458 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 1. 2001

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 244/A(E) der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Genossen betreffend „Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet“


Die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 6. Juli 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Wald in Österreich ist nicht nur ein Rohstofflieferant, der eine höchstmögliche Rendite abwerfen soll, sondern hat eine überragende Bedeutung für die Gesundheit und Erholung der österreichischen Bevölkerung. Das Wandern und der Zugang zum Wald ist auch aus touristischer Perspektive von außer­ordentlicher Wichtigkeit. Die große Errungenschaft des Forstgesetzes 1975 unter dem freizeitpolitischen Leitmotiv ,Der Wald muss für alle zugänglich sein‘ ist allerdings zunehmend gefährdet.

Mit wachsender Häufigkeit müssen Entwicklungen registriert werden, welche zur berechtigten Sorge Anlass geben, dass das gesetzlich festgeschriebene ,freie Wegerecht‘ zurückgedrängt wird. Im Besonderen wird dabei befürchtet, dass die Zielsetzungen und Inhalte des Forstgesetzes vor allem auch durch Landesjagdgesetze und restriktive Maßnahmen von Waldbesitzern ausgehöhlt und ins Gegenteil verkehrt werden.

Eine von der Arbeiterkammer veröffentlichte Studie zum Thema ,Wegefreiheit im Wald‘ bringt zu Tage, dass bundesweit schon mehrere hundert Gebiete für erholungssuchende Wanderer, Mountainbiker und Schitourengeher abgesperrt sind und die Zahl Jahr für Jahr um mehr als zehn Prozent zunimmt.

Diesbezügliche landesgesetzliche Regelungen und Tendenzen von privaten Waldbesitzern, den Zugang zur freien Natur sich selbst vorzubehalten, sind unzumutbar und den Interessen der erholungssuchenden Bevölkerung entgegengesetzt.

Das Landwirtschaftsministerium veröffentlichte im letzten Jahr in einem Bericht unter dem Titel ,Stand der Walderschließung in Österreich und Schwerpunkte für die Zukunft‘ folgende Zahlen:

Der österreichische Ertragswald wird von mehr als 98 000 Kilometern Waldstraßen erschlossen. Zusätzlich führen weitere 40 000 Kilometer öffentliche Straßen durch den Ertragswald. Insgesamt ergibt dies ein LKW-befahrbares Straßennetz von zirka 140 000 Kilometern. Mehr als 50 Millionen Schilling werden in diesem Zusammenhang jährlich für Erhalt und Errichtung von Forstwegen vom Steuerzahler finanziert, die freie Begehbarkeit und die Benutzung der von LKW befahrbaren Forstwegen mit dem Fahrrad wird aber von Waldeigentümern eingeschränkt bzw. verhindert.

Diese Problematik wird durch eine Studie des Österreichischen Alpenvereines vom Oktober 1998 dargestellt, wonach die Zahl der Wildschutz- und Jagdsperrgebiete in Österreich zwischen 1994 und 1997 um 17 Prozent von 505 auf 611 zugenommen hat und nunmehr eine Gesamtfläche von mehr als 300 Quadratkilometern umfasst. Dabei wird als besonders dramatisch die Entwicklung in der Steiermark mit 267 Wildschutz- und Jagdsperrgebieten angeführt.

Eine aktuelle Umfrage hat ergeben, dass ein hoher Anteil der befragten Bevölkerung Wegeverbote aus berechtigten naturschutzrechtlichen Gründen akzeptiert. Eine Sperre aus rein jagdlichen oder vor allem sonstigen privaten Gründen findet aber keine Akzeptanz in der österreichischen Bevölkerung.

In diesem Sinne hat auch die Generalversammlung der Österreichischen Naturfreunde am 15. Mai 1999 einstimmig einen Beschluss gefasst, in dem es heißt:

,Die Bundesregierung wird ersucht, in geeigneter Weise Vorschläge zu treffen, dass die Bestimmungen des Forstgesetzes über die Benützung des Waldes für Erholungszwecke durch restriktive Bestimmungen in Landesjagdgesetzen nicht ihrer Wirkung beraubt werden.‘ In der gleichen Resolution wird ersucht, dass Fremdenverkehrsverbände und alpine Vereine bei landesrechtlichen Verfahren nach den Landesjagdgesetzen eine Parteistellung erhalten sollten und dass Sperrgebiete in den betroffenen Gemeinden öffentlich kundgemacht werden sollten.


Die unterfertigten Abgeordneten vertreten die Interessen der österreichischen Bevölkerung gegen das eigennützige Denken einer Reihe von Waldeigentümern.“

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 25. Jänner 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Jakob Pistotnig, Heinz Gradwohl, Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Aus­schussmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 01 25

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann