495 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Nachdruck vom 8. 3. 2001
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Antrag 26/A der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird
Dem gegenständlichen, am 18. November 1999 eingebrachten Antrag war folgende Begründung beigegeben:
„Der Lkw-Verkehr führt auch in den Nachtstunden zu einer zunehmenden Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung. Ab 1. Jänner 1995 wurde daher folgerichtig ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Straßen erlassen. Davon ausgenommen sind jedoch ,lärmarme Kraftfahrzeuge‘.
Da jedoch die Zahl der so genannten ,lärmarmen Kraftfahrzeuge‘ durch die ständige Erneuerung des Fuhrparks immer größer wird und diese Fahrzeuge auch nicht wirklich leise sind, steigt die Lärmbelastung auch in den Nachtstunden wieder stärker an.
Eine positive Ausnahme bildet in dieser Hinsicht die Brennerroute, an der es mit Einführung der höheren Brennermaut ab 1. Februar 1996 zu einer deutlichen Abnahme der Nachtfahrten und damit zu einer deutlichen Entlastung der Bevölkerung gekommen ist. Die Tarife wurden für lärm- und schadstoffarme Lkw in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr auf 2 300 S verdoppelt.
In vielen Teilen Österreichs, in denen die nächtliche Lärmbelastung für die Bevölkerung aber immer unerträglichere Ausmaße annimmt, steht das Lenkungsinstrument einer deutlich höheren Nachtmaut nicht zur Verfügung. Hier kann nur durch ein generelles Nachtfahrverbot eine Verbesserung erreicht werden.
Doch auch für die Brennerroute droht eine erhebliche Verschlechterung der Situation. Die EU-Kommission hat gegen die höhere Lkw-Nachtmaut eine Klage beim EuGH angestrengt. Kommt es zu einer Aufhebung der Nachtmaut – was zu befürchten ist –, würde das nächtliche Verkehrsaufkommen wieder deutlich ansteigen. Auch das kann mit der Einführung eines generellen Nachtfahrverbotes von vorne herein verhindert werden.“
Der Verkehrsausschuss hat den erwähnten Antrag erstmals in seiner Sitzung am 28. Juni 2000 in Verhandlung genommen.
Den Bericht im Ausschuss erstattete die Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger.
Nach Wortmeldungen der Abgeordneten Anton Wattaul, Gerhard Reheis und Mag. Helmut Kukacka sowie des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Michael Schmid beschloss der Ausschuss auf Antrag des Abgeordneten Anton Wattaul mit Mehrheit, die Verhandlungen zu vertagen.
Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen am 27. Februar 2001 und Wortmeldungen der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Anton Wattaul sowie der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger fand der Antrag 26/A bei der Abstimmung nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2001 02 27
Anton Wattaul Mag. Reinhard Firlinger
Berichterstatter Obmann