343 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Antrag der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Mag. Herbert Haupt und Genossen gemäß § 99 Abs. 1 GOG auf Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung (230/A)


Die eingangs angeführten Abgeordneten haben den gegenständlichen Antrag am 6. Juli 2000 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag wurde am 7. Juli zugewiesen und war ursprünglich wie folgt begründet:

„Im Jahr 1982 wurde der Baubeauftragungsvertrag des AKH-Bund/Stadt Wien revidiert. Anstelle der Allgemeinen Krankenhausplanungs- und -errichtungs GmbH (AKPE) trat die VOEST-ALPINE-Medizin­technik GmbH (VAMED Medizintechnik GmbH) in den Baubeauftragungsvertrag ein. Dieser Vertrag ist weder zeitlich noch finanziell begrenzt. Die vollständige Inbetriebnahme des neu errichteten AKH erfolgte im Jahre 1997. Unter dem Titel Planung und Errichtung des AKH sind bis zum Jahr 2007 Investitionen in Höhe von drei Milliarden Schilling geplant, an denen der Bund mit 50% beteiligt sein soll. Auf Grund der angespannten Budgetsituation und der Tatsache, dass die Beteiligung des Bundes sowohl bei den Projekten ,LKH 2000‘ (LKH Graz – Universitätskliniken) und LKH Innsbruck 2005 (LKH Innsbruck – Universitätskliniken) inhaltlich finanziell als auch terminlich definiert ist, wäre zu überprüfen, inwieweit die Weiterführung der Errichtungsphase des AKH Wien und die damit verbundene 50%ige Beteiligung des Bundes den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entspricht. Insbesondere mit der Privatisierung der VAMED Medizintechnik GmbH im Jahr 1996 waren die haushaltsrechtlichen Prüfungs- und Kontrollmöglichkeiten, die eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Gebarung sicherstellen sollen, nicht gewährleistet.“

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Antrag am 19. Oktober 2000 in Verhandlung ge­nommen und nach einer Wortmeldung des Abgeordneten Wolfgang Großruck, der einen Abänderungs­antrag zum gegenständlichen Prüfungsauftrag einbrachte, den Prüfungsantrag in dieser Fassung mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Dieser Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Das Prüfverlangen wird dahin gehend präzisiert, dass ua. eine schwerpunktmäßige Überprüfung der Endabrechnung der bereits abgeschlossenen Teilprojekte im Rahmen des Neubaues des AKH Wien vorgenommen werden soll. Derzeit fehlt der Überblick über die Abrechnung der einzelnen Projekte, was die veranschlagten Kosten sowie die dann tatsächlich angefallenen Herstellungskosten betrifft.

Im Jahr 1982 wurde der Baubeauftragungsvertrag des AKH-Bund/Stadt Wien revidiert. Anstelle der Allgemeinen Krankenhausplanungs- und -errichtungs GmbH (AKPE) trat die VOEST-ALPINE-Medizin­technik GmbH (VAMED Medizintechnik GmbH) in den Baubeauftragungsvertrag ein. Dieser Vertrag ist weder zeitlich noch finanziell begrenzt. Die vollständige Inbetriebnahme des neu errichteten AKH erfolgte im Jahre 1997. Unter dem Titel Planung und Errichtung des AKH sind bis zum Jahr 2007 Investitionen in Höhe von drei Milliarden Schilling geplant, an denen der Bund mit 50% beteiligt sein soll. Auf Grund der angespannten Budgetsituation und der Tatsache, dass die Beteiligung des Bundes sowohl bei den Projekten ,LKH 2000‘ (LKH Graz – Universitätskliniken) und LKH Innsbruck 2005 (LKH Innsbruck – Universitätskliniken) inhaltlich finanziell als auch terminlich definiert ist, wäre zu überprüfen, inwieweit die Weiterführung der Errichtungsphase des AKH Wien und die damit verbundene 50%ige Beteiligung des Bundes den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweck­mäßigkeit entspricht.“


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Rechnungshof wird gemäß § 99 Abs. 1 GOG beauftragt,

1.  die Durchführung der Endabrechnung des Neubaues des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien schwerpunktmäßig, insbesondere hinsichtlich der bereits abgeschlossenen Teilprojekte, unter Berück­sichtigung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit sowie eines Kostenvergleiches zwischen den veranschlagten Kosten und den tatsächlichen Herstellungskosten, zu überprüfen sowie

2.  den Weiterbestand des Baubeauftragungsvertrages aus dem Jahr 1982 und die Weiterführung des Neubaues mit einem Investitionsvolumen von drei Milliarden Schilling bis zum Jahr 2007, insbesondere inwieweit die von der Arge AKH in Auftrag gegebenen zusätzlichen Projekte tatsächlich mit der Errichtung des AKH in Verbindung zu bringen sind, zu überprüfen.

Wien, 2000 10 19

                             Wolfgang Großruck                                                              Werner Kogler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann