431 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 22. 1. 2001

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (279 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

Die steuerlichen Beziehungen zwischen Indien und Österreich werden gegenwärtig durch das Abkommen vom 24. September 1963, BGBl. Nr. 99/1965, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen geregelt.

Der Vertragszustand entspricht jedoch nicht mehr den heute international anerkannten Grundsätzen des Musterabkommens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD); eine umfassende Anpassung des Abkommens an den heutigen Entwicklungsstand des internationalen Ab­kommensrechtes erfordert eine Gesamtrevision des Doppelbesteuerungsabkommens.

Im Oktober 1980 sind daher in Wien Verhandlungen mit Indien aufgenommen worden, die nach Über­windung der gegensätzlichen Verhandlungspositionen zur Ausarbeitung des vorliegenden Doppelbesteue­rungsabkommens geführt haben.

Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, dh. soweit dies mit den wesentlichen außensteuer­rechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens.

Das Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Artikel 50 Abs. 1 B-VG. Gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwen­dung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodass eine Beschlussfassung gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

Der Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. Jänner 2001 in Verhandlung genommen.

Nach einer Debatte, an der sich außer der Berichterstatterin der Abgeordnete Hermann Böhacker sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser beteiligten, beschloss der Finanzausschuss einstimmig, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (279 der Beilagen) die Genehmigung erteilen.

Wien, 2001 01 17

            Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG                                             Dr. Kurt Heindl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann