471 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt am 30. 1. 2001
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Antrag (345/A) der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz – RRG geändert wird
Die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen haben am 5. Dezember 2000 den gegenständlichen Antrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit Erkenntnis vom 29. Juni 2000, G 175-266/1999, hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass § 13 des Regionalradiogesetzes in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 160/1999 über die Privatrundfunkbehörde verfassungswidrig war. Die Gründe, aus denen der Verfassungsgerichtshof in einer Erweiterung seiner Judikatur die Verfassungswidrigkeit erblickt, treffen auch auf die derzeit geltende Fassung des § 13 Regionalradiogesetz zu. Dies bedeutet, dass alle von der Privatrundfunkbehörde erlassenen Bescheide von einer auf Grund einer verfassungswidrigen Gesetzesgrundlage eingerichteten Behörde erlassen werden bzw. worden sind, sodass alle diese Bescheide – nach Durchführung eines neuerlichen Gesetzesprüfungsverfahrens – von der Aufhebung bedroht sind.
Dies gilt auch für die Ersatzbescheide, die die Privatrundfunkbehörde nun in jenen 26 Fällen, die zum oben angeführten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes geführt haben, und die die Zulassung von 26 Privatradios betreffen, von der Aufhebung bedroht sind. Dies nicht deswegen, weil sie inhaltlich rechtswidrig wären, sondern ausschließlich deswegen, weil die erlassende Behörde auf Grund einer neuen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes verfassungswidrig eingerichtet ist.
Die Bundesregierung hat angekündigt, diese Verfassungswidrigkeit durch Einrichtung einer völlig neuen Behörde für den gesamten Bereich der elektronischen Medien und Kommunikation, der „KommAustria“, zu beheben. Dieser Entwurf war in Begutachtung, eine Regierungsvorlage liegt noch nicht vor, soll aber angeblich am 5. Dezember beschlossen werden.
Dieser Zeitplan schließt es aus, dass dieses Gesetz noch im laufenden Jahr beschlossen wird. Im Gegenteil, realistisch betrachtet, ist mit einer Beschlussfassung frühestens in einem halben Jahr zu rechnen. Tatsächlich hat die Privatrundfunkbehörde seit Aufhebung im Herbst aber lediglich sechs Monate Zeit, um die Ersatzbescheide zu erlassen, sodass dringender Handlungsbedarf besteht.
Mit dem vorliegenden Initiativantrag soll daher eine befristete Absicherung der bestehenden Privatrundfunkbehörde auf verfassungsrechtlicher Ebene ermöglicht werden, damit Rechtssicherheit für die bestehenden Privatradiobetreiber geschaffen wird.“
Der Verfassungsausschuss hat den Initiativantrag in seiner Sitzung am 26. Jänner 2001 in Verhandlung genommen.
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Michael Krüger, Dr. Josef Cap, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Terezija Stoisits sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak das Wort.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2001 01 26
Dr. Josef Cap Dr. Peter Kostelka
Berichterstatter Obmann