46 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Antrag 64/A der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2000 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2000)
Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:
Die Bundesregierung hat zum verfassungsgesetzlichen Termin des Art. 51 Abs. 2 B-VG dem Nationalrat keinen Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2000 vorgelegt. Da derzeit – aus den bekannten Gründen – nicht absehbar ist, wann es zur Beschlussfassung des Nationalrates über ein Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 kommt, ist der Bundeshaushalt auf Grund der Bestimmungen des Art. 51 Abs. 5 B-VG durch ein Budgetprovisorium zu führen, wofür das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 die Grundlage bildet.
Der Budgetausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 24. Februar 2000 in Verhandlung genommen.
Bei der Abstimmung fand der Antrag 64/A nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2000 02 24
Mag. Werner Kogler Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler
Berichterstatter Obmann