474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 31. 1. 2001

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Auftragsvergaben im Bundesstraßenbau und Bundeshochbau; Erster Teilbericht (III-45 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht erfolgt auf Grund eines Ersuchens des damaligen Bundesministers für wirt­schaftliche Angelegenheiten, Dr. Hannes Farnleitner, vom 4. Mai 1998. Im Hinblick auf gerichtliche Schritte gegen Bauunternehmungen wegen illegaler Preisabsprachen überprüfte der Rechnungshof die Praxis der Auftragsvergabe in den Bereichen Bundesstraßenbau (im Zuständigkeitsbereich des nun­mehrigen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie) und Bundeshochbau (im Zu­ständigkeitsbereich des nunmehrigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit).

Der Rechnungshof erstattet den gegenständlichen ersten Teilbereich sohin gemäß Art. 126b Abs. 1 und Art. 126d Abs. 1 B-VG im Sinne des § 79 Abs. 1 GOG über das bisherige Ergebnis der durchgeführten Gebarungsüberprüfung.

In der einleitenden Kurzfassung wird der Prüfungsinhalt komprimiert dargestellt. Nach den Ausführung im ersten Teilbereich maß der Rechnungshof dem Anlass und besonderen Charakter der Gebarungs­überprüfung entsprechend der Ordnungsgemäßheit der Abwicklung der Auftragsvergaben und der Ein­haltung der geltenden Rechtsvorschriften hohe Bedeutung bei.

Dabei beanstandete der Rechnungshof Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften. Diese führten teilweise dazu, dass die notwendige Transparenz des Vergabeverfahrens nicht mehr gegeben war oder dass der Zuschlag an Bieter erteilt wurde, die nicht Bestbieter im Sinne der vergaberechtlichen Vor­schriften waren, weil ihr Angebot zB auszuscheiden gewesen wäre.

In mehreren Fällen (3 Straßenbau- und 16 Hochbauvorhaben) war das Leistungsverzeichnis so mangel­haft, dass ein wesentlicher Teil der Leistungen nicht oder in anderem Umfang ausgeführt wurde. Dies hatte gemeinsam mit stark unterschiedlich angebotenen Einheitspreisen zur Folge, dass bei diesen Vor­haben ein an zweiter Stelle oder noch weiter dahinter gereihter Bieter die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen billiger abgerechnet hätte als der jeweilige ursprüngliche Billigstbieter (insgesamt 11,6 Millionen Schilling).

Bei einigen Bauvorhaben stellt der Rechnungshof Abrechnungsmängel mit wesentlichen Kostenaus­wirkungen fest. Das aus den Vergabemängeln und Abrechnungsmängeln resultierende Einsparungs­potenzial schätzte der Rechnungshof mit rund 32,8 Millionen Schilling bei den überprüften Hochbau­vorhaben ein, wovon rund 10,4 Millionen Schilling zurückgezahlt sind oder einbringlich sein könnten.

Weiters wird in der einleitenden Kurzfassung des Berichtes die Auswahlmethode dargelegt.

Darüber hinaus enthält der Bericht folgende weitere Schwerpunkte, und zwar:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie/Bundesstraßenbau

–   Vergaben des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung;

–   Vergaben des Amtes der Burgenländischen Landesregierung;

–   Vergaben des Amtes der Salzburger Landesregierung.

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit/Bundeshochbau

–   Vergaben des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung;

–   Vergaben des Amtes der Burgenländischen Landesregierung;

–   Vergaben des Amtes der Salzburger Landesregierung;

–   Vergaben der Bundesgebäudeverwaltung II Linz–Salzburg.

Bundesministerien für Verkehr, Innovation und Technologie sowie für Wirtschaft und Arbeit – Stand­punkt des damaligen BMwA und Schlussbemerkung.


In den allgemeinen Schlussbemerkungen empfahl der Rechnungshof zusammenfassend:

–   die im Vergaberecht vorgesehenen Formvorschriften einzuhalten;

–   die Leistungsverzeichnisse auf Basis ausgereifter Planungen, Bestandserhebungen und unter Einbe­ziehung der abschließenden Wünsche der späteren Nutzer so zu erstellen, dass die Abweichungen bei der Ausführung so gering wie möglich sind;

–   die Angebotsprüfung und -beurteilung sowohl nach formalen Erfordernissen (Rechtsgültigkeit) als auch verstärkt ua. im Hinblick auf das Erkennen von Spekulationsansätzen von Unterpreisen und über­höhten Preisen (Preisanalyse) vorzunehmen;

–   bei der Bauabwicklung in Wahrnehmung der Bauherrnfunktion verstärkt auf die vertragsmäßige Ein­hal­tung der ausgeschriebenen Leistungsinhalte durch die ausführenden Unternehmungen und deren Überwachung durch die örtliche Bauaufsicht zu achten.

Der Rechnungshof hat den gegenständlichen Sonderbericht, der dem Ausschuss am 6. Juni 2000 zuge­wiesen wurde, in seiner Sitzung vom 26. Jänner 2001 unter Beiziehung von Auskunftspersonen aus dem geprüften Unternehmen gemäß § 40 Abs. 1 GOG behandelt.

An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Otmar Brix, Rosemarie Bauer, Mag. Reinhard Firlinger, Gabriele Binder, Edeltraud Lentsch, Hermann Böhacker, Mag. Brunhilde  Plank, Nikolaus Prinz, Gerhard Reheis, Mag. Beate Hartinger, Josef Edler, Wolfgang Großruck, Dr. Günther Kräuter, Johann Kurzbauer, Christian Faul, Reinhold Lexer, der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler sowie die Bundesministerin Dipl.-Ing. Monika Forstinger und die Staatssekretärin Mares Rossmann und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Auftragsvergaben im Bundesstraßenbau und Bundeshochbau; Erster Teilbericht (III-45 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 01 26

                                  Anton Wattaul                                                              Mag. Werner Kogler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann