390 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Immunitätsausschusses


über das Ersuchen des Landesgerichtes St. Pölten (31 E Vr 913/00, 31 E Hv 42/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler

Das Landesgericht St. Pölten ersucht mit Schreiben vom 6. November 2000, 31 E Vr 913/00, 31 E Hv 42/00, eingelangt am 10. November 2000, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 2 StGB und § 115 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 23. November 2000 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammen­hang zwischen der von der Privatanklägerin behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler zuzustimmen.

Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes St. Pölten vom 6. November 2000, 31 E Vr 913/00, 31 E Hv 42/00, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von der Privatanklägerin behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.

Wien, 2000 11 23

                                      Ernst Fink                                                                          Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann