497 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 8. 3. 2001

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Reform des Gesund­heitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung (III-52 der Beilagen)

Mit dem gegenständlichen Wahrnehmungsbericht berichtet der Rechnungshof gemäß Art. 126d Abs. 1
B-VG über die Wahrnehmungen, die er bei einer querschnittsartigen Gebarungsüberprüfung der Um­setzung der Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung [einschließlich des beim damaligen BMAGS (nunmehr BMSG) eingerichteten Strukturfonds] getroffen hat.

Auf Grund der bundesweiten Auswirkungen der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung be­richtet der Rechnungshof über die im Allgemeinen Teil des gegenständlichen Berichts enthaltenen Wahrneh­mungen auch den allgemeinen Vertretungskörpern der Bundesländer.

In der einleitenden Kurzfassung wird der Prüfungsinhalt komprimiert dargestellt.

Das leistungsorientierte Finanzierungssystem für die österreichischen Krankenanstalten bot ab 1997 eine zweckmäßigere Grundlage zur Erfassung und Abrechnung der Behandlungsleistungen als die bis Ende 1996 gepflogene Abrechnung nach Verpflegstagen.

Die an die Reform der Krankenanstaltenfinanzierung geknüpften Zielsetzungen wurden nur teilweise erfüllt. Einzelne Ziele (etwa Eindämmung der Kostensteigerung) wurde im Wesentlichen unabhängig von  der Reform erreicht.

Die Abrechnungsmodalitäten der LKF waren in den Bundesländern auf Grund der weitgehenden Gestal­tungsfreiheit unterschiedlich und zeigten im bisherigen Ergebnis hohe Einsparungspotentiale, beispiels­weise in Bezug auf Krankenhausbetten im stationären Akutbereich. Damit wurde ein erster Schritt zu weitreichenden Strukturveränderungen gesetzt.

Die Sicherstellung der Finanzierung der Fondskrankenanstalten war wesentlich von Bundesmitteln abhängig. Die Nettobelastung der Länder für die Sicherstellung der öffentlichen Krankenanstaltenpflege hat sich zwischen 1994 und 1998 nur geringfügig geändert.

In den abschließenden Schlussbemerkungen gelangt der Rechnungshof zusammenfassend zur Beur­tei­lung, dass der Strukturfonds seine Aufgaben nur teilweise erfüllte. Einige Aufgaben waren erst in Ent­wicklung begriffen; maßgebend dafür war das Fehlen klarer Regelungen zur Herstellung des Einver­nehmens zwischen Bund und Ländern.

Nach Ansicht des Rechnungshofes sind folgende Empfehlungen hervorzuheben:

–   Für den Sanktionsmechanismus wären klare Organisationsregelungen zu schaffen.

–   Der weitere Einsatz von Strukturmitteln wäre zu überdenken.

–   Der österreichische Gesundheitsplan wäre ehestmöglich fertigzustellen.

–   Der Datenaustausch zwischen den Fondskrankenanstalten und dem Hauptverband der Sozialver­sicherungsträger wäre ehestmöglich zu vervollständigen.

–   Die LKF sollte vereinfacht werden.

–   Die Aufgaben des Strukturfonds zur Qualitätssicherung sollten präzisiert sowie bundesweit einheit­liche, verpflichtende Qualitätsstandards festgelegt werden.

–   Der KRAZAF wäre aufzulösen.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung vom 27. Februar 2001 unter Beiziehung von Auskunftspersonen aus dem Gesundheitsbereich gemäß § 40 Abs. 1 GOG behandelt.

Der Ausschuss nahm eine Druckfehlerberichtigung zur Kenntnis, wonach auf der Seite 8 des Berichtes in der oberen Tabelle die Spalte „Gesamthaushalt Nettoausgaben“ zu entfallen hat.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Otmar Brix, Edeltraud Lentsch, Mag. Beate Hartinger, Christian Faul, Johann Kurzbauer, Ilse Burket, Dr. Günther Kräuter, Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck, der Präsident des Rechnungshof Dr. Franz Fiedler sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Rechnungshofes über den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung (III-52 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2001 02 27

                            Mag. Beate Hartinger                                                       Mag. Werner Kogler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann