363 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 223/A(E) der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und Genossen betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe

Der gegenständliche am 6. Juli 2000 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

„Neben dem Arztberuf besteht eine Reihe weiterer hochqualifizierter Gesundheitsberufe, deren Aus­bildung und Tätigkeitsbilder jeweils in besonderen Gesetzen wie dem MTD-Gesetz, dem GuKG, dem MTF-SHD-Gesetz und anderen mehr geregelt sind. Viele dieser Vorschriften haben sich zwar durchaus bewährt, doch wird seit langem eine Reformbedürftigkeit festgestellt. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auf die notwendige Neuregelung des Berufsbildes der Heilmasseure (abgestimmt mit den Regelungen für Masseure, die dem Gewerberecht unterliegen), einer Neuregelung der Ausbildung und des Tätigkeits­bildes der Sanitäter, der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die zahnärztlichen AssistenInnen, die MTD-Reform, die MTF-Reform und andere Vorhaben mehr hinzuweisen.

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2000 hat der für das Gesundheitswesen zuständige Staatssekretär Univ.-Prof. Dr. Waneck seine Absicht bekundet, all die Reformen der Gesund­heitsberufe bis zum Ende des Jahres 2000 abzuschließen.

Die unterzeichneten Abgeordneten finden, dass dieser Arbeitseifer nicht, wie eine Vielzahl anderer nicht umgesetzter Versprechungen der FPÖVP-Regierung zeigen, als bloße Ankündigung enden soll, sondern dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, auf die Einhaltung der ihm gegenüber getroffenen Zusagen genauestens zu achten.“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 16. November 2000 in Verhandlung genommen.

Den Bericht im Ausschuss erstattete Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Leiner, Annemarie Reitsamer, Theresia Haidlmayr sowie der Ausschussobmann Dr. Alois Pumberger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Aus­schussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 11 16

                            Mag. Beate Hartinger                                                       Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann