370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (310 und Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt Anlagen
In der 40. Sitzung des Nationalrates am 18. Oktober 2000 gab der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser die begleitende Erklärung zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2001 (in der Folge „BFG/01“) ab. In der 41. Sitzung am 19. Oktober 2000 wurde die Vorlage in Erste Lesung genommen und sodann dem Budgetausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
Die Regierungsvorlage besteht aus dem eigentlichen Bundesfinanzgesetz sowie den einen Bestandteil desselben bildenden Anlagen; es sind dies: Der Bundesvoranschlag (Anlage I) samt den Gesamtübersichten (Anlagen Ia bis Ic), der Stellenplan (Anlage II) und der Fahrzeugplan (Anlage III).
Bundesfinanzgesetz
Die Erstellung des Entwurfes des BFG obliegt dem BMF nach Art. 77 Abs. 2 B-VG, in Verbindung mit § 32 BHG und § 2 sowie Teil 2, Abschnitt D, Z 2, der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76.
Der Nationalrat bewilligt das Bundesfinanzgesetz samt Anlagen. Bei Genehmigung des Bundesfinanzgesetzes steht dem Bundesrat keine Mitwirkung zu (Art. 42 Abs. 5 B-VG).
Der Text des BFG/01 entspricht im Wesentlichen dem Text des BFG/00 (in der Fassung BGBl. I Nr. 38); neben den Ausführungen von grundsätzlicher Art werden daher nur die Abänderungen erläutert.
Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Art. I:
Der Art. I spricht die Bewilligung des Bundesvoranschlages durch den Nationalrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG aus und gibt die Schlusssummen der Einnahmen und Ausgaben nach den Gliederungsvorschriften des BHG wieder.
Zu Art. II:
Im Art. II sind die Vorschriften für die Bedeckung des Abganges enthalten.
Der jeweilige Abgang ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen des allgemeinen Haushaltes, wie sie in der Anlage I zum Bundesfinanzgesetz (Bundesvoranschlag) vom Nationalrat genehmigt worden sind. Gleichzeitig räumt der Bundesfinanzgesetzgeber dem Bundesminister für Finanzen das Recht ein, durch Ausübung der im Bundesfinanzgesetz enthaltenen Überschreitungsermächtigungen diese Struktur zu verändern. Die Struktur bzw. die Höhe des Abganges verändert sich auch, wenn Mindereinnahmen eintreten bzw. Mehreinnahmen oder Ausgabeneinsparungen anfallen, die nicht zur Bedeckung von Überschreitungen herangezogen werden. Die Ermächtigung des Art. II berechtigt zur Schuldaufnahme auch für einen strukturell geänderten Abgang. Sie darf jedoch nur bis zum voraussehbaren tatsächlichen Abgang, höchstens jedoch bis zu der in Art. I, II und in Verbindung mit Art. III und VII ausgewiesenen Höhe ausgenützt werden. Der voraussehbare tatsächliche Abgang wird sich grundsätzlich auf die sich in der zweiten Monatshälfte November abzeichnenden Gebarungsdaten stützen müssen.
Für die Bedeckung von Voranschlagsüberschreitungen nach Art. VII sollen Kreditoperationen nur dann getätigt werden, wenn die Bedeckung dieser Mehrausgaben durch Minderausgaben und/oder Mehreinnahmen nicht sichergestellt werden kann. Maßgeblich für die Beurteilung der Bedeckungsmöglichkeit ist die Einschätzung der Gebarungsentwicklung zum Zeitpunkt der Genehmigung der Ansatzüberschreitung, auch unter Bedachtnahme auf die Notwendigkeit für Ansatzüberschreitungen gemäß Art. V und VI des Gesetzes.
Die Ermächtigung im Art. II mit den kurzfristigen Verpflichtungen ist erforderlich, weil der Devisenmittelkurs bei Aufnahmen und Rückzahlungen kurzfristiger Verpflichtungen verschieden ist und deshalb der Bruttoaufnahmebetrag erhöht bzw. vermindert wird.
Zu Art. III:
Der Konjunkturausgleich-Voranschlag (bisher Anlage II zum jeweiligen BFG) ist in den vergangenen Jahrzehnten niemals zum Einsatz gekommen, weil eine Freigabe der jeweils bereitgestellten Mittel nicht notwendig war. Da nicht anzunehmen ist, dass sich in diesem Finanzjahr daran etwas ändert, können – nicht zuletzt auch aus verwaltungsökonomischen Gründen – der Konjunkturausgleich-Voranschlag sowie die bisherige Bestimmung des Art. III Abs. 1 ersatzlos entfallen.
Für das Jahr 2001 wurde der Veranschlagung der Einnahmen im Entwurf für den Bundesvoranschlag ein nominelles Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von +4,2 vH zu Grunde gelegt (Oktober-Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung).
Österreich hat im Rahmen der EU-Mitgliedschaft Mittel zur Finanzierung des Gesamthaushaltes an die EU abzuführen. Grundlage hiefür ist der gemäß Art. 269 EG-Vertrag erlassene, und gemäß Art. 2 des EU-Beitrittsvertrages, BGBl. Nr. 45/1995, verbindliche Beschluss 94/728/EWG, Euratom, des Rates über das System der Eigenmittel vom 31. Oktober 1994, ABl. Nr. L 293/9 vom 12. November 1994, sowie die Verordnung (EWG, Euratom) 1552/89 zur Durchführung des Beschlusses 94/728/EWG, Euratom, über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften, ABl. Nr. L 155/1, in der Fassung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000, ABl. Nr. L 130/1 vom 31. Mai 2000. Art. 2 Abs. 1 des Eigenmittelbeschlusses sieht vor, dass folgende Einnahmen als Eigenmittel in den Haushalt der Gemeinschaften einzusetzen sind:
a) Agrarabschöpfungen, Prämien und andere Abgaben, die von den Gemeinschaftsorganen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeführt worden sind oder noch eingeführt werden, und Abgaben, die im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker vorgesehen sind;
b) Zölle des Gemeinsamen Zolltarifes;
c) Einnahmen, die sich aus der Anwendung eines für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Satzes auf die nach Gemeinschaftsvorschriften bestimmte einheitliche Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage eines jeden Mitgliedstaates ergeben;
d) Einnahmen, die sich ergeben aus der Anwendung eines im Rahmen des Haushaltsverfahrens unter Berücksichtigung aller sonstigen Einnahmen festzulegenden Satzes auf den Gesamtbetrag des Bruttosozialprodukts aller Mitgliedstaaten.
Die in Österreich aus öffentlichen Abgaben aufgebrachten Mittel zur Finanzierung öffentlicher Haushalte sind somit zum Teil für die Finanzierung des EU-Gesamthaushaltes zu verwenden. Diese Eigenmittel der EU sind ausschließlich auf Grund des EU-Rechtes der EU zur Verfügung zu stellen und stehen zur Finanzierung innerstaatlicher Budgets nicht zur Verfügung.
Beim Voranschlagsansatz 2/52904 sind die an den EG-Gesamtshaushalt abzuführenden Eigenmittel veranschlagt. Die im Art. III vorgesehene Bedeckungsermächtigung in Höhe von 20 vH findet ihre Begründung in dem möglichen Eintreten mehrerer Umstände, deren Folgen zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abgeschätzt werden können:
– Es muss im Laufe des Jahres 2001 mit Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplänen (BNH) gerechnet werden, welche gegebenenfalls Mehrausgaben im EU-Haushalt vorsehen. Weiters ist mit BNH gemäß Art. 15 (a) der EU-Haushaltsordnung der Saldo des Vorjahres zu verbuchen. Art. 32 (a) bestimmt, dass dieser Saldo aus dem Haushaltsjahr n, je nach dem, ob es sich um einen Haushaltsüberschuss oder um ein -defizit handelt, auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite im Haushaltsjahr n+1 eingesetzt wird.
– Des Weiteren kann sich auf Grundlage von Art. 10 Abs. 5 VO 1552/89 (Abrechnung der Mehrwertsteuer-Grundlagen des Vorjahres) eine Nachzahlungsverpflichtung von Seiten Österreichs an die EU ergeben, deren Höhe sich derzeit nur schwer schätzen lässt.
– Auf Grund von Art. 10 Abs. 8 VO 1552/89 ist es möglich, dass bezüglich der Abrechnung der Bruttosozialprodukt(BSP)-Grundlagen aus Vorjahren ebenfalls eine Nachzahlung zu leisten wäre, die hinsichtlich ihrer Höhe aber noch nicht absehbar ist.
– Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde der eventuelle Abruf einer BSP-Reserve im laufenden Haushaltsjahr (höchstens rund 300 Millionen Schilling).
Das Auftreten einer oder all dieser oben angeführten Eventualitäten kann zu erhöhten Eigenmittelabfuhren an die EU führen, welche die Einnahmen aus öffentlichen Abgaben vermindern. In Abs. 2 wird der Bundesminister für Finanzen daher ermächtigt, diese Einnahmenverminderung durch zusätzliche Kreditoperationen abzudecken.
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2 |
Zu Art. IV bis VIII:
Unter Bedachtnahme auf Art. 51b B-VG wird neben den bereits in § 41 BHG und Art. III BFG enthaltenen Ermächtigungen in den Art. IV bis VII die bundesfinanzgesetzliche Ermächtigung für die Genehmigung weiterer Voranschlagsansatzüberschreitungen geschaffen.
Die Ermächtigungen basieren auf dem gegebenen Erfordernis, den Ausgabenvollzug der tatsächlichen Entwicklung während des Finanzjahres zweckmäßig und wirtschaftlich anpassen zu können.
Durch die Umschichtungen tritt keine erhebliche Veränderung der Ausgabengliederung des Bundesvoranschlages ein; da die Bedeckung der Mehrausgaben zum überwiegenden Teil durch Ausgabenrückstellungen erfolgt, haben die Überschreitungen auf die Gesamtausgabensumme nur geringfügige Bedeutung.
Die im Art. 51b Abs. 4 B-VG geforderte „sachliche“ Voraussetzung und die dort in den Z 1 bis 3 genannten Kriterien für die Inanspruchnahme der Überschreitungsermächtigung ergeben sich einerseits aus der bei den einzelnen Bestimmungen enthaltenen Abgrenzung, andererseits aus der generellen Umschreibung des Art. VIII.
„Ziffernmäßig bestimmt oder errechenbar“ im Sinne der obgenannten Verfassungsbestimmung ist eine Überschreitungsermächtigung dadurch, dass die zulässige Höhe der Überschreitung entweder in einem absoluten Betrag oder in Relation zu einer bestimmten Bezugsgröße ausgedrückt wird. Die in Art. IV vorgesehenen Überschreitungsermächtigungen sind durch die tatsächlich belegbare Höhe jener „Mehreinnahmen“ errechenbar, auf die die betreffenden Überschreitungsermächtigungen abgestellt sind.
Österreich erhält auf Grund der einschlägigen EU-Verordnungen und der mehrjährigen, von der Europäischen Kommission genehmigten Programme Zahlungen aus den EU-Strukturfonds (vgl. Erläuterungen zu Kapitel 52).
Diese Einnahmen aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft/Abteilung Ausrichtung (EAGFL/A) und dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) werden für die Periode 1995 bis 1999 unter Titel 513 und für die Periode 2000 bis 2006 unter Titel 514 verrechnet.
Die Verwendung dieser EU-Mittel erfolgt – gemäß EU-Vorschriften – binnen bestimmter Fristen durch entsprechende Ausgaben in den jeweils fachzuständigen Ressorts. Für die Leistung dieser Ausgaben ist in den jeweiligen Budgetkapiteln vorgesorgt.
Die Zahlungen erfolgen in einzelnen Tranchen bzw. als Voraus-, Zwischen- oder Restzahlungen. Der Zeitpunkt des Einlangens der EU-Mittel für die verschiedenen Programme sowie die Höhe der in einem Jahr einlangenden Mittel sind nicht genau zu bestimmen. Soweit daher mehr EU-Strukturfonds-Mittel als veranschlagt einlangen, ist – um diese EU-Mehreinnahmen widmungsgemäß verwenden zu können – zur Bereitstellung der korrespondierenden Mehrausgaben durch eine Überschreitungsermächtigung in Art. IV Abs. 3 vorgesorgt. Art. IV Abs. 4 dient der größeren Budgetflexibilität.
Die Bedeckungen der Überschreitungen des Artikels V erfolgen bei Voranschlagsansätzen in Kapiteln des jeweils selben Zuständigkeitsbereiches eines haushaltsleitenden Organes. Im Art. VI sind alle jene Überschreitungen aufgenommen, deren Bedeckung grundsätzlich nicht im eigenen Ressort erfolgt; darin wird insbesondere auch für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsoffensive bzw. von konkreten Investitions- und Infrastrukturvorhaben sowie für allenfalls notwendige Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesimmobiliengesetz vorgesorgt. Weiters enthält dieser Artikel eine Bestimmung, wonach die Hälfte des erzielten Erlöses aus Veräußerungen unbeweglichen Bundesvermögens von jenen Ressorts beansprucht werden kann, die es zuletzt genutzt haben; dabei wird allerdings zu berücksichtigen sein, dass dieser Anspruch nur insoweit besteht, als durch die (jeweilige) Veräußerung insgesamt und nachhaltig eine – bezogen auf den gesamten Bundeshaushalt – Verbesserung des Saldos eingetreten ist (dies wird beispielsweise dann nicht der Fall sein, wenn zwar Einnahmen erzielt werden, dafür aber aus einem anderen Titel Ausgaben wie etwa für Miete oder andere entgeltliche Nutzungen anfallen). Art. VII enthält schließlich die übrigen Überschreitungen, die grundsätzlich durch Kreditoperationen finanziert werden können; neu enthalten dabei ist eine Bestimmung für Zahlungen im Zusammenhang mit Restitutionsfragen.
Art. VIII bringt zum Ausdruck, dass die hier zusammengefassten Voraussetzungen für alle Überschreitungen Geltung haben. In diesem Zusammenhang wird auch klargestellt, dass unter Mehreinnahmen auch Einnahmen aus zusätzlichen Kreditoperationen zu verstehen sind.
Zu Art. IX und X:
In Ausführung des § 66 BHG enthält Art. IX die bundesfinanzgesetzliche Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, Haftungen in den angeführten Fällen einzugehen.
Im Art. X wird die gemäß § 53 Abs. 4 BHG erforderliche bundesfinanzgesetzliche Ermächtigung für weitere Rücklagenzuführungen geschaffen (insbesondere für die besondere Rücklage, besondere Einnahmen-Rücklage und besondere Aufwendungen-Rücklage).
Weiters wird in Ausführung des § 17a Abs. 4 und 5 BHG im Art. X Abs. 3 angeordnet, dass der Bundesminister für Finanzen den ermittelten (negativen oder positiven) Unterschiedsbetrag betreffend jene Organisationseinheiten, die die Flexibilierungsklausel anwenden, einer Rücklage zuzuführen hat.
Zu Art. XI und XII:
In den §§ 62 bis 64 BHG sind die Voraussetzungen festgelegt, unter welchen der Bundesminister für Finanzen über Forderungen, über Bestandteile des beweglichen und über Bestandteile des unbeweglichen Bundesvermögens verfügen darf. Dementsprechend werden in den Art. XI und XII die jeweiligen Höchstgrenzen für die Ausnutzung dieses Ermächtigungsrahmens festgelegt.
Zu Art. XIII und XIV:
Die angeführten Artikel verweisen auf die Rechtsgrundlagen für die Personalbewirtschaftung des Bundes und für die Verwaltung der Kraft-, Luft-und Wasserfahrzeuge des Bundes.
Zu Art. XV:
Insbesondere für den Fall notwendiger Bedeckungen im Zusammenhang mit Bezugsregelungen im Bundesbereich wird der BMF durch die gegenständliche Bestimmung ermächtigt, Ausgabenbindungen mit bestimmten Ausnahmen zu verfügen bzw. aufzuheben oder umzuschichten.
Zu Art. XVI:
Diese Verweisungsbestimmung entspricht den Legistischen Richtlinien 1990.
Zu Art. XVII und XVIII:
Diese Artikel betreffen den Wirksamkeitsbeginn und die Vollziehung des BFG.
Bundesvoranschlag 2001
Dem Bundesfinanzgesetz ist als Anlage I der Bundesvoranschlag für das Jahr 2001 angeschlossen. Dieser enthält unter Bedachtnahme auf § 16 BHG sämtliche im Finanzjahr 2001 zu erwartende Einnahmen und voraussichtlich zu leistende Ausgaben des Bundes und zeigt nachstehende Schlussziffern, die gegenüber dem Bundesvoranschlag für das Jahr 2000 bzw. dem Bundesrechnungsabschluss 1999 folgendes Vergleichsbild ergeben:
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2001 |
2000 |
1999 |
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in Millionen Schilling (Rundungsdifferenzen) |
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Allgemeiner Haushalt: |
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Ausgaben.......................................................................................... |
813 452 |
781 458 |
787 764 |
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Einnahmen........................................................................................ |
780 685 |
726 810 |
719 570 |
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Abgang ... |
32 767 |
54 648 |
68 194 |
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Ausgleichshaushalt: |
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Ausgaben.......................................................................................... |
506 568 |
496 010 |
421 820 |
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Einnahmen........................................................................................ |
539 335 |
550 658 |
490 014 |
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Überschuss ... |
32 767 |
54 648 |
68 194 |
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Bruttoinlandsprodukt (BIP) |
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in Milliarden Schilling........................................................................... |
2 935,5 |
2 782,5 |
2 685,9 |
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Abgang des allgemeinen |
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Haushaltes in vH des BIP..................................................................... |
1,1 |
2,0 |
2,5 |
BIP: lt. Prognose des WIFO vom Oktober 2000 (Ausnahme BVA 2000: Stand Dezember 1999; BRA 1999: Stand Juni 2000).
1. Budgetpolitische Zielsetzung
Die Bundesregierung hat sich im Interesse der künftigen Generationen zum Ziel gesetzt, die budgetpolitischen Versäumnisse der Vergangenheit, wie Inkaufnahme hoher Budgetdefizite und deutliche Zunahme der Schuldenlast, durch nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen auszugleichen und den eingetretenen Stillstand bei der Budgetkonsolidierung der Jahre 1998 und 1999 zu durchbrechen.
Der nunmehr im österreichischem Stabilitätsprogramm vorgesehene Konsolidierungspfad ist deutlich ambitionierter als jener des vorhergehenden Konsolidierungsprogramms. Damit antwortet die Bundesregierung auf die internationale Kritik (EU, IWF und OECD) an der zu langsamen und endlastigen Konsolidierung. Ab 2001 wird Österreich damit wieder im europäischen Gleichklang hinsichtlich der Konsolidierungserfolge liegen.
Diese rasche und nachhaltige Budgetkonsolidierung sichert
– den Wirtschaftsstandort Österreich und damit die hohe Beschäftigung sowie nachhaltiges Wirtschaftswachstum,
– die Kreditwürdigkeit Österreichs auf den internationalen Kapitalmärkten,
– günstigere Zinssätze für Investitionen des Staates, der Wirtschaft und der Konsumenten,
– den Haushaltsspielraum für Zukunftsaufgaben (insbesondere für Forschung, Technologie, Infrastruktur) und somit
– Österreichs Zukunft.
Der Bundesvoranschlag 2001 ist gekennzeichnet von Einsparungen bei den Ausgaben im Ausmaß von etwa 2/3 und Einnahmenerhöhungen bei den Abgaben im Ausmaß von etwa 1/3.
Auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Budget und zur modernsten Verwaltung Europas wird die österreichische Bundesverwaltung bei der Konzeption und Umsetzung struktureller Budgetsanierungsmaßnahmen durch einen international renommierten Berater unterstützt.
Das Konsolidierungsprogramm birgt auch expansive Signale: so werden für ein Offensivprogramm für Forschung und Entwicklung, Investitions- und Infrastrukturvorhaben insgesamt 10 Milliarden Schilling über die Legislaturperiode zur Verfügung gestellt.
Der Entwurf für den Bundesvoranschlag 2001 sieht ein administratives Nettodefizit von rund 32,8 Milliarden Schilling oder 1,1 vH des Bruttoinlandsprodukts vor. Das Nettodefizit liegt damit um rund 21,8 Milliarden Schilling unter dem Bundesvoranschlag 2000 und um rund 35,4 Milliarden Schilling unter dem Bundesrechnungsabschluss 1999.
Im Sinne des beabsichtigten Schuldenreduzierungsprogrammes der Bundesregierung wird das im österreichischen Stabilitätsprogramm für das Jahr 2001 vorgesehene Nettodefizit des Bundes unterschritten, um damit für die Zukunft die Zinsenbelastung geringer zu halten.
2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die internationale Konjunkturlage im Herbst 2000 ist trotz einiger Risikofaktoren weiterhin sehr gut. Die OECD-Wirtschaft sollte heuer um 4% wachsen, im Jahr 2001 um 2,8%. Dabei dürfte sich nach einem besonders starken Jahr 2000 das Wirtschaftswachstum in den USA im nächsten Jahr doch deutlich abschwächen und die Rolle der „Konjunkturlokomotive“ an Europa abgeben. Der Euro-Raum sollte im Jahr 2000 um 3,5%, im Jahr 2001 immer noch um 3% wachsen. Die japanische Wirtschaft wird heuer nur mit 1%, im nächsten Jahr mit 1,5% wachsen. Dort ist ein selbsttragender Wachstumsprozess noch nicht in Gang gekommen, Budget- und Schuldenprobleme nehmen stark zu, die Vertrauens- und Strukturprobleme harren weiterhin einer Lösung.
Die Risikofaktoren für Europa, aber auch für die gesamte Weltkonjunktur besteht vor allem in den sehr stark gestiegenen Erdölpreisen, die zu einer Vervielfachung der Importrechnung vieler erdölabhängiger Länder geführt hat und einen realen Ressourcentransfer in die erdölexportierenden Länder bedeutet. Darüber hinaus führen die Ungleichgewichte bei den Wechselkursen der drei Weltwährungen zu Wachstumsbeeinträchtigungen, vor allem da ihr Weiterbestehen die Hoffnung auf ein „soft landing“ verringert. Dennoch bleiben die fundamentalen Rahmenbedingungen für die europäische Wirtschaft weiterhin positiv.
Die österreichische Wirtschaft wird im Jahr 2000 real mit 3,5% im EU-Durchschnitt wachsen, im Jahr 2001 wird das Wachstum mit 2,8% real etwas schwächer ausfallen als im EU-Schnitt. Dies ist neben den auch die anderen Länder betreffenden Faktoren auf die leicht konjunkturdämpfende Wirkung der rascheren Budgetkonsolidierung zurückzuführen. Diese trägt dazu bei, mögliche Überhitzungserscheinungen abzuschwächen und damit die Aufschwungsphase zu verlängern. Nominell soll das BIP in Österreich im Jahr 2000 um 4,8% zunehmen, im Jahr 2001 um 4,2%.
Keine Auswirkungen hat die Prognose auf die Entwicklung der Arbeitslosenquote, einem der für Österreich wichtigsten Indikatoren für die Wirtschaftsleistung: Sie wird weiterhin für 2000 auf den EU-drittniedrigsten Wert von 3,5% und für 2001 auf 3,4% prognostiziert. Die Beschäftigung soll 2000 um 1,0% zunehmen, 2001 noch immer um 0,8%.
Die Ölpreisentwicklung und die Euroschwäche haben deutliche Auswirkungen auf die Inflationsrate. Dazu kommen noch einige Effekte aus Gebührenerhöhungen, welche 2000 und 2001 wirksam werden. Dadurch sollen die Verbraucherpreise im Jahr 2000 um 2,3% ansteigen, durch das Auslaufen von Effekten und die leichte Nachfragedämpfung jedoch im Jahr 2001 nur um 1,5%.
Die starke Konjunktur verstärkt auch, gemeinsam mit der Importpreissteigerung, das Leistungsbilanzdefizit, welches im Jahr 2000 etwa 85 Milliarden Schilling (3,0% des BIP), im Jahr 2001 aber nur mehr 70 Milliarden Schilling (2,4% des BIP) betragen soll.
Bei der Erstellung des Entwurfes des Bundesvoranschlages 2001 wurde von folgenden wirtschaftlichen Eckdaten für das Jahr 2001 ausgegangen (Wirtschaftsdaten auf Grund der Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung vom Oktober 2000):
nominelles Wirtschaftswachstum.......................................... +4,2%
reales Wirtschaftswachstum................................................... +2,8%
Unselbständig Beschäftigte.................................................... +0,8%
Verbraucherpreise..................................................................... +1,5%
Arbeitslosenquote (nationale Abgrenzung)........................... 5,3%
Arbeitslosenquote (EU-Abgrenzung)...................................... 3,4%
Bruttoverdienste je Arbeitnehmer............................................ 2,6%
3. Budgetvollzug 1999
Der Bundesvoranschlag 1999 sah ein Defizit von 70,1 Milliarden Schilling oder 2,6% des Bruttoinlandsprodukts vor. Der Bundesrechnungsabschluss weist einen Abgang im Bundeshaushalt von 68,2 Milliarden Schilling oder 2,5% des BIP aus. Im Vergleich zum Voranschlag wurden im allgemeinen Haushalt die Ausgaben um rund 20,2 Milliarden Schilling und die Einnahmen um rund 22,1 Milliarden Schilling überschritten. Somit ist es auch im Vorjahr wieder gelungen, den veranschlagten Budgetabgang nicht nur einzuhalten, sondern um rund 2,0 Milliarden Schilling zu unterschreiten.
Trotz beträchtlicher Einnahmenausfälle (zB öffentliche Abgaben netto –7,2 Milliarden Schilling, Erlöse aus der Veräußerung von Bundesanteilen an Unternehmungen –3,0 Milliarden Schilling, Erlöse aus der Veräußerung von Liegenschaften –2,0 Milliarden Schilling) und Mehrausgaben (zB Beihilfen gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz +2,9 Milliarden Schilling, Bundesbeiträge zur Pensionsversicherung +4,2 Milliarden Schilling) konnte durch Ausgabeneinsparungen und durch zusätzliche Einnahmen in vielen anderen Bereichen das Gesamtergebnis noch verbessert werden.
Gemäß Bundesrechnungsabschluss für 1999 beträgt das Maastricht-Defizit des Gesamtstaates 2,0% und die gesamtstaatliche Schuldenquote 64,9% des BIP. Die Erhöhung der Schuldenquote ist vor allem durch den Anstieg des Yen-Kurses begründet.
Stellenplan 2001
1. Gliederung des Stellenplanes
(1) Der Stellenplan enthält folgende Verzeichnisse:
a) Den Allgemeinen Teil (Teil I),
b) das Planstellenverzeichnis des Bundes (Teil II.A),
c) das Planstellenverzeichnis der Bundesbediensteten, die aus zwingenden, erst während des Finanzjahres eintretenden Anlässen aufgenommen oder in unterschiedlichem, vorher nicht bestimmbarem Ausmaß beschäftigt werden (Teil VI),
d) das Verzeichnis der Bundesbediensteten, für die eine Gesamtjahresarbeitsleistung in Stunden festgelegt ist (Teil VII),
e) den Annex zum Stellenplan mit dem Teil 1 Personal des Bundes, das für Dritte leistet und Teil 2, Lebende Subventionen.
(2) In den Verzeichnissen werden die Bundesbediensteten gegebenenfalls getrennt nach Beamten sowie nach Vertragsbediensteten der Entlohnungsschemen I und II ausgewiesen. Auf Rechnung einer Planstelle für Vertragsbedienstete sowie für Vertragslehrer oder Vertragsassistenten (§ 26 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes) können mehrere saison- oder teilbeschäftigte Vertragsbedienstete der gleichen Entlohnungsgruppe mit der Einschränkung aufgenommen werden, dass die für die Planstelle vorgesehene Gesamtjahresarbeitsleistung nicht überschritten wird.
(3) Unter Planstellen für Lehrlinge sind Planstellen für Lehrlinge bis zur Beendigung des Lehrverhältnisses und während der gesetzlichen Behaltefrist zu verstehen.
Lehrlinge nach Beendigung der gesetzlichen Behaltefrist, deren Übernahme auf eine Planstelle des Planstellenverzeichnisses des Bundes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht möglich ist, können längstens bis zum Ende des Kalenderjahres weiterbeschäftigt werden, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Die Weiterbeschäftigung von Lehrlingen während der gesetzlichen Behaltefrist bedarf keiner Planstellenbindung.
2. Besetzung von Planstellen
Planstellen dürfen nur insoweit besetzt werden, als dadurch die Einhaltung des budgetierten Personalaufwandes gewährleistet ist.
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3. Besetzung von Planstellen über den im Stellenplan festgesetzten Stand
(1) Personalaufnahmen, die eine Überschreitung der im Stellenplan festgelegten Anzahl der Planstellen oder der Gesamtjahresarbeitsleistungen erfordern (überplanmäßiger Personalbedarf), bedürfen der bundesfinanzgesetzlichen Bewilligung. Hievon ausgenommen sind die Fälle der Abs. 2 bis 5 sowie des Punktes 8 Abs. 3 lit. b.
(2) Gemäß Abs. 1 letzter Satz können Personen aufgenommen werden, die im Ausland zu Übersetzungsleistungen oder zu Hilfsdiensten im konsularischen Bereich oder zu einer anderen als geistigen Arbeitsleistung herangezogen werden. Die für solcherart beschäftigte Personen erforderliche Anzahl der Gesamtjahresarbeitsleistungen ist vom jeweiligen Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport und dem Bundesminister für Finanzen jährlich pauschal festzulegen.
(2a) Weiters können Vertragsbedienstete gemäß Abs. 1 letzter Satz für die Dauer eines dem Bundesverfassungsgesetz über die Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland, BGBl. I Nr. 38/1997, unterliegenden Einsatzes aufgenommen werden, wenn die Bundesregierung die Teilnahme von Einzelpersonen an einem derartigen Einsatz beschlossen und der Hauptausschuss des Nationalrates dem betreffenden Einsatz zugestimmt hat. Dies gilt auch für die Aufnahme von örtlichem Hilfspersonal.
(3) Werden in einem Planstellenbereich Arbeitsplätze für Behinderte vorgesehen, kann der Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport für die Besetzung dieser Arbeitsplätze Planstellen zuweisen. Hiefür stehen 600 Planstellen zusätzlich zur Verfügung. Die für die Zuweisung dieser Planstellen maßgeblichen Richtlinien sind vom Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport nach vorheriger Berichterstattung an die Bundesregierung zu erlassen.
(4) Werden in einem Planstellenbereich Arbeitsplätze für die Beschäftigung von älteren Arbeitslosen vorgesehen, kann der Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport für die Besetzung dieser Arbeitsplätze Planstellen zuweisen.
Hiefür stehen 200 Planstellen zusätzlich zur Verfügung. Die für die Zuweisung dieser Planstellen maßgeblichen Richtlinien sind vom Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport nach vorheriger Berichterstattung an die Bundesregierung zu erlassen.
(5) Gemäß Abs. 1 letzter Satz werden zu Lasten freier Planstellen der Planstellenbereiche „1420 Universitäten“ und „1430 Universitäten der Künste“ die in den Planstellenbereichen „1421 Universitäten – zweckgebundene Gebarung“ und „1431 Universitäten der Künste – zweckgebundene Gebarung“ dort beschäftigten Vertragsbediensteten und Vertragsassistenten bis zum Ende der Dienstverträge auslaufend weiterbeschäftigt.
(6) Durch die Abs. 2 bis 5 werden die Bestimmungen über die Überschreitung von Ausgabenansätzen nicht berührt.
4. Bindung von Planstellen
(1) Folgende Bindungen von Planstellen sind zulässig:
1. Innerhalb desselben finanzgesetzlichen Ansatzes können freie Planstellen der Verwendungsgruppen LPA, L1, L2, SI1 und FI1, A1 bis A6, E1, E2a, E2b, MBO1, MBO2, MBUO1, MBUO2, MZO1, MZO2, MZUO1 und MZUO2 mit Bundesbeamten ohne Anspruch auf Zuordnung zu einer Funktionsgruppe oder einer niedrigeren Funktionsgruppe oder mit Beamten einer niedrigeren Verwendungsgruppe besetzt werden.
2. Freie Planstellen für Vertragsbedienstete und Vertragslehrer der Entlohnungsschemen IL und IIL können mit Vertragsbediensteten beziehungsweise Vertragslehrern einer niedrigeren Entlohnungsgruppe besetzt werden.
3. Freie Planstellen für Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppen v4 und v5 können mit Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppen h3 bis h5 und umgekehrt besetzt werden.
4. Freie Planstellen für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete können mit Lehrlingen besetzt werden.
5. Für Bundesbeamte der Verwendungsgruppen A bis E, P1 bis P5, W1 bis W3 sowie H1 und H2, die vom gesetzlichen Optionsrecht nicht Gebrauch machen, sind Planstellen der Verwendungsgruppen A1 bis A7, E1 bis E2c sowie MBO1, MBO2, MBUO1 und MBUO2 und soweit gesetzlich vorgesehen, innerhalb dieser Verwendungsgruppen Planstellen der Grundlaufbahn oder Funktionsgruppe zu binden, die der Bewertung und Zuordnung der Arbeitsplätze entsprechen, die dem jeweiligen Bundesbeamten zugewiesen sind.
6. In den Fällen der §§ 141, 141a, 145b, 152b und 152c BDG 1979 ist für die Ernennung in die Wahrungsfunktionsgruppe eine Planstelle jener niedrigeren Funktionsgruppe oder der Grundlaufbahn der entsprechenden Verwendungsgruppe zu binden, der der Arbeitsplatz zugeordnet ist, mit dem der Beamte dauernd betraut worden ist.
7. Für Bundesbedienstete der Entlohnungsgruppen a bis e sowie p1 bis p5, die vom gesetzlichen Optionsrecht nicht Gebrauch machen, sind Planstellen der Entlohnungsgruppen v1 bis v5 sowie h1 bis h5 zu binden, die der Bewertung und Zuordnung der Arbeitsplätze entsprechen, die dem jeweiligen Bediensteten zugewiesen sind.
8. Planstellen der Verwendungsgruppen A1 bis A7, E1 bis E2c sowie MBO1, MBO2, MBUO1 und MBUO2 können mit Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppen a bis e und p1 bis p5, v1 bis v5 und h1 bis h5 nach Maßgabe des § 65 Abs. 4 VBG 1948 besetzt werden. Dies gilt für Planstellen für ADV-Bedienstete sinngemäß.
(2) Freie Planstellen für Richter können im selben Planstellenbereich auch mit Richtern, denen eine niedrigere Dienstzulage gebührt, oder die einer niedrigeren Gehaltsgruppe angehören, oder mit Richteramtsanwärtern besetzt werden. Dies gilt auch für Staatsanwälte.
(3) Freie Planstellen für Ordentliche Universitäts-(Hochschul-)Professoren und für Außerordentliche Universitätsprofessoren können auch mit Universitätsprofessoren gemäß § 21 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten, BGBl. Nr. 805/1993, oder mit Vertragsprofessoren (§ 57 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948) besetzt werden.
Für Universitäts-(Hochschul-)Dozenten
(§ 170 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979) und Vertragsdozenten
(§ 55 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948) sind Planstellen
für Universitäts-(Hoch-
schul-)Assistenten zu binden.
Für Beamte des höheren Dienstes in wissenschaftlicher Verwendung an Universitäten oder Universitäten der Künste (§§ 141b und 257 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979) sind Planstellen der Verwendungsgruppe A1 oder Planstellen für Universitäts-(Hochschul-)Assistenten zu binden.
Freie Planstellen für Vertragsprofessoren an den Universitäten der Künste können mit in öffentlich-rechtlichen Bundesdienstverhältnissen stehenden Personen besetzt werden, die gemäß § 247f Abs. 2 oder 4 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 zum Ordentlichen Universitätsprofessor übergeleitet werden.
Freie Planstellen für Universitätsassistenten an den Universitäten der Künste können mit Bundes- oder Vertragslehrern besetzt werden, wenn eine entsprechende Widmung gemäß § 247f Abs. 5 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 vorliegt.
(4) Freie Planstellen für Universitäts-(Hochschul-)lehrer, Lehrer, Bundesbeamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, des Exekutivdienstes und des militärischen Dienstes können zur Versehung gleichwertiger oder niedrigerer Dienste mit Vertragsbediensteten besetzt werden.
(5) Freie Planstellen für Beamte der Verwendungsgruppen PT1 bis PT8 und PF1 bis PF8 können mit Beamten derselben Verwendungsgruppe ohne Anspruch auf Zuordnung zu einer Dienstzulagengruppe oder mit Beamten einer niedrigeren Verwendungsgruppe ohne Anspruch auf Zuordnung zu einer Dienstzulagengruppe besetzt werden.
Freie Planstellen der Verwendungsgruppen PT1 bis PT9 und PF1 bis PF9 können mit Beamten der Verwendungsgruppen A1 bis A7 sowie mit Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppen a bis e, p1 bis p5, v1 bis v5 sowie h1 bis h5 und umgekehrt mit der Maßgabe besetzt werden, dass gemäß § 229b des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 in der jeweils geltenden Fassung
die Verwendungsgruppe A1 sowie die Entlohnungsgruppen a und v1 der Verwendungsgruppe PT1, PT2, PF1 oder PF2,
die Verwendungsgruppe A2 sowie die Entlohnungsgruppen b und v2 der Verwendungsgruppe PT2, PT3, PT4, PF2, PF3 oder PF4,
die Verwendungsgruppe A3 sowie die Entlohnungsgruppen c und v3 der Verwendungsgruppe PT5, PT6, PF5 oder PF6,
die Verwendungsgruppe A4 oder A5 sowie die Entlohnungsgruppen d und v4 der Verwendungsgruppe PT7, PT8, PF7 oder PF8,
die Verwendungsgruppe A7 sowie die Entlohnungsgruppen e und v5 der Verwendungsgruppe PT9 oder PF9,
die Verwendungsgruppe A3 sowie die Entlohnungsgruppen p1 und h1 der Verwendungsgruppe PT6 oder PF6,
die Verwendungsgruppe A4 sowie die Entlohnungsgruppen p2 und h2 der Verwendungsgruppe PT7 oder PF7,
die Verwendungsgruppe A4 oder A5 sowie die Entlohnungsgruppen p3 und h3 der Verwendungsgruppe PT7, PT8, PF7 oder PF8,
die Verwendungsgruppe A6 sowie die Entlohnungsgruppen p4 und h4 der Verwendungsgruppe PT8 oder PF8,
die Verwendungsgruppe A7 sowie die Entlohnungsgruppen p5 und h5 der Verwendungsgruppe PT9 oder PF9
entsprechen.
(6) Freie Planstellen der Verwendungsgruppen K1 bis K5 können mit Bundesbeamten einer niedrigeren Verwendungsgruppe besetzt werden. Dies gilt für freie Planstellen der Entlohnungsgruppen k1 bis k5 sinngemäß.
Freie Planstellen für Beamte der Verwendungsgruppen K1 bis K6 können mit Beamten der Verwendungsgruppe A2, A3 oder A4 und freie Planstellen für Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppen k1 bis k6 können mit Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppen b bis d, v2 bis v4 und umgekehrt mit der Maßgabe besetzt werden, dass
– die Verwendungsgruppe A2 der Verwendungsgruppe K1 oder K2,
– die Verwendungsgruppe A3 der Verwendungsgruppe K3, K4 oder K5 und
– die Verwendungsgruppe A4 oder A5 der Verwendungsgruppe K6 und
– die Entlohnungsgruppen b und v2 der Entlohnungsgruppe k1 oder k2,
– die Entlohnungsgruppen c und v3 der Entlohnungsgruppe k3, k4 oder k5 und
– die Entlohnungsgruppen d und v4 der Entlohnungsgruppe k6
entsprechen.
(7) Wird ein nicht im Bundesdienst stehender Bediensteter in einem Planstellenbereich des Bundes verwendet und trägt der Bund, ohne hiezu gesetzlich verpflichtet zu sein, die Personalkosten, so ist für die Dauer der Verwendung eine dem Beschäftigungsausmaß und der Wertigkeit der Dienstleistungen des Bediensteten entsprechende freie Planstelle oder ein dementsprechender Planstellenanteil dieses Planstellenbereiches zu binden.
Diese Bestimmung ist nicht anzuwenden, wenn eine Person, die nicht im Bundesdienst steht, von einem Bundesministerium im Ausland zu Übersetzungsleistungen oder im konsularischen Bereich oder zu einer anderen als geistigen Arbeitsleistung herangezogen wird.
Diese Bestimmung ist weiters nicht anzuwenden in der Zeit vom 1. September 1999 bis zum 31. Jänner 2001 für Arbeitsleihverträge im Zusammenhang mit der österreichischen OSZE-Präsidentschaft 2000.
(8) Für Verträge mit Einzelpersonen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen und einem Dienstvertrag oder freien Dienstvertrag entsprechen, ist eine dem Beschäftigungsausmaß und der Wertigkeit der Leistungen entsprechende freie Planstelle oder ein dementsprechender Planstellenanteil des betroffenen Planstellenbereiches zu binden.
Diese Bestimmung gilt nicht bei Dienststellen, die die Flexibilisierungsklausel gemäß §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes anwenden.
(9) Ausgeschlossen sind
a) die Bindung freier Planstellen des Teiles VI des Stellenplanes und
b) die Heranziehung freier Gesamtjahresarbeitsleistungen (Teil VII) für Personalbedürfnisse, für die im Teil II.A des Stellenplanes vorzusorgen ist und
c) die Bindung freier Planstellen aus dem Annex zum Stellenplan.
(10) Freie Planstellen in einem Planstellenbereich des Teiles II.A des Stellenplanes dürfen, sofern im Teil II.A für den jeweiligen Planstellenbereich keine gesonderten Bindungsmöglichkeiten vorgesehen sind, nur mit Zustimmung des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport für einen anderen Planstellenbereich des Teiles II.A gebunden werden.
(11) Von den in den Teilen II.A und VII des Stellenplanes festgesetzten Planstellen bzw. Normplanstellen für Lehrer im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur dürfen insgesamt bis zu 205 Planstellen oder die entsprechende Anzahl von Normplanstellen für Auslandsverwendungen herangezogen werden.
5. Aufnahme von Ersatzkräften
(1) Für einen Bundesbediensteten, der
a) als Mitglied eines Organes der Gesetzgebung, als Mitglied der Volksanwaltschaft, als Präsident des Rechnungshofes, als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes oder als oberstes Organ der Vollziehung außer Dienst gestellt ist,
b) als Mitglied des Nationalrates, des Bundesrates oder eines Landtages gemäß § 17 Abs. 1 und 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 die zur Ausübung des Mandates erforderliche Dienstfreistellung erhält,
c) sich zur Dienstleistung bei einer internationalen Organisation oder sonstigen internationalen Einrichtung im Urlaub gegen Entfall der Bezüge befindet,
d) zur Dienstleistung im Rahmen einer internationalen Organisation oder sonstigen internationalen Einrichtung herangezogen wird,
e) zur Dienstleistung im Sinne des Bundesgesetzes vom 14. Juli 1965, BGBl. Nr. 233, oder im Rahmen der Übernahme einer Schutzmachtfunktion durch die Republik Österreich herangezogen wird,
f) ordentlichen Präsenzdienst gemäß § 27 Abs. 2 des Wehrgesetzes 1990 oder außerordentlichen Präsenzdienst gemäß § 27 Abs. 3 Ziffer 1 bis 4 und 6 des Wehrgesetzes 1990 leistet,
g) Zivildienst leistet,
h) zu Lasten einer freien Planstelle zur Dienstleistung in einem anderen Personalstand einberufen wird,
i) sich in einem Karenzurlaub, ausgenommen einem solchen aus Anlass einer Ausgliederungsmaßnahme, befindet,
j) für einen Beamten, dessen regelmäßige Wochendienstzeit nach den §§ 50a oder 50b des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 oder für einen Vertragsbediensteten, dessen regelmäßige Wochendienstzeit nach § 20 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 in Verbindung mit den §§ 50a oder 50b des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 herabgesetzt ist,
k) der eine Teilzeitbeschäftigung nach § 15c des Mutterschutzgesetzes oder nach § 8 des Eltern-Karenzurlaubsgesetzes in Anspruch nimmt oder
l) für eine Tätigkeit im Rahmen eines von einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der Österreich angehört, getragenen Projekts zu einer außerhalb dieser gelegenen Einrichtung gemäß § 39a Abs. 1 Z 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 oder gemäß § 6a Abs. 1 Z 4 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 entsendet ist,
kann für die Dauer der Außerdienststellung, der erforderlichen Freizeitgewährung, der Dienstleistung, des Karenzurlaubes, des Präsenzdienstes, des Zivildienstes, der Entsendung, der Heranziehung nach lit. d und e oder der Dauer der Herabsetzung der Wochendienstzeit bzw. der Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung unter Bindung seiner Planstelle beziehungsweise unter Bindung des dem Ausmaß der Herabsetzung der Wochendienstzeit oder des Ausmaßes der in Anspruch genommenen Teilzeitbeschäftigung entsprechenden Planstellenteiles ein Vertragsbediensteter aufgenommen werden. Dies gilt jedoch nicht für Lehrlinge während der gesetzlichen Behaltefrist.
Punkt 4 Abs. 5 und 6 gilt sinngemäß. Unter der gleichen Voraussetzung kann für einen Richter, Staatsanwalt oder Richteramtsanwärter ein Richteramtsanwärter, für einen Beamten der Verwendungsgruppe W1, W2, E1, E2a, E2b oder E2c ein provisorischer Beamter der Verwendungsgruppe E2c aufgenommen werden.
(2) Für eine Vertragsbedienstete, die gemäß §§ 3 und 5 des Mutterschutzgesetzes 1979 nicht beschäftigt werden darf, kann für die Dauer des Beschäftigungsverbotes unter Bindung ihrer Planstelle ein Vertragsbediensteter aufgenommen werden. Punkt 4 Abs. 5 und 6 gilt sinngemäß.
(3) Für eine beamtete Lehrerin, die gemäß §§ 3 und 5 des Mutterschutzgesetzes 1979 nicht beschäftigt werden darf, kann für die Dauer des Beschäftigungsverbotes unter Bindung ihrer Planstelle ein Vertragslehrer aufgenommen werden.
(4) Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 oder im Fall einer Teilauslastung nach § 23 des Mutterschutzgesetzes oder nach § 10 des Eltern-Karenzurlaubsgesetzes oder einer Herabsetzung der Auslastung nach §§ 76a oder 76b des Richterdienstgesetzes kann für die Dauer dieser Maßnahmen für einen Richter, Staatsanwalt oder Richteramtsanwärter ein Richteramtsanwärter aufgenommen werden.
(5) Für einen Richter oder Staatsanwalt, der aus einem in Abs. 1 oder 4 angeführten Grund vom Dienst abwesend ist, kann über die im Teil II.A für das Kapitel „30 Justiz“ festgelegte Zahl von übrigen Richtern und Staatsanwälten ein Richter eines Gerichtshofes erster Instanz (§ 77 Abs. 6 RDG) oder ein Richter eines Bezirksgerichtes (§ 77 Abs. 8 RDG) oder ein Staatsanwalt der Gehaltsgruppe St 1 ernannt werden. Betrifft ein derartiger Abwesenheitsfall einen Richter oder Staatsanwalt einer höheren Gehaltsgruppe, kann ein Richter oder Staatsanwalt der entsprechenden Gehaltsgruppe ernannt werden. Bei Inanspruchnahme dieser Bestimmung ist eine Ersatzaufnahme nach Abs. 1 letzter Absatz ausgeschlossen.
(6) Für einen der im § 154 Z 1 lit. a oder Z 2 lit. a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 genannten Universitäts-(Hochschul-)Professoren oder für einen Vertragsprofessor (§ 57 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948) der aus einem der in Abs. 1 oder 3 genannten Gründe vom Dienst abwesend ist oder gemäß § 160 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 gegen Entfall der Bezüge freigestellt ist, kann auch ein Vertragsassistent aufgenommen werden.
(7) Für ein Mitglied des Unabhängigen Bundesasylsenates, das aus einem in Abs. 1 angeführten Grund vom Dienst abwesend ist, kann ein weiteres sonstiges Mitglied ernannt werden, wenn dadurch die Zahl der festgesetzten Jahresarbeitsleistungen nicht überschritten wird.
6. Ausgliederungsmaßnahmen
Für Bundesbedienstete, denen im Zuge von Ausgliederungsmaßnahmen, die ihren bisherigen Arbeitsbereich betreffen, Karenzurlaub gewährt wird, dürfen keine Ersatzkräfte aufgenommen werden.
7. Umwandlung von Planstellen
Eine freie Planstelle kann vom zuständigen Bundesminister im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport in eine Planstelle der gleichen oder einer niedrigeren Dienstklasse (Dienststufe, Dienstzulagengruppe) oder niedrigeren Funktionsstufe einer gleichen oder niedrigeren Verwendungsgruppe desselben finanzgesetzlichen Ansatzes umgewandelt werden.
8. Bewirtschaftung nach Gesamtjahresarbeitsleistungen
(1) Die Personalbewirtschaftung der Vertragslehrer erfolgt auf der Grundlage des erforderlichen Lehrerwochenstundenaufwandes.
(2) Von dem im Stellenplan festgesetzten Lehrerwochenstundenaufwand ist ein beim jeweiligen Planstellenbereich festgesetzter Anteil für die Abdeckung von Mehrdienstleistungen vorbehalten. Die verbleibende Summe des Lehrerwochenstundenaufwandes ist zum Zweck der Darstellung bei den Planstellenbereichen in eine der Planstelle entsprechende Größe (Normplanstelle) umgerechnet. Unter einer Normplanstelle wird die Rechengröße für einen ganzjährig beschäftigten Vertragslehrer unter Zugrundelegung einer fiktiven wöchentlichen Lehrverpflichtung von 20 Werteinheiten verstanden.
(3) Der zuständige Bundesminister ist verpflichtet, bei Änderung der Gegebenheiten, die für die Festsetzung der Gesamtjahresarbeitsleistungen maßgebend sind, eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten vorzunehmen.
Hiefür gilt:
a) Eine voraussichtliche Unterschreitung der Gesamtjahresarbeitsleistungen um mehr als 1 vH ist dem Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport und dem Bundesminister für Finanzen unverzüglich mit der Wirkung einer sofortigen Bindung mitzuteilen (gebundene Gesamtjahresarbeitsleistungen); die Inanspruchnahme solcherart gebundener Gesamtjahresarbeitsleistungen bedarf der Zustimmung des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport.
b) Eine Überschreitung der festgesetzten Gesamtjahresarbeitsleistungen bedarf der Zustimmung des mit der Vorberatung von Bundesfinanzgesetzen betrauten Ausschusses des Nationalrates; die Zustimmung ist vom Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport und dem Bundesminister für Finanzen auf Antrag des zuständigen Bundesministers einzuholen. Diese Überschreitung darf nicht mehr als 2 vH der festgesetzten Gesamtjahresarbeitsleistungen betragen.
c) Auf Antrag des zuständigen Bundesministers ist der Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport ermächtigt, eine Verschiebung zwischen den für die einzelnen Planstellenbereiche festgelegten Teile des Lehrerwochenstundenaufwandes vorzunehmen. Das Gesamtausmaß der im Stellenplan festgelegten Lehrerwochenstunden darf dadurch jedenfalls nicht überschritten werden.
9. Befugnisse bestimmter Oberster Organe
Die dem Präsidenten des Nationalrates gemäß Art. 30 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes, die dem Präsidenten des Rechnungshofes gemäß Art. 21 des Bundes-Verfassungsgesetzes und die dem Vorsitzenden der Volksanwaltschaft gemäß Art. 148h des Bundes-Verfassungsgesetzes zustehenden Rechte auf dem Gebiet der Diensthoheit über die Beamten und Angestellten der Parlamentsdirektion, des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft bleiben unberührt.
10. Organisationsänderungen
Der Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport kann im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister den Stellenplan einer Organisationsänderung anpassen, wenn diese Organisationsänderung Auswirkungen auf den Stellenplan hat. In gleicher Weise kann der Stellenplan einer Änderung der Geschäftseinteilung und einem daraus resultierenden Bewertungsverfahren nach den §§ 137, 143 und 147 BDG 1979 angepasst werden, wenn sich daraus keine Kostenerhöhung und keine Planstellenvermehrung ergibt. Die Anpassung bedarf der Zustimmung der Bundesregierung.
Fahrzeugplan 2001
Der I. Abschnitt (Allgemeiner Teil) bleibt gegenüber dem Fahrzeugplan 2000 unverändert.
Wie in den Vorjahren kann ein Haltungskostenbeitrag für privateigene Kraftfahrzeuge (Personenkraftwagen oder Krafträder) von Bundesbediensteten nach Maßgabe der dienstrechtlichen Vorschriften gewährt werden, wenn die Voraussetzungen für die Benützung eines bundeseigenen Kraftfahrzeuges, das dem privateigenen Kraftfahrzeug entspricht, durch den Bundesbediensteten gegeben sind und das privateigene Kraftfahrzeug an Stelle eines bundeseigenen benützt wird.
Die Gesamtzahl der im Plan der Kraftfahrzeuge enthaltenen Fahrzeuge vermindert sich gegenüber dem Fahrzeugplan 2000 um 42.
Die Anzahl der im Plan für Luftfahrzeuge enthaltenen Fahrzeuge vermindert sich um 1 auf 29.
Für die Spezialdebatte wurde der Bundesvoranschlag in folgende Beratungsgruppen gegliedert:
Beratungsgruppe I
Spezialberichterstatter: Abg. Karl Donabauer
Kapitel 01 Präsidentschaftskanzlei
Kapitel 02 Bundesgesetzgebung
Kapitel 03 Verfassungsgerichtshof
Kapitel 04 Verwaltungsgerichtshof
Kapitel 05 Volksanwaltschaft
Kapitel 06 Rechnungshof
Beratungsgruppe II
Spezialberichterstatterin: Abg. Mag. Theresia Fekter
Kapitel 10 Bundeskanzleramt mit Dienststellen
Kapitel 13 Kunst
Beratungsgruppe III
Spezialberichterstatterin: Abg. Edeltraud Gatterer
Kapitel 20 Äußeres
Beratungsgruppe IV
Spezialberichterstatter: Abg. Werner Miedl
Kapitel 11 Inneres
Beratungsgruppe V
Spezialberichterstatterin: Abg. Dr. Sylvia Papházy, MBA
Kapitel 30 Justiz
Beratungsgruppe VI
Spezialberichterstatterin: Abg. Dr. Andrea Wolfmayr
Kapitel 12 Bildung und Kultur
Kapitel 14 Wissenschaft
Beratungsgruppe VII
Spezialberichterstatter: Abg. Norbert Staffaneller
Kapitel 15 Soziale Sicherheit und Generationen
Kapitel 16 Sozialversicherung
Kapitel 17 Gesundheit
Kapitel 19 Jugend und Familie
Beratungsgruppe VIII
Spezialberichterstatter: Abg. Jakob Auer
Kapitel 60 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
Kapitel 61 Umwelt neu
Beratungsgruppe IX
Spezialberichterstatter: Abg. Dr. Reinhold Mitterlehner
Kapitel 63 Wirtschaft und Arbeit
Kapitel 64 Bauten und Technik
Beratungsgruppe X
Spezialberichterstatter: Abg. Mag. Rüdiger Schender
Kapitel 65 Verkehr, Innovation und Technologie
Beratungsgruppe XI
Spezialberichterstatterin: Abg. Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG
Kapitel 50 Finanzverwaltung
Kapitel 51 Kassenverwaltung
Kapitel 52 Öffentliche Abgaben
Kapitel 53 Finanzausgleich
Kapitel 54 Bundesvermögen
Kapitel 55 Pensionen
Kapitel 58 Finanzschuld, Währungstauschverträge
Beratungsgruppe XII
Spezialberichterstatter: Abg. Roland Zellot
Kapitel 40 Militärische Angelegenheiten
Beratungsgruppe XIII
Spezialberichterstatter: Abg. Patrick Ortlieb
Kapitel 70 Öffentliche Leistung und Sport
Bundesfinanzgesetz, Stellenplan und Fahrzeugplan
Generalberichterstatter: Abg. Ernst Fink
Der Budgetausschuss hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des BFG/01 samt dessen Anlagen am 8., 9., 10. und 13. November 2000 sowie in der Zeit vom 15. bis 17. November 2000 in Verhandlung gezogen.
Am 8. November 2000 wurde ein öffentliches Hearing unter Beiziehung folgender Experten abgehalten: Univ.-Prof. Mag. Dr. Herbert Kofler, Universität Klagenfurt; Prof. Dr. Gerhard Lehner, WIFO; Mag. Bruno Rossmann, AK Wien und Dr. Ewald Walterskirchen, WIFO.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rudolf Edlinger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Gilbert Trattner, Marianne Hagenhofer, Johann Kurzbauer, Mag. Werner Kogler, Hermann Böhacker, Günther Kiermaier, Hans Müller, Robert Egghart sowie der Ausschussobmann Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser.
Im Laufe der Verhandlungen wurden Anträge gestellt, die in einem Unterausschuss vorbehandelt worden sind, dem seitens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Josef Edler, Rudolf Edlinger, Ing. Kurt Gartlehner, Marianne Hagenhofer und Manfred Lackner, seitens des Klubs der Freiheitlichen die Abgeordneten Hermann Böhacker, Mag. Reinhard Firlinger, Hans Müller und Mag. Gilbert Trattner, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Ernst Fink, Johann Kurzbauer, Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll sowie seitens des Grünen Klubs der Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen angehörten.
An der Debatte am 17. November 2000 beteiligten sich die Abgeordneten Rudolf Edlinger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Werner Kogler, Mag. Gilbert Trattner und Jakob Auer.
Der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Während einer Unterbrechung der Ausschusssitzung wurden die eingebrachten Anträge im oben erwähnten Unterausschuss am 17. November 2000 vorbehandelt. Über das Ergebnis der Verhandlungen wurde im Rahmen der Schlussabstimmungen dem Budgetausschuss vom Vorsitzenden des Unterausschusses Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler mündlich berichtet.
Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner und Genossen brachten einen Abänderungsantrag zum Stellenplan sowie zum Text des Bundesfinanzgesetzes ein, der sich auf die Schlusssummen in Art. I sowie die Art. V, VI, VII und X bezieht. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:
„Zu Z 1:
Die Änderungen von Voranschlagsbeträgen des Bundesvoranschlages bedingen auch Änderungen der Schlusssummen der Einnahmen und Ausgaben.
Zu Z 2:
Durch die Änderung der Überschreitungsermächtigung sollen alle Mehreinnahmen aus der Veräußerung von militärischem Altgerät und -material zur Materialerhaltung und für Investitionsausgaben im Bereich der Landesverteidigung herangezogen werden können.
Zu Z 3:
Für Zahlungen des Bundes gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 des Versöhnungsfonds-Gesetzes wird im Wege einer Überschreitungsermächtigung vorgesorgt.
Zu Z 5 bis 6:
Diese Änderungen des Textes des Bundesfinanzgesetzes sowie der Anlage I sind zur ordnungsgemäßen Verrechnung notwendig.
Zum Stellenplan:
Die bisherige Möglichkeit, im Ersatzfall eines Richters sowohl im richterlichen Bereich als auch bei den Richteramtsanwärtern je eine Ersatzaufnahme durchzuführen, sollte mit der bisherigen Bestimmung im Punkt 5 Abs. 5 nicht mehr gegeben sein. Durch den Entfall dieser Bestimmung wird diese Beschränkung nunmehr aufgehoben.
Die Änderungen im Stellenplan sind erforderlich, weil nach § 22 Abs. 2 des voraussichtlich ab Mitte November 2000 in parlamentarischer Behandlung befindlichen Punzierungsgesetzes 2000 das Hauptpunzierungs- und Probieramt sowie die Punzierungsämter und -stätten aufgelöst werden.
Der Planstellenbereich ,5072 Hauptpunzierungs- und Probieramt‘ ist daher ersatzlos aus dem Stellenplan für das Jahr 2001 zu streichen.
Von den insgesamt 49 beim Hauptpunzierungs- und Probieramt in Verwendung stehenden Bediensteten sind sechs in die Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen und die restlichen 43 zu den Finanzlandesdirektionen zu überstellen.“
Bei der Abstimmung wurde das Bundesfinanzgesetz in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.
Das Ergebnis der Ausschussberatungen bezüglich des Bundesvoranschlages ist den Berichten der Spezialberichterstatter zu entnehmen.
Die Anlage II, Stellenplan für das Jahr 2001, wurde unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Anlage III, Fahrzeugplan für das Jahr 2001, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2001 in der Fassung der angeschlossenen Abänderungen (Anlage 1) sowie dessen
Anlage I – Bundesvoranschlag in der Fassung der Spezialberichte samt
Anlagen I a bis I c – Gesamtübersichten unter Berücksichtigung der sich aus den Spezialberichten ergebenden Abänderungen zu den Beratungsgruppen sowie
Anlage II – Stellenplan mit den angeschlossenen Abänderungen (Anlage 2)
Anlage III – Fahrzeugplan
(310 und Zu 310 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Ernst Fink Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Generalberichterstatter Obmann
Anlage 1
Abänderungen
zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2001 in 310 der Beilagen
1. Im Art. I lauten die Schlusssummen:
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„Allgemeiner Haushalt |
Ausgleichs- haushalt |
Gesamt- haushalt |
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Millionen Schilling |
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Ausgaben................................. |
811 512,101 |
506 567,952 |
1 318 080,053 |
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Einnahmen................................ |
778 745,339 |
539 334,714 |
1 318 080,053 |
|
Abgang..................................... |
32 766,762 |
– |
– |
|
Überschuss............................... |
– |
32 766,762 |
–“ |
2. Im Art. V Abs. 1 lautet die Z 7:
„7. beim Voranschlagsansatz 1/40108 für Investitionsausgaben bis zu einem Betrag von 100 vH jener Mehreinnahmen, die aus der Veräußerung von militärischem Altgerät und -material erzielt werden;“
3. Im Art. VI Abs. 1 wird nach der Z 5 folgende Z 6 eingefügt:
„6. beim Voranschlagsansatz 1/10518 bis zu einem Betrag von 3 700 Millionen Schilling für Zahlungen des Bundes an den mit insgesamt 6 000 Millionen Schilling zu dotierenden Versöhnungsfonds auf Grund des Versöhnungsfonds-Gesetzes, BGBl. I Nr. 74/2000, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann;“
4. Im Art. VI Abs. 1 erhalten die bisherigen Z 6 bis 18 die Bezeichnung „7 bis 19“.
5. Im Art. VII Z 1 lautet der Voranschlagsansatz „1/02118“.
6. Im Art. X Abs. 1 Z 2 lautet der Klammerausdruck nach dem Voranschlagsansatz 1/50296 „(für HIPC-Trust-Fonds und Kooperationsabkommen)“.
Anlage 2
Abänderungen
zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2001 in 310 und Zu 310 der Beilagen
Anlage II – Stellenplan für das Jahr 2001
Die Anlage II (Stellenplan) der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
a) im Punkt 5 Abs. 5 des Allgemeinen Teiles entfällt der letzte Satz.
b) Teil II.A erhält in den Planstellenbereichen „5000 Zentralleitung“ und „5040 Finanzlandesdirektionen“ die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
Minderheitsbericht
der Abgeordneten Rudolf Edlinger, Marianne Hagenhofer und Günter Kiermaier
gemäß § 42 Abs. 4 GOG
zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt Anlagen (310 und Zu 310 der Beilagen)
Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Bundesvoranschlag 2001 insbesondere aus folgenden Gründen ab:
1. Es ist eine völlig willkürliche und nur wahltaktisch verstehbare Entscheidung der Österreichischen Bundesregierung, ein so genanntes „Nulldefizit“ des Gesamtstaats schon bis zum Jahr 2002 anzustreben. Die Regierungen der EU-Staaten haben sich im Rahmen des ECOFIN nur dazu verpflichtet, ein Budgetdefizit in der Nähe von Null zu erreichen. So strebt etwa die Deutsche Bundesregierung im eben vorgelegten Stabilitätsprogramm einen ausgeglichenen Gesamthaushalt für das Jahr 2004 und einen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung für das Jahr 2006 an. Würde auch Österreich diesen Weg wählen, könnte die Budgetkonsolidierung sozial weit ausgewogener erfolgen, als dies durch den Bundesvoranschlag 2001 und die Budgetpläne für die Folgejahre der Fall ist.
2. Entgegen den Behauptungen der Regierung, die Budgetkonsoldierung erfolge vorwiegend über die Ausgabenseite und nicht über die Einnahmenseite, erfolgt die Budgetkonsolidierung tatsächlich zum größten Teil über die Einnahmenseite. 2001 werden durch die budgetbegleitenden Maßnahmen der Bundesregierung die Einkommen- und Körperschaftsteuer um zirka 15 Milliarden Schilling, die Lohnsteuer um zirka 13 Milliarden Schilling und die Verbrauchsabgaben um zirka 6 Milliarden Schilling angehoben. In der Folge wird die Abgabenquote 2001 den höchsten Stand in der Geschichte Österreichs erreichen. Obwohl die Abgabenquote nach WIFO-Schätzungen, die im Tabellenteil der Budgetrede abgedruckt sind, im Jahr 2001 um 1,2 Prozentpunkte steigen wird, reduziert sich das Defizit nur um 0,8 Prozentpunkte.
Die überwiegend einnahmenseitige Budgetsanierung wird durch die Globalzahlen des Bundeshaushalts deutlich: Die Ausgaben des Bundes steigen 2001 mit 4,1 Prozent etwa so rasch wie das norminelle Bruttoinlandsprodukt, die Einnahmen hingegen mit plus 7,4 Prozent fast doppelt so stark.
Die Bundesregierung rechnet willkürlich eine Reihe von einnahmenseitigen Maßnahmen der Ausgabenseite zu. Dazu gehören die Abschöpfungen von Fondsüberschüssen (14 Milliarden Schilling), Teile der Pensionsreform (Erhöhung der Pensionssicherungsbeiträge) (1 Milliarde Schilling), die Einschränkung der Mitversicherung bei der Krankenversicherung sowie die Krankenversicherungsbeiträge für Zusatzpensionen (1,2 Milliarden Schilling). Auch die Reduktion der Ertragsanteile für die Länder (3 Milliarden Schilling) führt nicht zu Minderausgaben, sondern zu Mehreinnahmen für den Bund. Die Überschüsse der Länder (23 Milliarden Schilling) haben mit dem Bundesbudget überhaupt nichts zu tun, es handelt sich um den Beitrag der Länder zur Reduktion des gesamtstaatlichen Defizits.
Führt man die entsprechenden Bereinigungen durch, ergibt sich folgende Struktur des Konsolidierungsprogramms 2001:
Dauerhafte Konsolidierungsmaßnahmen 2001
in Milliarden Schilling
2001
Ausgabenseitige Maßnahmen
Verwaltungsreform inkl. Landeslehrer 5,0
Pensionsreform inkl. öffentlicher Dienst 3,5
Soziale Treffsicherheit 2,5
davon
Neuregelung Familienzuschlag 0,4
Ausdehnung der Wartefrist bei Arbeitslosen 1,5
Zinsentlastungen durch Schuldenreduktion
Finanzausgleich
Strukturreformen (ohne Landeslehrer) 2,0
Ausgabenseitige Maßnahmen insgesamt 14,9
in % des Konsolidierungsbedarfs 28,3
Einnahmenseitige Maßnahmen
Änderung Absetzbeträge 6,1
Abschaffung Investitionsfreibetrag 0,0
Einschränkung der Rückstellungen 0,0
Verlängerung der Abschreibung von Gebäuden 0,0
Begrenzung des Verlustvortrags 0,0
Erweiterung des Lohnsteuerabzugs 0,5
Änderung bei Einmalzahlungen 4,0
Privatstiftungen inkl. Schenkungssteuer 2,1
Erbschaftssteuer Erhöhung Einheitswerte 0,5
Kfz-Steuer für LKW 0,7
Zinsen für Rückstände/Guthaben 0,2
Erhöhung der Vorauszahlungen 15,0
Besteuerung der Unfallrenten 1,8
Reduktion der Ertragsanteile der Länder 3,0
Besteuerung der Substanzgewinne Investmentfonds 0,7
steuerliche Erfassung von Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen 0,0
Einnahmen Pensions(sicherungs)beiträge 1,0
Soziale Treffsicherheit 2,2
davon
Studienbeiträge 1,0
Einschränkung der Mitversicherung KV 0,9
KV-Beiträge für Zusatzpensionen 0,3
Einnahmenseitige Maßnahmen insgesamt 37,8
in % der Konsolidierungsmaßnahmen 71,7
Summe dauerhafter Konsolidierungsmaßnahmen 52,7
Diese Berechnung zeigt, dass von den dauerhaften Konsolidierungsmaßnahmen in der Höhe von insgesamt 52,7 Milliarden Schilling 37,8 Milliarden Schilling (71,7 Prozent) einnahmenseitige Maßnahmen darstellen und nur 14,8 Milliarden Schilling (28,3 Prozent) ausgabenseitige.
3. Die Behauptung der Bundesregierung, 75 Prozent der Bevölkerung würden von der Budgetkonsolidierung nicht betroffen und das untere Einkommensdrittel sei der große Gewinner, ist falsch. Zwar haben die von der FPÖ abgelehnte „Steuerreform 2000“ und das Familienpaket insbesondere dem unteren Einkommensdrittel große Vorteile gebracht, diese wurden für diese Einkommengruppen aber durch die von der gegenwärtigen Regierung zu verantwortenden Maßnahmen weitgehend wettgemacht:
– Die Anhebung der Verbrauchssteuern und Gebühren hat die unteren Einkommensschichten weit überproportional getroffen, wie im Budgethearing am 8. November 2000 auch von dem von der FPÖ nominierten Experten Univ.-Prof. Dr. Kofler betont wurde.
– Die Verringerung der Absetzbeträge macht einen Teil der Steuerreform 2000 rückgängig.
– Die Pensionisten, die überwiegend zum unteren Einkommensdrittel zu zählen sind, sind von den steuerlichen Konsolidierungsmaßnahmen am stärksten betroffen. Pensionisten mit einem Einkommen von 25 000 bis 50 000 Schilling zahlen heute bereits mehr Lohnsteuer als vor der Steuerreform. Dazu kommen noch die Belastung mit höheren Verbrauchssteuern und Gebühren, der Selbstbehalt in der Krankenversicherung, das Streichen der Mitversicherung usw.
4. Die Rhetorik der Bundesregierung betreffend „Wendebudget“ und „Historischer Neustart“ entbehrt jeder realen Grundlage. Das relative Tempo der Budgetkonsolidierung hat sich, verglichen mit der Budgetpolitik der vorigen Bundesregierung, überhaupt nicht geändert. In der Periode 1995 bis 1999 konnte das Defizit der öffentlichen Haushalte von 5,1 Prozent auf 2,1 Prozent des BIP verringert werden, also um 3 Prozentpunkte in vier Jahren, bzw. um einen Dreiviertelprozentpunkt pro Jahr.
Die gegenwärtige Bundesregierung plant das Defizit von 1,6 Prozent im Jahr 2000 auf Null im Jahr 2002 zu verringern. Das entspricht wieder etwa einem Dreiviertelprozentpunkt pro Jahr. Die „Wende“ in der Budgetpolitik liegt eher darin, dass die vorige Bundesregierung immer den Konsens mit den Sozialpartnern auf demokratische Weise gesucht hat, die neue Regierung dagegen bewusst das soziale Netz zerreißt und in autoritärem Stil über die Köpfe der Betroffenen hinwegregiert.
5. Die Budgetpolitik der Bundesregierung führt zu einer Erhöhung der Inflationsrate und zu einer Senkung des realen Wirtschaftswachstums. Mehr als ein Fünftel der Steigerung des Verbraucherpreisindex der letzten Monate geht auf Steuer- und Gebührenerhöhungen zurück. Die bereits beschlossene Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette (wirksam mit 1. Jänner 2001) wird zu einer weiteren Steigerung der Inflation beitragen. Gleichzeitig wurde die Prognose des realen Wachstums durch das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung für 2001 von 3,2 Prozent auf 2,8 Prozent reduziert. Als Grund dafür wurde neben dem gestiegenen Erdölpreis ausdrücklich das Belastungspaket 2001 angeführt, das jährlich mit etwa einem Viertelprozentpunkt zur Wachstumsabschwächung beiträgt.
6. Obwohl mit dem Bundesvoranschlag 2001 ein massives Belastungspaket vorliegt, ist eine mittel- und langerfristige Budgetkonsolidierung dadurch nicht gewährleistet. In erheblichem Umfang werden Maßnahmen mit budgetären Einmaleffekten gesetzt: Abschöpfung von Fondsüberschüssen, Sonderdividende der Österreichischen Nationalbank, Verkauf von Liegenschaften (BIG, Bundesforste). Für den Gesamtstaat ist das Erreichen des Defizitziels vor allem deshalb ungewiss, weil nicht geklärt ist, wie die Länder Überschüsse in der Höhe von 0,75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen können und mit welchen Strukturreformen Einsparungen für den Bund in der Höhe von 3,5 Milliarden Schilling erzielt werden könnten.
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe I
Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei
Kapitel 02: Bundesgesetzgebung
Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof
Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof
Kapitel 05: Volksanwaltschaft
Kapitel 06: Rechnungshof
Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe I zusammengefassten finanzgesetzlichen Ansätze des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 am 9. November 2000 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner und am 17. November 2000 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.
Beim Bundesvoranschlag 2001 sind bei den gegenständlichen Budgetkapiteln Gesamtausgaben von 2 042,682 Millionen Schilling veranschlagt. Hievon entfallen 703,382 Millionen Schilling auf personelle und 1 339,300 Millionen Schilling auf Sachausgaben. Gegenüber dem Jahr 2000 ergibt sich eine Senkung der präliminierten Ausgaben um 88,397 Millionen Schilling. An Gesamteinnahmen werden bei dieser Beratungsgruppe 40,101 Millionen Schilling erwartet.
Bei Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei sind Gesamtausgaben von 63,444 Millionen Schilling budgetiert, das ergibt gegenüber dem Jahr 2000 keine Veränderung. An Einnahmen wird mit einer Summe von 1,243 Millionen Schilling gerechnet.
Wie im Jahr 2000 sind die Personalausgaben mit 38,698 Millionen Schilling sowie die Sachausgaben mit 24,746 Millionen Schilling veranschlagt.
Bei Kapitel 02: Bundesgesetzgebung sind Gesamtausgaben von 1 378,995 Millionen Schilling veranschlagt, das sind 95,907 Millionen Schilling weniger als für 2000. An Einnahmen werden 30,247 Millionen Schilling erwartet.
Die gesamten bei den Titeln 021 Nationalrat, 022 Bundesrat, 023 Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des Nationalrates, Bundesrates und des Europäischen Parlaments sowie 024 Parlamentsdirektion veranschlagten Sachausgaben sind für das Jahr 2001 mit 1 164,489 Millionen Schilling angesetzt; das bedeutet eine Kürzung der Aufwendungen um 91,525 Millionen Schilling gegenüber 2000.
Bei Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von 71,500 Millionen Schilling, das sind um 0,500 Millionen Schilling weniger als im Jahr 2000, vorgesehen. An Einnahmen sind 1,000 Millionen Schilling budgetiert.
Der Personalaufwand ist für das Jahr 2001 mit 35,416 Millionen Schilling veranschlagt; das sind um 0,404 Millionen Schilling weniger als im Jahr 2000. Die Sachausgaben sind mit 36,084 Millionen Schilling um 0,096 Millionen Schilling niedriger als für das Jahr 2000 veranschlagt.
Bei Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof sind Gesamtausgaben in der Höhe von 158,273 Millionen Schilling veranschlagt; das sind um 4,240 Millionen Schilling mehr als für das Jahr 2000. An Einnahmen wird mit 4,551 Millionen Schilling gerechnet.
Der Personalaufwand ist mit 138,633 Millionen Schilling gegenüber dem Vorjahr um 1,527 Millionen Schilling höher budgetiert. Mit 19,640 Millionen Schilling liegen die Sachausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 2,713 Millionen Schilling höher.
Bei Kapitel 05: Volksanwaltschaft sind Gesamtausgaben von 55,470 Millionen Schilling, also um 2,770 Millionen Schilling mehr als für das Jahr 2000, veranschlagt. Hievon entfallen 31,394 Millionen Schilling auf den Personalaufwand; das sind um 0,444 Millionen Schilling mehr als 2000. Für Sachausgaben sind 24,076 Millionen Schilling vorgesehen, das bedeutet eine Erhöhung um 2,326 Millionen Schilling gegenüber dem Jahr 2000. An Einnahmen sind im Voranschlag bei diesem Kapitel 1,200 Millionen Schilling budgetiert.
Bei Kapitel 06: Rechnungshof sind für das Jahr 2001 Gesamtausgaben von 315,000 Millionen Schilling präliminiert; das sind gleich viel wie im Jahr 2000. An Einnahmen wird mit 1,860 Millionen Schilling gerechnet.
Der Personalaufwand ist mit 244,735 Millionen Schilling budgetiert und somit um 1,128 Millionen Schilling höher als 2000. Die Sachausgaben sind mit 70,265 Millionen Schilling gegenüber dem Vorjahr um 1,128 Millionen Schilling niedriger veranschlagt.
In der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, ergriffen die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Johann Maier, Mag. Gerhard Hetzl, Gabriele Binder, Otmar Brix, Dr. Gerhard Kurzmann, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und der Obmann des Budgetausschusses Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler das Wort.
Der Präsident des Nationalrates Dr. Heinz Fischer, der zweite Präsident des Nationalrates Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, der dritte Präsident des Nationalrates Dr. Werner Fasslabend sowie der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler und der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak gaben Stellungnahmen zum Gegenstand ab.
Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner einen Abänderungsantrag zum Kapitel 02 (Bundesgesetzgebung) ein, der wie folgt begründet war:
„Die Zahlungen im Zusammenhang mit Restitutionsfragen sollen nicht – wie ursprünglich vorgesehen – beim Bundeskanzleramt, sondern beim Kapitel 02 ,Bundesgesetzgebung‘ im Wege des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus verrechnet werden. Die Änderungen der Voranschlagsbeträge betreffen Einsparungen im Bereich des Kapitels 02 ,Bundesgesetzgebung‘ wie folgt:
|
Ansatz |
|
in Millionen |
|
|
1/02108 |
Druckwerke – Stenographische Protokolle............................................................. |
– 3,500 |
|
|
|
Druckwerke – BGBl. für Mitglieder des NR............................................................ |
– 1,250 |
|
|
|
Repräsentationsausgaben......................................................................................... |
– 0,300 |
|
|
|
Summe … |
– 5,050 |
|
|
1/02208 |
Druckwerke – Stenographische Protokolle |
– 0,500 |
|
|
|
Druckwerke – BGBl. für Mitglieder des BR............................................................. |
– 0,450 |
|
|
|
Repräsentationsausgaben......................................................................................... |
– 0,120 |
|
|
|
Summe … |
– 1,070 |
|
|
1/02306 |
Zuschüsse an die Österreichische Parlamentarische Gesellschaft..................... |
– 0,280 |
|
|
1/02308 |
Sonstige Transporte (Dienstreisen) (Internationale Kontakte)........................... |
– 1,500 |
|
|
|
Sonstige Transporte (Dienstreisen) (parlamentarische Freundschaftsgruppen) |
– 0,200 |
|
|
|
Sonstige Transporte (Dienstreisen) (EU) |
– 0,200 |
|
|
|
Veranstaltungen im Rahmen internationaler Kontakte......................................... |
– 1,300 |
|
|
|
Reisen im Rahmen internationaler Kontake österreichischer Parlamentarier..... |
– 0,600 |
|
|
|
Teilnahme an Veranstaltungen (EU)........................................................................ |
– 0,700 |
|
|
|
Summe … |
– 3,870 |
|
|
Ansatz |
|
in Millionen |
|
|
1/02403 |
Personenkraftwagen................................................................................................... |
– 0,790 |
|
|
|
Amtseinrichtungen..................................................................................................... |
– 1,000 |
|
|
|
Summe … |
– 1,790 |
|
|
1/02408 |
Sonstige Amtseinrichtungen.................................................................................... |
– 0,600 |
|
|
|
Bibliothekserfordernisse............................................................................................ |
– 0,200 |
|
|
|
Öffentlichkeitsarbeit: Entgelte an Unternehmungen............................................. |
– 0,900 |
|
|
|
Kosten der Inanspruchnahme von APA-Leistungen........................................... |
– 0,500 |
|
|
|
Druckwerke – Öffentlichkeitsarbeit.......................................................................... |
– 0,200 |
|
|
|
Instandhaltung von Gebäuden................................................................................. |
– 8,400 |
|
|
|
Sonstige Miet- und Pachtzinse................................................................................. |
– 2,000 |
|
|
|
Öffentlichkeitsarbeit: Entgelt an Einzelpersonen................................................... |
– 0,250 |
|
|
|
Summe … |
–13,050 |
|
|
|
Gesamtsumme … |
–25,110 |
“ |
Weiters brachten die Abgeordneten Marianne Hagenhofer und Mag. Werner Kogler einen Abänderungsantrag zum Kapitel 02 (Bundesgesetzgebung) ein, dessen Begründung folgendermaßen lautete:
„Durch den vorliegenden Abänderungsantrag soll ein Teil der Mehraufwendungen, die den parlamentarischen Klubs durch die Betreuung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses entstehen, abgegolten werden. Pro Klub ist ein Betrag von 450 000 S vorgesehen, sodass die Erhöhung insgesamt einen VA-Ansatz von 1,8 Millionen Schilling erfordert.“
Bei der Abstimmung am 17. November 2000 wurden die vom Abänderungsantrag der Abgeordneten Marianne Hagenhofer und Mag. Werner Kogler betroffenen finanzgesetzlichen Ansätze einstimmig und die restlichen finanzgesetzlichen Ansätze der Beratungsgruppe I unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei
dem Kapitel 02: Bundesgesetzgebung
dem Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof
dem Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof
dem Kapitel 05: Volksanwaltschaft und
dem Kapitel 06: Rechnungshof
des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Karl Donabauer Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatter Obmann
Anlage
Abänderungen
zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in 310 der Beilagen
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern bzw. einzufügen:
|
VA- |
Aufgabenbereich |
Bezeichnung |
von |
abzuändern um |
auf |
|
|
|
|
|
|
|
|
1/02108 |
43 |
Nationalrat; Aufwendungen |
50,064 |
– 5,050 |
45,014 |
|
1/02118 |
43 |
Nationalrat; Leistungen im Zusammenhang mit Restitutionsfragen |
|
|
|
|
1/0212 |
|
Ausgaben für nichtständige Ausschüsse: |
|
|
|
|
1/02123 |
43 |
Anlagen |
– |
+ 0,400 |
0,400 |
|
1/02128 |
43 |
Aufwendungen |
– |
+ 1,400 |
1,400 |
|
1/02208 |
43 |
Bundesrat; Aufwendungen |
14,339 |
– 1,070 |
13,269 |
|
1/02306 |
43 |
Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des NR, BR und EP; Förderungen |
|
|
|
|
1/02308 |
43 |
Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des NR, BR und EP; Aufwendungen |
|
|
|
|
1/02403 |
43 |
Parlamentsdirektion; Anlagen |
|
|
|
|
1/02408 |
|
Parlamentsdirektion; Aufwendungen |
|
|
|
|
|
43 |
|
200,379 |
–13,050 |
187,329 |
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe II
Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen
Kapitel 13: Kunst
Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe II zusammengefassten Kapitel 10 „Bundeskanzleramt mit Dienststellen“ und Kapitel 13 „Kunst“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 am 9. und 17. November 2000 unter dem Vorsitz des Ausschussobmann-Stellvertreters Mag. Gilbert Trattner sowie des Ausschussobmanns Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.
Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen
Im vorliegenden Budgetentwurf für das Kapitel 10 „Bundeskanzleramt mit Dienststellen“ sind für das Jahr 2001 Ausgaben von rund 3 942,900 Millionen Schilling vorgesehen. Der Bundesvoranschlag für das Jahr 2000 betrug 3 705,600 Millionen Schilling. Die Ausgaben sind damit gegenüber dem Vorjahr um 237,300 Millionen Schilling höher veranschlagt.
Durch die Kompetenzänderungen der mit 1. April 2000 in Kraft getretenen Bundesministeriengesetznovelle sind die Voranschlagsziffern für das Finanzjahr 2001 nur bedingt mit dem Vorjahr vergleichbar.
Die Steigerung der Sachausgaben beim Kapitel 10 insgesamt resultiert im Wesentlichen aus der Änderung im Abwicklungsmodus für die Regional- und Strukturförderungen (Aufnahme der Budgetmittel in den Bundesvoranschlag). Ferner ergeben sich Erhöhungen aus Maßnahmen der Bundesregierung für Informationstätigkeiten im Zusammenhang mit der Budgetkonsolidierung sowie für die Statistik Österreich (Volkszählung).
Die Ausgaben des Bundeskanzleramtes-Zentralleitung sind mit 1 189,012 Millionen Schilling gegenüber dem Vorjahr um 71,798 Millionen Schilling niedriger präliminiert. Die Reduzierung der hier veranschlagten Mittel resultiert einerseits aus Personalreduzierungen infolge der oben erwähnten Kompetenzänderungen, dem Entfall der Förderung für Fraueninitiativen sowie andererseits der Übertragung der Agenden der „Allgemeinen Seniorenförderung“ an das Bundesministerium für Sicherheit und Generationen, dem geringeren Mittelbedarf für ADV-Ausstattung bzw. Ruhensbezüge (Bezügegesetz) sowie der Bezüge der Regierungsmitglieder.
Beim Voranschlagsansatz 1/1008 „Bundesasylsenat (UBAS)“ sind 74,730 Millionen Schilling budgetiert; das ist um rund 12,700 Millionen Schilling mehr gegenüber dem Vorjahr. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die (stets steigende) Zahl der Berufungen (Gerichtskosten), Miet- und ADV-Kosten zurückzuführen.
Die Erhöhung der veranschlagten Mittel für das Staatsarchiv und das Archivamt auf 94,031 Millionen Schilling ergeben sich aus der Notwendigkeit der Anmietung eines Ausweichquartiers für das Haus-, Hof- und Staatsarchiv auf Grund umfassender Renovierungsarbeiten im bisherigen Quartier sowie aus der erforderlichen Angleichung der EDV-Struktur.
Beim Titel 1/102 „Bundesstatistik (Statistisches Zentralamt)“ sind rund 73,500 Millionen Schilling mehr an Ausgaben vorgesehen. Die Erhöhung der Sachausgaben ergibt sich durch die zusätzlich bereitgestellten Mittel für die Durchführung der Großzählungen gemäß § 73 Bundesstatistikgesetz 2000 sowie die Zusatzabgeltungen gemäß § 32 leg. cit.
Die veranschlagten Mittel beim Paragrafen 1/1050 „Volksgruppenförderung“ sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
An Einnahmen werden für das Jahr 2001 bei Kapitel 10 „Bundeskanzleramt mit Dienststellen“ 302,100 Millionen Schilling erwartet. Gegenüber dem Jahr 2000 bedeutet dies eine Verminderung um 19,100 Millionen Schilling.
Kapitel 13: Kunst
Beim Kapitel 13 „Kunst“ sind Gesamtausgaben von 3 005,000 Millionen Schilling veranschlagt, das sind um 20,000 Millionen Schilling mehr als für das Jahr 2000. An Einnahmen wird mit einer Erhöhung auf 39,000 Millionen Schilling gerechnet.
Innerhalb der einzelnen Kunstsparten ergeben sich gegenüber dem Vorjahr folgende Veränderungen:
Die unter dem Paragrafen 1/1300 „Bildende Künste und Ausstellungen“ budgetierten Mittel werden gegenüber dem Vorjahr um 34,456 Millionen Schilling auf 103,289 Millionen Schilling gekürzt. Diese Kürzung resultiert daraus, dass der Künstlerhilfefonds wieder beim Paragrafen 1/1305 veranschlagt wurde.
Ebenso sind die Ausgaben unter dem Paragrafen 1/1301 „Musik und darstellende Kunst“ gegenüber dem Vorjahr um 0,824 Millionen Schilling auf 504,849 Millionen Schilling vermindert.
Die Ausgaben des Bundes beim Voranschlagsansatz 1/1303 „Kunstförderungsbeiträge“ sind mit 114,290 Millionen Schilling um 14,280 Millionen Schilling höher budgetiert als im Vorjahr, da ab 1. Juni 2000 eine Anpassung des Kunstförderungsbeitrages von 4,60 auf 6,60 S pro angemeldeten Rundfunkteilnehmer vorgenommen wurde.
Beim Voranschlagsansatz 1/1305 „Künstlerhilfe“ sind Förderungen in der Höhe von 35,280 Millionen Schilling vorgesehen. Diese Beiträge des Bundes sollen den Künstlerhilfefonds in die Lage versetzen, seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft einzuhalten. Dieser Paragraf bestand bis 1999 und wurde ab 2001 wieder neu eingerichtet, daher verminderte sich auch der Betrag beim Paragrafen 1/1300.
Da per 1. September 1999 der Österreichische Bundestheaterverband in eine Ges. m. b. H. umgewandelt wurde, sind seit dieser Zeit auch der Personalaufwand der ehemaligen Beamten des Österreichischen Bundestheaterverbandes und die Basis- und Zusatzabgeltung des Bundes an die Bundestheater Ges. m. b. H. gemäß § 7 Abs. 2 und 3 Bundestheater-Organisationsgesetz zusätzlich beim Paragrafen 1/1310 „Amt der Bundestheater“ und 1/1311 „Bundestheatergesellschaften“ mit einem Betrag von 1 891,220 Millionen Schilling bei den Ausgaben und einem Betrag von 38,690 Millionen Schilling bei den Einnahmen budgetiert.
In der Debatte, die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloss, ergriffen die Abgeordneten Otto Pendl, Dr. Michael Krüger, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Johann Maier, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Walter Posch, Hermann Reindl, Dr. Josef Cap, Mag. Helmut Kukacka, MBA Dr. Sylvia Papházy, Mag. Kurt Gaßner, Dr. Eva Glawischnig, Dr. Andrea Wolfmayr, Dr. Peter Wittmann und Dr. Gertrude Brinek das Wort.
Der Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:
„Da Zahlungen im Zusammenhang mit Restitutionsfragen entgegen der ursprünglichen Annahme nunmehr beim Kapitel 02 ,Bundesgesetzgebung‘ im Wege des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus verrechnet werden sollen, kann der gegenständliche Voranschlagsansatz entfallen.“
Bei der Abstimmung am 17. November 2000 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe II gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages mehrstimmig angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 10: Bundeskanzleramt mit Dienststellen und
dem Kapitel 13: Kunst
des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatterin Obmann
Anlage
Abänderungen
zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in 310 der Beilagen
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist der nachfolgende Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:
|
VA- |
Aufgabenbereich |
Bezeichnung |
von |
abzuändern um |
auf |
|
|
|
|
|
|
|
|
1/10528 |
43 |
Leistungen im Zusammenhang mit Restitutionsfragen; Aufwendungen |
|
|
|
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe III
Kapitel 20: Äußeres
Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe III enthaltene Kapitel 20 „Äußeres“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 am 15. November 2000 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner und am 17. November 2000 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.
Im vorliegenden Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2001 sind beim Kapitel 20 „Äußeres“ Gesamtausgaben von 4 175,000 Millionen Schilling und Einnahmen von 100,000 Millionen Schilling präliminiert.
Dies bedeutet zwar gegenüber 2000 eine Verminderung der Ausgaben um 31,000 Millionen Schilling oder 0,74 Prozent. Die Summe der Einnahmen hat sich gegenüber 2000 nur um 0,707 Millionen Schilling oder 0,71 Prozent erhöht, ist also praktisch gleich geblieben.
Ausgaben
Die sich bei den einzelnen Gebarungsgruppen des Bereiches „Ausgaben“ im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2000 ergebenden Unterschiede werden wie folgt erläutert:
Millionen Schilling
1. Der Personalaufwand wurde gegenüber 2000 gleich belassen. Dennoch werden damit einerseits die generelle Bezugserhöhung per 1. Jänner 2000 und allfällige Strukturänderungen während des Jahres 2001 berücksichtigt und andererseits den Vorgaben bezüglich des Stellenplanes 2001 Rechnung getragen.
Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Ministerialkompetenzen ab 1. April 2000 wurden aber vom Kapitel 10 „BKA mit Dienststellen“.......................................................................................................... + 1,466
für im 1. Quartal 2000 noch bei diesem budgetierte Mittel zu Gunsten Kapitel 20 „Äußeres“ übertragen. Insgesamt ergibt sich beim Personalaufwand damit eine Erhöhung um 0,16 Prozent.
2. Nach Beendigung des österreichischen OSZE-Vorsitzes im Jahre 2000 wurden im Bundesvoranschlag des Jahres 2001 folgende Reduzierungen vorgenommen:
a) Dotierung des Voranschlags-Ansatzes 1/20088 „OSZE-Vorsitz 2000, Aufwendungen“ mit 2,000 Millionen Schilling, das sind um........................................................................................................................... – 44,249
weniger als im Vorjahr zur Verrechnung der Restzahlungen betreffend die eigentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme des Vorsitzes (zB Konferenzen, Veranstaltungen, Informationsarbeit, auslaufende Arbeitsleihverträge)
Auflassung der anderen beiden Ansätze 1/20083 und 1/20087 beim Paragrafen 1/2008 – 0,151
b) Verminderung der Voranschlagspost 7803 beim VA-Ansatz 1/20008 um................... – 73,600
zur Bedeckung der für 2001 vorhersehbaren Pflichtbeiträge zur OSZE, der zusätzlichen Beiträge zu Großmissionen, zu OSZE-relevanten Kleinprojekten, der Kosten für österreichisches Personal bei OSZE-Missionen und für den erforderlichen Einsatz von österreichischen Wahlbeobachtern.
Millionen Schilling
3. Im Zusammenhang mit der Übernahme der Kompetenzen für die Ost-Förderprogramme für Mittel- und Osteuropäische Länder und Neue Unabhängige Staaten ab 1. April 2000 wurden vom Kapitel 10 „BKA mit Dienststellen“ noch do. im 1. Quartal 2000 budgetierte Mittel zu Gunsten Kapitel 20 „Äußeres“ übertragen. Die Voranschlagsbeträge für Ost-Förderprogramme konnten dadurch um................................................................................ + 29,000
oder 22,08 Prozent erhöht werden.
4. Die übrigen gesetzlichen Verpflichtungen konnten auf Grund der letzten Hochrechnung um – 0,312
oder 0,80 Prozent niedriger veranschlagt werden.
5. Die Beitragszahlungen an internationale Organisationen mussten trotz gleichzeitiger Reduzierung der als Förderungen eingestuften so genannten freiwilligen Beiträge im Sinne der Sparmaßnahmen der Bundesregierung auf Grund neuer bzw. erweiterter friedenserhaltender Operationen der Vereinten Nationen und wegen des zuletzt stark gestiegenen Kurses des US-Dollars um...................................................................................................... + 73,500
oder 11,48 Prozent höher veranschlagt werden.
6. Die Aufwendungen der Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (ohne Berücksichtigung des Betrages bei der Voranschlagspost 7803 „OSZE“) und der Vertretungen im Ausland wurden im Verhältnis zu 2000 um................................................................................................................................................ – 33,850
oder 2,71 Prozent gekürzt.
Trotz vorgegebener Sparmaßnahmen müssen angesichts der ständigen Ausweitung der Agenden des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes in der Zentrale und an den Vertretungen im Ausland gewährleistet werden. Sowohl in der Zentrale als auch bei den Vertretungen im Ausland muss im Jahre 2001 vor allem auf den ordnungsgemäßen Betrieb und die regelmäßige Instandhaltung der neuen EDV-Systeme geachtet werden. Daneben wurde auch im unbedingt erforderlich erscheinenden Mindestausmaß für die Instandhaltung aller bundeseigenen und angemieteten Objekte und deren Einrichtung vorgesorgt. Weiters waren entsprechende Mittel für Gebäude und Büromieten bereitzustellen.
7. Die Voranschlagsbeträge für Anlagen mussten zur Ermöglichung der wichtigsten Vorhaben um + 15,500
oder 22,93 Prozent angehoben werden. Vorgesorgt wurde nur für unumgänglich notwendige Anschaffungen im Bereich der EDV und Telekommunikation. Zur Bedeckung eines allfälligen zusätzlichen Mehrbedarfes werden Umschichtungen erfolgen.
8. Die Bezugsvorschüsse wurden gleich hoch wie im Vorjahr veranschlagt...................... +/– 0
9. Die eigentlichen Förderungsbeträge (Voranschlagsansätze 1/20006 und 1/20106) wurden um + 0,700
oder 0,93 Prozent angehoben. Die Erhöhung wurde notwendig durch eine Steigerung der Kosten für die Unterbringung der Sekretariate von internationalen Organisationen in Wien (OSZE, OPEC, Wassenaar Arrangement).
10. Der Voranschlagsansatz 1/20018 „Internationales Diplomatenseminar Hellbrunn“ wurde zusätzlich + 0,796
veranschlagt, da das Seminar im Jahre 2001 wieder stattfinden wird.
Der Ansatz 1/20028 „Presse und Information“ wurde um.................................................. – 0,500
oder 5,88 Prozent reduziert. Der Minderbetrag wird durch Rationalisierung kompensiert werden.
11. Beim Voranschlagsansatz 1/20048 „Internationale Konferenzen in Österreich“ wurden im Jahre 2001 um ..................................................................................................................................................... – 1,600
oder 4,15 Prozent weniger veranschlagt.
Zusätzliche größere Konferenzen sind neben den laufenden oder in regelmäßigen Abständen stattfindenden Tagungen (wie OSZE, IAEO, UNIDO, CTBTO) vorerst nicht vorgesehen.
Millionen Schilling
12. Der Titel 204 „Kulturelle Vorhaben“ wurde um.................................................................... + 2,300
oder 3,40 Prozent erhöht.
Dadurch wird die österreichische Auslandskulturpolitik im Jahre 2001 ihrer Aufgabe, die Rolle der österreichischen Kultur im europäischen Kontext zu festigen, vermehrt nachkommen können. Auch die Durchführung von Veranstaltungen in Zentral-, Ost- und Südosteuropa im Hinblick auf einen baldigen Beitritt dieser Länder zur Europäischen Union ist weiterhin von aktueller Bedeutung. Ferner wird die Intensivierung der kulturellen Beziehungen zu Staaten außerhalb Europas wegen der Globalisierungstendenzen verstärkt zu beachten sein.
13. Die Budgetmittel beim Titel 205 „Entwicklungshilfe“ wurden in gleicher Höhe wie im Vorjahr belassen. +/– 0
Der Voranschlag umfasst Vorhaben, die der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer dienen. Hiezu sind insbesondere auch Vorhaben für Bildung und Ausbildung in Entwicklungsländern sowie die entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit in Österreich zu zählen.
Einnahmen
Die Einnahmesummen 2000 und 2001 sind praktisch gleich hoch. Der Rückgang der Einnahmen bei Kapitel 20 „Äußeres“ ab dem Bundesvoranschlag 2000 ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Zuge von Neuregelungen bei der Bemessung der Auslandszulagen die Ersätze von Miet- und Pachtzinsen im Ausland per 1. Jänner 2000 grundsätzlich entfallen.
An der Debatte beteiligten sich nach den Ausführungen der Spezialberichterstatterin die Abgeordneten Peter Schieder, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Ulrike Lunacek, Dr. Michael Spindelegger, Dr. Josef Cap, Wolfgang Jung, Dr. Evelin Lichtenberger, Wolfgang Großruck, Dr. Kurt Heindl, Dr. Gerhard Kurzmann, Inge Jäger, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Edeltraud Gatterer, Mag. Christine Muttonen, Mag. Beate Hartinger und Dr. Gerhart Bruckmann.
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:
„Auf Grund geänderter Vereinbarungen mit den Betreuungs- und Entsendeorganisationen sowie modifizierter Prioritätensetzung ist es notwendig, einen Betrag von 5,000 Millionen Schilling vom Voranschlagsansatz 1/20508 (für Aufwendungen) zu Gunsten Voranschlagsansatz 1/20506 (für Förderungen) umzuschichten und die Aufgabenbereichsaufgliederung anzupassen. Der Gesamtbetrag von 774,500 Millionen Schilling für den Bereich Entwicklungshilfe beim Kapitel 20 ,Äußeres‘ erfährt dadurch jedoch keine Änderung.“
Bei der Abstimmung am 17. November 2000 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe III gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 20: Äußeres des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Edeltraud Gatterer Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatterin Obmann
Anlage
Abänderungen
zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in 310 der Beilagen
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:
|
VA- |
Aufgabenbereich |
Bezeichnung |
von |
abzuändern um |
auf |
|
|
|
|
|
|
|
|
1/20506 |
|
Entwicklungshilfe; Förderungen |
|
|
|
|
|
11 |
|
161,265 |
+61,763 |
223,028 |
|
|
12 |
|
19,000 |
– 4,000 |
15,000 |
|
|
21 |
|
71,837 |
+12,247 |
84,084 |
|
|
22 |
|
26,500 |
+ 1,514 |
28,014 |
|
|
33 |
|
4,462 |
+ 1,552 |
6,014 |
|
|
34 |
|
94,814 |
+16,200 |
111,014 |
|
|
35 |
|
29,636 |
– 2,594 |
27,042 |
|
|
36 |
|
80,336 |
–12,388 |
67,948 |
|
|
38 |
|
10,252 |
+ 6,548 |
16,800 |
|
|
43 |
|
196,398 |
–75,842 |
120,556 |
|
1/20508 |
43 |
Aufwendungen |
80,000 |
– 5,000 |
75,000 |
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe IV
Kapitel 11: Inneres
Der Budgetausschuss hat das Kapitel 11 „Inneres“ (Beratungsgruppe IV) des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in seinen Sitzungen am 17. November 2000 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.
Im Bundesvoranschlag 2001 sind bei Kapitel 11 für das Bundesministerium für Inneres insgesamt
Ausgaben von................................................................................................................................. 22 728 220 000 S
veranschlagt, wovon auf
Personalausgaben........................................................................................................................... 16 452 984 000 S,
somit 72,4%,
und auf Sachausgaben................................................................................................................... 6 275 236 000 S,
somit 27,6%,
entfallen.
Bei den Personalausgaben tritt gegenüber dem Bundesvoranschlag 2000 eine Verminderung um 264,3 Millionen Schilling ein, die im Wesentlichen auf einen geringeren Personalstand zurückzuführen ist.
Für Sachausgaben stehen dem Bundesministerium für Inneres um insgesamt 235,3 Millionen Schilling weniger als im Jahre 2000 zur Verfügung.
Die Sachausgaben gliedern sich wie folgt:
Bei Titel 110 sind Ausgaben von 1 216 657 000 S veranschlagt. Hierin sind ua. 541,5 Millionen Schilling für die automationsunterstützte Datenverarbeitung, 70,1 Millionen Schilling für Wahlkosten, 23,0 Millionen Schilling für Bezugsvorschüsse an alle Bedienstete des Innenressorts, 206,3 Millionen Schilling sind für die zentral für das gesamte Ressort zu leistenden Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft sowie 17,8 Millionen Schilling für den Menschenrechtsbeirat bzw. Menschenrechtskoordinator enthalten.
Bei Titel 111 sind für den Zweckaufwand des Bundesministeriums für Inneres 966 162 000 S vorgesehen, die im Einzelnen auf folgende Bereiche entfallen:
Flugpolizei und Flugrettungsdienst.................................................................................... 90,9 Millionen Schilling
Zivilschutz............................................................................................................................... 73,8 Millionen Schilling
Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen......................... 27,6 Millionen Schilling
Auslandseinsätze gemäß BGBl. I Nr. 38/1997.................................................................... 53,6 Millionen Schilling
Zivildienst.............................................................................................................................. 660,5 Millionen Schilling
Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung.......................................................................... 58,7 Millionen Schilling
Angelegenheiten gemäß Anlage zu § 2, Teil 2, Abschnitt E, Z 13 BMG......................... 1,0 Millionen Schilling
Bei Titel 112 sind die Aufwendungen für die Kriegsgräberfürsorge in Höhe von 5 165 000 S sowie die Ausgaben für das Fremdenwesen in Höhe von 38 360 000 S präliminiert.
Bei Titel 113 sind die Sachausgaben der Bundespolizei insgesamt 1 618 262 000 S und bei Titel 114 für Sachausgaben der Bundesgendarmerie insgesamt 1 936 060 000 S veranschlagt. Diese Budgetmittel werden zur Fortführung der zur Bekämpfung der Kriminalität notwendigen weiteren Verbesserungen und Modernisierung der technischen Ausstattung und zur Bestreitung der Ausgaben für den laufenden Dienstbetrieb verwendet. Auf dem Anlagensektor wird schwerpunktmäßig neben dem notwendigen Austausch von Kraftfahrzeugen auf dem Kommunikations-, Funk- und Fernsprechsektor sowie beim weiteren Ausbau der Datennetzte investiert.
Bei Titel 115 ist der Aufwand für die Flüchtlingsbetreuung und Integration (394,7 Millionen Schilling), für die KZ-Gedenkstätte Mauthausen (40,7 Millionen Schilling) sowie für das Bundesasylamt (47,3 Millionen Schilling) veranschlagt.
Bei Titel 116 ist der benötigte Budgetmittelbedarf für die Sicherheitsakademie in Höhe von 11 860 000 S vorgesehen.
Die Einnahmen bei Kapitel 11 sind mit insgesamt 1 291 284 000 S präliminiert.
An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Wolfgang Jung, Theresia Haidlmayr, Paul Kiss, Otto Pendl, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dr. Peter Pilz, Mag. Gisela Wurm, Günter Kiermaier und Mag. Eduard Mainoni.
Zu den aufgeworfenen Fragen nahm der Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser Stellung.
Im Zuge der Beratungen brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:
„Die Tätigkeit bereits bewährter Interventionsstellen wird im Sinne des § 25 Abs. 3 des Sicherheitspolizeigesetzes ab dem Jahr 2001 nicht mehr wie bisher durch Förderungen, sondern in Form von Auftragsentgelten abgedeckt.“
Bei der Abstimmung am 17. November 2000 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe IV gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.
Ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Anton Leikam und Genossen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 11: Inneres des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Werner Miedl Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatter Obmann
Anlage
Abänderungen
zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in 310 der Beilagen
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:
|
VA- |
Aufgabenbereich |
Bezeichnung |
von |
abzuändern um |
auf |
|
|
|
|
|
|
|
|
1/11146 |
22 |
Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen; Förderungen |
|
|
|
|
1/11148 |
|
Kriminalpol. Beratungsdienst und Opferschutzeinrichtungen; Aufwendungen |
|
|
|
|
|
22 |
|
– |
+17,000 |
17,000 |
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe V
Kapitel 30: Justiz
Der Bugetausschuss hat das in der Beratungsgruppe V enthaltene Kapitel 30 „Justiz“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in seinen Sitzung am 16. und 17. November 2000 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner bzw. des Obmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.
Die Gesamtausgaben im Bereich des Justizressorts werden für das Jahr 2001 mit 11 120 Millionen Schilling veranschlagt. Im Bundesvoranschlag 2000 waren es 10 926 Millionen Schilling.
Für Personalausgaben sind 6 115 Millionen Schilling vorgesehen; im Bundesvoranschlag 2000 waren es 6 105 Millionen Schilling. Die Erhöhung der Personalausgaben um 10 Millionen Schilling gegenüber dem Bundesvoranschlag 2000 ist auf Struktureffekte (wie zB Vorrückungen) zurückzuführen, deren finanzielle Auswirkungen die Einsparungen durch Personalreduktionen übersteigen.
Auf Sachausgaben entfallen 5 005 Millionen Schilling gegenüber 4 821 Millionen Schilling im Vorjahr. Das Verhältnis von Personal- zu Sachausgaben beträgt 55% zu 45%. Die Sachausgaben werden gegenüber dem Bundesvoranschlag 2000 um 184 Millionen Schilling erhöht. Von dieser Erhöhung entfallen 27 Millionen Schilling auf gesetzliche Verpflichtungen und 157 Millionen Schilling auf Ermessensausgaben. Bei den gesetzlichen Verpflichtungen fallen Mehrausgaben für Entschädigungen gemäß dem Gebührenanspruchsgesetz (insbesondere Kosten der Sachverständigen in Strafverfahren) und für Rechtspraktikanten an. Die Justiz bietet jährlich mehr als 1 400 jungen Juristinnen und Juristen eine Praxisausbildung in Form des so genannten „Gerichtsjahres“. Bei den Ermessensausgaben werden die Ausgaben für Anlagen um rund 18 Millionen Schilling erhöht, und zwar für Investitionen in technische Überwachungseinrichtungen der Justizanstalten, um die Sicherheit trotz der Personalkürzungen aufrechterhalten zu können. Die Erhöhung der Aufwendungen um 133 Millionen Schilling ergibt sich vor allem durch verstärkten Einsatz moderner Informationstechnologie, durch die Heranziehung von Reinigungsunternehmen statt eigenem Reinigungspersonal, durch die Einrichtung der gesetzlich vorgeschrieben sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Zentren, aus Krankenhauskosten für die Insassen der Justizanstalten und aus Kosten für die Veröffentlichung von Firmenbucheintragungen in Printmedien. Die Förderungen wurden um rund 6 Millionen Schilling, insbesondere zugunsten der Hilfe für Verbrechensopfer, erhöht.
Die Struktur der Ausgaben des Justizressorts entspricht der eines personalintensiven Dienstleistungsbetriebes. Die einzelnen Leistungen werden dem Grunde und dem Umfang nach nahezu lückenlos durch Gesetze und Verordnungen bestimmt. Insbesondere sind auch in den so genannten „Ermessensausgaben“ große durch Gesetz oder Verordnung bestimmte Ausgaben enthalten. Beispiele hiefür sind die Vergütungen für Gefangenenarbeiten, die Pauschalvergütung an den Rechtsanwaltskammertag für Leistungen der Verfahrenshilfe und die Vollzugs- und Wegegebühren.
An Einnahmen erwartet das Justizressort im Jahr 2001 8 754 Millionen Schilling, womit der Aufwand der Justiz eine Bedeckung von 78,7% erreicht. Von den veranschlagten Einnahmen entfallen 7 397 Millionen Schilling auf Gebühren und Ersätze in Rechtssachen, 355 Millionen Schilling auf Ersätze der Sozialversicherungsträger in Sozialrechtssachen, 244 Millionen Schilling auf Strafgelder, 120 Millionen Schilling auf Vollzugs- und Wegegebühren, 104 Millionen Schilling auf Geldbußen (§ 90c StPO) und rund 472 Millionen Schilling auf Einnahmen der Justizanstalten. Der Rest entfällt auf sonstige Einnahmen.
An der Debatte, die sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Harald Ofner, Ilse Mertel, Werner Miedl, Dr. Sylvia Paphàzy, MBA, Mag. Gisela Wurm, Hermann Gahr, Dr. Martin Graf, Otto Pendl, Mag. Dr. Josef Trinkl, Edith Haller, Anna Huber, Günter Kößl, Mag. Eduard Mainoni und Mag. Johann Maier.
Zu den aufgeworfenen Fragen nahm der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer Stellung.
Bei der Abstimmung am 17. November 2000 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe V gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 30: Justiz des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Dr. Sylvia Papházy, MBA Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatterin Obmann
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe VI
Kapitel 12: Bildung und Kultur
Kapitel 14: Wissenschaft
Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe VI zusammengefassten Kapitel 12 „Bildung und Kultur“ und Kapitel 14 „Wissenschaft“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 unter dem Vorsitz des Obmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in seinen Sitzungen am 13. und 17. November 2000 in Verhandlung genommen.
Kapitel 12: Bildung und Kultur
In dem von der Bundesregierung vorgelegten Bundesvoranschlagsentwurf (BVA-E) 2001 ist für das Kapitel 12 – Bildung und Kultur ein Ausgabenrahmen von 77 419 230 000 S vorgesehen.
Hievon entfallen auf die Personalausgaben 29 048 362 000 S und auf die Sachausgaben 48 370 868 000 S.
Dies ergibt gegenüber dem BVA 2000 bei den Personalausgaben eine Verminderung von 31 638 000 S und bei den Sachausgaben eine Steigerung von 1 335 340 000 S.
Personalausgaben
Die gegenüber dem BVA 2000 um 31 638 000 S verringerten Personalausgaben ergeben sich hauptsächlich aus der Ausgliederung des Museums für Völkerkunde, des Österreichischen Theatermuseums und der Österreichischen Phonothek.
Sachausgaben
Für die Sachausgaben sind 2001 um 1 335 340 000 S mehr veranschlagt als im BVA 2000.
Die wesentlichsten Erhöhungen bei den Sachausgaben ergeben sich bei VA-Paragraf:
1/1275.... Allgemein bildende Pflichtschulen.............................................................................. +603 802 000 S
1/1201.... Zahlungen an die BIG.................................................................................................... +405 506 000 S
1/1200.... Zentralleitung (Verwaltungsbereich Bildung)............................................................ +202 070 000 S
............... (darin enthalten sind 200 Millionen Schilling aus der „Technologiemilliarde“)
1/1205.... Museen; Anstalten öffentlichen Rechts (Basisabgeltung)..................................... + 98 731 000 S
bei VA-Ansatz
1/12446 Museen; Förderungen (Stiftung Ludwig)................................................................. + 53 860 000 S
Einnahmen
Die Einnahmen betragen 1 383 230 000 S.
Kapitel 14: Wissenschaft
Der von der Bundesregierung eingebrachte Bundesvoranschlagsentwurf für das Jahr 2001 sieht für das Kapitel 14 – Wissenschaft einen Gesamtausgabenrahmen von 31 586 000 000 S vor.
In diesem Entwurf ist für die Personalausgaben ein Betrag in der Höhe von 14 232 000 000 S veranschlagt, für die Sachausgaben sind 17 354 000 000 S vorgesehen.
Personalausgaben:
Der Betrag für die Personalausgaben des Wissenschaftsbereiches ist – wie bereits oben erwähnt – mit einem Gesamtausgabenrahmen von 14 232 000 000 S fixiert, wobei der größte Anteil auf die Universitäten mit 12 401 627 000 S und die Universitäten der Künste mit 1 323 656 000 S entfällt.
Sachausgaben:
Im Jahr 2001 sind 1 900 000 000 S für Zahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft vorgesehen.
Den Hochschulischen Einrichtungen steht ein Ausgabenrahmen von 2 561 838 000 S zur Verfügung. Darin sind Förderungen in der Höhe von 281 000 000 S für Mensen und Studentenheime vorgesehen. Weiters entfällt ein Betrag von 1 567 450 000 S auf die Studienförderung.
Für den Forschungsblock – das sind die Paragrafen 1413 bis 1418 – sind insgesamt Mittel in der Höhe von 1 203 610 000 S veranschlagt.
Die bedeutendsten Bereiche sind die Forschungsvorhaben mit 106 776 000 S, die Forschungseinrichtungen mit 156 003 000 S, die Österreichische Akademie der Wissenschaften und deren Forschungsinstitute mit 586 972 000 S, und die Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation mit 283 359 000 S.
Des weiteren steht den Universitäten ein Kreditvolumen von 9 404 968 000 S für den Sachaufwand zur Verfügung. Für Investitionen und Ersteinrichtungen ist darin ein Betrag von 1 285 249 000 S enthalten, weiters ist ein Betrag von 3 335 956 000 S für den Betriebs- und Verwaltungsaufwand sowie für die Unterrichts- und Forschungserfordernisse vorgesehen. Für den Klinischen Mehraufwand ist ein Betrag von 4 022 763 000 S vorgesehen.
Im Bereich der Wissenschaftlichen Anstalten betragen die Budgetmittel für die Sachaufwendungen 110 968 000 S.
Für die Universitäten der Künste ist ein Sachaufwandsbudget von 564 766 000 S vorgesehen. Darin ist vor allem für Investitionen sowie Ersteinrichtungsvorhaben, den Betriebs- und Verwaltungsaufwand und die Unterrichts- und Forschungserfordernisse Vorsorge getroffen.
Schließlich ist für die Fachhochschulen ein Betrag von 1 109 423 000 S veranschlagt.
An Einnahmen sieht der BVA-E 2001 für das Kapitel 14 insgesamt 1 538 000 000 S vor, die überwiegend (1 000 000 000 S) auf die Studienbeiträge entfallen.
An der sich an die Ausführungen der Spezialberichterstatterin anschließenden Debatte über die finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 12 hinsichtlich des Themenbereiches „Kultur“ beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Brigitte Povysil, Dieter Brosz, Dr. Andrea Wolfmayr, Mag. Christine Muttonen, Dr. Sylvia Papházy, Dr. Gertrude Brinek, Inge Jäger, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Gisela Wurm
und hinsichtlich des Themenbereiches „Bildung“ die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Mag. Karl Schweitzer, Dieter Brosz, Werner Amon, Beate Schasching, Dr. Martin Graf, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Robert Rada, Mag. Dr. Udo Grollitsch, DDr. Erwin Niederwieser, Christian Faul, Mag. Kurt Gaßner, Anton Wattaul, Wolfgang Großruck, Jutta Wochesländer, Ing. Hermann Schultes
sowie über die finanzgesetzlichen Ansätze des Kapitels 14 „Wissenschaft“ die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Martin Graf, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Dieter Antoni, Mag. Rüdiger Schender, Werner Amon, Dr. Robert Rada, Mag. Dr. Udo Grollitsch und Ing. Hermann Schultes.
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Bei der Abstimmung am 17. November 2000 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der in der Beratungsgruppe VI zusammengefassten Kapitel des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 12: Bildung und Kultur und
dem Kapitel 14: Wissenschaft
des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Dr. Andrea Wolfmayr Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatterin Obmann
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe VII
Kapitel 15: Soziale Sicherheit und Generationen
Kapitel 16: Sozialversicherung
Kapitel 17: Gesundheit
Kapitel 19: Jugend und Familie
Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe VII enthaltenen Kapitel 15 „Soziale Sicherheit und Generationen“, Kapitel 16 „Sozialversicherung“, Kapitel 17 „Gesundheit“ und das Kapitel 19 „Jugend und Familie“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in seiner Sitzung am 15. November 2000 unter Vorsitz des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner in Verhandlung genommen. Spezialberichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Norbert Staffaneller.
Kapitel 15 „Soziale Sicherheit und Generationen“, Kapitel 16 „Sozialversicherung“
Der Voranschlag 2001 sieht bei diesen Kapiteln folgende Ausgaben und Einnahmen vor:
|
|
Kapitel 15 |
Kapitel 16 |
insgesamt |
|
|
|
in Millionen Schilling |
|
|
Ausgaben |
25 538,601 |
73 093,000 |
98 631,601 |
|
Einnahmen |
112,928 |
145,056 |
257,984 |
|
|
Anteil am allgemeinen Haushalt in %
|
||
|
Ausgaben |
3,1 |
9,0 |
12,1 |
|
Einnahmen |
– |
– |
– |
Ausgaben
Von diesen Ausgaben entfallen
auf Personalausgaben 829,441 Millionen Schilling oder 0,8%,
und auf Sachausgaben 97 802,160 Millionen Schilling oder 99,2%,
(davon gesetzliche Verpflichtung 95 985,790 Millionen Schilling oder 97,3%).
Die Ausgaben im Kapitel 15 und 16 verteilen sich im Einzelnen wie folgt:
Milliarden %
Schilling
Sozialversicherung............................................................................................................. 73,1 74,1
Pflegevorsorge und Impfschadengesetz........................................................................ 17,5 17,7
Kriegsopfer- und Heeresversorgung.............................................................................. 5,7 5,8
Maßnahmen für Behinderte.............................................................................................. 1,0 1,0
Sonstiges............................................................................................................................. 1,3 1,3
Kapitel 15 „Soziale Sicherheit und Generationen“
Personalausgaben
Die Personalausgaben wurden unter Berücksichtigung der Einsparungsquote budgetiert.
Eine Bezugserhöhung wurde nicht veranschlagt.
Sachausgaben
Im Einzelnen ist zu bemerken:
Bei Titel 150 „Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen“ sind rund 17,4% der veranschlagten Ausgaben auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen (im Wesentlichen der Beitrag zur Weltgesundheitsorganisation) zu leisten. Neben den laufenden Verwaltungsaufwendungen sind ua. die Kosten von sozial innovativen Projekten, für sozial- und gesundheitspolitische Forschung und Grundlagenarbeit als Entscheidungshilfe im Hinblick auf die Themenschwerpunkte EU-Integration, Pflegewesen und Harmonisierung der Pensionsversicherungssysteme, Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme sowie des Gesundheitswesens des Ressorts berücksichtigt.
Für den Bereich der Frauenangelegenheiten sind insgesamt 67,0 Millionen Schilling veranschlagt. Davon sind zur Förderung von Fraueninitiativen 52,7 Millionen Schilling vorgesehen, die in erster Linie zur Subventionierung von österreichweiten ganzheitlich orientierten Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie von zahlreichen bestehenden Einrichtungen und Projekten gegen Gewalt an Frauen und Kindern dienen werden. Zur Aufarbeitung frauenspezifischer Themenschwerpunkte sollen im Bereich der Aufwendungen rund 14,3 Millionen Schilling aufgewendet werden.
Bei Titel 151 „Opferfürsorge“ sind Mittel zur Fürsorge für die Opfer des Kampfes für ein freies demokratisches Österreich und für die Opfer politischer Verfolgung veranschlagt.
Bei Titel 153 „Bundesministerium; Sonstige Leistungen“ ist für Entschädigungen nach dem Impfschadengesetz (Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie Geldleistungen), Kleinrentnerentschädigungen und für Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz vorgesorgt.
Bei Titel 154 „Allgemeine Fürsorge“ sind für die Förderung von Maßnahmen für behinderte Personen, insbesondere Förderung ihrer beruflichen Integration durch Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen auf Projektebene, rund 1 000,0 Millionen Schilling und für die Unterstützung von Wohlfahrtsorganisationen rund 14,0 Millionen Schilling veranschlagt.
Weitere Förderungsmittel in Höhe von rund 50,0 Millionen Schilling sind für den Nationalfonds zur besonderen Hilfe für Behinderte bestimmt, und zwar zur Abgeltung der den Behinderten bei Ankauf eines Behindertenkraftfahrzeuges durch die Normverbrauchsabgabe entstehenden Mehrkosten. Zwecks Aufstockung der Fondsmittel werden dem Nationalfonds zusätzlich 15,0 Millionen Schilling für Maßnahmen der medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation zur Vermeidung von Härten zur Verfügung gestellt.
Bei Titel 157 „Einrichtungen der Kriegsopfer- und Heeresversorgung“ sind für die Versorgungsgebühren rund 4 645,3 Millionen Schilling und für den Verwaltungsaufwand der Bundessozialämter rund 278,7 Millionen Schilling vorgesehen.
Kapitel 16 „Sozialversicherung“
Im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2000 werden die Gesamtausgaben im Kapitel 16 im Jahr 2001 um rund 6 700,0 Millionen Schilling ansteigen.
Die Ausgabenerhöhung ist hauptsächlich auf die im Jahr 2001 vorgesehene Anpassung der Pensionen zurückzuführen und nur zu einem geringen Teil strukturbedingt. Die im Budgetbegleitgesetz 2001 in Aussicht genommenen Umschichtungsmaßnahmen bleiben in ihrem Gesamtausmaß nur geringfügig hinter jenen des Jahres 2000 zurück.
Kapitel 17 „Gesundheit“
Der Voranschlag für 2001 sieht bei diesem Kapitel Ausgaben von rund 7 222,0 Millionen Schilling vor.
Die Personalausgaben in Höhe von 389,8 Millionen Schilling wurden unter Berücksichtigung der Einsparungsquote budgetiert. Eine Bezugserhöhung wurde nicht veranschlagt.
Sachausgaben
Der Sachaufwand scheint mit 6 832,2 Millionen Schilling in diesem Voranschlag auf.
Bei Titel 172 „Gesundeitsvorsorge“ sind insgesamt rund 813,0 Millionen Schilling veranschlagt.
Von den im Bereich der Gesundheitsvorsorge vorgesehenen Mitteln entfallen auf die Ausgaben für Vorsorgemedizin und Epidemiologische Maßnahmen 238,6 Millionen Schilling, das sind um 9,8 Millionen Schilling weniger als im vorangegangenen Jahr.
Für die Bekämpfung des Suchtgiftmissbrauches wurden in diesen Voranschlag 53,3 Millionen Schilling aufgenommen. Von diesem Betrag sollen ua. 23,1 Millionen Schilling für Förderungen und 30,0 Millionen Schilling für Aufwendungen verwendet werden. Gegenüber dem Voranschlag 2000 bedeutet das eine Steigerung um rund 29,2 Millionen Schilling.
Für den Fonds „Gesundes Österreich“ sind zur Durchführung kohärenter praktischer Aktivitäten und flankierender wissenschaftlicher Studien in der Gesundheitsförderung 100,0 Millionen Schilling veranschlagt.
Für den „Mutter-Kind-Pass“ sind 421,0 Millionen Schilling vorgesehen.
Bei Titel 173 „Veterinärwesen, Lebensmittelangelegenheiten, Gentechnologie und Strahlenschutz“ sind 159,6 Millionen Schilling veranschlagt.
Für das Veterinärwesen sind 131,7 Millionen Schilling vorgesehen, davon allein 34,2 Millionen Schilling auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen für Tierseuchenbekämpfung und für staatliche Entschädigungsleistungen nach Veterinärgesetzen sowie 95,0 Millionen Schilling für den Aufbau einer Schweinedatenbank.
Für Maßnahmen auf dem Gebiet der Lebensmittelkontrolle, insbesondere für die Erarbeitung von fachlichen Grundlagen zur Kontrolle des Verkehrs mit Lebensmitteln, sind 7,0 Millionen Schilling veranschlagt.
Auf die Angelegenheiten im Bereich Gentechnologie entfallen 5,2 Millionen Schilling.
Auf den Strahlenschutz entfallen 15,7 Millionen Schilling. Der Bedarf ist durch Ausgaben für die Fortführung, Vergabe und Veröffentlichung von Forschungsaufträgen sowie die Zahlung von Sachverständigen in strahlenschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren im Bereich der Medizin bedingt.
Bei Titel 174 „Rechtsangelegenheiten“ sind 5 543,8 Millionen Schilling veranschlagt:
5 433,9 Bundeszuschüsse für die Krankenanstaltenfinanzierung;
24,6 zur Bestreitung des Aufwandes nach dem Tuberkulosegesetz;
27,4 für Entschädigungen nach Sanitätsgesetzen und
57,9 für Studienförderungen und Schülerbeihilfen, für Absolventen von medizinisch-technischen Fachschulen und Hebammenakademien und Sonstiges.
Bei Titel 179 „Dienststellen“ wird im Jahre 2001 ein Sachaufwand von 315,8 Millionen Schilling veranschlagt.
Auf die einzelnen Dienststellenbereiche entfallen:
70,6 auf die Lebensmitteluntersuchungsanstalten;
43,5 auf das Bundesinstitut für Arzneimittel;
89,2 auf die bakteriologisch-serologische Untersuchungsanstalten;
6,0 auf die Bundes-Hebammenakademmien:
80,3 auf die Veterinärmedizinischen Versuchsanstalten;
26,2 auf den Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst.
Kapitel 19 „Jugend und Familie“
Im Bundesvoranschlag 2001 sind beim Kapitel 19 „Jugend, Familie“ an Ausgaben 60 955,165 Millionen Schilling und an Einnahmen 60 813,399 Millionen Schilling veranschlagt.
Die betragsmäßig bedeutendsten Ausgaben entfallen auf den Familienlastenausgleich.
Die Gebarung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sieht 60 813,226 Millionen Schilling an Ausgaben vor. Von diesen entfallen auf die Familienbeihilfen 37 400,000 Millionen Schilling, auf den Mutter-Kind-Pass-Bonus und die Kleinkindbeihilfe 140,003 Millionen Schilling und auf die Schulfahrtbeihilfen und Lehrlingsfahrtbeihilfen 34,000 Millionen Schilling. Für die Schülerfreifahrten sind 4 106,274 Millionen Schilling, für die Lehrlingsfreifahrten 197,814 Millionen Schilling und für die Schulbücher 1 287,800 Millionen Schilling vorgesehen.
Beitragsleistungen an Sozialversicherungsträger sind in folgender Höhe vorgesehen:
Millionen Schilling
für die Schülerunfallversicherung.................................................................... 60,000
für Pensionsbeiträge vom Karenzurlaubsgeld.......................................... 1 195,000
für Teilzeitbeihilfenersatz................................................................................ 132,000
für Pensionsbeiträge für Pflegepersonen....................................................... 93,723
für Pensionsbeiträge auf Grund eines Wahl oder Pflegekindes.................. 10,389
für das Wochengeld..................................................................................... 2 780,000
für die Betriebshilfe............................................................................................ 77,595
insgesamt daher............................................................................................. 4 348,707
Weiters ist ein Beitrag zum Karenzurlaubsgeld sowie ein Ersatz an Teilzeitbeihilfe (einschließlich Krankenversicherung) in Höhe von 4 744,000 Millionen Schilling und für die Wiedereinstellungsbeihilfe ein Betrag von 20,000 Millionen Schilling veranschlagt. Als Überweisung an das Bundesministerium für Finanzen (Verwaltungsaufwand) sind 300,000 Millionen Schilling vorgesehen. Für Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass sind Kosten in Höhe von 421,000 Millionen Schilling veranschlagt. Als Beitrag zum Fonds zur Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisation sind 50,000 Millionen Schilling, für die Überweisung an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger 6 400,000 Millionen Schilling und für die Unterhaltsvorschüsse 1 150,600 Millionen Schilling veranschlagt. Für den Familienhärteausgleich ist ein Betrag von 30,000 Millionen Schilling und für die Familienberatungsstellen ein Betrag von 150,000 Millionen Schilling vorgesehen. Für die Förderung von Elternbildungsmaßnahmen sind 20,000 Millionen Schilling und für bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen Inanspruchnahme von Elternbildungsangeboten und Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind 13,000 Millionen Schilling veranschlagt.
Für die Jugendförderung sind 83,011 Millionen Schilling veranschlagt; hievon entfallen auf den Bundesjugendplan 36,480 Millionen Schilling.
Von den Einnahmen entfallen auf den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 60 813,226 Millionen Schilling, davon insbesondere Dienstgeberbeiträge in Höhe von 44 306,434 Millionen Schilling.
Als Abgang des Aufgleichsfonds für Familienbeihilfen sind 269,074 Millionen Schilling veranschlagt. Dieser ist vom Reservefonds für Familienbeihilfen zu ersetzen.
Zusammengefasst ergeben sich für das Ressort Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (Kapitel 15, 16, 17 und 19) folgende Ausgaben und Einnahmen:
|
|
Kapitel 15 |
Kapitel 16 |
Kapitel 17 |
Kapitel 19 |
insgesamt |
|
|
in Millionen Schilling |
||||
|
Ausgaben |
25 538,601 |
73 093,000 |
7 221,947 |
60 955,165 |
166 808,713 |
|
Einnahmen |
112,928 |
145,056 |
929,025 |
60 813,399 |
62 000,408 |
|
|
Anteil am allgemeinen Haushalt in % |
||||
|
Ausgaben |
3,1 |
9,0 |
0,9 |
7,5 |
20,5 |
|
Einnahmen |
– |
– |
0,1 |
7,8 |
7,9 |
Ausgaben
Von den Gesamtausgaben des Ressorts entfallen
auf Personalausgaben 1 219,216 Millionen Schilling oder 0,7%,
und auf Sachausgaben 165 589,497 Millionen Schilling oder 99,3%,
(davon gesetzliche Verpflichtung 161 438,215 Millionen Schilling oder 96,8%).
Die Gesamtausgaben des Ressorts verteilen sich im Einzelnen wie folgt:
Milliarden %
Schilling
Sozialversicherung............................................................................................................. 73,1 43,8
Pflegevorsorge und Impfschadengesetz........................................................................ 17,5 10,5
Kriegsopfer- und Heeresversorgung.............................................................................. 5,7 3,4
Maßnahmen für Behinderte.............................................................................................. 1,0 0,6
Sonstiges............................................................................................................................. 1,3 0,8
Krankenanstaltenfinanzierung......................................................................................... 5,5 3,3
Veterinärwesen,
Lebensmittelangelegenheiten, Gentechnologie und Strahlen-
schutz............................................................................................................................... 0,2 0,1
Dienststellen....................................................................................................................... 0,7 0,4
Gesundheitsvorsorge (Rest Kapitel 17).......................................................................... 0,8 0,5
Familienpolitik und Jugendangelegenheiten.................................................................. 61,0 36,6
An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Dr. Alois Pumberger, Heidrun Silhavy, Edeltraud Gatterer, Theresia Haidlmayr, Sigisbert Dolinschek, Helmut Dietachmayr, Ridi Steibl, Hans Sevignani, Gabriele Heinisch-Hosek, Norbert Staffaneller, Sophie Bauer, Anna Huber, Arnold Grabner, Mag. Brunhilde Plank, Franz Riepl, Rosemarie Bauer, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Ilse Burket, Beate Schaschnig, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Beate Hartinger, Gabriele Binder, Katharina Pfeffer, Matthias Ellmauer, Inge Jäger, Dr. Caspar Einem sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.
Zum Kapitel 17 „Gesundheit“ sprachen die Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Günther Leiner, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Alois Pumberger, Heidrun Silhavy, Dr. Erwin Rasinger, Theresia Haidlmayr, Roland Zellot, Ing. Erwin Kaipel, Karl Donabauer, Dr. Brigitte Povysil, Mag. Ulrike Sima, Mag. Karin Hakl, Mag. Beate Hartinger, Anna Huber, Nikolaus Prinz, Norbert Staffaneller, Manfred Lackner, Ridi Steibl, Mag. Gerhard Hetzl, Gabriele Heinisch-Hosek, Sophie Bauer, Mag. Johann Maier sowie Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck.
Zum Kapitel 19 „Jugend und Familie“ sprachen die Abgeordneten Dr. Ilse Mertel, Ridi Steibl, Karl Öllinger, Sigisbert Dolinschek, Heidrun Silhavy, Rosemarie Bauer, Dieter Brosz, Franz Hornegger, Gabriele Binder, Nikolaus Prinz, Anton Knerzl, Ludmilla Parfuss, Mathias Ellmauer, Hans Sevignani, Gerhard Reheis, Franz Kampichler, Katharina Pfeffer, Gabriele Heinisch-Hosek sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.
Von den Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner wurde zu den VA-Ansätzen 1/15004, 1/15008, 1/15717, 2/15714 sowie zu den VA-Ansätzen 1/16007, 1/16037, 1/16067 und zu den VA-Ansätzen 1/19114, 1/19118, 1/19307, 1/19386, 1/19388, 1/19416, 1/19418 Abänderungsanträge eingebracht.
Diese Abänderungsanträge waren wie folgt begründet:
Zu den VA-Ansätzen 1/15004, 1/15008, 1/15717, 2/15714:
„Teile der Öffentlichkeitsarbeit sowie familien- und seniorenpolitische Aktivitäten sollen im Kapitel 19 verrechnet werden.
Weiters war für die ordnungsgemäß Verrechnung der Ausgaben für Entschädigungszahlungen an Kriegsgefangene auf Grund des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes vorzusorgen.“
Zu den VA-Ansätzen 1/16007, 1/16037, 1/6067:
„Änderung auf Grund der geringeren Überweisung aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger bzw. auf Grund der Überweisung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.“
Zu den VA-Ansätzen 1/19114, 1/19118, 1/19307, 1/19386, 1/19388, 1/19416, 1/19418:
„Die Ausgaben aus der Vollziehung des Bundes-Seniorengesetzes sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Jugend, Familie und Senioren sollen im Kapitel 19 verrechnet werden.
Weitere Umschichtungen waren auf Grund der Neugestaltung des Jugendförderungsgesetzes sowie einer Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz notwendig, wonach die Ausgaben für Forschung und sonstige wissenschaftliche Untersuchungen und Arbeiten im Interesse der Familien und Generationeneinbeziehungen aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu tragen sind.“
Weiters wurde ein Abänderungsantrag betreffend Änderung der Bezeichnungen im Kapitel 19, des Ausgaben- und Einnahmentitels 191, des Ausgaben- und Einnahmenparagrafs 1911 eingebracht.
Dieser Abänderungsantrag enthielt folgende Begründung:
„Diese Änderungen des Textes des Bundesfinanzgesetzes sind zur ordnungsgemäßen Verrechnung notwendig.“
Bei der Abstimmung am 17. November 2000 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe VII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 unter Berücksichtigung der oberwähnten Abänderungsanträge mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 15 „Soziale Sicherheit und Generationen“, dem Kapitel 16 „Sozialversicherung“, dem Kapitel 17 „Gesundheit“ sowie dem Kapitel 19 „Jugend und Familie“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Norbert Staffaneller Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatter Obmann
Anlage
Abänderungen
zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in 310 der Beilagen
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern bzw. die nachfolgenden Voranschlagsansätze einzufügen:
|
VA- |
Aufgabenbereich |
Bezeichnung |
von |
abzuändern um |
auf |
|
|
|
|
|
|
|
|
1/15004 |
43 |
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen; Zentralleitung; Förderungen (Gesetzl. Verpflichtungen) |
|
|
|
|
1/15008 |
|
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen; Zentralleitung; Aufwendungen |
|
|
|
|
|
43 |
|
269,464 |
–14,967 |
254,497 |
|
1/15717 |
22 |
Entschädigung für Kriegsgefangenschaft |
|
|
|
|
2/15714 |
22 |
Entschädigung für Kriegsgefangenschaft |
|
|
|
|
1/16007 |
22 |
PVA der Arbeiter; Bundesbeitrag |
|
|
|
|
1/16037 |
22 |
PVA der Angestellten; Bundesbeitrag |
|
|
|
|
1/16067 |
22 |
SVA der gewerbl. Wirtschaft; Bundesbeitrag |
|
|
|
|
1/19114 |
22 |
Familien- und seniorenpolitische Aktivitäten; Förderungen (Gesetzl. Verpflichtungen) |
|
|
|
|
1/19118 |
22 |
Familien- und seniorenpolitische Aktivitäten; Aufwendungen |
|
|
|
|
1/19307 |
22 |
Familienbehilfen |
37 400,000 |
–30,000 |
37 370,000 |
|
1/19386 |
22 |
Sonstige familienpolitische Maßnahmen; Förderungen |
|
|
|
|
1/19388 |
22 |
Sonstige familienpolitische Maßnahmen; Aufwendungen |
|
|
|
|
1/19416 |
11 |
Außerschulische Jugenderziehung; Förderungen |
|
|
|
|
1/19418 |
11 |
Außerschulische Jugenderziehung; Aufwendungen |
|
|
|
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
3. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) lauten:
a) das Kapitel 19 „Jugend, Familie und Senioren“
b) der Ausgaben- und Einnahmentitel 191 jeweils „Familien- und seniorenpolitische Maßnahmen“
c) der Ausgaben- und Einnahmenparagraf 1911 jeweils „Familien- und seniorenpolitische Aktivitäten“
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe VIII
Kapitel 60: Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
Kapitel 61: Umwelt neu
Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe VIII zusammengefassten Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in seiner Sitzung am 10. November 2000 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner und in seiner Sitzung am 17. November 2000 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.
Im Bundesvoranschlag 2001 sind für die Land- und Forstwirtschaft 25 834,8 Millionen Schilling veranschlagt, wovon 1 958,6 Millionen Schilling auf den Personalaufwand und 23 876,2 Millionen Schilling auf den Sachaufwand entfallen.
Diese Ausgaben gliedern sich wie folgt:
4 247,4 Millionen Schilling für den Personal- und Sachaufwand des Bundesministeriums (Titel 600), der nachgeordneten Dienststellen (Titel 605 und 609) sowie der sonstigen Einrichtungen des Schul- und Ausbildungswesens (Titel 607)
1 910,4 Millionen Schilling für die nationale Förderung der Land- und Forstwirtschaft und des Ernährungswesens (Titel 601)
1 497,0 Millionen Schilling für die Ausfinanzierung der kofinanzierten agrarischen Strukturförderung (Titel 602)
16 638,0 Millionen Schilling für die Marktordnungsausgaben und die Ausgaben für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (Titel 603)
1 541,8 Millionen Schilling für die Einrichtungen des Schutzwasserbaues und der Lawinenverbauung im gesamtvolkswirtschaftlichen Interesse (Titel 608)
Die Verwendungszwecke der einzelnen Ausgaben sind im Amtsbehelf zum Bundesfinanzgesetz eingehend erläutert.
– Im Titel 600 mit einer Ausgabensumme von 1 976,7 Millionen Schilling sind neben dem Verwaltungsaufwand des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft für internationale Nahrungsmittelhilfe und internationale Maßnahmen 71,2 Millionen Schilling veranschlagt. Weiters ist für den Verwaltungsaufwand der Agrarmarkt Austria und für das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS), das auf Grund der EU-Verordnungen für den Marktordnungsbereich zwingend einzuführen ist, vorgesorgt.
– Unter dem Titel 601 mit einer Ausgabensumme von 1 910,4 Millionen Schilling sind die nationalen land- und forstwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen – soweit sie nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union weitergeführt werden – veranschlagt.
– Im Titel 602 mit einer Ausgabensumme von 1 497 Millionen Schilling wurde für Ausfinanzierung der ersten Programmperiode des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, gegliedert nach Ziel-1-, Ziel-5a- und Ziel-5b-Gebieten, Vorsorge getroffen.
– Unter dem Titel 603 „Marktordnungsausgaben“ mit einer Ausgabensumme von 16 638 Millionen Schilling sind jene Beträge veranschlagt, die seitens der Europäischen Union aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, in Form von Marktordnungsprämien an die Bauern geleistet werden. Darüber hinaus werden aus diesem Titel die kofinanzierten Förderungsbeiträge des Europäischen Programmes zur Förderung der ländlichen Entwicklung finanziert.
– Für die Bestreitung des Personal- und Sachaufwandes der Lehr- und Versuchsanstalten, der Forstlichen Ausbildungsstätten, des Personal- und Sachaufwandes für die einzelnen Sektionen der Wildbach- und Lawinenverbauung, der sonstigen nachgeordneten Dienststellen sowie für den Ersatz der Besoldungskosten für die Landeslehrer an den Land- und Forstwirtschaftlichen Berufs- und landwirtschaftlichen Fachschulen gemäß FAG sind unter den Titeln 605, 607 und 609 sowie dem Paragraphen 6080 insgesamt 2 270,7 Millionen Schilling veranschlagt.
– Unter dem Titel 608 sind die Ausgaben für den Schutzwasserbau und die Lawinenverbauung im gesamtvolkswirtschaftlichen Interesse in der Höhe von 1 541,9 Millionen Schilling präliminiert. In dieser Ausgabensumme sind die Beiträge Österreichs zur Erfüllung der internationalen wasserwirtschaftlichen Vereinbarungen sowie für das öffentliche Wassergut enthalten.
Von den im Kapitel 60 veranschlagten Einnahmen in Höhe von 2 905,9 Millionen Schilling entfallen 1 700,4 Millionen Schilling auf die aus dem Katastrophenfonds zufließenden Mittel.
Die übrigen Einnahmen ergeben sich vor allem aus den Interessentenbeiträgen zu Maßnahmen an Bundesflüssen, aus dem Verkauf von Anstaltserzeugnissen sowie den Internatsbeiträgen an den land- und forstwirtschaftlichen Schulen und forstlichen Ausbildungsstätten.
Im Bundesvoranschlag 2001 sind beim Kapitel 61 „Umwelt neu“ an Ausgaben 6 102 000 S und an Einnahmen 3 472 000 S veranschlagt.
Der Ausgabenbetrag setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
– Zweckaufwand (inkl. UBA-GmbH) 323 914 000 S
– Förderungen 112 000 000 S
– Aufwendungen 197 660 000 S
– Ersatzvornahmen (Altlasten) 546 000 000 S
– Altlastensanierung 990 028 000 S
– Siedlungswasserwirtschaft 3 422 000 000 S
– Sonstige Umweltmaßnahmen 436 000 000 S
– Strahlenschutz 73 800 000 S
An der Debatte zum Kapitel 60, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Rainer Wimmer, Anna Elisabeth Achatz, Georg Schwarzenberger, Emmerich Schwemlein, Franz Hornegger, Hermann Gahr, Ludmilla Parfuss, Roland Zellot, Jakob Auer, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Jakob Pistotnig, Ing. Hermann Schultes, Mag. Kurt Gaßner, Robert Wenitsch, Otmar Brix, Hermann Böhacker, Mag. Ulrike Sima, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Sophie Bauer.
An der anschließenden Debatte zum Kapitel 61 beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Mag. Karl Schweitzer, Erwin Hornek, Dr. Eva Glawischnig, Ing. Erwin Kaipel, Ing. Gerhard Fallent, Matthias Ellmauer, Anton Heinzl, Ing. Wilhelm Weinmaier, Werner Miedl, Rainer Wimmer, Ing. Herbert Graf, Johannes Schweisgut, Katharina Pfeffer und Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Bei der Abstimmung am 17. November 2000 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe VIII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 60: Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie
dem Kapitel 61: Umwelt neu
des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Jakob Auer Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatter Obmann
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe IX
Kapitel 63: Wirtschaft und Arbeit
Kapitel 64: Bauten und Technik
Der Budgetausschuss hat die in der Beratungsgruppe IX zusammengefassten Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 am 17. November 2000 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und des Ausschussobmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner in Verhandlung genommen.
Im Grundbudget für das Jahr 2001 sind vorgesehen:
Kapitel 63........................................................................................................................................ 63 635 000 000 S
Kapitel 64........................................................................................................................................ 7 173 000 000 S
hievon beträgt der Personalaufwand
bei Kapitel 63.................................................................................................................................. 1 580 000 000 S
bei Kapitel 64.................................................................................................................................. 1 233 000 000 S
Er ist gegenüber 2000 bei Kapitel 63 um 276,315 Millionen Schilling höher und bei Kapitel 64 um 175,994 Millionen Schilling geringer veranschlagt.
Der Sachaufwand beträgt
bei Kapitel 63.................................................................................................................................. 62 055 000 000 S
bei Kapitel 64.................................................................................................................................. 5 940 000 000 S
Dies ergibt gegenüber 2000 bei Kapitel 63 eine Erhöhung um 12 346,479 Millionen Schilling und bei Kapitel 64 eine Verminderung um 1 315,213 Millionen Schilling.
Die Einnahmen sind
bei Kapitel 63.................................................................................................................................. 59 043 000 000 S
und beim Kapitel 64 mit ................................................................................................................ 786 000 000 S
vorgeschätzt und somit gegenüber 2000 bei Kapitel 63 um 10 953,635 Millionen Schilling höher und bei Kapitel 64 um 62,207 Millionen Schilling geringer veranschlagt.
Der Veranschlagung des Personalaufwandes, der bei Kapitel 63 2,48% und bei Kapitel 64 17,19% des Grundbudgets in Anspruch nimmt, sind im Jahr 2001 beim Kapitel 63 insgesamt 3 451 und beim Kapitel 64 insgesamt 2 700 Planstellen zugrunde gelegt, das sind – beide Kapitel zusammen – um 170 Planstellen weniger als im Vorjahr.
Im Einzelnen ergeben sich die Personalreduktionen wie folgt:
Zentralleitung 27, Arbeitsinspektion 6, Ämter des Arbeitsmarktservice 13, Bundesmobilienverwaltung 1, Schönbrunner Tiergartenamt 8, Dienststellen der Bundesgebäudeverwaltung 66, Hausmeister 13 und Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 36.
Die Veränderung des Sachaufwandes ergeben sich bei den Kapiteln 63 und 64 im Wesentlichen durch die Organisationsänderungen gemäß BMG-Novelle 2000 und die im Jahr 2001 erstmalige ganzjährige Budgetierung.
Aus demselben Grund ergeben sich auch die Veränderungen bei den Einnahmen der Kapitel 63 und 64.
An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Karl Öllinger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Gabriele Heinisch-Hosek, Helmut Haigermoser, Dr. Gottfried Feurstein, Arnold Grabner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Karlheinz Kopf, Franz Riepl, Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Sophie Bauer, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Walter Tancsits, Dr. Elisabeth Pittermann, Norbert Staffaneller, Dr. Reinhold Mitterlehner, Helmut Dietachmayr, Mag. Maria Kubitschek, Georg Oberhaidinger, Ing. Leopold Maderthaner und Ing. Kurt Gartlehner.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mares Rossmann nahmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner brachten einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:
„Änderungen auf Grund der adaptierten Regelung für Saisoniers.“
Bei der Abstimmung am 17. November 2000 hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe IX gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und Mag. Gilbert Trattner mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 63: Wirtschaft und Arbeit und
dem Kapitel 64: Bauten und Technik
des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Dr. Reinhold Mitterlehner Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatter Obmann
Anlage
Abänderungen
zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in 310 der Beilagen
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:
|
VA- |
Aufgabenbereich |
Bezeichnung |
von |
abzuändern um |
auf |
|
|
|
|
|
|
|
|
1/63557 |
22 |
Leistungen nach dem AlVG und KGG |
|
|
|
|
1/63567 |
22 |
Zahlungen und Überweisungen gemäß AMPFG |
|
|
|
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe X
Kapitel 65: Verkehr, Innovation und Technologie
Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe X enthaltene Kapitel 65 „Verkehr, Innovation und Technologie“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in seinen Sitzungen am 16. und 17 November 2000 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Ing. Kurt Gartlehner bzw. des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.
Im Kapitel 65 sind die Ausgaben und Einnahmen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sowie die der nachgeordneten Dienststellen und der Ämter veranschlagt.
In die Zuständigkeit des Kapitels 65 fallen unter anderem die Angelegenheiten:
– der ÖBB und bestimmter staatseigener Unternehmen;
– der Verkehrspolitik und der Verkehrsförderung;
– des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt sowie des Wasserbaues;
– des Kraftfahrwesens und der Straßenpolizei inklusive Unfallforschung und Verkehrssicherheitsfonds;
– der Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens;
– der wirtschaftlich-technischen Forschung und der Schwerpunktsetzung in den nationalen Forschungsprogrammen;
– der Wasserbauverwaltung;
– der Bundesstraßen und Unternehmungen, die gesetzlich mit Bau und Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind;
– des gewerblichen Rechtsschutzes (Österreichisches Patentamt).
Die Regierungsvorlage enthält im Kapitel 65 „Verkehr, Innovation und Technologie“ Ausgaben in der Größenordnung von 41 702,0 Millionen Schilling, denen Einnahmen in der Höhe von 4 965,9 Millionen Schilling gegenüberstehen.
Die wesentlichsten Beträge aus Kapitel 65 beziehen sich auf Ausgaben für
Eisenbahninfrastruktur.................................................................................... rund 16 950,0 Millionen Schilling,
Gemeinwirtschaftliche Leistungen ÖBB und Privatbahnen....................... rund 8 743,7 Millionen Schilling,
Gemeinwirtschaftliche Leistungen Postzeitungsversand und Telefon-
entgeltzuschuss............................................................................................ 1 508,0 Millionen Schilling,
Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr (Verkehrsverbünde/
ÖPNRV-G)...................................................................................................... rund 960,3 Millionen Schilling,
Bundesstraßenverwaltung (inklusive Katastrophenfonds und
Straßenforschung)....................................................................................... rund 6 650,8 Millionen Schilling,
den Bundesbeitrag zum Wiener U-Bahnbau (Schienenverbund)............. 1 500,0 Millionen Schilling,
sowie für Förderungen privater Haupt- und Nebenbahnen....................... rund 361,0 Millionen Schilling.
Weiters sind für die wirtschaftlich-technische Forschung........................ rund 2 749,0 Millionen Schilling
vorgesehen; davon werden für Zwecke des Innovations- und
Technologiefonds........................................................................................ rund 440,0 Millionen Schilling
an Einnahmen und Ausgaben erwartet.
Für den Katastrophenfonds sind im Bereich der Wasserbau-
verwaltung..................................................................................................... rund 695,0 Millionen Schilling
und der Bundesstraßenverwaltung............................................................... rund 718,0 Millionen Schilling
einnahmen- und ausgabenseitig vorgesehen.
Als wesentlichste Einnahme sind Frequenznutzungsentgelte gemäß Telekommunikationsgesetz in Höhe von rund 1,6 Milliarden Schilling veranschlagt.
An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Maria Kubitschek, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Martin Graf, Heinz Gradwohl, Ing. Leopold Maderthaner, Dr. Syliva Paphazy, MBA, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Mag. Karin Hakl, Mag. Gerhard Hetzl, Werner Amon, MBA, Ing. Werner Weinmeier, Kurt Eder, Mag. Helmut Kukacka, Dr. Evelin Lichtenberger, Mag. Reinhard Firlinger, Josef Edler, Andreas Sodian, Gabriele Binder, Matthias Ellmauer, Anton Wattaul, Gabriele Heinisch-Hosek, Ernst Fink, Anton Knerzl, Gerhard Reheis, Ing. Hermann Schultes, lic. oec HSG Irina Delacher-Schoettel, Dr. Robert Rada sowie Johann Kurzbauer.
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Bei der Abstimmung wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe X gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 65: Verkehr, Innovation und
Technologie des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001
(310 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Mag. Rüdiger Schender Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatter Obmann
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe XI
Kapitel 50: Finanzverwaltung
Kapitel 51: Kassenverwaltung
Kapitel 52: Öffentliche Abgaben
Kapitel 53: Finanzausgleich
Kapitel 54: Bundesvermögen
Kapitel 55: Pensionen (Hoheitsverwaltung)
Kapitel 56: Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen
Kapitel 58: Finanzschuld, Währungstauschverträge
Der Budgetausschuss hat die
in der Beratungsgruppe XI zusammengefassten finanzgesetzlichen An-
sätze des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 am 17. November
2000 unter dem Vorsitz des Obmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
in Verhandlung genommen.
Die Gruppe „Finanzen“ umfasst:
|
|
|
BVA 2000 |
|
|
Kap. |
Bezeichnung |
Ausgaben |
Einnahmen |
|
|
|
Millionen Schilling |
|
|
Allgemeiner Haushalt |
|
|
|
|
50 |
Finanzverwaltung |
31 732 |
19 919 |
|
51 |
Kassenverwaltung |
23 745 |
23 275 |
|
52 |
Öffentliche Abgaben |
123 |
504 368 |
|
53 |
Finanzausgleich |
49 489 |
7 641 |
|
54 |
Bundesvermögen |
16 317 |
40 961 |
|
55 |
Pensionen (Hoheitsverwaltung) |
81 133 |
20 481 |
|
56 |
Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen |
– |
– |
|
58 |
Finanzschuld, Währungstauschverträge |
119 530 |
16 759 |
|
|
|
322 069 |
633 404 |
|
Ausgleichshaushalt |
|
|
|
|
51 |
Kassenverwaltung |
320 000 |
320 000 |
|
54 |
Bundesvermögen |
– |
– |
|
56 |
Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen |
– |
– |
|
58 |
Finanzschuld, Währungstauschverträge |
186 568 |
219 335 |
|
|
|
506 568 |
539 335 |
Der BVA wird gemäß Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986 in der geltenden Fassung in einen allgemeinen Haushalt und in einen Ausgleichshaushalt gegliedert.
Der Ausgleichshaushalt umfasst die Einnahmen aus der Aufnahme und die Ausgaben für die Rückzahlung von Finanzschulden und zur vorübergehenden Kassenstärkung eingegangenen Geldverbindlichkeiten bzw. die Tilgungszahlungen auf Grund von ÖIAG-Finanzierungsgesetzen, der allgemeine Haushalt die übrigen Einnahmen und Ausgaben.
Zu den einzelnen Kapiteln wäre zu bemerken:
1. Kapitel 50 „Finanzverwaltung“
Kapitel 50 beinhaltet den Personal- und Sachaufwand und die Verwaltungseinnahmen des Bundesministeriums für Finanzen, der Finanzlandesdirektionen einschließlich der Finanz- und Zollämter, des Bundespensionsamtes, der Finanzprokuratur sowie die Kosten für Personal des österreichischen Postsparkassenamtes, der Österreichischen Salinen AG, des Amtes der Münze Österreich und des Amtes der Post und Telekom AG und deren Refundierung.
2. Kapitel 51 „Kassenverwaltung“
Bei diesem Kapitel sind im allgemeinen Haushalt Ausgaben in Höhe von 23 745 Millionen Schilling und Einnahmen in Höhe von 23 275 Millionen Schilling vorgesehen.
Im Ausgleichshaushalt sind für Kassenstärkungsmaßnahmen ausgaben- und einnahmenseitig je 320 Milliarden Schilling vorgesehen.
An Zahlungen von der EU sind 17 413 Milliarden Schilling veranschlagt.
3. Kapitel 52 „Öffentliche Abgaben“
Die Bruttoeinnahmen an Öffentlichen Abgaben werden mit 749,9 Milliarden Schilling veranschlagt.
Durch Überweisungen an Länder, Gemeinden und Fonds (213,0 Milliarden Schilling) sowie an die EU (32,5 Milliarden Schilling) verbleiben dem Bund 504,4 Milliarden Schilling.
4. Kapitel 53 „Finanzausgleich“
Die Budgetierung erfolgte grundsätzlich auf Basis der Rechtslage 2000, weil die Ergebnisse der FAG-Verhandlungen zum Zeitpunkt der Budgeterstellung noch nicht bekannt waren. Es sind hier die Leistungen und Zuschüsse an Länder und Gemeinden und die damit zusammenhängenden Einnahmen veranschlagt. Weiters ist die Gebarung des Katastrophenfonds veranschlagt.
Es sind Ausgaben in Höhe von 49,5 Milliarden Schilling und Einnahmen in Höhe von 7,6 Milliarden Schilling veranschlagt.
5. Kapitel 54 „Bundesvermögen“
Bei diesem Kapitel werden die Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Zusammenhang mit Kapitelbeteiligungen und Darlehen an Unternehmungen, an denen der Bund beteiligt ist, sowie Haftungsübernahmen und besonderen Zahlungsverpflichtungen veranschlagt.
Ausgaben für das Jahr 2001 sind in Höhe von 16,3 Milliarden Schilling und Einnahmen in Höhe von 40,9 Millionen Schilling vorgesehen.
6. Kapitel 55 „Pensionen (Hoheitsverwaltung)“
Beim gegenständlichen Kapitel werden die Pensionen für Bedienstete der Hoheitsverwaltung, die Ersätze für Pensionen der Landeslehrer und der Österreichischen Bundesbahnen sowie der Post- und Telekom Austria AG, die Pensionen für sonstige Bedienstete, Geldaushilfen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Einnahmen des Bundes veranschlagt.
Der Bundesvoranschlag 2001 sieht Ausgaben in Höhe von 81,1 Milliarden Schilling und Einnahmen in Höhe von 20,5 Milliarden Schilling vor.
7. Kapitel 58 „Finanzschuld, Währungstauschverträge“
Für Zinsen und Aufgeld sind im allgemeinen Haushalt brutto 109,9 Milliarden Schilling veranschlagt, für sonstigen Aufwand 9,5 Milliarden Schilling. Im Ausgleichshaushalt sind für Tilgungen brutto 186,6 Milliarden Schilling bereitgestellt. Dem stehen Zinsen- und Aufgeldeinnahmen in der Höhe von 16,8 Milliarden Schilling, sonstige Einnahmen von 0,3 Millionen Schilling sowie Kapitaleinnahmen von 28,2 Milliarden Schilling gegenüber. Daraus resultiert ein wirtschaftlicher Nettoaufwand bei Zinsen und Aufgeld von 93,1 Milliarden Schilling, beim sonstigen Aufwand von 9,5 Milliarden Schilling sowie bei der Tilgung von 158,4 Milliarden Schilling. Einnahmenseitig sind für Schuldaufnahmen gemäß Art. II BFG 191,1 Milliarden Schilling veranschlagt.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rudolf Edlinger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Werner Kogler, Mag. Gilbert Trattner und Jakob Auer.
Der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen brachten einen Abänderungsantrag hinsichtlich der VA-Ansätze 1/50837 und 1/50838 mit der Begründung, dass gemäß den Bestimmungen zum Pensionsreformgesetz 2000 ab 1. Jänner 2001 der Bund auch die Kommunalsteuer zu tragen hat, ein.
Weiters wurde von den Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen ein Abänderungsantrag hinsichtlich des VA-Ansatzes 1/50296 sowie betreffend mehrere VA-Ansätze des Kapitels 53 Finanzausgleich eingebracht, um mit diesen Änderungen die endgültigen Ergebnisse der Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich zu berücksichtigen.
Weiters brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen einen Abänderungsantrag, der sich auf mehrere VA-Ansätze des Kapitels 51 Kassenverwaltung bezieht, ein, dem nachstehende Begründung beigegeben war:
„Die erforderlichen, nachträglichen Änderungen im Budget 2001 werden über die Pauschalvorsorge für Sachausgaben defizitneutral gehalten.
Durch die Umschichtung von 2 Milliarden Schilling steht für Forschungs- und Entwicklungsausgaben insgesamt ein Betrag von 7 Milliarden Schilling zur Verfügung, wovon 6 Milliarden Schilling für Förderungen bereitgestellt werden sollen.“
Schließlich brachten die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler, Mag. Gilbert Trattner und Genossen einen Abänderungsantrag hinsichtlich des VA-Ansatzes 7/58709 mit der Begründung ein, dass diese Änderung des Bundesvoranschlages zur ordnungsgemäßen Verrechnung notwendig sei.
Bei der Abstimmung am 17. November 2000 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe XI gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 unter Berücksichtigung aller vorgenannten Abänderungsanträge mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 50: Finanzverwaltung
dem Kapitel 51: Kassenverwaltung
dem Kapitel 52: Öffentliche Abgaben
dem Kapitel 53: Finanzausgleich
dem Kapitel 54: Bundesvermögen
dem Kapitel 55: Pensionen (Hoheitsverwaltung)
dem Kapitel 56: Sonstige Finanzierungen und Veranlagungen sowie
dem Kapitel 58: Finanzschuld, Währungstauschverträge
des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatterin Obmann
Anlage
Abänderungen
zum Entwurf des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in 310 der Beilagen
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern bzw. einzufügen:
|
VA- |
Aufgabenbereich |
Bezeichnung |
von |
abzuändern um |
auf |
|
|
|
|
|
|
|
|
1/50296 |
|
Bundesministerium für Finanzen (Förderungsmaßnahmen); Sonstige Förderungen |
|
|
|
|
|
43 |
|
75,636 |
+ 32,158 |
107,794 |
|
1/50837 |
33 |
Amt der Post- und Telekom Austria AG; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) |
|
|
|
|
1/50838 |
33 |
Amt der Post- und Telekom Austria AG; Aufwendungen |
|
|
|
|
1/51818 |
43 |
Pauschalvorsorge für Sachausgaben; Aufwendungen |
|
|
|
|
1/51823 |
43 |
Pauschalvorsorge für Offensivprogramm; Anlagen |
|
|
|
|
1/51826 |
12 |
Pauschalvorsorge für Offensivprogramm; Förderungen |
|
|
|
|
1 und 2/53 |
|
Finanzausgleich: |
|
|
|
|
1/53037 |
43 |
Kostenersatz an Gemeinden für Volkszählung 2001 |
|
|
|
|
1/53057 |
43 |
Bedarfszuweisung an Gemeinden |
|
|
|
|
1/53024 |
43 |
Finanzausgleichsbeiträge der Länder und Gemeinden |
|
|
|
2. Im Bundesvoranschlag (Anlage I) lautet:
„der Voranschlagsansatz 7/58709 ,Erwerb von Werpapieren mit Gegenposition‘.“
3. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe XII
Kapitel 40: Militärische Angelegenheiten
Der Budgetausschuss hat das Kapitel 40 „Militärische Angelegenheiten“ (Beratungsgruppe XII) des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 in seiner Sitzung am 16. November 2000 unter dem Vorsitz des stellvertretenden Ausschussobmannes Ing. Kurt Gartlehner und am 17. November 2000 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.
In der Regierungsvorlage zum Bundesfinanzgesetz 2001 sind im Bundesvoranschlag 2001 beim Kapitel 40 „Militärische Angelegenheiten“ Ausgabenbeträge in der Höhe von 23 000 000 000 S vorgesehen. Gegenüber der Voranschlagsziffer des Jahres 2000 von 22 480 000 000 S hat sich der Gesamtaufwand beim Kapitel 40 um 520 000 000 S erhöht. An Einnahmen sind im Jahre 2001 600 858 000 S veranschlagt, womit sie sich gegenüber dem Voranschlag des Jahres 2000 um 3 858 000 S erhöhen.
Der Voranschlag gliedert sich in:
Titel 400
Bundesministerium für Landesverteidigung
Beim Titel 400 ist der Aufwand für das Bundesministerium für Landesverteidigung (Zentralstelle) veranschlagt:
Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40000)............................................................................................. 746 721 000 S
Anlagen (VA-Ansatz 1/40003)................................................................................................................ 14 000 000 S
Bezugsvorschüsse (VA-Ansatz 1/40005).............................................................................................. 51 015 000 S
Förderungen (VA-Ansatz 1/40006).......................................................................................................... 3 650 000 S
Aufwendungen; Gesetzl. Verpfl. (VA-Ansatz 1/40007)....................................................................... 14 470 000 S
Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40008)................................................................................................... 99 000 000 S
Zahlungen an die BIG (VA-Ansatz 1/40018)......................................................................................... 62 000 000 S
Die Personalausgaben wurden entsprechend dem Personalstand unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen budgetiert.
Der Aufwand bei den Anlagen des VA-Ansatzes 1/40003 deckt die Kosten für die Anschaffung von EDV-Geräten, Kraftfahrzeugen und Amtsausstattung der Zentralstelle.
An Bezugsvorschüssen werden für aktive Bedienstete im Jahre 2001 51 015 000 S bereitgestellt. Hievon sind 15 315 000 S für Wohnzwecke vorgesehen, wobei im Einzelfall Vorschüsse bis zum Betrag von 100 000 S gewährt werden.
Die Geldmittel für Förderungen werden beim VA-Ansatz 1/40006 bereitgestellt. Die mit 2 000 000 S dotierte zweckgebundene VA-Post für die „Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen“ darf nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahmeposten beim VA-Ansatz 2/40000 „Zweckgebundene erfolgswirksame Einnahmen“ (Geldbußen und Geldstrafen) verausgabt werden.
Die Ausgaben beim VA-Ansatz 1/40007 enthalten neben den Familienbeihilfen und den Zahlungen für den Mutter-Kind-Pass-Bonus für die Angehörigen der Zentralstelle auch Kosten für Leistungen nach § 58 B-KUVG und § 130 ASVG sowie § 6 Abs. 6 WG.
Mit den Ausgaben beim VA-Ansatz 1/40008 wird der unbedingt erforderliche Betriebsaufwand der Zentralstelle sichergestellt.
Die beim VA-Ansatz 1/40018 veranschlagten Beträge dienen für Mietenzahlungen der Zentralstelle und der nachgeordneten Dienststellen an die Bundesimmobiliengesellschaft.
Titel 401
Heer und Heeresverwaltung
Der Titel 401 enthält den Aufwand für das Heer und die Heeresverwaltung:
Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40100)..................................................................................... 10 259 632 000 S
Liegenschaftsankäufe (VA-Ansatz 1/40103).............................................................................. 10 000 000 S
Aufwendungen; Gesetzl. Verpfl. (VA-Ansatz 1/40107)............................................................. 2 182 177 000 S
Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40108)......................................................................................... 8 416 072 000 S
Aufwendungen (Bauvorhaben) (VA-Ansatz 1/40138).............................................................. 949 000 000 S
Die Personalausgaben wurden entsprechend dem Personalstand unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen budgetiert.
VA-Ansatz 1/40103
Liegenschaftsankäufe
Die Dotierung dieses VA-Ansatzes in der Höhe von 10 000 000 S dient dem Erwerb von Schieß- und Übungsplätzen sowie der Arrondierung und Erweiterung bestehender Übungsplätze. Von diesem Voranschlagsbetrag dürfen jedoch 1 020 000 S nur nach Maßgabe zweckgewidmeter Einnahmen in Anspruch genommen werden.
VA-Ansatz 1/40107
Aufwendungen (Gesetzliche Verpflichtungen)
Der VA-Ansatz 1/40107 in der Höhe von 2 182 177 000 S wurde unter Berücksichtigung der Übernahme von Teilen der Bundesbaudirektion Wien und von Teilen der Bundesgebäudeverwaltung II sowie unter Berücksichtigung des Wehrpflichtigenaufkommens um 17 177 000 S höher veranschlagt als im Jahre 2000.
VA-Ansatz 1/40108
Aufwendungen
Bei diesem VA-Ansatz stehen im Jahre 2000 8 416 072 000 S zur Verfügung.
Mit dem veranschlagten Ausgabenbetrag werden alle Ausgaben für den Betrieb des österreichischen Bundesheeres, inklusive Ausbildung, Einsatz im In- und Ausland, sowie für Investitionen im Rüstungs- und Infrastrukturbereich verrechnet.
VA-Ansatz 1/40138
Aufwendungen (Bauvorhaben)
Für die Errichtung und Instandhaltung von Gebäuden und Liegenschaften wurde bei diesem VA-Ansatz für 2001 ein Betrag von 949 000 000 S vorgesehen.
Titel 402
Heer und Heeresverwaltung (zweckgebundene Gebarung)
Soldatenheime
Die bei diesem VA-Ansatz für die Soldatenheime veranschlagten Beträge können nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahmeposten beim VA-Ansatz 2/40200 „Soldatenheime (zweckgebundene Einnahmen)“ verausgabt werden. Für 2001 wurden 86 000 000 S veranschlagt.
Titel 404
Heeresgeschichtliches Museum, Militärhistorisches Institut
Beim Titel 404 wird der Bedarf des Heeresgeschichtlichen Museums, Militärhistorisches Institut sowie die zweckgebundene Gebarung des Heeresgeschichtlichen Museums veranschlagt:
Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40400)........................................................................................... 36 427 000 S
Anlagen (VA-Ansatz 1/40403)............................................................................................................ 3 850 000 S
Aufwendungen; Gesetzl. Verpfl. (VA-Ansatz 1/40407)................................................................... 14 000 S
Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40408)................................................................................................ 9 450 000 S
Anlagen zweckgeb. (VA-Ansatz 1/40413)......................................................................................... 1 100 000 S
Aufwendungen zweckgeb. (VA-Ansatz 1/40418)............................................................................ 900 000 S
Beim VA-Ansatz 1/40403 sind die Ausgaben für die Anschaffung von Museumseinrichtungen sowie Ausgaben für den Erwerb von musealen Objekten für die Sammlung des Heeresgeschichtlichen Museums veranschlagt.
Beim VA-Ansatz 1/40408 werden die Aufwendungen, die zur Aufrechterhaltung des Museumsbetriebes sowie zur Erhaltung der Sammlungsobjekte erforderlich sind, budgetiert.
Für die VA-Ansätze der zweckgebundenen Gebarung des Heeresgeschichtlichen Museums sind 2 000 000 S vorgesehen. Die veranschlagten Beträge dürfen nur nach Maßgabe der korrespondierenden Einnahmeposten beim VA-Ansatz 2/40410 verausgabt werden.
Titel 405
Heeres-Land- und Forstwirtschaftsbetriebe
Beim Titel 405 wird der Bedarf der Heeres-Forstverwaltung ALLENTSTEIG veranschlagt:
Personalausgaben (VA-Ansatz 1/40500)........................................................................................... 36 220 000 S
Anlagen (VA-Ansatz 1/40503)............................................................................................................ 2 370 000 S
Aufwendungen; Gesetzl. Verpfl. (VA-Ansatz 1/40507)................................................................... 2 100 000 S
Aufwendungen (VA-Ansatz 1/40508)................................................................................................ 13 832 000 S
Die Ausgaben wurden für das Jahr 2001 mit 54 522 000 S veranschlagt, das sind um 451 000 S mehr als die Voranschlagsziffern 2000, wobei ein Mehrbedarf bei den Personalausgaben durch Minderausgaben bei den Aufwendungen teilweise kompensiert wurde.
An der Debatte, die sich an die Ausführungen des Spezialberichterstatters anschloss, beteiligten sich die Abgeordneten Anton Gaál, Walter Murauer, Dr. Evelin Lichtenberger, Wolfgang Jung, Anton Leikam, Mag. Walter Tancsits, Dr. Peter Pilz, Dr. Eugen Reinhard Bösch, Marianne Hagenhofer, Johann Loos, Ing. Herbert Graf, Ing. Erwin Kaipel, Roland Zellot, Katharina Pfeffer, Mag. Beate Hartinger, Dipl.-Ing. Werner Kummerer und Günter Kiermaier.
Der Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Bei der Abstimmung hat der Budgetausschuss die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe XII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 40: Militärische Angelegenheiten des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Roland Zellot Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatter Obmann
370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (310 und
Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt
Anlagen
Spezialbericht zur Beratungsgruppe XIII
Kapitel 70: Öffentliche Leistung und Sport
Der Budgetausschuss hat das in der Beratungsgruppe XIII enthaltene Kapitel 70 „Öffentliche Leistung und Sport“ des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 am 9. November 2000 unter dem Vorsitz des Obmannstellvertreters Mag. Gilbert Trattner und am 17. November 2000 unter dem Vorsitz des Ausschussobmannes Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler in Verhandlung genommen.
Kapitel 70: Öffentliche Leistung und Sport
Im Budgetentwurf für Kapitel 70 „Öffentliche Leistung und Sport“ sind für das Jahr 2001 Ausgaben von 1 109 657 000 S vorgesehen.
Unter Titel 700 sind für das Bundesministerium die allgemeinen Personalkosten von öffentlich Bediensteten, Kosten für Angelegenheiten des Verwaltungsmanagements und Verwaltungsentwicklung, der automationsunterstützten Datenverwaltung, für Angelegenheiten der Informationstechnik, des elektronischen Bürgerinformationssystems „help.gv“ sowie für Werkleistungen in Höhe von 231 025 000 S vorgesehen.
Die Kredite der Verwaltungsakademie für die Ausbildung von Bundesbediensteten und Schulung von Führungskräften sind unter dem Titel 702 mit insgesamt 69 844 000 S veranschlagt.
Unter Titel 703 ist mit 808 788 000 S für die Förderung und Unterstützung des Sports auf gesamtösterreichischer und internationaler Ebene vorgesorgt. Von diesem Betrag entfallen 709 600 000 S auf die Sportförderung, davon 480 000 000 S besondere Sportförderung (Sporttoto), 11 179 000 S auf das Amt der Bundessporteinrichtungen, 78 564 000 S auf den Betrieb der Bundessport- und Freizeitzentren und 9 445 000 S auf das Haus des Sports.
An Einnahmen werden beim Kapitel 70 „Öffentliche Leistung und Sport“ im Jahre 2001 58 975 000 S erwartet. Diese setzen sich überwiegend aus den Ausgleichsabgaben an den Ausgleichstaxfonds und aus den Personalersätzen gemäß § 11 Abs. 5 BSEOG zusammen.
An der Debatte beteiligten sich nach den Ausführungen des Spezialberichterstatters die Abgeordneten Otto Pendl, Dr. Michael Spindelegger, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Hermann Reindl, Mag. Johann Maier, Mag. Cordula Frieser, Dieter Brosz, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Beate Schasching, Werner Miedl, Patrick Ortlieb, Christian Faul, Anton Wattaul, Katharina Pfeffer, Dr. Peter Wittmann, Otmar Brix und Mag. Karl Schweitzer.
Die Vizekanzlerin und Bundesministerin für Öffentliche Leistung und Sport Dr. Susanne Riess-Passer nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung.
Bei der Abstimmung am 17. November 2000 wurden die finanzgesetzlichen Ansätze der zur Beratungsgruppe XIII gehörenden Teile des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Budgetausschuss stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Dem Kapitel 70: Öffentliche Leistung und Sport
des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 (310 der Beilagen) wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2000 11 17
Patrick Ortlieb Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Spezialberichterstatter Obmann