385 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über die Regierungsvorlage (295 der Beilagen): Annahme der Verlängerung der Erklä­rung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger


Die Annahme der Verlängerung der Erklärung hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Die Erklärung über die Annahme ist kein politischer Staatsvertrag und enthält auch keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 ist nicht erforderlich. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Die Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger vom 4. Oktober 1990, die Österreich am 21. Mai 1992 angenommen hat, regelt die kommerzielle Vermarktung der im Rahmen der ESA-Entwicklungsprogramme konzipierten Träger-Raketen durch die Firma Arianespace. Die genannte Erklärung hat Gültigkeit bis Ende 2000 und sollte in Konsultationen für einen weiteren mehrjährigen Gültigkeitsbereich verlängert bzw. fortgeschrieben werden. Um genügend Zeit für eine detaillierte Prüfung des Rechtstextes zur Verfügung zu haben, wurde zunächst einhellig festgelegt, die Gültigkeitsdauer der derzeitigen Erklärung um ein Jahr, dh. bis Ende 2001 zu verlängern.

Die Regierungsvertreter haben dem Wunsch der Mehrheit zugestimmt, bei der Verlängerung um ein Jahr den Text unverändert zu übernehmen. Dadurch konnte das nationale Genehmigungsverfahren in vielen Staaten wesentlich vereinfacht und abgekürzt werden. Bereits im ESA-Rat am 10. Mai 1999 wurde die notwendige 2/3-Mehrheit (neun Staaten) erreicht, sodass die Verlängerung um ein Jahr für diese Staaten in Kraft trat. Bis September 1999 haben dann weitere drei Staaten der Verlängerung um ein Jahr zugestimmt, sodass nur mehr die Annahme durch Österreich aussteht.

Absatz IV.2.c der zitierten Erklärung sieht vor, dass die Teilnehmerstaaten einander ein Jahr vor Ablauf des Jahres 2000 über die Bedingungen einer allfälligen Verlängerung dieser Erklärung konsultieren. Die Teilnehmerstaaten haben am 13. April 1999 einstimmig vorgeschlagen, die Erklärung einvernehmlich bis Ende 2001 zu verlängern und in sinngemäßer Anwendung des Absatzes IV.2.a die Annahme dieser Verlängerung dem Generaldirektor der ESA zu notifizieren. Die Erklärung erfährt inhaltlich keine Änderung.

Ein wesentlicher Punkt in der Erklärung über die Produktionsphase der Ariane-Träger ist die Sicher­stellung der Mitarbeit aller Firmen aus dem Entwicklungsprogramm in der Produktionsphase. Bereits 1997 (dh. noch vor den ersten erfolgreichen Qualifikationsflug) hat Arianespace das erste Los von 14 Ariane-5-Trägern bei der involvierten Industrie bestellt und dadurch auch Aufträge an die österreichische Industrie vergeben. Diesen Aufträgen stehen keine Beitragszahlungen Österreichs gegenüber, wodurch das Ziel, Weltraumprogramme kommerziell umzusetzen, erreicht wurde. Der erste kommerzielle Flug eines Ariane-5-Trägers fand am 10. Dezember 1999 statt und brachte den bisher größten ESA-Wissen­schaftssatelliten exakt in die vorgesehene Umlaufbahn. Für das Jahr 2000 sind sechs Ariane-5-Flüge anberaumt. In einigen Jahren soll der Ariane-5-Träger voll den Ariane-4-Träger, an dem Österreich nicht beteiligt ist, ersetzen.

Arianespace ist bereits in Verhandlungen mit der Industrie über das zweite Los von 20 Ariane-5-Trägern für den Einsatz im Zeitraum ab 2002, wobei allerdings der Industrie die Auflage gestellt wird, die Produktionskosten weiter abzusenken, um den kommerziellen Erfolg des europäischen Trägers in einem weltweiten Einsatz sicherzustellen. Die österreichischen Firmen haben ihre Angebote noch vor Ende 1999 abgegeben.

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 21. Novem­ber 2000 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Im vorliegenden Fall hält der Außenpolitische Ausschuss die Erlassung eines besonderen Bundesgesetzes gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages für entbehrlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Annahme der Verlängerung der Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der ARIANE-Träger (295 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2000 11 21

                          Dr. Gerhard Kurzmann                                                           Peter Schieder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann