368 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (337 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2000 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2000 – BÜG 2000)
Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 2000 nicht voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 2000.
Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.
Die Durchführung dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages, wobei ein Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen, der restliche Teil durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.
Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz 2000 zusammengefasst.
Millionen
Schilling
Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund ................................................................................... 327
kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund ................................................................................ 161
durch Mehreinnahmen in Höhe von rund ......................................................................................................... 59
und in einer Rücklagenauflösung von rund .................................................................................................... 108
bedeckt werden.
Nähere Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im § 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden Ausgabeneinsparungen bzw. Mehreinnahmen enthalten die Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsansätzen.
Durch dieses Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund 166 Millionen Schilling.
Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. November 2000 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und Marianne Hagenhofer.
Die Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Mag. Werner Kogler und Genossen brachten einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:
„Durch den vorliegenden Abänderungsantrag soll ein Teil der Mehraufwendungen, die den parlamentarischen Klubs durch die Betreuung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses entstehen, abgegolten werden. Pro Klub ist ein Betrag von 150 000 S vorgesehen, sodass die Erhöhung insgesamt einen VA-Ansatz von 0,6 Millionen Schilling erfordert.“
Weiters brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Gilbert Trattner und Genossen einen Abänderungsantrag ein, der nachstehende Begründung enthielt:
„Für unvorhergesehene Vorhaben, wie die finanzielle Unterstützung der Europäischen Akademie und des Österreichischen Institutes für internationale Politik, ist ein zusätzlicher Betrag von 2 Millionen Schilling erforderlich.
Für unabweisbare vertragliche Verpflichtungen sowie für Entschädigungen nach dem Gebührenanspruchsgesetz auf Grund der Steigerung der Zahl öffentlicher mündlicher Verhandlungen und für sonstige Gerichtskosten werden zusätzlich 4,187 Millionen Schilling benötigt.
Gemäß § 8 Abs. 1 des Volksgruppengesetzes sind Maßnahmen zu fördern, die der Erhaltung der Volksgruppen dienen. Zur Förderung von Vorhaben zum Spracherhalt unter Einbeziehung moderner Medien und Technologien ist ein Betrag von 9,898 Millionen Schilling für Volksgruppenradios erforderlich.
Durch einen geringeren Anfall von Ruhebezügen gemäß Art. V und VI des Bezügegesetzes entstehen Minderausgaben im Betrag von 2 Millionen Schilling. Durch das Ausscheiden des Liberalen Forums aus dem Nationalrat entstehen Minderausgaben im Betrag von 9,898 Millionen Schilling.
Die Möglichkeit zur Auflösung der Rücklage (Konto 2985 Ugl. 105) in Höhe von 4,187 Millionen Schilling ergibt sich durch den Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweckes.“
Bei der Abstimmung wurde der Abänderungsantrag der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Mag. Werner Kogler und Genossen einstimmig angenommen.
Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die restlichen Teile des in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzentwurfes wurden mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2000 11 17
Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Berichterstatterin Obmann
Anlage
Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2000 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2000 – BÜG 2000)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2000, BGBl. I Nr. 38, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2000, genehmigt:
VA-Ansatz betreffend Millionen
Schilling
1/02108 Nationalrat; Aufwendungen ...................................................................................................... 0,600
1/10006 Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Förderungen ................................................................... 2,000
1/10088 Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS); Aufwendungen................................................... 4,187
1/10506 Volksgruppenförderung; Förderungen .................................................................................... 9,898
1/11516 Öffentl. Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen; Förderungen .............. 0,200
1/12256 Allgemein bildendes Schulwesen; Förderungen .................................................................... 9,000
1/12476 Bundesdenkmalamt; Förderungen ............................................................................................ 5,000
1/13006 Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen .............................................................. 3,400
1/13026 Literatur; Förderungen ................................................................................................................ 0,500
1/14606 Fachhochschulen; Förderungen ............................................................................................... 41,730
1/17226 Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauches; Förderungen .................................................... 3,500
1/60023 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Kapitalbeteiligungen; Anlagen 13,760
1/61208 Umweltschutz; Aufwendungen ................................................................................................. 5,220
1/64683 Bundesgebäudeverwaltung – Liegenschaftsverwaltung; Liegenschaftserwerb im Tauschwege 35,000
1/64758 Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau); Sonstige Bundesgebäude; Aufwendungen ..... 10,000
1/65256 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Innovation und strukturpol. Maßnahmen; Förderungen 100,000
1/65326 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Technologie- und Forschungsförderung (wissenschafl.)/FWF; Förderungen ......................................................................................... 100,000
Insgesamt ...................................................................................................................................... 343,995
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:
VA-Ansatz betreffend Millionen
Schilling
a) Ausgabeneinsparungen
1/10007 Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ............... 2,000
1/10424 Staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Parteien; Förderungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 9,898
1/11518 Öffentl. Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen; Aufwendungen ......... 0,200
1/12006 Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Zentralleitung (Verwaltungsbereich Bildung); Förderungen 14,000
1/13016 Musik und darstellende Kunst; Förderungen ......................................................................... 3,400
1/13028 Literatur; Aufwendungen ........................................................................................................... 0,500
VA-Ansatz betreffend Millionen
Schilling
1/14107 Hochschulische Einrichtungen; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) .................... 41,730
1/17206 Vorsorgemedizin; Epidemiologische Maßnahmen; Förderungen ........................................ 1,179
1/65346 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Sondervorhaben-Technologie (Technologiemilliarde); Förderungen ................................................................................................................................. 100,000
Summe a) (Ausgabeneinsparungen) ........................................................................................ 172,907
b) Mehreinnahmen
2/58904 Finanzschuld; Währungstauschverträge; Sonstige Einnahmen; Erfolgswirksame Einnahmen 59,360
c) Rücklagenauflösung
2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen ................................................ 111,728
Insgesamt ...................................................................................................................................... 343,995
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.