505 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Nachdruck vom 8. 3. 2001
Bericht
des Umweltausschusses
über den Entschließungsantrag 112/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Maßnahmen, die der fortschreitenden Zersplitterung der Kompetenzverteilung im Bereich „KonsumentInnenpolitik und -schutz“ entgegenwirken
Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. März 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Der Bereich KonsumentInnenpolitik sowie -schutz, der in den letzten Jahrzehnten sukzessive an Bedeutung gewonnen hat, wird mit der geplanten Gesetzesnovelle zum Bundesministeriengesetz weitgehend zersplittert. Einerseits erscheint schon die Einordnung des Bereiches in die Kompetenz des Justizministers sachlich nicht gerechtfertigt, andererseits haben sowohl die Sozialministerin als auch der Landwirtschaftsminister etliche Sachgebiete in ihrer Zuständigkeit, die im weiteren Sinne zum Themenkomplex ,KonsumentInnenschutz‘ gehören. Diese Sachgebiete sollen von einem einzigen Minister/einer einzigen Ministerin wahrgenommen werden.“
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Februar 2001 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Ing. Gerhard Fallent, Dr. Eva Glawischnig, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.
Die Abgeordnete Mag. Ulrike Sima brachte einen Entschließungsantrag betreffend Aufwertung des Konsumentenschutzes in der Bundesregierung ein.
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf und Ing. Gerhard Fallent brachten gemäß § 27 Abs. 3 GOG einen Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur wirksamen und effizienten Kontrolle der Ernährungssicherheit und der Wahrung des Schutzes der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen ein.
Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit, weiters fand der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima ebenfalls nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Ing. Gerhard Fallent wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen,
2. die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 2001 02 27
Erwin Hornek Mag. Karl Schweitzer
Berichterstatter Obmann
Anlage
Entschließung
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat innerhalb von zwei Monaten eine Novelle zum Bundesministeriengesetz zuzuleiten, gemäß der Kompetenzen betreffend den KonsumentInnenschutz in die Verantwortung des für Gesundheit zuständigen Bundesministers fallen. Im Sinne einer strikten Trennung zwischen Produktion und Kontrolle sind sämtliche Kompetenzen in den Bereichen Einstufung und Kontrolle von Betriebsmitteln (zB Futtermittel, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) dem für Gesundheit zuständigen Bundesminister zu übertragen.