464 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 1. 2001

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 241/A der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 geändert wird

Der gegenständliche, am 6. Juli 2000 eingebrachte Initiativantrag ist wie folgt begründet:

„Zu Z 1 bis 3:

Ein Verbot der Fütterung von Tieren mit Hormonen und Antibiotika als Leistungsförderer soll gesetzlich verankert werden.

Zu Z 4:

Die Möglichkeit einer Rückholaktion bei kontaminierten Lebensmitteln und einer schnellen Handlungs­möglichkeit für den zuständigen Bundesminister soll geschaffen werden.

Zu Z 5:

Eine Veröffentlichung der so genannten ,Lebensmittel-Sünder‘ wird mit dieser Bestimmung ermöglicht. Veröffentlicht werden sollen Firmen- und Produktnamen beim Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz, wenn gegen Gentechnik-Kennzeichnung, Kennzeichnung bezüglich Herkunft und Haltbarkeit verstoßen wird und wenn Stoffe enthalten sind, die in dieser Menge nicht enthalten sein dürfen. Die Veröffent­lichung ist aus administrativen Gründen einmal pro Monat vorzusehen. Außerdem ist nach drei Monaten eine Nachkontrolle auf Kosten des Betroffenen vorgesehen.

Zu Z 6:

In Zukunft sollen nicht mehr die einfachen Angestellten eines Supermarktes für Verstöße gegen Kenn­zeichnungsbestimmungen verantwortlich gemacht werden, vielmehr sollen die leitenden Angestellten zur Verantwortung gezogen werden.

Zu Z 7:

Der Landeshauptmann soll die Möglichkeit haben, gegen Entscheidungen des UVS zu berufen, diese Möglichkeit gab es bisher nicht.

Zu Z 8:

In Zukunft ist der Betriebsinhaber dazu verpflichtet, die Aufsichtsorgane bei ihrer Tätigkeit zu unter­stützen.

Zu Z 11:

Die Kosten von Untersuchungen bei Importen aus Drittstaaten sind in Zukunft von den Betroffen zu tragen.

Zu Z 12:

Diese Bestimmung wurde dahin gehend abgeändert, dass eine einmalige Verurteilung ausreichend ist, um die Verurteilung und das entsprechende Delikt zu veröffentlichen.

Zu Z 13:

Ab einer Strafhöhe von 5 000 S ist eine Veröffentlichung verpflichtend vorgesehen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 18. Jänner 2001, die am 25. Jänner 2001 fortgesetzt wurde, in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Abgeordnete Mag. Ulrike Sima.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima und Manfred Lackner sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 241/A nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 01 25

                               Rosemarie Bauer                                                           Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann