397 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Entschließungsantrag 59/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Maßnahmenpaket für den Naturschutz


Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 15. Dezember 1999 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien, namentlich der FFH- und der Vogelschutzricht­linie, sind in Österreich völlig unakkordiert und mangelhaft. Das hat zu unausgeglichenen Gebietsnomi­nierungen der einzelnen Bundesländer und unterschiedlichen Strategien der Bundesländer bei der Auswahl, Abgrenzung der vorgeschlagenen Gebiete und bei der Umsetzung der beiden Richtlinien in die maßgeblichen österreichischen Gesetze geführt. Die Europäische Kommission DG XI hat deshalb bereits in mehreren Fällen Beschwerdeverfahren und/oder Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich angestrengt. Offensichtlich ist die EU-konforme Umsetzung der Richtlinien durch die Kompetenzlage des Naturschutzes in Österreich schwer behindert und nicht zielführend.

Während das ÖPUL bereits durch einen Naturschutzbeirat mit viel Erfolg evaluiert und weiterentwickelt wird, wurde das Programm für ländliche Entwicklung ohne formale Einbeziehung des Naturschutzes erstellt. Dies widerspricht nicht nur der Durchführungsverordnung zur ländlichen Entwicklung, sondern gefährdet die Integration von Natur- und Umweltschutz in das landwirtschaftliche Förderungswesen.

Um den Verpflichtungen Österreichs zu Einrichtung, Management, Betreuung und Monitoring von Natura 2000 nachzukommen, ist die Schaffung geeigneter Finanzierungsinstrumente notwendig. Im Rahmen des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes (Artikel 16, 32 und 33 der Verordnung 1257/99) sowie der Strukturfonds Ziel 2 sind diese Möglichkeiten ausreichend gegeben. Ob diese auch ausge­schöpft werden, hängt von der konkreten inhaltlichen und budgetären Ausgestaltung des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie den Ziel-2-Strukturfondsprogrammen ab.“

Der Umweltausschuss hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. November 2000 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.

Im Zuge der Beratungen haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent einen Antrag gemäß § 27 Abs. 3 des Geschäftsordnungsgesetzes vorgelegt, der die Förderung von Naturschutzmaß­nahmen auf „Natura 2000“-Flächen zum Inhalt hat.

Der Antrag war wie folgt begründet:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat das österreichische Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes zur Umsetzung der EU-Verordnung 1257/99 bei der Kommission in Brüssel eingereicht. Die Kommission genehmigte das Programm im Juli 2000.

Die EU-Verordnung 1257/99 eröffnet Fördermöglichkeiten für eine Reihe von Vorhaben und Projekten im ländlichen Raum. Vor allem Artikel 16 der genannten Verordnung bietet den Landwirten die Möglichkeit, dass sie durch Zahlungen zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten unterstützt werden, die sich in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen durch die Umsetzung von auf gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften beruhenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung ergeben, wenn und soweit diese Zahlungen notwendig sind, um die sich aus diesen Vorschriften ergebenden spezifischen Probleme zu lösen.

Unter diesen gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften sind vor allem die beiden EU-Naturschutz­richtlinien, 79/409 Vogelschutzrichtlinie und 92/43 Flora-Fauna-Habitatrichtlinie zu subsumieren. Beide Richtlinien schreiben die Etablierung eines kohärenten Schutzgebietssystems ,Natura 2000‘ vor.


Der Finanzbedarf für Managementpläne und notwendige Entschädigungszahlungen in ,Natura 2000‘-Gebieten ist noch nicht erhoben, da zur Zeit noch keine rechtlich verbindliche Gesamtliste der Gebiete vorliegt.“

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordenten Dr. Eva Glawischnig, Mag. Ulrike Sima, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Matthias Ellmauer, Karlheinz Kopf sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 59/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Der Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Ing. Gerhard Fallent wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.  diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und

2.  die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2000 11 29

                             Ing. Gerhard Fallent                                                        Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Entschließung

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden ersucht, unabhängig von den Bundesländern zu regelnden Entschädigungs­fragen für Grundeigentümer in „Natura 2000“-Gebieten, das bestehende österreichische Programm für die ländliche Entwicklung, insbesondere das ÖPUL-2000-Programm, auf die Möglichkeit zur Finanzierung von Managementmaßnahmen in land- und forstwirtschaftlich genutzten „Natura 2000“-Flächen zu überprüfen.

Zu diesem Zweck soll sich zukünftig der ÖPUL-Evaluierungsbeirat, dem Vertreter der Landesnatur­schutzbehörden und Naturschutzorganisationen angehören, im Rahmen seiner Zuständigkeit für das österreichische Umweltprogramm auch mit naturschutz- und umweltrelevanten Fragen befassen.