44 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über den Antrag 50/A(E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Anerkennung der Massaker an der armenischen Bevölkerung 1915 bis 1917 im osmanischen Reich als Völkermord

Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Dezember 1999 im Nationalrat eingebracht, der wie folgt begründet war:

“Am 24. April des Jahres 2000 jährt sich der Völkermord am armenischen Volk durch das osmanische Reich zum 85. Mal. In den Jahren 1915 bis 1917 kamen eine Million fünfhunderttausend Menschen ums Leben. Diese Ereignisse sind allgemein bekannt und in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt.

Verschiedenste nationale Parlamente, wie jene Kanadas, Belgiens, Frankreichs und auch das Europäische Parlament, haben diese Vorgänge als Genozid im Sinne der Konvention zur Verhinderung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes (verabschiedet von der UN-Generalversammlung am 9. Dezember 1948) anerkannt.

Die Österreichische Bundesregierung und der Nationalrat haben sich bisher hingegen einer offiziellen Stellungnahme zu den genannten Ereignissen enthalten. Angesichts dessen, dass Österreich-Ungarn mit dem jungtürkischen Regime kooperierte, das für die Verfolgung und Auslöschung der Armenierinnen und Armenier verantwortlich war, wird eine klare Stellungnahme von österreichischer Seite besonders wichtig.”

Der Verfassungsausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. Februar 2000 in Verhandlung genommen.

Nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Peter Schieder, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Dr. Andreas Khol an der Debatte.

Der Verfassungsausschuss beschloss auf Antrag des Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger einstimmig, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Ausschuss für Menschenrechte zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 02 17

                             Wolfgang Großruck                                             Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer

                                   Berichterstatter                                                               Obmannstellvertreterin