429 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 22. 1. 2001
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (354 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Die steuerlichen Beziehungen zwischen Kroatien und Österreich werden gegenwärtig noch durch kein Abkommen vor dem Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen geschützt. Durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Kroatien ist jedoch mittlerweile der Abschluß eines derartigen Abkommens erforderlich geworden.
Am 27. Februar 1996 sind daher in Wien Verhandlungen mit Kroatien aufgenommen worden. Die Verhandlungen wurden in der Zeit von 8. bis 10. Juni 1998 fortgesetzt. Die endgültige Einigung über den Vertragstext erfolgte mit der schriftlichen Zustimmung der kroatischen Seite am 31. März 1999.
Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, dh. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992.
Das Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Überdies ist gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodaß eine Beschlußfassung gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages werden im wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.
Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. Jänner 2001 in Verhandlung genommen.
Nach einer Debatte, an der sich außer der Berichterstatterin der Abgeordnete Hermann Böhacker sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser beteiligten, beschloss der Finanzausschuss einstimmig, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (354 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.
Wien, 2001 01 17
Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG Dr. Kurt Heindl
Berichterstatterin Obmann