497 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Nachdruck vom 8. 3. 2001
Bericht
des Rechnungshofausschusses
betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung (III-52 der Beilagen)
Mit dem gegenständlichen Wahrnehmungsbericht
berichtet der Rechnungshof gemäß Art. 126d Abs. 1
B-VG über die Wahrnehmungen, die er bei einer querschnittsartigen
Gebarungsüberprüfung der Umsetzung der Reform des Gesundheitswesens
und der Krankenanstaltenfinanzierung [einschließlich des beim damaligen
BMAGS (nunmehr BMSG) eingerichteten Strukturfonds] getroffen hat.
Auf Grund der bundesweiten Auswirkungen der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung berichtet der Rechnungshof über die im Allgemeinen Teil des gegenständlichen Berichts enthaltenen Wahrnehmungen auch den allgemeinen Vertretungskörpern der Bundesländer.
In der einleitenden Kurzfassung wird der Prüfungsinhalt komprimiert dargestellt.
Das leistungsorientierte Finanzierungssystem für die österreichischen Krankenanstalten bot ab 1997 eine zweckmäßigere Grundlage zur Erfassung und Abrechnung der Behandlungsleistungen als die bis Ende 1996 gepflogene Abrechnung nach Verpflegstagen.
Die an die Reform der Krankenanstaltenfinanzierung geknüpften Zielsetzungen wurden nur teilweise erfüllt. Einzelne Ziele (etwa Eindämmung der Kostensteigerung) wurde im Wesentlichen unabhängig von der Reform erreicht.
Die Abrechnungsmodalitäten der LKF waren in den Bundesländern auf Grund der weitgehenden Gestaltungsfreiheit unterschiedlich und zeigten im bisherigen Ergebnis hohe Einsparungspotentiale, beispielsweise in Bezug auf Krankenhausbetten im stationären Akutbereich. Damit wurde ein erster Schritt zu weitreichenden Strukturveränderungen gesetzt.
Die Sicherstellung der Finanzierung der Fondskrankenanstalten war wesentlich von Bundesmitteln abhängig. Die Nettobelastung der Länder für die Sicherstellung der öffentlichen Krankenanstaltenpflege hat sich zwischen 1994 und 1998 nur geringfügig geändert.
In den abschließenden Schlussbemerkungen gelangt der Rechnungshof zusammenfassend zur Beurteilung, dass der Strukturfonds seine Aufgaben nur teilweise erfüllte. Einige Aufgaben waren erst in Entwicklung begriffen; maßgebend dafür war das Fehlen klarer Regelungen zur Herstellung des Einvernehmens zwischen Bund und Ländern.
Nach Ansicht des Rechnungshofes sind folgende Empfehlungen hervorzuheben:
– Für den Sanktionsmechanismus wären klare Organisationsregelungen zu schaffen.
– Der weitere Einsatz von Strukturmitteln wäre zu überdenken.
– Der österreichische Gesundheitsplan wäre ehestmöglich fertigzustellen.
– Der Datenaustausch zwischen den Fondskrankenanstalten und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger wäre ehestmöglich zu vervollständigen.
– Die LKF sollte vereinfacht werden.
– Die Aufgaben des Strukturfonds zur Qualitätssicherung sollten präzisiert sowie bundesweit einheitliche, verpflichtende Qualitätsstandards festgelegt werden.
– Der KRAZAF wäre aufzulösen.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung vom 27. Februar 2001 unter Beiziehung von Auskunftspersonen aus dem Gesundheitsbereich gemäß § 40 Abs. 1 GOG behandelt.
Der Ausschuss nahm eine Druckfehlerberichtigung zur Kenntnis, wonach auf der Seite 8 des Berichtes in der oberen Tabelle die Spalte „Gesamthaushalt Nettoausgaben“ zu entfallen hat.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Otmar Brix, Edeltraud Lentsch, Mag. Beate Hartinger, Christian Faul, Johann Kurzbauer, Ilse Burket, Dr. Günther Kräuter, Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck, der Präsident des Rechnungshof Dr. Franz Fiedler sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.
Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Rechnungshofes über den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung (III-52 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2001 02 27
Mag. Beate Hartinger Mag. Werner Kogler
Berichterstatterin Obmann