41 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes
für Strafsachen Wien (9aE Vr 8812/99, Hv 5345/
99) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum
Nationalrat Ing. Peter Westenthaler
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 20. Dezember 1999, 9aE Vr 8812/99, Hv 5345/99, eingelangt am 10. Jänner 2000, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.
Der Immunitätsausschuß hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 9. Februar 2000 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, daß ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler zuzustimmen.
Der Immunitätsausschuß stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. Dezember 1999, 9aE Vr 8812/99, Hv 5345/99, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, daß ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.
2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.
Wien, 2000 02 09
Edith Haller Mag. Franz Steindl
Berichterstatter Obmann