467 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 31. 1. 2001
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 100/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Der gegenständliche, am 2. März 2000 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:
„Der Telekommunikationsmarkt wächst derzeit, insbesondere im Bereich des Mobilfunkes, der Mobil- und Schnurlostelefone sowie weiterer Funkdienste und deren Anwendungen, in einem weitgehend deregulierten Umfeld, wobei sich dieser international wie national einer gesellschaftlichen Risikoabschätzung entzieht.
Der rasante Ausbau der Mobilfunknetze mit der GSM-Technik führte in den letzten Jahren in den Siedlungs- und Erholungsgebieten zu einer massiven Erhöhung der elektromagnetischen Felder. Diese Situation verschärft sich durch den Netzausbau des vierten Mobilfunkbetreibers. Messungen in der Stadt Salzburg zeigten, dass elektromagnetische Felder der GSM-Technik etwa zehn- bis mehr als hundertfach über jenen Immissionen liegen, die bisher etwa durch Fernseh- und Radiosender verursacht wurden. Dazu kommt, dass sich die GSM-Technik mit ihrer niederfrequenten Pulsmodulation als biologisch besonders wirksam erwies.
Das bisher im Telekommunikationsbereich national wie international praktizierte konservative Nachsorgeprinzip ist dringend durch das Vorsorgeprinzip zu ersetzen, wie es in vielen anderen gesundheitsrelevanten Bereichen bereits zur Anwendung kommt. Das Salzburger Modell hat hier bewiesen, dass die Einhaltung des Salzburger Vorsorgewertes von 1 mW/m2 (0,1 mW/cm2) Leistungsflussdichte für die Summe der GSM-Immissionen und der Ausbau der Mobilfunknetze mit Bürgerbeteiligung vereinbar sind. Wie die Erfahrungen in Salzburg zeigen, ist der Betrieb der Mobiltelefone auch bei Einhaltung des Salzburger Vorsorgewertes möglich.
Die in der ÖNORM S 1120 bzw. den Empfehlungen der ICNIRP/WHO vorgesehenen Referenzwerte berücksichtigen im Hochfrequenzbereich nur Erwärmungswirkungen und betragen zB für den Bereich von 900 MHz 6 W/m2 (ÖNORM) bzw. 4,5 W/m2 (ICNIRP) sowie für den Bereich 1 800 MHz 10 W/m2 (ÖNORM) bzw. 9 W/m2 (ICNIRP). Diese Werte werden bei Basisstationen im Hauptsendebereich in der Regel bereits im Abstand von wenigen Metern unterschritten. Erfordert etwa ein Immissionswert von 4,5 W/m2 (ICNIRP) eine Entfernung von zwei Metern von der Sendeantenne, so erfordert die Einhaltung des Immissionswertes von 1 mW/m2 (0,001 W/m2) im Hauptsendebereich einen Abstand von 134 Metern oder eine entsprechende Absenkung der Sendeleistung.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. Jänner, die am 25. Jänner 2001 fortgesetzt wurde, in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger und der Staatssektretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2001 01 25
Rosemarie Bauer Dr. Alois Pumberger
Berichterstatterin Obmann