455 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 1. 2001

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994 geändert wird

Im Zuge der Beratungen über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Land­wirtschaft 1999 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 (Grüner Bericht 1999) sowie die Empfehlungen 2000 der Kommission gemäß § 7 LWG (III-61 der Beilagen) beschloss der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft auf Antrag der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Anna Elisabeth Achatz, Heinz Gradwohl und Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber einstimmig, dem Nationalrat einen Antrag gemäß § 27 Abs. 1 GOG vorzulegen.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Speziell im Sinne des Vorsorgeprinzips war das entsprechende Verbot notwendig. Dabei wird neben der Sicherheit für die Konsumenten auch an die Produktsicherheit für die Landwirte gedacht.“

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft stellt daher den Antrag, der Nationalrat wolle dem ange­schlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 01 25

                                 Karl Donabauer                                                         Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Bundegesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Düngemittelgesetz 1994 – DMG 1994, BGBl. Nr. 513/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/1998, wird wie folgt geändert:

In § 5 Abs. 2 wird nach der Z 4 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und werden weiters das Wort „oder“  und folgende Z 5 angefügt:

         „5. verarbeitete tierische Proteine im Sinne des Tiermehlgesetzes, BGBl. I Nr. 143/2000, enthalten.“