455 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 31. 1. 2001
Bericht und Antrag
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994 geändert wird
Im Zuge der Beratungen über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1999 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 (Grüner Bericht 1999) sowie die Empfehlungen 2000 der Kommission gemäß § 7 LWG (III-61 der Beilagen) beschloss der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft auf Antrag der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Anna Elisabeth Achatz, Heinz Gradwohl und Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber einstimmig, dem Nationalrat einen Antrag gemäß § 27 Abs. 1 GOG vorzulegen.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Speziell im Sinne des Vorsorgeprinzips war das entsprechende Verbot notwendig. Dabei wird neben der Sicherheit für die Konsumenten auch an die Produktsicherheit für die Landwirte gedacht.“
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft stellt daher den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2001 01 25
Karl Donabauer Georg Schwarzenberger
Berichterstatter Obmann
Anlage
Bundegesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Düngemittelgesetz 1994 – DMG 1994, BGBl. Nr. 513/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/1998, wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs. 2 wird nach der Z 4 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und werden weiters das Wort „oder“ und folgende Z 5 angefügt:
„5. verarbeitete tierische Proteine im Sinne des Tiermehlgesetzes, BGBl. I Nr. 143/2000, enthalten.“