359 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Dreiundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1999) (III-39 der Beilagen)
Der dem Verfassungsausschuss vorliegende Bericht umfasst in dessen Hauptteil die Erfahrungsberichte der drei Volksanwälte. Geordnet nach Bundesministerien dokumentieren die Volksanwälte Dr. Christa Krammer, Horst Schender, Ingrid Korosec eine Reihe von Einzelfällen und machen auf generelle Probleme aufmerksam, mit denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit konfrontiert wurden. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Reihe von legislativen Anregungen.
Insgesamt wurde die Volksanwaltschaft im Kalenderjahr 1999 von 9 186 Personen in Anspruch genommen. Im Berichtszeitaum konnten 4 675 Prüfungsverfahren abgeschlossen werden. In drei besonders schwerwiegenden Fällen wurden Missstandsfeststellungen getroffen, in drei weiteren wurden formelle Empfehlungen gegeben. Demgegenüber konnte in 2 328 Fällen kein Grund für eine Beanstandung gefunden werden.
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 16. November 2000 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Mag. Johann Maier, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Ilse Mertel, Mag. Gerhard Hetzl, Mag. Terezija Stoisits und Dr. Peter Kostelka sowie die Volksanwälte Horst Schender, Dr. Christa Krammer und Ingrid Korosec.
Bei der Abstimmung hat der Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.
Der Verfassungsausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Dreiundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1999) (III-39 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2000 11 16
Dr. Michael Spindelegger Dr. Peter Kostelka
Berichterstatter Obmann