452 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 22. 2. 2001
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Antrag 264/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. I Nr. 153/1999, geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 20. September 2000 eingebracht und wie folgt begründet:
„Die aktuelle Studie über die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zeigt deutlich, dass der massivste Einbruch in den Einkommens- und Berufschancen von Frauen durch die Inanspruchnahme von Karenzurlaub entsteht. Es ist festzustellen, dass Frauen in Österreich noch immer auf Grund ihrer Betreuungspflichten (deren Wahrnehmung ihnen in einem wesentlich stärkeren Ausmaß zugeschrieben werden als Männern mit Kindern) eine extreme Benachteiligung erfahren. Die aufzeigbaren Benachteiligungen können durch gezielte Maßnahmen zugunsten von Frauen abgemildert werden. Dazu zählt insbesondere, Maßnahmen zu setzen, die einen Wiedereinstieg und die Sammlung von Berufserfahrung nach der Babypause erleichtern.
Die Ausdehnung der Behaltefrist auf 26 Wochen, soll in erster Linie Frauen den Wiedereinstieg in das Berufsleben nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubes ermöglichen. Die derzeitige Behaltefrist von vier Wochen ist nachweislich zu kurz für die Wiedereingewöhnung in den Betrieb. Viele Frauen lösen ihr Dienstverhältnis schon allein aus Angst vor Überforderung. Auch der Dienstgeber kann sich bei einer längeren Behaltefrist wieder leichter an die Arbeitnehmerin gewöhnen. Aus diesen Gründen ist daher eine Ausdehnung der Behaltefrist erforderlich.
Gleichzeitig sollen jene Frauen, die nach dem Mutterschutz sich wieder in das Berufsleben eingliedern, jenen ausgedehnten Kündigungsschutz, der jenen Frauen, die Karenzzeit in Anspruch nehmen, gewährt wird, ebenfalls zugestanden bekommen. Dies vor allem aus der Tatsache, dass Frauen mit Betreuungspflichten im Berufsleben benachteiligt werden und es Ängste über eventuelle Auswirkungen der Betreuungspflichten in Bezug auf die Arbeitstätigkeit der betreffenden Frauen gibt.
Hinweis auf analoge Änderung im EKUG für Väter, die Karenzurlaub bzw. Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen.“
Der Gleichbehandlungsausschuss hat den vorliegenden Antrag am 24. Jänner 2001 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Edith Haller, Ridi Steibl, Inge Jäger, Franz Riepl, Mag. Ulrike Lunacek und Mag. Barbara Prammer.
Im Zuge der Debatte brachte die Abgeordnete Mag. Barbara Prammer einen gesamtändernden Abänderungsantrag ein.
Bei der Abstimmung fand der Antrag 264/A in der Fassung des eben erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrages nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2001 01 24
Dr. Gertrude Brinek Mag. Barbara Prammer
Berichterstatterin Obfrau