463 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 1. 2001

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 218/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Ludmilla Parfuss und Genossen betreffend obligatorische Kennzeichnung der Eier nach der Haltungsform

Der gegenständliche, am 5. Juli 2000 im Nationalrat eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

„Die Kennzeichnung von lose verkauften Eiern ist weder durch die EU-Vermarktungsverordnungen für Eier 1907/90/EWG und 1274/91/EWG noch durch die österreichische Lebensmittel-Kennzeichnungsver­ordnung geregelt. Laut § 36 des österreichischen Lebensmittelgesetzes hat der zuständige Bundesminister für das jeweils folgende Kalenderjahr einen Proben- und Revisionsplan für die amtliche Lebensmittel­überwachung zu erstellen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 18. Jänner 2001, die am 25. Jänner 2001 fortgesetzt wurde, in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Anna Huber, der Ausschuss­obmann Dr. Alois Pumberger und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 01 25

                            Mag. Beate Hartinger                                                       Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann