Ausschuss wolle beschließen:
Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR bis längstens 15. Juni 2000 einen Erhebungsbericht über die Flugbewegungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky vorzulegen und dabei zu prüfen, ob diese Flugbewegungen als Repräsentationskosten vom Bund bezahlt wurden oder nicht.
Wien, am 24. Mai 2000
Trinkl Gaugg
Beilage 6
Antrag
der Abgeordneten Gaugg, Dr. Trinkl und Kollegen
betreffend „Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit“ durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 32a Abs. 1 GOG-NR
Der Ausschuss wolle beschließen:
Im Rahmen der Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR werden für die nächste Sitzung folgende Auskunftspersonen zur mündlichen Äußerung eingeladen:
Friedel Neuber
Sabine Wichmann
Wien, am 24. Mai 2000
Trinkl Gaugg
Beilage E
Verlangen
der Abgeordneten und Kollegen
gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR
betreffend Überprüfung des Verkaufs von Bank-Austria-Anteilen an die WestLB
Vor einigen Wochen wurde in Deutschland die so genannte WestLB-Flugaffäre bekannt, wo vornehmlich deutsche Politiker auf Kosten der Westdeutschen Landesbank (WestLB) (Privat)flüge absolviert haben. Betroffen von dieser Affäre ist aber auch Österreich auf Grund absolvierter Gratisflüge durch Exkanzler Vranitzky, betroffen ist davon aber auch die Bank Austria, deren zweitgrößter Aktionär die WestLB ist. Weiters hat die WestLB ein Vorkaufsrecht auf jene Bank-Austria-Anteile, die derzeit die AVZ (Gemeinde Wien) besitzt.
Im Zuge der Aufklärung der so genannten WestLB-Flugaffäre haben die Düsseldorfer Steuerfahnder folgende (Österreich betreffende) Zwischenbilanz gezogen:
– Exkanzler Vranitzky unternahm gemeinsam mit seiner Frau, österreichischen Bankern und Freunden Reisen im Wert von 1,2 Millionen Schilling – bezahlt von der WestLB.
– Protokolliert sind 13 Flüge (26 Flugbewegungen) Exkanzler Vranitzky (andere Quellen sprechen von bis zu 15 Gratisflügen).
– Während des Spitalsaufenthaltes seiner Frau Christine in Hannover absolvierte Exkanzler Vranitzky zwei private Flüge.
Auch der stets dementierte Flug der Vranitzky-Kinder ans Krankenbett der Mutter hat offensichtlich stattgefunden.
– Am 17. Mai 1990 flog Exkanzler Vranitzky von Wien nach Düsseldorf; am 18. Mai 1990 fliegt er weiter nach Amsterdam zu Gesprächen mit EG-Kommissionspräsident Jacques Delors. Anschließend besuchte Exkanzler Vranitzky in Den Haag eine Arnulf-Rainer-Vernissage, wo er von einem eigenes angereisten Chauffeur der WestLB hingebracht wird. Abends fliegt Exkanzler Vranitzky zurück nach Wien. Kosten für die WestLB: rd. öS 191 000,–.
– Am 6. Dezember 1990 fliegt Exkanzler Vranitzky mit seiner Frau Christine und unter anderem mit (dem mittlerweile verstorbenen) Gerhard Praschak sowie Gerhard Randa, Bank-Austria-Chef, nach Düsseldorf. Am 7. Dezember 1990 geht es nach Bremen zu einem „inoffiziellen Besuch samt Essen mit norddeutschen Ministerpräsidenten“ und zu einem Meinungsaustausch mit dem Bürgermeister der Stadt. Kosten: öS 218 000,–.
– Am 20. Mai 1993 fliegen Exkanzler Vranitzky und sechs weitere Fluggäste von Wien nach Köln. (In Aachen hält Exkanzler Vranitzky eine Laudatio auf seinen spanischen Amtskollegen Felipe Gonzales). Kosten: über öS 140 000,–.
– 1989 und 1992 gibt es weitere Reisen, laut Exkanzler Vranitzky zu „Veranstaltungen, die von der WestLB organisiert wurden und Gelegenheit boten, Österreichs Interessen zu propagieren.“
Die WestLB ist mit 7,88% zweitgrößter Aktionär der Bank Austria und stellt zwei Aufsichtsratsmitglieder. Zudem gibt es auf Grund eines Ende 1995 zwischen der AVZ (Gemeinde Wien) und der WestLB [2]) geschlossenen Vertrages ein wechselseitiges Vorkaufsrecht betreffend die im Besitz beider stehenden Bank-Austria-Stammaktien.
Der am 16. Juni 1986 erstmals als Bundeskanzler angelobte Vranitzky wird am 28. Jänner 1997 von Viktor Klima in dieser Funktion abgelöst.
In die Amtszeit Vranitzkys als Bundeskanzler fallen die von der WestLB bezahlten und von der Düsseldorf Steuerfahndung nachgewiesenn Gratisflüge.
Seit Herbst 1997 ist Exkanzler Vranitzky Konsulent der WestLB.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat offensichtlich inzwischen Vorerhebungen wegen des Verdachts auf Geschenkannahme gegen Vranitzky eingeleitet.
Auf Grund der oben angeführten Fakten ergibt sich die Frage, inwieweit die absolvierten Gratisflüge von Exkanzler Vranitzky, seiner Familie und Freunde als unerlaubte Geschenkannahme zu sehen sind, inwieweit die Bezahlung von Flugreisen des Exkanzlers und österreichischer Banker (siehe oben) durch die WestLB in Zusammenhang mit dem Anteilserwerb der WestLB an der Bank Austria und des bestehenden gegenseitigen Vorkaufsrechts von WestLB und AVZ (Gemeinde Wien) hinsichtlich ihrer Anteile an der Bank Austria standen und nach möglichen Auswirkungen der Inanspruchnahme dieses Vorkaufsrechtes durch die WestLB auf die Bank Austria verbunden mit allfälligen finanziellen Schädigungen der Republik Österreich.
Aus all diesen Gründen halten es die Antragsteller für sinnvoll, die oben angeführten Punkte im Rahmen des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen vor dem Hintergrund des Verdachts der Geschenkannahme durch ein Mitglied der österreichischen Bundesregierung daher nachstehendes
VERLANGEN:
Dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wird gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR folgender Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG-NR erteilt:
„Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Wien, am 26. Jänner 2000
Mag. Beate Hartinger
Dr. Harald Ofner
Ernest Windholz
Herbert Scheibner
Wolfgang Jung
Dr. Susanne Riess-Passer
Franz Hornegger
Mag. Eduard Mainoni
Mag. Karl Schweitzer
Dr. Eugen Reinhard Bösch
Dr. Martin Graf
Helmut Haigermoser
HSG lic. oec Irina Schoettel-Delacher
Dr. Helene Partik-Pablé
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn
Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann
Dr. Brigitte Povysil
Mag. Dr. Udo Grollitsch
Robert Wenitsch
Mag. Reinhard Firlinger
Ing. Peter Westenthaler
Sigisbert Dolinschek
Dr. Gerhard Kurzmann
Edith Haller
Harald Fischl
Ing. Wilhelm Weinmeier
Patrick Ortlieb
Anna Elisabeth Aumayr
Rüdiger Schender
Mag. Herbert Haupt
Ing. Gerhard Fallent
Reinhart Gaugg
Robert Egghart
Dr. Michael Krüger
Jakob Pistotnig
Anton Wattaul
Hans Sevignani
Detlev Neudeck
Andreas Sodian
Dr. MBA Sylvia Papházy
Roland Zellot
Hermann Reindl
Mag. Gilbert Trattner
Dr. Alois Pumberger
Hans Müller
Dipl.-Ing. Leopold Schöggl
Hermann Böhacker
Ing. Herbert L. Graf
Anton Knerzl
Norbert Staffaneller
Beilage F
1997
PARLAMENTSDIREKTION
GZ: 42000.0020/2-RL.1/97
Vorzahl(en):
Miterledigte Zahl(en): Bearbeiter: RL. (Dr. Ingrid Moser)
Nachzahl(en): Schreibkraft: RL. (Jutta Halsmayer)
Bezugszahl(en):
13346.0060/96
13346.0060/97
Gegenstandsbezeichnung:
Verlangen der Abgeordneten Scheibner, Wabl und Genossen auf
Prüfung aller Kompensationsgeschäfte im Zuge von Be-
schaffungen des Bundesheeres ab dem Zeitpunkt 1. 1. 1983;
Übermittlung aller damit im Zusammenhang stehenden Unter-
lagen an den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses
Zur Einsicht
Präsident des Nationalrates vor Hinterlegung
Dr. Heinz Fischer z.g.K.
Parlamentsdirektor vor Hinterlegung
Dr. Heinz Wasserbauer z.g.K.
KA: Anlagen 1 bis 4 anschließen
Faszikel: XX.GP Reingeschr.:
Verglichen:
Grundzahl: 42000.0020/2-RL.1/97 Beglaubigt:
Bestellt:
Information für den Herrn Präsidenten des Nationalrates
Betr.: w.o.
Der Rechts- und Legislativdienst nimmt zum im Betreff genannten Gegenstand wie folgt Stellung:
1. Vorgeschichte
In der 49. Sitzung des Nationalrates vom 29. November 1996 lag ein Verlangen von einem Viertel der Mitglieder des Nationalrates, eingebracht von den Abgeordneten Scheibner, Wabl und Kollegen, betreffend die Durchführung der Prüfung aller Kompensationsgeschäfte im Zuge von Beschaffungen des Bundesheeres ab dem Zeitpunkt 1. Jänner 1983 durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e GOG vor.
Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat in seiner Sitzung am 16. Jänner 1997 über das genannte Verlangen beraten und Beschluss gefasst, den Bundesminister für Landesverteidigung und den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zu ersuchen, alle mit einer Reihe von Beschaffungsvorgängen im Zusammenhang stehenden Unterlagen bis längstens 31. Jänner 1997 zu übermitteln.
2. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob es sich bei dem genannten Beschluss um das Ersuchen um die Übermittlung von Akten der genannten Bundesministerien handelt und ob der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses von Verfassungs wegen sowie auf Grund des GOG-NR ermächtigt ist, solche Aktenübermittlungen zu verlangen.
3. Verfassungsrechtslage
3.1. Es wird wohl davon auszugehen sein, dass es sich bei dem Beschluss des Ständigen Unterausschusses um das Ersuchen handelt, auch bereits vorhandene Unterlagen (= Akten) zur Verfügung zu stellen.
3.2. Das Recht, von allen öffentlichen Ämtern die Vorlage von Akten zu verlangen, haben gemäß Art. 53 Abs. 3 B-VG nur Untersuchungsausschüsse, die durch Beschluss des Nationalrates engesetzt wurden. Beim Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses handelt es sich jedoch nicht um einen Untersuchungsausschuss gemäß Art. 53 B-VG, sondern um einen Unterausschuss, der auf Grund der mit BGBl. Nr. 508/1993 eingefügten Verfassungsbestimmung eingesetzt wurde.
Art. 52b B-VG lautet:
„(1) Zur Überprüfung eines bestimmten Vorganges in einer der Kontrollen des Rechnungshofes unterliegenden Angelegenheiten der Bundesgebarung wählt der Ausschuss gemäß Art. 126d Abs. 2 B‑VG einen Ständigen Unterausschuss. Diesem Unterausschuss muss mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Partei angehören.
(2) Nähere Bestimmungen trifft das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates.“
3.3. Während die Untersuchungsausschüsse schon unmittelbar auf Grund der Verfassung das Recht haben, die Aktenvorlage zu verlangen, besteht hinsichtlich der Unterausschüsse gemäß Art. 52 B‑VG lediglich die Ermächtigung zur Ausführungsgesetzgebung gemäß Abs. 2 der zuletzt angeführten Verfassungsbestimmung. Es ist daher davon auszugehen, dass für die Erhebungen des Unterausschusses gemäß Art. 52b B-VG nur die Bestimmungen des § 40 in Verbindung mit § 35 Abs. 7 GOG-NR zur Verfügung stehen.
3.4. Zur Auslegung der gegenständlichen Verfassungsbestimmungen sind die Materialien zu BGBl. Nr. 508/1993 heranzuziehen. Diese sind der IA 546/A (Anlage 1), der AB 1142 der Beilagen XVIII. GP (Anlage 2) und das Stenographische Protokoll der 129. Sitzung des Nationalrates vom 8. Juli 1993, S 14834 ff (Anlage 3). Eine Durchsicht der angeführten Gesetzesmaterialien hatte ebenfalls das Ergebnis, dass der Verfassungsgesetzgeber dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses keine über die Rechte der sonstigen Unterausschüsse hinausgehenden Rechte einräumen wollte.
4. Rechtslage auf Grund des GOG-NR
4.1. In Lichte dieser Verfassungsrechtlage ist auch die Bestimmung des § 32e Abs. 5 GOG-NR zu interpretieren, welche ausdrücklich normiert, dass für den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses „die Bestimmungen über Organisation und Verfahren der Unterausschüsse sowie die Bestimmungen des § 32b Abs. 2“ gelten. Durch die Nichtaufnahme eines Verweises auf § 33 Abs. 4 GOG-NR ist offenkundig, dass der Geschäftsordnungsgesetzgeber das lediglich für Untersuchungsausschüsse bestehende Aktenvorlagerecht am Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses nicht einräumen wollte.
4.2. Diese Auslegung wird auch durch eine historische Interpretation (siehe Anlage 4) erhärtet. Aus Debattenbeiträgen in der ersten und zweiten Lesung des Antrages 556/A der Abgeordneten Dr. Willi Fuhrmann, Dr. Heinrich Neisser, Dr. Jörg Haider, Dr. Friedhelm Frischenschlager und Genossen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird, lässt sich deutlich das Bestreben des Gesetzgebers erkennen, dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses Akteneinsicht nicht zu gewähren.
Abgeordneter Anderas Wabl führt in der ersten Lesung des Antrages 556/A (126. Sitzung am 17. Juni 1993, XVIII. GP) aus:
„Dann kommt der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses dran … Aber wie dürfen wir denn Akten einsehen? – Akten einsehen? – Wo kommen wir denn da hin? Ihr wollt ’einischau’n in das, was wir in unseren Ämtern haben, in unseren Papieren? Untersteht euch, das ist ja unglaublich! – Da können wir nicht mehr mitspielen.“
Zum Umfang der Befugnisse des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses führt der damaligen Klubobmann Dr. Heinrich Neisser in der zweiten Lesung des Antrages 556/A (127. Sitzung am 7. Juli 1993, XVIII. GP) aus:
„… Wir haben jetzt erstmals in diesem Unterausschuss die Möglichkeit, differenziert eine Diskussion über Themen zu führen, …“
Abgeordneter Dr. Friedhelm Frischenschlager merkt in diesem Zusammenhang in der zweiten Lesung an:
„Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofes mag machen zu wenig sein, aber auch das ist ein Schritt nach vorne.“
4.3. Eine Interpretation des § 32e Abs. 2 GOG-NR kann ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis führen. Dieser lautet:
„(2) Der Nationalrat kann auf Grund eines Antrages, der von fünf Abgeordneten unterstützt sein muss, beschließen, diesem Unterausschuss den Auftrag zu erteilen, einen bestimmten Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 zu prüfen. Einem solchen Beschluss ist ein Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates unter den im Abs. 3 genannten Voraussetzungen gleichzuhalten.“
§ 99 Abs. 2 leg. cit. lautet:
„(2) Eine Gebarungsüberprüfung ist auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen, wenn ein gemäß § 26 eingebrachter Antrag von mindestens 20 Abgeordneten schriftlich unterstützt ist und sich auf einen bestimmten Vorgang in einer der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegenden Angelegenheit der Bundesgebarung (Art. 122 Abs. 1 B-VG) bezieht.“
Nach Auffassung des RL-Dienstes ist der Verweis des § 32e Abs. 2 leg. cit. auf § 99 Abs. 2 leg. cit. materiellrechtlich zu verstehen (nämlich im Sinne des Prüfungsumfangs der Gebarungskontrolle, wie er sich aus dem unterstrichenen Teil des § 99 Abs. 2 leg. cit. ergibt), während die verfahrensrechtliche Vorgangsweise durch einen Verweis im § 32e Abs. 5 auf § 35 Abs. 7 in Verbindung mit § 40 GOG-NR geregelt ist.
5. Zusammenfassend wird nach Auffassung des RL-Dienstes daher davon auszugeben sein, dass für die Mitglieder der Bundesregierung gegenüber dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses nur die Rechtspflicht besteht, Erhebungen einzuleiten und sich darüber mündlich oder schriftlich zu äußern (§ 40 Abs. 1 GOG-NR). Bestehende Unterlagen (= Akten) können, müssen jedoch nicht übermittelt werden.
Wien, 1997 01 28
PR Dr. Hajek
Anlagen
Liste Vranitzky-Flüge und Wien-Flüge
|
Datum |
Wotag |
Flugz. |
Start–Ziel |
Pass. |
|
3.5.89 |
Mi. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Burda, Caspari |
|
5.5.89 |
Fr. |
D-CLAN |
Wien–Freiburg |
w.v. |
|
6.5.89 |
Sa. |
D-CLAN |
Freiburg–Düsseldorf |
w.v. |
|
10.6.89 |
Sa. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber |
|
10.6.89 |
Sa. |
D-CLAN |
Wien–Hannover |
Neuber, Vranitzky + 4 Pers. |
|
11.6.89 |
So. |
D-CLAN |
Hannover–Innsbruck |
w.v. |
|
11.6.89 |
So. |
D-CLAN |
Innsbruck–Düsseldorf |
Neuber |
|
22.6.89 |
Do. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Hannover |
Vranitzky |
|
22.6.89 |
Do. |
D-CLAN |
Hannover–Wien |
Vranitzky |
|
22.6.89 |
Do. |
D-CLAN |
Wien–Düsseldorf |
Vranitzky |
|
27.8.89 |
So. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Hannover |
Neuber, Vranitzky |
|
27.8.89 |
So. |
D-CLAN |
Hannover–Wien |
w.v. |
|
27.8.89 |
So. |
D-CLAN |
Wien–Hannover |
w.v. |
|
27.8.89 |
So. |
w.v. |
Hannover–Düsseldorf |
w.v. |
|
11.10.89 |
Mi. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Burda, Caspari |
|
12.10.89 |
Do. |
w.v. |
Wien–Baden-Baden |
w.v. |
|
12.10.89 |
Do. |
w.v. |
Baden-Baden–Düsseldorf |
w.v. |
|
4.11.89 |
Sa. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Innsbruck |
Neuber, Ehefrau |
|
4.11.89 |
Sa. |
w.v. |
Innsbruck–Wien |
Neuber,
Ehefrau, |
|
4.11.89 |
Sa. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
3.3.90 |
Sa. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Linz |
Neuber, Frau |
|
3.3.90 |
Sa. |
w.v. |
Linz–Innsbruck |
Neuber, Frau, Vranitzky, Ehefrau |
|
5.3.90 |
Mo. |
w.v. |
Innsbruck–Wien |
Neuber, Frau, Vranitzky, Ehefrau, Holzmann, Ehefrau |
|
5.3.90 |
Mo. |
D-CLAN |
Wien–Düsseldorf |
Neuber, Ehefrau |
|
3.3.90 |
Sa. |
OE-FPH |
Wien–Berlin S |
Neuber |
|
3.3.90 |
Sa. |
w.v. |
Berlin S–Innsbruck |
w.v. |
|
3.3.90 |
Sa. |
w.v. |
Innsbruck–Wien |
w.v. |
|
18.5.90 |
Fr. |
w.v. |
Düsseldorf–Wien |
keine Angabe |
|
18.5.90 |
Fr. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
Vranitzky, Wagner, Holzmann |
|
19.5.90 |
Sa. |
w.v. |
Düsseldorf–Amsterdam |
w.v. |
|
19.5.90 |
Sa. |
w.v. |
Amsterdam–Wien |
w.v. |
|
19.5.90 |
Sa. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
keine Angabe |
|
13.6.90 |
Mi. |
D-CFPD |
Düsseldorf–Wien |
Burda, Keller, Dr. Scheel |
|
13.6.90 |
Mi. |
w.v. |
Wien–Hannover |
w.v. |
|
14.6.90 |
Do. |
w.v. |
Hannover–Hamburg |
w.v. |
|
14.6.90 |
Do. |
w.v. |
Hamburg–Hannover |
w.v. |
|
14.6.90 |
Do. |
w.v. |
Hannover–Düsseldorf |
w.v. |
|
30.6.90 |
Sa. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber |
|
30.6.90 |
Sa. |
D-CLAN |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
2.7.90 |
Mo. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber, Ehefrau |
|
2.7.90 |
Mo. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
10.8.90 |
Fr. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Peters, Licht, Höveler |
|
10.8.90 |
Fr. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
30.11.90 |
Fr. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Speyer |
Keller, Burda, Kaspail |
|
30.11.90 |
Fr. |
w.v. |
Speyer–Wien |
w.v. |
|
1.12.90 |
Sa. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
6.12.90 |
Do. |
w.v. |
Düsseldorf–Wien |
Vranitzky, Ehefrau(?), Holzmann, Ehefrau(?), Randa, Praschak |
|
6.12.90 |
Do. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
7.12.90 |
Fr. |
w.v. |
Düsseldorf–Bremen |
w.v. |
|
8.12.90 |
Sa. |
w.v. |
Bremen–Wien |
w.v. |
|
8.12.90 |
Sa. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
11.2.91 |
Mo. |
D-CFPD |
Düsseldorf–Wien |
Peters, Rünckers, 2 Pers.(?) |
|
11.2.91 |
Mo. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
7.3.91 |
Do. |
D-CFPD |
Düsseldorf–Wien |
Burda, Keller, Licht(?) |
|
8.3.91 |
Fr. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
4.4.91 |
Do. |
D-CLAN |
München–Wien |
Burda |
|
5.4.91 |
Fr. |
w.v. |
Wien–München |
w.v. |
|
19.4.91 |
Fr. |
D-CLAN |
Madrid–Wien |
Neuber, Ehefrau, Sohn(?) |
|
21.4.91 |
So. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
27.5.91 |
Mo. |
w.v. |
Düsseldorf–Wien |
Neuber, Burda, 2 Pers. |
|
27.5.91 |
Mo. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
26.9.91 |
Do. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber |
|
26.9.91 |
Do. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
23.10.91 |
Mi. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber |
|
24.10.91 |
Do. |
w.v. |
Wien–München |
w.v. |
|
24.10.91 |
Do. |
w.v. |
München–Düsseldorf |
Neuber |
|
24.10.91 |
Do. |
w.v. |
München |
Neuber, Sonderbegleitung |
|
4.12.91 |
Mi. |
D-CFPD |
Düsseldorf–Wien |
Neuber, Ehefrau, Freundin |
|
5.12.91 |
Do. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
16.12.91 |
Mo. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Burda, Schnoor, Keller, Gottschalk |
|
16.12.91 |
Mo. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. + Licht |
|
8.3.92 |
So. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber |
|
9.3.92 |
Mo. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
25.3.92 |
Mi. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber |
|
26.3.92 |
Mi. |
D-CLAN |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
5.2.92 |
Di. |
D-CLAN |
Mönchengladbach–Wien |
Neuber |
|
6.2.92 |
Mi. |
D-CLAN |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
27.5.92 |
Mi. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber, Vranitzky, Holzmann, Schmitt |
|
27.5.92 |
Mi. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
29.5.92 |
Fr. |
w.v. |
Düsseldorf–Wien |
Vranitzky, Ehefrau, Holzmann, Schmitt |
|
29.5.92 |
Fr. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
11.11.92 |
Mi. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber, Holzmann |
|
12.11.92 |
Do. |
w.v. |
Wien–Frankfurt |
Neuber |
|
21.1.93 |
Do. |
w.v. |
Düsseldorf–Innsbruck |
Neuber, Ehefrau, Gäste |
|
21.1.93 |
Do. |
w.v. |
Innsbruck–Düsseldorf |
w.v. |
|
23.1.93 |
Sa. |
w.v. |
Düsseldorf–Innsbruck |
w.v. |
|
23.1.93 |
Sa. |
w.v. |
Innsbruck–Wien |
Neuber, Ehefrau, Gäste, Vranitzky |
|
23.1.93 |
Sa. |
w.v. |
Wien–Innsbruck |
w.v. |
|
24.1.93 |
So. |
w.v. |
Innsbruck–Düsseldorf |
Neuber, Ehefrau, Gäste |
|
14.3.93 |
So. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber, Ehefrau, Frenzel, Ehefrau, Holzmann, Lehnen(?) |
|
14.3.93 |
So. |
D-CLAN |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
14.4.93 |
Mi. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Offen |
|
15.4.93 |
Do. |
D-CLAN |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
21.4.93 |
Mi. |
D-CFPD |
Düsseldorf–Wien |
Neuber, Dr. Bröcker, Dr. Falke(?) |
|
22.4.93 |
Do. |
w.v |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
19.5.93 |
Di. |
D-CFPD |
Budapest–Wien |
Dr. Falke |
|
19.5.93 |
Di |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
20.5.93 |
Do. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Vranitzky + 6 Pers. |
|
20.5.93 |
Do. |
w.v. |
Wien–Köln |
w.v. |
|
21.5.93 |
Fr. |
w.v. |
Köln–Düsseldorf |
w.v. |
|
21.5.93 |
Fr. |
w.v. |
Düsseldorf–Hannover |
? |
|
21.5.93 |
Fr. |
w.v. |
Hannover–Düsseldorf |
? |
|
17.11.93 |
Mi. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber, Vranitzky |
|
17.11.93 |
Mi. |
w.v. |
Wien–Wiesbaden |
Vranitzky |
|
17.11.93 |
Mi. |
w.v. |
Wiesbaden–Düsseldorf |
w.v. |
|
18.11.93 |
Do. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Neuber |
|
18.11.93 |
Do. |
w.v. |
Wien–Budapest |
w.v. |
|
18.11.93 |
Do. |
w.v. |
Budapest–Düsseldorf |
w.v. |
|
20.12.93 |
Mo. |
D-CLAN |
Düsseldorf–Wien |
Offen |
|
20.12.93 |
Mo. |
D-CLAN |
Wien–Düsseldorf |
Offen |
|
7.9.94 |
Mi. |
w.v. |
Düsseldorf–Wien |
Neuber + 3 Pers., Schmiedknecht, Cremer, Dr. Falker |
|
8.9.94 |
Do. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
|
21.6.94 |
Di. |
D-CFPD |
Düsseldorf–Wien |
Dr. Kollar + 2 Pers. |
|
22.6.94 |
Mi. |
w.v. |
Wien–Düsseldorf |
w.v. |
Minderheitsbericht
der sozialdemokratischen Abgeordneten im Rechnungshofausschuss
gemäß § 42 Abs. 4 GOG
zum Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses betreffend Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
1. Der im Nationalrat eingebrachte geschäftsordnungswidrige Antrag
Das ursprünglich eingebrachte Verlangen der Abgeordneten Haupt und Genossen vom 26. Jänner 2000 war nicht nur in sich unschlüssig, sondern auch geschäftsordnungswidrig. § 32e GOG sieht eindeutig vor, dass ein Auftrag an den Unterausschuss nur zur Überprüfung eines bestimmten Vorganges im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG erteilt werden darf.
Das Verlangen beinhaltete jedoch zwei verschiedene Prüfungsaufträge. Mit Hinweis auf die Geschäftsordnungswidrigkeit wurde vom Präsidenten angeordnet, dass der das Verlangen stellende Abgeordnete einen Auftrag streichen müsse. Diese Streichung wurde auch vorgenommen; siehe Faksimile:

Die Folge war:
Der Titel des Verlangens (Überprüfung des Verkaufs von Bank-Austria-Anteilen an die WestLB) stimmte mit der Begründung nicht überein. Viel schlimmer jedoch: Der Inhalt des Verlangens stimmte weder mit dem Titel noch mit der Begründung überein.
Laut Geschäftsordnung ist jedoch nur der Inhalt des Verlangens selbst maßgeblich; allen anderen Teilen kommt keine rechtliche Wirkung zu.
Aus dieser – absichtlich oder unabsichtlich? – schlampigen Formulierung des Verlangens ergab sich für die Verhandlungen im Unterausschuss selbst eine Rechtsunsicherheit, die hauptsächlich darin begründet war, dass von den Regierungsfraktionen der Inhalt des Verlangens zu negieren versucht wurde und mehr die Begründung für den Untersuchungsauftrag herangezogen wurde. Dies ist jedoch – wie auch die Präsidiale einvernehmlich festgestellt hat – geschäftsordnungswidrig.
Die beiden Regierungsfraktionen hatten es jedoch in der Hand, jederzeit durch Beschluss im Nationalrat einen neuen Auftrag zu beschließen. Diese Möglichkeit wurde aber von FP und VP nicht wahrgenommen, um das Minderheitsrecht zur Erteilung eines Prüfungsauftrages nicht für die Sozialdemokratische Fraktion aufzumachen. Viel mehr wurde auch in dieser Frage die Blockadepolitik der Regierungsfraktionen betr. Zugang der Opposition zu Kontrollrechten verfolgt.
Dies alles lässt einen Schluss auf die tatsächlichen Interessen der Regierungsfraktionen zu. Es ist ihnen bei dieser Prüfung darum gegangen, ein Minderheitsrecht für die Opposition zu blockieren und gleichzeitig aus Gerüchten, angeblichen Listen, usw. eine Skandalisierungspotitik aufzubauen. Dieser Versuch ist FP und VP – wie auch der Mehrheitsbericht und die Reaktionen in der Öffentlichkeit zeigen – misslungen.
2. Zum Prüfgegenstand
Der Unterausschuss hatte die Aufgabe, die Repräsentationsaufwendungen des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
Die Vorlage von Listen über Repräsentationsaufwendungen durch das Bundeskanzleramt sowie die Vernehmung von Auskunftspersonen haben keinen Hinweis gegeben, dass die Verwendung der Repräsentationsaufwendungen durch Bundeskanzler Dr. Vranitzky und andere Minister im Bundeskanzleramt oder Staatssekretäre den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht genügt hätten; vielmehr wurden dies Kriterien vollinhaltlich umgesetzt. Es handelt sich dabei – wie schon erwähnt – nicht nur um Repräsentationsaufwendungen des Bundeskanzlers, sondern um solche des Bundeskanzleramtes in seiner Gesamtheit.
Auch von den anderen Fraktionen wurde das Erreichen der Ziele Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht bestritten.
Was die Überschreitung bzw. Unterschreitung von Budgetansätzen im Bereich Repräsentationsaufwendungen betrifft, ist Folgendes fest zu halten:
Die Ansätze werden auf Beamtenebene im August des Vorjahres des jeweils betreffenden Budgetjahres erstellt. Zu diesem Zeitpunkt liegt nur ein äußerst grobes Programm für Staatsbesuche im Ausland bzw. Staatsbesuche im Inland vor. Auf Grund dieses Grobprogrammes und aufbauend auf den Erfahrungen von Vorjahren werden die Ansätze dotiert.
Gerade in der Vorbereitungszeit zum österreichischen EU-Beitritt wurden aus jeweils aktuellem Anlass Bemühungen gesetzt, den EU-Beitritt Österreichs im Rahmen der Mitgliedstaaten aber auch anderer außenpolitisch relevanter Staaten zu diskutieren bzw. zu bewerben. Aus diesem Grund ergaben sich insbesondere die Überschreitungen bis zum Budgetjahr 1994.
Darüber hinaus zeichnen sich Staatsbesuche durch eine kurzfristige Programmgestaltung aus, weshalb selbst Wochen davor keine genaue Kostenschätzung vorgenommen werden kann. So wurde beispielsweise anlässlich des historischen Staatsbesuches des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Kohl auf Wunsch desselben, dem natürlich im Interesse der Republik Österreich nachgegangen wurde, das Programm kurzfristigst umgeändert (Besuch der Staatsgrenze zu Ungarn, wo die ersten DDR-Flüchtlinge über Österreich in die damalige Bundesrepublik Deutschland einreisten), was zB die Anmietung von Hubschraubern notwendig machte. Solche Kosten sind nicht vorhersehbar und daher auch nicht budgetierbar.
Schließlich wurden die Überschreitungen bei diesen Budgetansätzen nicht durch Budgetüberschreitungsgesetze ausgeglichen, sondern durch Einsparungen bei anderen Budgetansätzen gedeckt, weshalb der Republik Österreich daraus keinerlei Mehrkosten entstanden sind.
Eine detaillierte Überprüfung der Repräsentationsaufwendungen auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit durch den Präsidenten des Rechnungshofes wurde von den Sozialdemokratischen Mitgliedern des Unterausschusses beantragt; eigenartigerweise hatten die Regierungsfraktionen kein Interesse daran und stimmten den Antrag nieder.
Letztlich sei noch fest zu halten, dass diese Ansätze in den Bundesfinanzgesetzen jeweils auch mit den Stimmen aller ÖVP-Abgeordneten beschlossen sowie mittels Bundesrechnungsabschluss bundesgesetzlich – ebenso mit den Stimmen aller VP-Abgeordneten – genehmigt und in keinem Detailaspekt die Verwendung derselben kritisiert wurden.
Aus all dem Gesagten ergibt sich daher, dass der Unterausschuss seinem Prüfauftrag vollinhaltlich nachgekommen ist und dabei festgestellt hat, dass die Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zum Ausscheiden aus diesem Amt den Zielen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprochen haben.
3. Über den Prüfauftrag hinausgehende Sachverhalte im Unterausschuss
Die SP-Fraktion ist bedauerlicherweise gezwungen, auch zu über den Prüfauftrag hinausgehende Angelegenheiten Stellung zu beziehen, da die Behauptungen im Bericht von FP und VP nicht unkommentiert bleiben dürfen. In der Sitzung des Unterausschusses am 24. Mai 2000 wurde den erstaunten Mitgliedern des Unterausschusses von Abgeordneter Dr. Trinkl (ÖVP) eine Liste, die im Kurier vom selben Tage auszugsweise veröffentlicht wurde, zur Gänze vorgelegt; diese sollte angeblicherweise eine Übersicht über vorgebliche Flugbewegungen von Dr. Vranitzky beinhalten.
Trinkl: „ln der Zwischenzeit wurde auch mir eine Liste zugespielt. Ich habe diese heute in der Früh bekommen, sie ist quasi noch warm.“
Welchen Geistes diese Liste war, zeigte sich nicht nur daran, dass sogar der Name Vranitzky falsch geschrieben war, sondern, dass nach einer detaillierten Befragung von Dr. Vranitzky auch von allen Fraktionen festgestellt werden musste, dass diese Liste grob fehlerhaft war.
Auf diverse Anfragen sozialdemokratischer Mitglieder des Unterausschusses nach dem Autor der Liste, um diese/n als Auskunftsperson zu laden und damit die Inhalte der Liste hinterfragen zu können, verweigerte Abgeordneter Trinkl die Auskunft. Dieser Umstand spricht für sich.
Obwohl nicht Gegenstand der Überprüfung hat Dr. Vranitzky dem Abg. Prinz (ÖVP) das Angebot gestellt, diese ominöse Liste im Detail durchzugehen, um alle Missverständnisse auszuräumen.
Dr. Vranitzky: „Wenn Sie das klären wollen, dann müssen wir uns jetzt Zeit nehmen und die Liste Punkt für Punkt durchgehen und anhand meiner eigenen Erinnerungen, Aufzeichnungen, Rekonstruktionen Vergleiche anstellen. Wenn Herr Vorsitzender mit dieser Vorgangsweise einverstanden ist, bin ich dazu bereit.“
Nach dieser ausführlichen Befragung ergaben sich folgende Schlussfolgerungen:
1. Selbst die Abgeordneten der ÖVP, die diese Liste zugespielt bekommen haben, bekräftigten, dass es sich lediglich um eine anonym zugespielte Liste handle, deren Inhalt auch von ihnen in Frage gestellt werde, weshalb der Liste keine Bedeutung zukomme.
2. Nach der Anhörung von Dr. Vranitzky hat der Vorsitzende Mag. Haupt festgestellt, dass für den Herrn Bundeskanzler keine Fragen mehr vorliegen, er bedanke sich bei ihm für die ausführliche Beantwortung der an ihn gestellten Fragen.
Darüber hinausgehende Wertungen im Bericht von FP und VP entbehren jeder Grundlage und stellen den Verhandlungsverlauf unrichtig dar. Dies ist insbesondere auch im Hinblick auf § 42 Abs. 1 GOG bedenklich, da der Berichterstatter das Ergebnis der Verhandlungen in einem schriftlichen Bericht zusammenfassen muss; darüber hinausgehende Wertungen sind in einem Hauptbericht unzulässig.
Exemplarisch dafür ist die Feststellung, dass die Diskrepanz zwischen der anonymen Liste und den tatsächlichen Flugbewegungen nicht aufgeklärt werden konnte. Vielmehr ist richtig: Die Diskrepanz konnte völlig aufgeklärt werden – die anonyme Liste ist falsch und entbehrt jeder Legitimation.
Eine Frage jedoch bleibt übrig: Was wollte Abg. Trinkl mit dieser Liste wirklich bezwecken?
Der FP/VP-Bericht führt aus, dass nicht der leiseste Verdacht oder Anschein einer Einflussnahme in der Funktion des Bundeskanzlers erweckt werden dürfe. Dies ist richtig, es dürfe so ein Anschein nicht erweckt werden. Allerdings wurde im Laufe der Beratungen von keinem Abgeordneten in irgendeiner Weise festgestellt, dass ein solcher Anschein gegeben ist. Die Beratungen werden daher im FP/VP-Bericht nicht korrekt dargestellt.
Zum Vorwurf, dass mit den Geldern der österreichischen Steuerzahler im Rahmen von Repräsentationsaufwendungen sorgfältiger umgegangen werden soll, ist fest zu halten:
In keiner Aussage wurde im Zuge der Unterausschussdebatte ein sorgloser Umgang releviert. Eine darüber hinausgehende Überprüfung durch den Präsidenten des Rechnungshofes wurde mit Stimmen von FP und VP – wie schon erwähnt – abgelehnt. Die diesbezügliche Anmerkung entspricht daher nicht den Verhandlungsergebnissen und ist daher unrichtig.
Hinsichtlich der Vorerhebungen gegenüber Dr. Vranitzky wird im FP/VP-Bericht ausgeführt, dass Mitteilungen zufolge erst ein Teil der betreffenden Akte der Deutschen Behörden in Wien eingelangt seien. Dazu ist fest zu halten:
Im gesamten Verlauf der Beratungen wurde eine solche Mitteilung weder von Bundesminister für Justiz Böhmdorfer, noch von anderen informierten Vertretern der Justizbehörden mitgeteilt. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass über interne „Kanäle“ Mitteilungen an die den Bericht erstellenden Abgeordneten der FP oder VP ergingen. Eine solche Vorgangsweise legt den Verdacht auf Amtsmissbrauch nahe; die Aussage im Bericht ist jedenfalls durch die Beratungen im Unterausschuss in keiner Weise gedeckt und daher unrichtig.
Eine detaillierte Widerlegung aller Unrichtigkeiten des FP/VP-Berichtes würde den Umfang eines Minderheitsberichtes sprengen. Die exemplarische Aufzählung allerdings genügt, um eine Charakterisierung des FP/VP-Berichtes zu erhalten.
Alle Grundlagen, die für diese Schlussfolgerungen herangezogen werden, wurden zum Großteil überhaupt nicht, zum anderen Teil nicht in dieser Weise im Unterausschuss behandelt. Der FP/VP‑Bericht gibt die Verhandlungsergebnisse des Unterausschusses unrichtig wieder und lässt jede Seriosität vermissen.
Abweichende persönliche Stellungnahme
des Abgeordneten Mag. Werner Kogler
gemäß § 42 Abs. 5 GOG
zum Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses betreffend Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf deren Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
Prüfungsauftrag
Am 26. Jänner 2000 haben ein Viertel der Abgeordneten gemäß § 32e Abs. 2 GOG des Nationalrates ein Verlangen auf Einsetzung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses betreffend Überprüfung der Verwendung der Repräsentationsaufwendungen des vormaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky von 1990 bis zu seinem Ausscheiden aus diesem Amt im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingebracht.
Beratungen des Unterausschusses
Der Ständige Unterausschuss ist am 17. 2., 12. 4., 24. 5., 30. 5., 12. 7. sowie 13. 10. 2000 zusammengetreten. An den Beratungen haben sich Abgeordnete aller im Unterausschuss vertretenen Fraktionen beteiligt.
Im Zuge der Ausschussberatungen wurden folgende Auskunftspersonen geladen:
12. 4. 2000: Dr. Dieter Böhmdorfer, Bundesminister für Justiz
24. 5. 2000: Dr. Franz Vranitzky, Bundeskanzler a. D.
Mag. Viktor Klima, Bundeskanzler a. D.
Dkfm. Gerhard Randa, Generaldirektor Bank Austria AG
KR Dipl.-Vw. Helmut Holzmann
ADir. Renate Bachlmayer
ADir. Elisabeth Heffemeyer
ADir. RR Otto Stuhlhofer
ADir. Angela Krizovsky
ADir. RR Walter Aigner hatte sich krankheitshalber entschuldigt.
Unterlagen des Ausschusses
Das Bundeskanzleramt legte dem Ausschuss eine umfangreiche Aufstellung der Repräsentationsaufwendungen des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky vor.
Manche der darin aufscheinenden Posten erscheinen hinterfragungswürdig, etwa das jährlich stattfindende Frühstück in Angedenken an den ehemaligen Bundeskanzler Dollfuß.
Die dem Ausschuss vom Abgeordneten Dr. Trinkl (VP) zur Verfügung gestellte anonyme Liste mit angeblichen 110 Vranitzky-Flügen auf Kosten der WestLB konnte vom Ausschuss nicht verifiziert werden. Ebenso wenig die Herkunft dieses Papiers, das sein Inhaber eigenen Angaben zufolge noch „kopierwarm“ in die Hände bekommen haben will.
Die Befragung von Ex-Kanzler Vranitzky
Übereinstimmend äußerten sich VertreterInnen aller Fraktionen, dass Exbundeskanzler Dr. Franz Vranitzky die an ihn gerichteten Fragen bezüglich eventueller Flüge auf Kosten der WestLB „korrekt“ beantwortet hat. Die Tatsache, dass Vertreter der Regierungsfraktionen nur Auskünfte über bestimmte – nicht alle – Flüge aus der schon genannten anonymen Liste verlangten, kann nicht dahingehend interpretiert werden, dass die in der Liste gemachten restlichen Angaben über Flugbewegungen stattgefunden hätten.
Prüfungsverlangen zu eng gefasst
Im Zuge des Ausschussberatungen hat sich gezeigt, dass das vorliegende Prüfungsverlangen zu eng gefasst ist, um wesentliche aufklärungsbedürftige Sachverhalte erfassen zu können. So können etwa auf Basis des vorliegenden Prüfungsverlangens geschäftsordnungskonform weder die Hintergründe des Einstiegs der Westdeutschen Landesbank (WestLB) bei der Bank Austria noch die – möglicherweise damit im Zusammenhang stehenden – Flüge des ehemaligen Bundeskanzlers Vranitzky auf Kosten der WestLB ausreichend untersucht werden.
Obwohl die Mängel des Prüfungsverlangens auch jener
Fraktion, die dieses eingebracht hatte, wiederholt vor Augen geführt
wurden – so mussten immer wieder inhaltlich durchaus berechtigte Fragen
vieler Abgeordneter vom Ausschussvorsitzenden als vom Prüfungsgegenstand
nicht gedeckt abgelehnt werden
–, fanden mehrere Initiativen der Grünen zu einer Ausweitung des
Prüfungsauftrages keine Ausschussmehrheit. Dies wäre durch einen
raschen Abschluss des vorliegenden – unzureichenden – Prüfungsverlangens
und die Neueinbringung eines erweiterten, den relevanten Fragestellungen nach
den Hintergründen des Einstiegs der WestLB bei der Bank Austria
angemessenen Prüfungsverlangens möglich gewesen.
Blockade eines Kontrollinstruments durch die Regierungsfraktionen
Damit wurde durch die sachlich kaum begründete zeitliche Ausdehnung des Unterausschusses auf der Grundlage eines ganz offensichtlich unzureichenden Prüfungsverlangens überdies ein wichtiges Kontrollinstrument der Oppositionsfraktionen durch die Mehrheitsfraktionen für mehrere Monate blockiert.