368 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Budgetausschusses


über die Regierungsvorlage (337 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2000 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2000 – BÜG 2000)

Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 2000 nicht voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durch­führung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 2000.

Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.

Die Durchführung dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvor­anschlages, wobei ein Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen, der restliche Teil durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.

Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das Budgetüber­schreitungsgesetz 2000 zusammengefasst.

Millionen

Schilling

Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund ................................................................................... 327

kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund ................................................................................ 161

durch Mehreinnahmen in Höhe von rund ......................................................................................................... 59

und in einer Rücklagenauflösung von rund .................................................................................................... 108

bedeckt werden.

Nähere Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im § 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden Ausgabeneinsparungen bzw. Mehreinnahmen enthalten die Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsansätzen.

Durch dieses Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund 166 Millionen Schilling.

Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. November 2000 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und Marianne Hagenhofer.

Die Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Mag. Werner Kogler und Genossen brachten einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„Durch den vorliegenden Abänderungsantrag soll ein Teil der Mehraufwendungen, die den parlamentarischen Klubs durch die Betreuung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses entstehen, abgegolten werden. Pro Klub ist ein Betrag von 150 000 S vorgesehen, sodass die Erhöhung insgesamt einen VA-Ansatz von 0,6 Millionen Schilling erfordert.“

Weiters brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Gilbert Trattner und Genossen einen Abänderungsantrag ein, der nachstehende Begründung enthielt:

„Für unvorhergesehene Vorhaben, wie die finanzielle Unterstützung der Europäischen Akademie und des Österreichischen Institutes für internationale Politik, ist ein zusätzlicher Betrag von 2 Millionen Schilling erforderlich.

Für unabweisbare vertragliche Verpflichtungen sowie für Entschädigungen nach dem Gebührenan­spruchsgesetz auf Grund der Steigerung der Zahl öffentlicher mündlicher Verhandlungen und für sonstige Gerichtskosten werden zusätzlich 4,187 Millionen Schilling benötigt.

Gemäß § 8 Abs. 1 des Volksgruppengesetzes sind Maßnahmen zu fördern, die der Erhaltung der Volks­gruppen dienen. Zur Förderung von Vorhaben zum Spracherhalt unter Einbeziehung moderner Medien und Technologien ist ein Betrag von 9,898 Millionen Schilling für Volksgruppenradios erforderlich.

Durch einen geringeren Anfall von Ruhebezügen gemäß Art. V und VI des Bezügegesetzes entstehen Minderausgaben im Betrag von 2 Millionen Schilling. Durch das Ausscheiden des Liberalen Forums aus dem Nationalrat entstehen Minderausgaben im Betrag von 9,898 Millionen Schilling.

Die Möglichkeit zur Auflösung der Rücklage (Konto 2985 Ugl. 105) in Höhe von 4,187 Millionen Schilling ergibt sich durch den Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweckes.“

Bei der Abstimmung wurde der Abänderungsantrag der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Mag. Wer­ner Kogler und Genossen einstimmig angenommen.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Die restlichen Teile des in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzentwurfes wurden mit Stimmen­mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2000 11 17

            Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG                           Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann

Anlage

Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundes­finanzgesetzes 2000 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2000 – BÜG 2000)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der An­lage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2000, BGBl. I Nr. 38, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz BGBl. I Nr. xxx/2000, genehmigt:

VA-Ansatz                                                               betreffend                                                                          Millionen

                                                                                                                                                                              Schilling

1/02108       Nationalrat; Aufwendungen ......................................................................................................       0,600

1/10006       Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Förderungen ...................................................................       2,000

1/10088       Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS); Aufwendungen...................................................       4,187

1/10506       Volksgruppenförderung; Förderungen ....................................................................................       9,898

1/11516       Öffentl. Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen; Förderungen ..............       0,200

1/12256       Allgemein bildendes Schulwesen; Förderungen ....................................................................       9,000

1/12476       Bundesdenkmalamt; Förderungen ............................................................................................       5,000

1/13006       Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen ..............................................................       3,400

1/13026       Literatur; Förderungen ................................................................................................................       0,500

1/14606       Fachhochschulen; Förderungen ...............................................................................................     41,730

1/17226       Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauches; Förderungen ....................................................       3,500

1/60023       Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; Kapitalbeteiligungen; Anlagen                                                                                                                                                               13,760

1/61208       Umweltschutz; Aufwendungen .................................................................................................       5,220

1/64683       Bundesgebäudeverwaltung – Liegenschaftsverwaltung; Liegenschaftserwerb im Tauschwege                 35,000

1/64758       Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau); Sonstige Bundesgebäude; Aufwendungen .....     10,000

1/65256       Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Innovation und strukturpol. Maßnahmen; Förderungen                                                                                                                                                             100,000

1/65326       Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Technologie- und Forschungsförderung (wissenschafl.)/FWF;  Förderungen .........................................................................................   100,000

 

                    Insgesamt ......................................................................................................................................   343,995

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:

VA-Ansatz                                                               betreffend                                                                          Millionen

                                                                                                                                                                              Schilling

                a) Ausgabeneinsparungen

1/10007       Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ...............       2,000

1/10424       Staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Parteien; Förderungen (Gesetzl. Verpflichtungen)                          9,898

1/11518       Öffentl. Denkmal und Museum Mauthausen samt Außenstellen; Aufwendungen .........       0,200

1/12006       Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Zentralleitung (Verwal­tungsbereich Bildung); Förderungen                                                                                                                                                               14,000

1/13016       Musik und darstellende Kunst; Förderungen .........................................................................       3,400

1/13028       Literatur; Aufwendungen ...........................................................................................................       0,500

VA-Ansatz                                                               betreffend                                                                          Millionen

                                                                                                                                                                              Schilling

1/14107       Hochschulische Einrichtungen; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ....................     41,730

1/17206       Vorsorgemedizin; Epidemiologische Maßnahmen; Förderungen ........................................       1,179

1/65346       Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Sondervorhaben-Technologie (Technologiemilliarde); Förderungen .................................................................................................................................   100,000

 

                    Summe a) (Ausgabeneinsparungen) ........................................................................................   172,907

 

b) Mehreinnahmen

2/58904       Finanzschuld; Währungstauschverträge; Sonstige Einnahmen; Erfolgswirksame Ein­nahmen                     59,360

 

c) Rücklagenauflösung

2/51297       Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen ................................................   111,728

 

                    Insgesamt ......................................................................................................................................   343,995

 

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.