511 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 15. 3. 2001

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über die Bürgerinitiative Nr. 6 betreffend „Sicherstellung und gesetzliche Verankerung der Tätigkeit der Schülerberater und Schülerberaterinnen an Berufsschulen“

Die gegenständliche Bürgerinitiative wurde dem Nationalrat am 5. Juli 2000 unterbreitet.

In dieser Bürgerinitiative wird der Nationalrat ersucht, sich mit folgenden Forderungen auseinander zu setzen:

Seit zirka 50 Jahren leisten SchülerberaterInnen im Bereich der Wiener Berufsschulen intensive Tätigkeit hinsichtlich Hilfe für Lehrlinge. Viele soziale, berufliche und persönliche Probleme von Jugendlichen im Umfeld der Großstadt konnten und können durch den Einsatz der SchülerberaterInnen erkannt und gelöst werden.

Im allgemeinen Pflichtschulbereich wurde in den letzten Jahren die Tätigkeit der SchülerberaterInnen auf gesetzliche Basis gestellt. Im Berufsschulbereich dagegen wurde dies bis jetzt verabsäumt und die finanzielle Abgeltung erfolgte durch Verminderung der Lehrverpflichtung im Einvernehmen zwischen Bundesministerium für Unterricht und Kunst und Bundesministerium für Finanzen.

Nun droht mit dem Schuljahr 2000/2001 die Lehrpflichtermäßigung für die erforderlichen Beratungs­stunden den Sparmaßnahmen der Bundesregierung zum Opfer zu fallen.

Die Unterzeichneten fordern den österreichischen Nationalrat auf, den Erhalt dieser bewährten Institution und die Schülerberatung im Berufsschulbereich auf eine gesicherte gesetzliche Grundlage (Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz) zu stellen.

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 7. Juli 2000 zugewiesen wurde, hat sie am 4. Oktober 2000 und am 19. Jänner 2001 behandelt und in seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen. Der Unterrichtsausschuss hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 6 in seiner Sitzung am 28. Februar 2001 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek und Dr. Dieter Antoni.

Von den Abgeordneten Werner Amon, MBA, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Dieter Antoni und Dieter Brosz wurde ein Entschließungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der oberwähnte Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2001 02 28

                          Mag. Dr. Udo Grollitsch                                                      Werner Amon, MBA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Entschließung

Die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, im Verwaltungswege die Tätigkeit der Schülerberatung in den bisher eingeräumten Bereichen der berufsbildenden Pflichtschulen zu sichern.