386 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Außenpolitischen Ausschusses
über den Antrag 310/A(E) der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Gerhard Fallent und Genossen betreffend die Förderung des Fairen Handels
Die Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Gerhard Fallent und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Oktober 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der europäische Fair-Trade-Sektor importiert Produkte von 800 000 Erzeugerfamilien aus 45 verschiedenen Entwicklungsländern und verbessert dadurch nicht nur die Lebensbedingungen von fünf Millionen Menschen in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern leistet auch einen direkten Beitrag zur Demokratisierung, zur gleichberechtigten Einbindung von Frauen in die Produktion, zum nachhaltigen und umweltverträglichen Wirtschaften, zur Einführung und Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards in Entwicklungsländern. Er bietet eine sozial verträgliche Alternative zum bloßen Verbot der Kinderarbeit, das ohne flankierende Maßnahmen zur Kinderprostitution und Kinderkriminalität führen könnte.
In einem Entschließungsantrag des Europaparlamentes zum Fairen Handel vom 26. Mai 1998 (A4-0198/98 vom 26. Mai 1998) wird unterstrichen, dass sich der Faire Handel als effizienteste Art der Entwicklungsförderung erwiesen hat. Das Europäische Parlament sprach sich weiters dafür aus, die Fair-Trade-Idee in die Lomé-Nachfolgekonvention aufzunehmen. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass seitens der Österreichischen Bundesregierung diese Initiative aufgegriffen wurde und sie die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die AKP-Staaten davon überzeugen konnte, der Aufnahme des Fair-Trade-Gedankens in die Lomé-Nachfolgekonvention zuzustimmen.
Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Fairen Handels als Instrument zur Förderung einer menschlichen Entwicklung und zur Förderung von Regeln im internationalen Handel, die im Zeichen einer größeren Gerechtigkeit und eines Gleichgewichtes zwischen Nord und Süd stehen und in Erwägung des Symbolwertes und der Werbewirkung, die erzielt werden kann, wenn in allen öffentlichen Einrichtungen auf Erzeugnisse des Fairen Handels zurückgegriffen würde.“
Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. November 2000 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Edeltraud Gatterer, Ing. Gerhard Fallent, Inge Jäger sowie die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner.
Die Abgeordneten Edeltraud Gatterer, Ing. Gerhard Fallent, Inge Jäger und Mag. Ulrike Lunacek brachten einen Abänderungsantrag ein.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des vorerwähnten Abänderungsantrags einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 2000 11 21
Edeltraud Gatterer Peter Schieder
Berichterstatterin Obmann
Anlage
Entschließung
Die Bundesregierung wird ersucht,
1. die Förderung des Fairen Handels mit Entwicklungsländern als festen Bestandteil in der österreichischen Entwicklungspolitik zu verankern,
2. alle Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in der Gesetzgebung, im Budget und im öffentlichen Beschaffungswesen die Förderung des Fairen Handels angemessen berücksichtigt werden kann, und den Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrates bzw. dessen Unterausschuss (Entwicklungshilfe-Unterausschuss) im Laufe des Jahres 2001 in geeigneter Form über die Ergebnisse dieser Prüfung zu informieren,
3. sich in internationalen Gremien – insbesondere der WTO und der EU – dafür einzusetzen, dass Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich diese Form des gerechten, sozial und ökologisch verträglichen Austausches positiv entfalten kann.