502 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Nachdruck vom 15. 3. 2001

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (423 der Beilagen): Bundesgesetz, über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Personen­kraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz – Pkw-VIG)

Der Gesetzentwurf dient der innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen. Hauptzweck der Regelung ist, die Verbraucher über die Beschaffenheit des Kraftfahrzeuges zu informieren, damit diese ihre Entscheidungen in voller Sachkenntnis treffen können. Durch die gezielte Verbraucherinformation soll zur besseren Marktgängigkeit verbrauchsarmer Fahrzeuge in Österreich beigetragen und der Anteil des Verkehrs am für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortlichen Treibhausgas CO2 reduziert werden. Derzeit besteht im österreichischen Recht keine Verpflichtung, einen potientiellen Fahrzeugkäufer über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen  Personen­kraftwagen zu informieren. Der Gesetzentwurf soll deshalb zu einer umwelttechnologischen Ver­besserung in der Fahrzeugindustrie führen und damit deren Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dabei sind auch positive wirtschaftliche Impulse im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Kfz-Technik zu erwarten. Insgesamt soll es zu einer wichtigen Verbesserung der Gesundheits- und Umweltqualitäts­faktoren des Wirtschaftsstandortes Österreich kommen.

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Februar 2001 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Ing. Wilhelm Weinmeier und Mag. Ulrike Sima.

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf und Ing. Gerhart Fallent brachten einen Abänderungsantrag ein.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (423 der Beilagen) mit den angeschlossenen Abänderungen die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2001 02 27

                             Ing. Gerhart Fallent                                                        Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Abänderung

Die farbige Darstellung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen im Anhang 1 ist durch nachstehendes Blatt zu ersetzen: