465 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 1. 2001

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 242/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betref­fend Maßnahmen gegen den illegalen Einsatz von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz

Der gegenständliche, am 6. Juli 2000 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

„Die zunehmende Resistenz gefährlicher Bakterien gegen Antibiotika droht den medizinischen Fortschritt nach jüngsten Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) um Jahrzehnte zurückzuwerfen.

Dafür ist einerseits der übermäßige Einsatz von Tierarzneimitteln gegen Infektionskrankheiten aller Art verantwortlich, andererseits wird dieses Problem verstärkt durch den Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht, der Futtermittelproduktion und bei Futtermittelzusätzen.

Dieser unkontrollierte Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren kann gefährliche Antibiotikaresistenzen bewirken. Lebensrettende Arzneimittel können nach dem Verzehr tierischer Produkte beim Menschen ohne Wirkung bleiben, weil sich die Bakterienstämme an ähnliche oder gleiche Arzneimittelwirkstoffe, die bei den Nutztieren zum Einsatz kommen, gewöhnt haben. Fälle mit tödlichem Ausgang, wo lebensrettende Arzneimittel bei Menschen aus diesem Grund versagt haben, sind wissenschaftlich dokumentiert.

Nach Schätzung der Arzneimittelbranche werden illegal bedeutende Mengen von Antibiotika und Tierarzneimittel – knapp die Hälfte des heimischen Verbrauchs – an den Apotheken und Tierärzten vorbeigehandelt.

Gerade im Grenzgebiet Oberösterreich/Bayern konnten im Juni 2000 rund eine halbe Tonne dieser illegalen Präparate beschlagnahmt werden. So wurde Anfang Juni durch die Sicherheitsbehörden und im Zusammenhang mit den Zollbehörden ein Tierarzt aus Bayern angetroffen, der über 300 Kilogramm Tiermedikamente, verpackt in 24 Kartons, in seinem PKW transportierte. Nach Schätzungen der Zollwache dürfte dieser 70 bis 80 Bauern beliefert haben, wobei die Geschäfte auf deutscher wie auf österreichischer Seite durchgeführt wurden.

Besonders kritisiert wird von Tierärzten und Sicherheitsbehörden die geltende Rechtslage, da der Besitz illegal eingeführter und vertriebener gesundheitsschädlicher Arzneimittel nicht strafbar ist und das Strafausmaß nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz in Wirklichkeit nicht greift. Der Verkauf und die illegale Verwendung derartiger Präparate durch einzelne Tierärzte, Arzneimittelberater und Bauern stellt einen enormen Wettbewerbsnachteil der Bauern dar, die auf den Einsatz derartiger illegaler Präparate verzichten.

In Österreich ist der Vollzug der einschlägigen Bestimmungen dadurch gekennzeichnet, dass für die Kontrolle zwei Ministerien zuständig sind und diese Kontrollen nicht koordiniert durchgeführt werden. So ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für die Futter­mittelkontrolle zuständig, während die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen für die Kontrolle der tierischen Lebensmittel zuständig ist.

Die gesetzlich vorgesehenen Kontrollen haben abgenommen. So haben die Betriebskontrollen im Rahmen der Futtermittelkontrolle von 1 297 (1997) auf 1 141 im Jahr 1999 und die Probenziehungen von 2 584 auf 1 836 abgenommen (457/AB XXI. GP). Besondere Kritik kommt auch von den Veterinärmedizinern, die ihrerseits eine ausreichende Kontrolle tierischer Lebensmittel nicht gewährleistet sehen. Sie sprechen von einer zunehmenden Behinderung der objektiven Kontrolle von Tierärzten, Hygieneproblemen, Selbstmedikation und von einer drastischen Zunahme des illegalen Einsatzes geschmuggelter, gefähr­licher Medikamente. Diese Kritik wird leider von den Landwirtschaftskammern – in Verkennung der wirklichen Situation – als unhaltbare Schmutzkübelkampagne bezeichnet.“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 18. Jänner 2001, die am 25. Jänner 2001 fortgesetzt wurde, in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Mag. Johann Maier.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Leiner, Mag. Johann Maier, Dr. Eva Glawischnig, Dr. Kurt Grünewald, Karl Donabauer, Anna Huber sowie der Ausschussobmann Dr. Alois Pumberger und der Staatssekretär im Bundesinisterium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Die Abgeordneten Dr. Günther Leiner und Dr. Alois Pumberger brachten im Zuge der Debatte einen Entschließungsantrag ein, der wie folgt begründet ist:

„Die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der europaweiten BSE-Krise sowie die laufenden Ermittlungen betreffend den illegalen Einsatz von Medikamenten in der Schweinewirtschaft haben zu einer enormen Verunsicherung der Konsumenten geführt. Österreich hat schon bisher vieles unter­nommen, um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten. Angesichts der herrschenden Verunsiche­rung in der Bevölkerung, aber auch hinsichtlich der steigenden Sensibilität der Konsumenten sind Maßnahmen zu setzen, die dieses Vertrauen entlang der gesamten Lebensmittelkette wieder herstellen.“

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 242/A(E) nicht die Zustimmung der Ausschussmehr­heit.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Günther Leiner und Dr. Alois Pumberger wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.  diesen Bericht zur Kenntnis nehmen,

2.  die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2001 01 25

                               Rosemarie Bauer                                                           Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann

Anlage

Entschließung

1.  Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene im Sinne eines vorbeugen­den Konsumentenschutzes für ein generelles Verbot des vorbeugenden Einsatzes von antibiotischen Leistungsförderern einzusetzen.

2.  Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch eine effiziente Kontrolle die Verwendung von illegalen Medikamenten und Leistungsförderern zu verhindern. Speziell die in Ausarbeitung befindliche Agentur für Ernährungssicherheit soll diesem Kontrollbedürfnis Rechnung tragen, damit die bäuerliche Qualitätsproduktion sowie die vor- und nachgelagerten Bereiche der Lebensmittelproduktion ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten. Das Vertrauen der Konsumenten muss wieder hergestellt werden.

3.  Die Bundesregierung wird aufgefordert Maßnahmen zu treffen, die nicht nur die Verwendung illegaler Medikamente und Hormone in der Tierzucht, sondern auch bereits den Besitz unter Strafe stellt.