402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Immunitätsausschusses


über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9a E Vr 8457/00, Hv 5014/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 17. November 2000, 9a E Vr 8457/00, Hv 5014/00, eingelangt am 28. November 2000, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 5. Dezember 2000 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl zuzustimmen.

Weiters traf der Immunitätsausschuss einstimmig nachstehende Feststellung:

„Soweit das Ersuchen § 6 MedienG betrifft, handelt es sich hiebei schon nach dem Wortlaut des Gesetzes um eine Entschädigung für eine erlittene Kränkung und nicht um eine strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung, weshalb die Auffassung vertreten wird, dass diesbezüglich eine Entscheidung im Sinne des Art. 57 B-VG nicht herbeizuführen ist.“

Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. November 2000, 9a E Vr 8457/00, Hv 5014/00, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andrea Kuntzl wird zugestimmt.

Wien, 2000 12 05

                                      Ernst Fink                                                                          Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann